Narrenfreiheit für Deutsche Umwelthilfe (DUH)

DUH, DUH, DUH, lass' meinen Diesel in Ruh, ich kann nicht überall hin in der Ersten fliegen wie DUH.

@ Karim Sahib/AFP/Getty Images
A picture shows the interior of the first class suites of the new A380 aircraft of the United Arab Emirates airline carrier Etihad Airlines. Etihad Airways will be targeting premium high-yielding passengers as the company announced that its Airbus A380 will offer hotel-style bedrooms.

Nein, es muss wirklich nicht stimmen, was der sehr ominöse Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) von sich gibt.  Geschwindelt, falsche Aussagen, Täuschung der Verbraucher – macht nichts, Richter winken durch und sorgen vor Gericht für Narrenfreiheit der DUH.

Die selbsternannten Umweltretter sind mit ihren Schwindeleien gerade vor Gericht in Stuttgart durchgekommen. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtete, lasse es das Gericht „dahinstehen, ob die Tatsachenbehauptung wahr ist“.

Der Auslöser des Streits liegt schon länger zurück, über sechs Jahre ging der Rechtsstreit durch die verschiedenen Instanzen. 2012 stellte ein Unternehmen Biotragetaschen her, ein anderes verkaufte diese unter anderem an Lebensmittelketten wie Aldi und Rewe als »umweltfreundlich 100 % kompostierbar« und »soweit wie möglich aus nachwachsenden Rohstoffen« hergestellt. Diese Tüten wurden alle gemäß der DIN Norm 13432 produziert und gelten damit als biologisch abbaubar.

Möglich, dass die beiden Unternehmen nicht auf ein Angebot der DUH, »das sie nicht ablehnen können«, eingegangen sind und keinen Umweltablaß an die DUH bezahlt haben – das ist offen. Jedenfalls sah die DUH die Chance auf gutes Geld verdienen und beschimpfte in Pressemitteilungen die Tragetaschen lautstark als „Verbrauchertäuschung von Aldi und Rewe mit angeblich kompostierbaren Einkaufstüten“. Die Tragetaschen seien zu zwei Dritteln aus Erdöl gefertigt und würden weder kompostiert noch recycelt. DUH-Chef Jürgen Resch mahnte Rewe und Aldi ab. Die bekamen nasse Füße und zogen die Tüten zurück. In den Kassen der DUH klingelte es.

Das ließen sich die beiden beteiligten Unternehmen nicht gefallen und zogen vor das Landgericht Köln. Die beiden geschädigten Unternehmen bekamen sogar Recht; per einstweiliger Verfügung durfte die DUH nicht mehr behaupten, sogenannte Biotüten von Aldi und Rewe sei nicht biologisch abbaubar.

Letzter Treff der Kontrahenten vor Gericht in Stuttgart:  Hier bekam die DUH jetzt recht. Es spiele keine Rolle, ob die Tüte kompostierbar ist oder nicht, es ginge nur darum, ob die Umwelthilfe die Behauptung aufstellen durfte. Ja, Sie haben richtig gelesen.

Das Gericht stellte zudem laut Stuttgarter Zeitung fest: »Den Beklagten ist nicht mehr als ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen.« An die Behauptungen von Resch und der DUH so die Zeitung weiter, »würden außerdem weniger strenge Maßstäbe angelegt, als dies etwa Gerichte bei Texten in Zeitungen machten: Resch könne „nicht am Maßstab ,journalistischer Sorgfalt‘ gemessen werden“, weil die DUH kein Presseunternehmen und Resch kein Journalist sei, heißt es in dem Urteil weiter.«

Im Klartext: Es ist ziemlich egal, ob es stimmt oder nicht, was die merkwürdige DUH propagiert. Sie darf offenbar unangefochten Randale machen. Richter decken sie. Das wirft ein weiteres Licht auf die merkwürdigen Aktivitäten dieser demokratisch in keiner Weise legitimierten, aber eng mit roter und grüner Politik verflochtenen NGO. BMW weiß ein Lied davon zu singen. Reschs Truppe warf dem Autobauer vor, ebenso wie VW manipuliert zu haben: »Dieselgate erreicht BMW«. Davon stimmte nichts, das Kraftfahrtbundesamt erklärte ausdrücklich, bei der infrage stehenden Baureihe »konnten keine unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt werden«.

