AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht erneut leer aus

Der Haushaltsausschuss des Bundestages verweigert erneut der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung die für solche Stiftungen üblichen Fördermittel. Auffallend liest sich eine Ergänzung von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linkspartei im entsprechenden Haushaltsvermerk.

IMAGO / Political-Moments
Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung

Ein Antrag der Bundestagsfraktion der AfD, ihre parteinahe Stiftung staatlich zu fördern, wurde im Bundestag zum wiederholten Male abgelehnt. Damit bekommt die Desiderius-Erasmus-Stiftung erneut kein Steuergeld. Vorgesehen wäre ein Teil der insgesamt knapp 132 Millionen Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags nun an die übrigen im Parlament vertretenen Parteien verteilt.

Begründet wurde dieses Vorgehen nicht. Einzig ein Sprecher des Innenministeriums meldete sich zu Wort: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet, welche Zuwendungsempfänger in welcher Höhe bei der Verteilung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Das Bundesinnenministerium setzt diese Entscheidung dann um.“

Ausschuss erhöht Zuwendungen um 29,3 Millionen Euro

Der Antrag der Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde als einziger Antrag abgelehnt. Zusagen erhielten SPD, FDP, die Grünen, die FDP, die CDU/CSU und auch die Linke. Im Entwurf der Bundesregierung waren der Friedrich-Ebert-Stiftung, die den Sozialdemokraten nahe steht, knapp 37 Millionen Euro für 2022 zugesprochen, der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung rund 14,5 Millionen Euro, der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung fast 41 Millionen, der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung knapp zwölf Millionen Euro, der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung knapp 14 Millionen Euro und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei) ca. 14 Millionen Euro.

Fraktionszuschüsse und Politische Stiftungen:
Die Parteien bedienen sich selbst
Neben diesen „Globalzuschüsse“ genannten Fördermitteln erhalten die Parteien beziehungsweise die parteinahen Stiftungen, mit Ausnahme der AfD, weitere Gelder aus dem Einzelplan des Bundesinnenministeriums, aber auch aus den Töpfen des Auswärtigen Amts und des Entwicklungshilfe-Ministeriums. Insgesamt erhöhte die Mehrheit des Haushaltsausschusses mit ihrem Beschluss die Zuwendungen um 29,3 Millionen Euro.

Besonders auffallend liest sich eine Ergänzung von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linkspartei im entsprechenden Haushaltsvermerk. Dort heißt es, dass  „Zuschüsse nur politischen Stiftungen gewährt“ werden, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.

Unabhängige Experten kritisieren die Entscheidung 

Dieser Passus ist offenbar der Grund, weshalb die Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Fördermittel erhält. Ergänzend heißt es: „Angesichts ihrer bisherigen Tätigkeit wird bei folgenden Stiftungen die Verwendung zu verfassungsmäßigen Zwecken angenommen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Konrad-Adenauer-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung.“

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Claus-Dieter Classen, Professor für Öffentliches Recht, ist skeptisch. „Nach jetziger Rechtslage ist es schwer begründbar, die Desiderius-Erasmus-Stiftung von einer Förderung auszuschließen“, sagte er dem Deutschlandfunk. Die alleinige Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz reiche seiner Meinung nach nicht aus, die Zuwendungen zu verweigern.

Der Beschluss des Bundeshaushaltsausschusses dürfte vom Bundesverfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Die AfD klagt bereits in mehreren Verfahren unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine staatliche Förderung.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 37 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

37 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
pcn
1 Jahr her

Ich bin begeistert! Zeigt doch dieses äußerst fragwürdige Regime, ein Konglomerat aus einem autoritären System, bis hin zu einem zum Links-Extremismus neigenden Regierungsstil, dass es von Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue nur dann etwas hält, wenn das Recht flexibel in seinem Sinn gebeugt oder gebrochen werden kann. Die Verfassung ist das Feigenblatt, der Verfassungsschutz eher das Räumkommando und Wegbereiter für eine Staats- und Gesellschaftsform in der schönen neuen Welt des Neo-Sozialismus. Wie es in der DDR zugegangen sein mag und wie sich das angefühlt hat, in solch einem Unrechtsstaat leben zu müssen, wird uns jetzt überdeutlich und authentisch vor Augen geführt.

