Nachtruhe für Abzuschiebende

Vor sechs Uhr morgens darf keine Abschiebung beginnen, urteilt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

imago images / Michael Trammer

Nein, das ist keine Fake News, kein Empörung erheischender Tweet von Verschwörungstheoretikern oder Reichsbürgern, die diesen Staat grundsätzlich ablehnen. Es ist eine ganz seriöse Nachricht, die das ZDF überbringt: „Abzuschiebende Ausländer haben Recht auf Nachtruhe – sie dürfen nicht zu nachtschlafender Zeit von den Behörden aufgesucht werden.“ 

Auch in Zeiten, da so manches Grundrecht dem „Bevölkerungsschutz“ weichen muss, da der SPD-Politiker Karl Lauterbach das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Bürger einschränken und sie auch zuhause kontrollieren will, und der baden-württembergische Innenminister Strobl Quarantäne-Verweigerer zwangseinweisen will, ist also zumindest das Recht von Abzuschiebenden auf Nachtruhe vor den Behörden gesichert. So mancher Arbeitnehmer mit nächtlichen Arbeitszeiten, vom Bäcker bis zum Polizisten wird es mit Erstaunen vernehmen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Montag entschieden (Aktenzeichen 7 I 32/20), dass die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg „nicht berechtigt“ sei, „eine Wohnung um 4.30 Uhr morgens zu durchsuchen, um einen Ausländer zum Zweck seiner Abschiebung aufzufinden.“ Sie muss damit bis 6 Uhr warten. 

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Dass die Behörde vermutlich durchaus ihre auf Erfahrungen beruhenden Gründe dafür hat, die Wohnungen von abzuschiebenden Ausländern zu nachtschlafender Zeit aufzusuchen, um nämlich die Wahrscheinlichkeit (rund jede zweite Abschiebung scheitert) zu erhöhen, die gesuchte Person auch vorzufinden, spielte für das Gericht offensichtlich keine Rolle. „Die Durchsuchung einer Wohnung sei auch nicht schon dann erforderlich“, heißt es in einer Pressemitteilung, „wenn eine dem Ausländer gesetzte Ausreisefrist abgelaufen sei. Erforderlich seien darüber hinausgehende Umstände, etwa die Erklärung, nicht freiwillig ausreisen zu wollen.“ Vollstreckungsmaßnahmen zur Nachtzeit lasse das Aufenthaltsgesetz nämlich nur ausnahmsweise zu. 

„Weil nach den heutigen Lebensgewohnheiten zumindest die Zeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr ganzjährig als Nachtzeit anzusehen sei, sei es auch von Verfassungswegen geboten, dass sich der Schutz vor nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen im Regelfall ganzjährig auch auf die Zeit von 4:00 bis 6:00 Uhr morgens erstrecke.“ Dass die Strafprozessordnung von 1879 in den Sommermonaten die Nachtzeit um 4 Uhr enden lasse, „gehe auf die zu diesem Zeitpunkt noch überwiegend agrarischen Lebensverhältnisse der Gesellschaft zurück“ und sei aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2019 nicht mehr anzuwenden. 

Im konkreten Fall aus Duisburg sei die beantragte Durchsuchung der Wohnung zur Nachtzeit „auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil keine Tatsachen vorlägen, aus denen zu schließen sei, dass die Abschiebung anderenfalls vereitelt würde. Insbesondere könne sich die Behörde insoweit nicht auf den frühen Start des Abschiebeflugs berufen. Bloße Organisationserwägungen rechtfertigten nach Auffassung der Kammer kein nächtliches Betreten oder gar Durchsuchen von Wohnungen. Die Ausländerbehörde müsse umgekehrt Planungen der Abschiebewege und -mittel an den rechtlichen Vorgaben ausrichten.“ Jeder, der schon mal einen Flug gebucht hat, weiß, dass der um 5 Uhr früh in aller Regel sehr viel günstiger ist als einer um 10 Uhr. Aber im Falle von Abschiebungen hat die Nachtruhe der Abzuschiebenden offenbar Vorrang vor der Sparsamkeit im Sinne des Steuerzahlers. 

