Unser Autor hat sich offiziell zur Frau erklärt. Aus Michael wurde 2025 Brunhilde. Doch jetzt, ein Jahr später, muss sie wieder weichen. Ihre letzte Tat: Sie geht zum Standesamt, um erneut ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Brunhilde wird zu Konfusius. Und zu noch ein paar anderen Leuten. Von Konfusius Baldrian von Plog
picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Ach, herrje, manchmal fühle ich mich regelrecht zerrissen. Dann weiß ich gar nicht mehr, was ich nun eigentlich bin, Frau oder Mann, Fisch oder Fleisch. Darf man den Gesichtsrasierer auch für die Beine nehmen? Leoparden-Print zum gestreiftem Rock, geht das? Alles sehr verwirrend.
Ich bekomme Post als Brunhilde und auch noch immer als Michael, dann als Brunhilde Bente und als Brunhilde Berte und manchmal sogar als Bert. Seit der Name in meiner Amtsverwaltung ein paar Wochen lang mit einem Schreibfehler in den unendlichen Tiefen des Lochkarten- und Fax-Systems weitergereicht wurde, seitdem steht mein Briefkasten buchstäblich kopf.
Das geht so nicht weiter. Deshalb bin ich jetzt nochmal auf dem Amt. Seit 2024 ist es jedermann, jederfrau und jedem Dingsbums erlaubt, das Geschlecht frei zu wählen. Einmal pro Jahr, ganz nach Lust und Laune. Aus Frauen werden Männer, aus Mackern Tussis. Und wer sich nicht entscheiden kann, der wählt „divers“ oder lässt das Geschlecht einfach frei. Alles kann, nichts muss – wie damals beim ersten Fummeln auf Klassenfahrt.
Eine ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich. Der simple Sprechakt genügt. Keine geschlechtsangleichende Operation, keine Hormontherapie. Nicht mal mehr rasieren muss man sich, um ganz offiziell als Mit- oder Ohneglied des anderen Geschlechts anerkannt zu werden. Brunhilde mit Vollbart, Hans-Werner mit Doppel-D-Körb(ch)en – alles erlaubt.
Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ oder kurz Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll „die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung … für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen“.
Für mich selbst will ich sicherstellen, dass künftig alles möglich ist. Beim Geschlecht will ich deshalb „divers“ angeben, wie es ganz offiziell auf amtsschimmelig heißt. Der Vorteil: Sobald der behördliche Segnungsprozess vollzogen ist, muss ich mich nicht mehr als Mann oder als Frau vorstellen. Ich kann einfach beides sein. Auch bei der Namenswahl habe ich plötzlich ungeahnte Möglichkeiten: Ich kann Männer- und Frauennamen zugleich wählen, aber auch Unisexversionen oder Phantasienamen. Sie würden nur nicht das Kindeswohl gefährden, also nicht lächerlich oder entwürdigend sein. Interessant, dass bei diesem Gesetz für Erwachsene noch immer das Kindeswohl vorgeschoben wird. Kinder gehen als Begründung immer…
Bei der Wahl seltsamer Vornamen sind die Deutschen bereits seit Jahrzehnten sehr kreativ – und die Standesämter erstaunlich kooperativ. Einem Elternpaar wurde zwar verboten, seinen Sprössling Störenfried, Waldmeister oder Verleihnix zu nennen, aber Eitelfritz, Popo, Champagna oder Tarzan wurden genehmigt. Selbst IKEA und Apple bekamen den behördlichen Stempel.
Das reizt mich, das will ich ausprobieren. Fantasienamen wie Pepsi-Carola oder Solarfried kommen für mich nicht in Frage (obwohl bzw. eben weil sie tatsächlich schon genehmigt wurden). Nein, ich möchte das kleine Standesamt meiner Samtgemeinde herausfordern. Deshalb sammle ich seit Monaten bereits jede Menge Namen. Die Liste wird immer länger. Aber offiziell ins Personenstandsregister eintragen darf das Amt nur fünf Stück. Ich muss mich also entscheiden.
Ein Nachmittag im April 2026, draußen trüb, aber das Herz voll Zuversicht. Ich sitze wieder vor Frau Seifert, der Standesbeamtin meines Vertrauens. Als ich vor ein paar Tagen anrief, um den Termin zu vereinbaren, hat sie sich gleich an mich erinnert. Bente/Berte sei ihr im Gedächtnis geblieben, sagt sie.