K. Meyer
1 Jahr her

„Dort heißt es, dass „Zuschüsse nur politischen Stiftungen gewährt“ werden, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.
„Angesichts ihrer bisherigen Tätigkeit wird bei folgenden Stiftungen die Verwendung zu verfassungsmäßigen Zwecken angenommen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Konrad-Adenauer-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung.“
Was für ein Hohn! Genau in diesen Stiftungen sitzen aktuell diejenigen, die Demokratie und Recht, d.h. unsere freiheitliche Grundordnung, seit nunmehr Jahren zunehmend untergraben und uns in ein linksradikales, totalitäres Regime hineinlaufen lassen.

Leroy
1 Jahr her

Eine grundsätzliche Frage zum Demokratieverständnis des Bundestages: Wurden Wahlen in Thüringen nun für immer eingestellt oder wann wird die verschobene Wahl jemals nachgeholt?

Niklot
1 Jahr her

Rosa Luxemburg und die freiheitlich-demokratische Grundordnung passen nicht zusammen.

Fred Katz
1 Jahr her

Frau Steinbach vertritt die These, der Überfall 1939 auf Polen sei ein rechtmäßiger Präventivschlag gegen das ultranationalistische Polen gewesen!
Auch ihre sonstigen Einlassungen sind bizarr!
Selber schuld, wenn man sonst niemanden als Präsidentin findet!
Max Otte, BuPrä-Kandidat der AfD, versuchte ja, sich da mental ranzurobben!
Wer offen zu den Lehren Spenglers steht, kann halt kein Staatsgeld bekommen!
Die Linke ist da schlauer!

Schwabenwilli
1 Jahr her
Antworten an  Fred Katz

„Wer offen zu den Lehren Spenglers steht, kann halt kein Staatsgeld bekommen“

Wo hat Spengler sich geirrt?
In einem Buch das vor ca. 100 Jahren geschrieben wurde liegt er nach heutigem Wissen erstaunlich präzise an der Realität.

d.rahtlos
1 Jahr her

Sicher hat der Haushaltsausschuß schon einen Bruchteil der 132 Mio für ein Abendessen (incl. Lambrecht-Shuttle-Service + Übernachtung) mit den Verfassungsrichtern eingeplant, und die Sache wird ihren Gang gehen.

Protestwaehler
1 Jahr her

Hahaha… „…dürfte vom Bundesverfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden“ nur gut dass dort die selben Verbrecher agieren wie im Bundestag 😉
BundesVASALLENgericht, ist in jedem Fall die zutreffendere Bezeichnung für diesen Saftladen. „Wir Demokraten“… warum ist den Nazis dieses Framing nicht eingefallen.

Ruhrler
1 Jahr her

Dazu passt doch das heute tausende internen Nachrichten der AFD an den Staatsfunk durchgestochen wurden, damit lässt sich doch die Abklehnung perfekt brgründen: Alles Nazis und Rassisten.

Karl Schmidt
1 Jahr her

Damit schließt sich der Kreis: Die Bundesregierung lässt ebenso wie die Landesregierungen gezielt die AfD durch die „Verfassungsschutzämter“ denunzieren. Dafür bedarf es zunächst einer Umdeutung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung im Sinne eines Verbots von oppositionellen Positionen z. B. zur Migration. Im nächsten Schritt wird der Opposition die finanziellen Mittel unter Hinweis auf ihren Status als Opposition vorenthalten. Es ist eine Scheindemokratie und ein Scheinrechtsstaat, ein Kartell, welches die Verfassung gerade zu verhindern sucht, denn es ist eine politisch offene Verfassung. Das, was wir hier erleben, ist die Umgestaltung in einen Bonzenstaat, der nur den Linken nützt, weil sie die Bürger… Mehr

Chris Groll
1 Jahr her
Antworten an  Karl Schmidt

Und alle machen mit, die Blockparteien, die Medien, die Justiz, die Kirchen die Bürger usw. usw. Wahrscheinlich will das aber auch hier niemand mehr hören. Die meisten Menschen in diesem Land sind damit einverstanden, was passiert und finden die meisten Dinge auch gut. Sie sind für die Masken, für die Spikung, für die Stigmatisierung der AfD usw.

Stefferl
1 Jahr her

Naja, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, wissen wir alle schon.