Jetzt glaubt der größenwahnsinnig gewordene DUH-Chef auch noch Millionen von Autofahrern schädigen zu können, wenn er Fahrverbote durchsetzen will. Er nimmt dazu das große Wort »Schutz der Gesundheit« in den Mund. Das stimmt genauso wenig wie bei den Biotüten: Nichts davon ist wahr – wie oft bei der DUH.

p.s.: Die ganz Alten werden sich erinnern: DUH, DUH, DUH …

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Kommentare ( 81 )

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81 Comments
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Keinweltretter
6 Jahre her

Unser lieben GRÜNEN haben im Bund nur knappe 10% – also können sie nicht die Hauptbehüter der DUH sein, die eben selbe in ihrer Narrenfreiheit belässt. Das muss jemand größeres sein, der entsprechende Connetions hat. Na, dreimal dürft ihr raten???? Richtig!!!! AM und ihre Union. Zwangsläufig. Das verzahnt sich alles immer mehr. Eine große (un)heimliche Koalition aus CDSUSPDGRÜNEN billigt, fördert, verdient, am sog. Umweltschutz reichlich mit, dass jedweder kleinerer Widerstand bis in die höchsten Gerichte im Keim erstickt werden kann. Da ist echt Macht hinter. Ich glaube, so eine Klage gegen die DUH entlockt AM nur ein müdes Lächeln.

Heinrich Niklaus
6 Jahre her

Es ist nicht nur die DUH. Ach der Deutsche Bundestag beteiligt sich an der „Zerschlagung“ der deutschen Autoindustrie. Der Bundestag hat am Freitag, 23. März 2018, vor Eintritt in die Tagesordnung einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, die Tagesordnung um die Abstimmung über einen AfD-Antrag (19/1376) zu erweitern. Die AfD wollte, dass der Bundestag eine Subsidiaritätsrüge zu einer EU-Verordnung zur Senkung der Kohlendioxidemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der EU-Verordnung 715 / 2007 (Ratsdokument 14217/17) ausspricht. Der Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wurde gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Für die Antragsteller begründete der Stuttgarter Abgeordnete Dr.-Ing. Dirk… Mehr

Martin Landvoigt
6 Jahre her
Antworten an  Heinrich Niklaus

Die Ablehnung des AfD-Antrages wurde damit begründet, dass dieser erst auf die letzte Minute ohne Vorbereitungsmöglichkeiten der anderen Parteien erfolgte. Denn die Vorlage war zu diesem Zeitpunkt bereits 4 Monate veröffentlicht. Das fand dann vollständige Zustimmung im BT außer der AfD – auch von der FDP. Warum aber die anderen Fraktionen sich dieses existenzbedrohende Thema für die deutsche Schlüsselindustrie nicht auf die Tagesordnung setzten – auch diese hatten die 4 Monate Zeit dazu – wird von niemanden erklärt. Wir sehen hier einen Kindergarten, als ob die Automobilindustrie das Spielzeug der AfD wäre … und der man eben mal eins auswischen… Mehr

Hermann
6 Jahre her

Ein anderes Wort für Diesel ist Heizöl, was wird wohl als nächstes verboten?

dunkelstrasse48
6 Jahre her

Wenn der Diesel durch ist, tritt Ende Mai die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.
Ein Bürokratiemonster, wie es nur die EU schaffen kann.
Es gilt auch für die kleinsten Vereine, Organisationen, ehrenamtliche Netzwerke, usw.
Es bietet einige Steilvorlagen und Fallstricke für Abmahnkanzleien und bringt mal wieder viele Seminar-Veranstalter, Berater und Datenschutzbeauftragte in Lohn und Brot.
Schon jetzt wuseln Ehrenamtliche von einem VHS-Kurs zum nächsten.
Viele lassen sich aber auch verrückt machen.

Bummi
6 Jahre her
Antworten an  dunkelstrasse48

Das ist kein Monster. Das ist ein Mühlstein für jeden normal denkenden Menschen. Da muss ich sofort an den EU Abgeordneten der Union denken der bereits 47 Jahre dort sitzt. Bei so viel Boniertheit kann nur so etwas rauskommen.

Helmut Bühler
6 Jahre her

Wir haben eben leider eine politische, keine unabhängige Justiz, auch wenn das immer vorgegeben wird – und dass im doppel-Grün regierten Stuttgart diese besonders prächtige Sumpfblüten treibt verwundert nicht. Dass die Deutsche Umweltlüge aber schalten und walten kann, liegt nicht nur daran. In erster Linie ist die Feigheit der Industrie verantwortlich, die sich aus Image-Gründen nicht traut, mal schwerere Geschütze aufzufahren und Schadenersatzklagen solange durch die Instanzen zu treiben, bis es richtig weh tut. Allerdings könnte sich demnächst seitens der Politik etwas ändern. Bisher wird die Deutsche Umweltlüge mit Millionen Staatsknete gepampert. Wenn die aber so weitermachen und provozieren, dass… Mehr