Gegen den Beschluss des Düsseldorfer Gerichts kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet. 

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Kommentare ( 38 )

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non sequitur
3 Jahre her

Ich erwarte jetzt vom obersten Oberverwaltungsgericht noch ein Urteil, das die am Abschiebeeinsatz beteiligten Polizeibeamten dazu verdonnert, den Abzuschiebenden frische Croissants und Brötchen sowie halalen Aufschnitt mitzubringen.

non sequitur
3 Jahre her

Unsere Gerichte verdienen sich die Paetowsche Bezeichnung Juxtiz mit jedem ihrer Urteile mehr.

Manfred_Hbg
3 Jahre her

Wenn man denkt es geht in diesem Irrenhaus nicht mehr schlimmer….

Aha, jemand der sich also -warum auch immer- unberechtigt im Land aufhält und somit spätestens dann zum Straftäter geworden ist, wird nun also bis um 6h VON/DURCH die Justiz VOR der Justiz geschütz!?? Welch Irrsinn!!

Außerdem, mit Blick auf die sog. Gleichberechtigung, muß der Schutz bis um 6h nun doch auch für alle Straftäter gelten -oder?

Diesem Land ist wirklich nicht mehr zu helfen….

fatherted
3 Jahre her

Da Urteil könnte Signalwirkung auch in anderen Bereichen haben….z.B. Bandenkriminalität. Obwohl der Remmo Clan von der letzten Durchsuchung offensichltich „vorab“ unterrichtet wurde und den Beamten ganz cool zur Begrüßung Tee anbot (Gastfreundschaft….lach!) ist es ja nun unzumutbar, bei solchen Durchsuchungen vor 8.30 Uhr zu erscheinen….Wecken vor dieser Uhrzeit können dauerhafte Traumata bei den Betroffenen hervorrufen. Was allerdings Verstöße gegen Lauterbachs Corona Regeln angeht, kann man als indigener Einwohner dieses Landes wohl künftig bei Verdacht auf Fehlverhalten mit dem SEK vor der Haustür rechnen. Die Show geht weiter.

Karl Martell74
3 Jahre her

…. ich stehe jeden Tag um 5:10 auf und komme zwischen 19-21 Uhr nach Hause. Stört keinen – bin ja nur ein Deutscher der diese Dreckstaat am laufen hält.
Aber ich verstehe schon – arbeiten gehen, Steuern zahlen und sonst die Fresse halten und wenn nicht – dann bin ich Rääächts

Wolfsohn
3 Jahre her

„weil sie von HIV leben“ – schön wär’s….

daldner
3 Jahre her

Ganz einfach: Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe… Und solange der Prozess dauert, wird nicht abgeschoben.

daldner
3 Jahre her

Die Richter machen sich lustig über diesen Staat… und suhlen sich in ihrer Hypermoral.

Amerikaner
3 Jahre her

Es ist ganz einfach so, daß es hier mittlerweile verschiedene Klassen von Bürgern gibt. Die einen dürfen so allerhand, die anderen Steuern zahlen und dabei´s Maul halten.

Mampfred
3 Jahre her

Tja, für unsere „Gäste“ gilt Nachtruhe. Sie brauchen ja auch keine Papiere etc. Für die „länger schon hier lebenden“ dafür demnächst Fingerabdruck im Ausweis. Und natürlich hat man seine Papiere auch immer schön brav mitzuführen! Und wenn dann Nachts um 2 der LKW vor der Tür hält, die Schergen die Tür eintreten- dann weiß man wieder, in welchem Land man lebt. Es ändert sich leider nie etwas für die Lämmer, die gezwungen sind, ihre Henker auch noch mit Steuern und Abgaben bezahlen müssen..