Gericht hebt nächtliche Ausgangbeschränkungen in Baden-Württemberg auf

Der Verwaltungsgerichtshof bescheinigt der Stuttgarter Regierung, "zu pauschal und undifferenziert" zu argumentieren. Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist es schon die zweite Blamage dieser Art.

imago images / 7aktuell

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Baden-Württemberg ab Donnerstag aufgehoben. Eine Bürgerin aus Tübingen hatte einen Eilantrag dagegen beantragt. In der Begründung hält das Gericht der grün-schwarzen Landesregierung ein unverhältnismäßiges Handeln vor. Ausgangsbeschränkungen seien gesetzlich nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“, heißt es vom Gericht. Ausgangsbeschränkungen, so die Presseerklärung des Gerichts, seien „nicht bereits dann zulässig, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe, sondern kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe“. Das Gericht gibt damit dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen recht.

Im Dezember und Mitte Januar hatte das Gericht ähnliche Eilanträge noch abgelehnt. Aber: Das Pandemiegeschehen im Land habe sich seither in beachtlichem Umfang verändert. Die 7-Tages-Inzidenz sei weiter gesunken und liege nun bei 63,5. Der R-Wert bleibe mit 0,85 unter 1. Derzeit (Stand 4. Februar, 16 Uhr) wiesen nur noch 5 Kreise 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen 101 und 150.

Besonders peinlich für die Landesregierung ist auch die Zurückweisung ihres Arguments der Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens bei zu früher Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen. Diese Darstellung sei „zu pauschal und undifferenziert“.

Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seine Regierung ist es schon die zweite Blamage dieser Art. Im Oktober hatte dasselbe Gericht schon das so genannte Beherbergungsverbot gestoppt.

Das Urteil kommt nur einen Tag, nachdem Kretschmann Fehler im Corona-Krisenmanagement eingeräumt hat. „Der Lockdown light im November war falsch, die Einschränkungen gingen nicht weit genug“, sagte er dem Tagesspiegel am Sonntag.

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