Klaus Metzger
6 Jahre her

Beim sogenannten Dieselskandal zumindest ist die Sachlage eindeutig: 1. Unsere Autos werden immer sauberer. 2. Die Luft in den Städten wird immer sauberer. 3. Alle deutschen Städte halten die Grenzwertregelungen für Feinstaub ein. 4. Der 40µg/m3-EU-Grenzwert für Stickoxid ist absurd niedrig (im Vergleich zum Arbeitsplatz-MAK-Wert in Deutschland mit 950µg/m3 und in der Schweiz mit 6000µg/m3. 40µg/m3 Stickoxid ist ohne medizinische Relevanz. 5. Würden dazu die EU-Messregeln angewendet, gäbe es selbst mit diesem extrem niedrigen Wert in keiner deutschen Stadt eine Überschreitung der EU-Grenzwertregelungen (Abstandsregeln und Regeln zur freien Anströmung) 6. Fahrverbote sind deshalb völlig überflüssig, ja sie sind durch NICHTS… Mehr

Karl Gross
6 Jahre her

DUH, der Kleinste Verein von Toyota und der Regierung finanziert nimmt die Gesellschaft in Geiselhaft, vom „schwachsinnigen“ Gelben Punkt bis zum Haftantrag an Bürgermeister.

Joe Hartung
6 Jahre her

Man kann dieses Urteil zunächst nur fassungslos zur Kenntnis nehmen. Es ist ein weiterer Teil der Rechtsprechung, die scheinbar zu schleichenden Abschaffung dessen führt, was tatsächlich einmal ein Rechtsstaat war. Der bisherige Grundsatz: Wer einem Anderen Schaden zufügt, ist auch zum Schadenersatz verpflichtet, insbesondere wenn er dies – wie die DUH – wider besseren Wissens – also vorsätzlich – tut. Es wäre nicht verwunderlich, wenn die geschädigten Unternehmen auf den Gedanken kommen würden, dass das Treffen einer solchen Entscheidung als Rechtsbeugung angesehen werden könnte. Das Urteil reiht sich in eine permanente Kette von klaren Rechtsbrüchen ein: – Europäische „Rettungsschirme“ bzw.… Mehr

The Dude
6 Jahre her

Ich frage mich mittlerweile immer mehr, was eigentlich die Rechts- und PR-Abteilungen der Autobauer so treiben. Mir kommt es so vor, dass diese wahrscheinlich nicht gerade unterfinanzierten Abteilungen sich von diesem Abmahnverein am Nasenring durch die Manege ziehen lassen – von Gegenwehr keine Spur! Um es mal deutlich zu sagen: ich hätte diese Amateure schon längst gefeuert! Wie sich hochbezahlte Profis von einer Klitsche wie dem DUH so vorführen lassen können, ist eine Lachnummer. Dabei hätten die Autobauer viele gute Argumente auf ihrer Seite, groß anstrengen bräuchte man sich gar nicht mal… Naja, wie dem auch sei, es wird Zeit… Mehr

Cezak
6 Jahre her
Antworten an  The Dude

Genau so siehts aus. Jeder einzelne Bürger, der von einem Fahrverbot betroffen ist, sollte die entsprechende Kommune verklagen, mit folgenden Begründungen: 1. Der niedrige Grenzwert ist völlig willkürlich festgesetzt. 2. Die Meßstationen in Deutschland sind wohl (alle?) falsch aufgestellt. Sie messen Maximalkonzentrationen an Verkehrsknotenpunkten und nicht an Stellen, die für einen größeren Bereich aussagekräftig sind. 3. Unter Berücksichtigung von 1. und 2. dürfte ein Fahrverbot unverhältnismäßig im engeren Sinne und somit unzulässig sein. Da 1. und 2. u.U. die Einholung teurer Sachverständigengutachten erfordern, unbedingt (vielleicht sogar jetzt schon prophylaktisch) bei der Rechtschutzversicherung nachfragen, ob ein entsprechender Fall von der Versicherung… Mehr

Alf
6 Jahre her

Über 80 Kommunen betroffen: Zahlreiche deutsche Städte müssen ihre Blitzer abschalten.Durch eine folgenschwere Änderung der Vorschriften mit einem sprachlichen Fallstrick haben etliche Rotlicht-Blitzanlagen in Deutschland nämlich ihre Zulassung verloren: Der Abstand der Induktionsschleifen war für diese Blitzer erst Anfang 2017 sprachlich neu definiert worden, wobei sich ein Fehler eingeschlichen hatte. Nun ist zu erwarten, dass sehr viele Autofahrer gegen verhängte Bußgelder nachträglich Einspruch einlegen werden. Konkret geht es um Blitzgeräte der Firma Jenoptik, die durch ein Eingreifen der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) vorerst nicht mehr zugelassen sind. https://www.mann.tv/autos/millionen-knoellchen-unzulaessig-staedte-muessen-blitzer-abschalten ja, die DUH hat Narrenfreiheit, auch wenn die Anlagen für die Messung nicht… Mehr