Die Liste mit meinen künftigen Wunschvornamen habe ich ihr da bereits telefonisch durchgegeben, damit sie in die Recherche gehen kann, was erlaubt ist und was nicht. Das habe sie getan, sagt sie mir heute. Und das Ergebnis werde mir vermutlich nicht gefallen. Sie schlägt den fast leeren Aktenordner auf. Vier, fünf Seiten. Ich bin noch immer der einzige Fall von Geschlechteridentitätswechselvorgangsantragsformularbearbeitung in der gesamten 12.000-Seelen-Gemeinde.
Eine Kollegin kommt hinzu. Gemeinsam wollen mir Frau Seifert und Frau Lehmann nun schonend beipulen, was sie mir erlauben und was sie auf keinen Fall durchgehen lassen. Also: Taugenichts, das sei einfach zu herabsetzend, sagt Frau Seifert. Und Schlendrian, der auch, ergänzt Frau Lehmann. „Schade, warum denn?“, flöte ich so naiv und enttäuscht wie möglich. „Geht es ums Kindeswohl?“ Ich klimpere so extrem mit den Augen, wie es meine Schlupflider eben zulassen. „Ich bin jetzt 60!“, sage ich, zeige auf meinen Bauch und meine grauen Haare. „Da mache ich mir um mein Kindeswohl, ehrlich gesagt, keine großen Sorgen mehr.“ Nein, naja, doch, nein, halt, irgendwie so ganz prinzipiell seien diese Namen dann ja doch eher ziemlich negativ, pressen die Damen heraus. Eine verbale Zangengeburt. Ich überlege kurz, eine Telefonkonferenz mit Eitelfritz und Popo einzuberufen. Wir könnten auch noch Schokominza, Matt-Eagle (gesprochen: Mett-Igel!) und Nussi dazuschalten. Was die wohl dazu sagen würden? Denen wurden wirklich als Neugeborene ihre abstrusen Namen verpasst. Doch dann lenke ich lieber ein. „Na gut“, sage ich und frohlocke: „Ich hab‘ noch ein paar Alternativen!“
Kurze Fassungslosigkeit bei den Damen. „Also, was wir Ihnen genehmigen können, sind Baldrian und Konfuzius“, sagt Frau Seifert. „Schön“, sage ich, „aber bitte Konfusius. Mit S, nicht mit Z.“ Schweres Atmen hinter dem Schreibtisch. „Mit S?“ „Ja, mit S, so wie im Indonesischen“, sage ich. Auch in Malaysia schreibt man Konfusius mit S. Steht so auf Wikipedia Bahasa Indonesia. Wollen Sie einen Link?“
Reicht schon, die Damen sind bedient. „Also gut, Konfusius mit S, das können wir wohl machen, oder?“ – Frau Seifert schaut fragend zu Frau Lehmann. Frau Lehmann grübelt kurz und bedeutungsschwer, legt die Stirn in Falten, schließt die Augen – und nickt.
Damit bin ich ab sofort Deutschlands erster Konfusius. Und der erste Baldrian.
Das abstruse Selbstbestimmungsgesetz zwingt unsere Behörden, Dinge offiziell zu genehmigen, die bis vor wenigen Jahren völlig undenkbar gewesen wären: Aber was soll man erwarten? In Zeiten, da „Kriegstüchtigkeit“ plötzlich Frieden schafft, da ein Vergewaltiger auf freiem Fuß bleibt, aber sein 15-jähriges Opfer in den Knast muss, weil es den Peiniger online beleidigte, in solchen Zeiten weiß niemand mehr, was er denken darf, was erlaubt ist und was nicht.
Die Welt scheint aus den Angeln. Die bewusste Verwirrung der Bevölkerung, die Erschütterung der Menschen in ihren Grundfesten, das alles scheint System zu haben. Niemand weiß mehr, was er noch glauben kann, soll oder darf. Und genau das ist offenbar gewollt.
Auf dem Standesamt muss niemand mehr beweisen, dass er/sie/es tatsächlich „transgeschlechtlich“, „intergeschlechtlich“ oder „nonbinär“ ist. Er/Sie/Es oder Them/They oder Wie/Auch/Immer kann irgendetwas einfach so behaupten. Hätte mich jemand gefragt, warum ich mein Geschlecht ablegen will, hätte ich gesagt, ich sei ein „trans“-parenter, bipolarer Kühlschrankmagnet. Aber es fragt ja nicht mal mehr irgendwer.
„Adelstitel“ per Sprechakt
Drei Monate später, die behördlich verschriebene Bedenkzeit ist vorbei, sitze ich wieder bei Frau Seifert, um nun endlich den Antrag stellen zu dürfen. „Und, haben Sie es sich anders überlegt? Ich nehme an, nein“, sagt sie mit einem leichten Anflug amtlich eben noch erlaubten Schmunzelns. „Natürlich nicht“, sage ich. „In welcher Reihenfolge wollen Sie denn ihre neuen Namen eingetragen haben?“ Ich antworte: „Michael Brunhilde Baldrian Konfusius…“- kurze Pause. „…und Von.“
Wieder schweres Atmen.
„Von?“, fragt Frau Seifert. Ich erkläre ihr, dass „Von“ im Walisischen die Kurzform von „Vaughn“ ist und im Isländischen für „Hoffnung“ steht. Beim Standesamt Gießen sei der Name schon genehmigt worden. Er sei nicht lächerlich, nicht entwürdigend und auch nicht besonders ungewöhnlich. Dazu gebe es sogar ein Gutachten der Universität Leipzig. „Wollen Sie einen Link?“
Das alles hat mir die KI erzählt. Mein künstlich-intelligentes Wissen überzeugt Frau Seifert offenbar aus dem Stand heraus. Sie streicht die Segel, setzt „Von“ ans Ende der Namensliste, und fragt, ob sie es groß oder klein schreiben soll. Ich erkläre ihr, dass es unbedingt großgeschrieben werden muss. Sonst wäre es nicht erlaubt, weil es einen Adelstitel vortäuschen könnte. Sie trägt ein: „Michael Brunhilde Baldrian Konfusius Von Plog“. Alles nochmal vorgelesen, Datum drauf, abgestempelt, originalverkorkt, Unterschrift, zack, fertig.
Ich trete nach draußen. Es ist Sommer, die Sonne scheint. Jetzt schnell in den Baumarkt. Ich brauche dringend einen größeren Briefkasten!
Epilog
Am Ende kamen Frau Seifert und ich noch ein bisschen ins Plaudern. „Warum machen Sie das eigentlich alles?“ fragte sie. „Sie fühlen sich doch nicht wirklich als Frau oder als divers, oder?“ „Natürlich nicht. Ich bin Journalist“, antwortete ich. „Ich schreibe darüber. Dieses ganze absurde Gesetz. Es sind schon ein paar Folgen erschienen. Sie kommen auch drin vor.“
Sie zog die Augenbrauen hoch, begann zu googeln. „Wie schreibt man Tichy?“
Also willkommen in unserer illustren, bestens informierten Leserschaft, liebe Frau Seifert! Nächstes Jahr sehen wir uns wieder. Denn wenn ich nochmal in die USA reisen will, komme ich als „divers gelesener“ Kühlschrankmagnet leider nicht rein. Aber ganz sicher als Winnetou*. Und wer weiß, einem Sheriff* Plog bietet man vielleicht sogar ungefragt die Greencard an.
*auch dies offiziell erlaubte deutsche Vornamen



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„in den unendlichen Tiefen des Lochkarten- und Fax-Systems weitergereicht wurde“ Braunhemdengelaber. Ich kenne keine Behörde, die nicht mit einer elektronischen Aktenführung arbeitet.Und gefaxt wird auch nirgends mehr. Was für ein Murks.
Der geschlechtsänderungseintragungsberechtigte Beamte müßte verpflichtet werden durch einen kurzen Zug des die Unterwäsche haltenden Gummibandes das Geschlecht fest zu stellen und dies in den Papieren zu dokumentieren. Bei Falschangabe des Beantragenden ist ein Bußgeldverfahren anzuordnen. Wir haben doch für alle noch so unwichtigen Dinge Rechtsvorschriften und Regeln, müßte doch wohl auch in diesem Bereich möglich sein. Nur zu all ihr netten Verwalter, Anordner und Bestrafer.
Absurdistan ätt itts bäst…
Hallo TE, bitte korrigieren.
Auch wenn das eine launige Geschichte über den Amtsschimmel sein soll, der Part „da ein Vergewaltiger auf freiem Fuß bleibt, aber sein 15-jähriges Opfer in den Knast muss, weil es den Peiniger online beleidigte“ den ich nicht unbedingt zum Lachen finde, ist falsch.
Nicht das 15 Jährige Opfer, sondern eine 20 jährige Krankenschwester, die mit dem Fall erstmal nix zu tun hatte, hat einen der Vergewaltiger – in meinen Augen zurecht – als das benannt, was er ist.
Und die muss(te) für wenige Tage einfahren.
Herrlich! Ich hab mich köstlich amüsiert. Da soll mal einer sagen, die Deutschen hätten keinen Humor…