Correctiv: Erneute Niederlage vor Gericht

Die Faktenchecker von Correctiv haben erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Sie markierten einen Artikel der Achse des Guten wegen einer Frage als "teilweise falsch". Offenbar kennen die Faktenchecker den Unterschied zwischen Fakt, Meinung und Frage nicht.

© Getty Images

Die Faktenchecker von Correctiv haben wieder einmal eine empfindliche Niederlage vor Gericht erlitten. Dabei ging es um einen Artikel der Achse des Guten. Der Text befasste sich mit der Frage, warum es im Sommer zu so vielen Corona-Ausbrüchen in Schlachtereien kam. In diesem Text stellt der Autor die Frage, ob der PCR-Test zuverlässig zwischen Sars-CoV-2 Viren und anderen in Rindern vorkommenden Viren der Corona-Familie unterscheiden könnte. Dies war ausdrücklich als eine „zu klärende“ Frage markiert.

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In seiner Funktion als Faktenchecker für Facebook markierte Correctiv diesen Artikel und urteilte: „Teilweise falsche Informationen – von unabhängigen Faktenprüfern geprüft.“

Eine solche Einstufung als „teilweise falsch“ hat gravierende Folgen für einen Artikel. Denn Facebook verringert die Reichweite eines solchen als falsch markierten Artikels schnell um 80 Prozent. 80 Prozent weniger Leser auf einer für Medien wichtigen Plattform wie Facebook – das ist ein massiver Eingriff in die journalistische Arbeit.

Facktencheck war rechtswidrig

Nun wurde jedoch dieser Faktencheck von Correctiv gerichtlich verboten, denn die Informationen in dem Artikel waren nicht „teilweise falsch“. Correctiv hatte eine Nicht-Tatsachenbehauptung, eine Frage, als Falschinformation gewertet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verbot diesen konkreten Faktencheck nun, nachdem das Landgericht Mannheim eine entsprechende einstweilige Verfügung in vorheriger Instanz abgelehnt hatte.

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Ein ähnliches Verfahren hatte Correctiv schon im Mai dieses Jahres verloren. Im damaligen Fall hatte TE gegen Correctiv geklagt, weil ein Faktencheck eine Meinungsäußerung als „teilweise falsch“ eingestuft hatte – ganz so, als könnten Meinungen „richtig“ oder „falsch“ sein – und versuchte, die nach dem Faktencheck verbleibende Reichweite des TE-Artikels zu nutzen, um eigene Umsätze zu generieren – ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Rechtsanwalt Steinhöfel, der in beiden Fällen TE und die Achse des Guten vertrat, fasste das Vorgehen Correctivs so zusammen:

„“Correctiv” ist kein neutraler Faktenchecker, sondern jedenfalls hier ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des “Faktenchecks” seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will und kann.“

Correctiv, ein Faktenchecker, der offenbar nicht einmal den Unterschied zwischen Fakt, Meinung und Frage kennt, wird in seiner Arbeit teilweise mit Steuergeldern finanziert – alleine in diesem Jahr erhielten die Faktenchecker 60.000 Euro von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens und 44.000 Euro vom Auswärtigen Amt.

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Kommentare ( 26 )

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Leroy
3 Jahre her

Erst wenn es existenzielle, spürbare Bussgelder hagelt wird das Wahrheitsministerium ( correctiv) diese Propaganda einstellen

daldner
3 Jahre her

Richtig so. Diesen Leuten muss man immer wieder ihre Grenzen aufzeigen, sie beim Wort nehmen und verklagen. Das ist eine Sprache, die diese selbsternannten Volkserzieher in jedem Fall verstehen. Das Urteil können sie ja dann einem Faktencheck unterziehen. Gerichts- und Anwaltskosten zahlt dann wohl der Steuerzahler?

Boris G
3 Jahre her

Gut, dass wenigstens die Gerichte der selbsternannten linken Gesinnungspolizei in die Parade fahren.

Manfred_Hbg
3 Jahre her

GUT SO, dass es gerade in heutiger linksgrün ideologisierten Zeiten mit auch linksgrünen Regierungen und „Qualitätsmedien“ -auch- noch Autoren und Blogs/Soziale Medien gibt, die sich NICHT von solch möchtegern „Volkserziehern“ wie jenen selbsternannten Faktenchecker einschüchtern oder den Mund verbieten lassen, gerichtlich gegen solch „Volkserzieher“ vorgehen und dann dank gesprochener Urteile auch noch deutlich machen können, was -auch- von solch Volkserzieher wie jener FaktenVERdreher und deren (angebl.)“Wahrheiten“ zu halten ist. Auch wenn in unseren „Qualitatsmedien“ und beim ARD/ZDF Staatsfunk natürlich nicht über solch Fälle und Urteile berichtet wird weil es die Bevölkerung ja beunruhigen könnte, ist es trotzdem gut und richtig… Mehr

Jean Vernier
3 Jahre her

Tropfen auf heißen Stein, dieser juristische Sieg gegen die „Schaffenden“ in
Zeiten mit Meinungs- und Gesinnungs-Infrastruktur.

doncorleone46
3 Jahre her
Antworten an  Jean Vernier

….aber steter Tropfen höhlt den Stein…

Guter Heinrich
3 Jahre her

Verursacht Correctiv mit gerichtlich bestätigten falschen Aussagen einklagbare wirtschaftliche Schäden? Ist nur eine den Geist von Geschädigten anregende Frage…

Michael Scholz
3 Jahre her

Eine kleine Begebenheit aus dem Sommer 2020: Ich googelte nach einer Dame, fand im Internet aber nur ihre Namensvetterin. Über diese war zu lesen, dass sie Mitglied der „Grünen“ ist und bei Correctiv arbeitet. Das gab mir sehr zu denken.

John Sheridan
3 Jahre her

Den Fragesteller, Dr. Frank, hätte man ruhig erwähnen können. Unermüdlich in diesem Jahr zur Aufklärung wegen diesem C19-Wahnsinn unterwegs und viel angefeindet. Wenn man dagegen den Hütchenspieler Drosten argumentieren sieht, dann weiss jeder sofort, wie verkommen und verfault die BRD mittlerweile da steht.

Slawek
3 Jahre her

Da ist doch generell an NGOs irgendwas faul. Mir kommt es so vor, dass wofür in den USA Geheimdienste, wie die CIA, zuständig sind, nämlich Tatsachen zu schaffen, damit die Regierung dann handelt (nach Chomsky, Vorwände schaffen), dafür sind in Europa NGOs zuständig. Bedenklich dabei ist, dass es sich um Private handelt, die auch noch subversiv gegen die eigene Bevölkerung agitieren.

doncorleone46
3 Jahre her
Antworten an  Slawek

NGO‘s gehören verboten. Erst dann kann die Demokratie wieder atmen.

J.F.
3 Jahre her

Da ich laie bin und mich in solchen Rechtsfragen natürlich nicht auskenne eine Grundsatzfrage von mir:Da Correktiv im Auftrag und für Facebook agiert,könnte es da nicht möglich sein Facebook oder Correktiv von Amerikanischen Gerichten nach Amerikanischen recht zu verklagen?Das würde doch wesentlich drastischere Strafen bedeuten die diesen Pfeiffen auch mal wehtun würden.

Manfred_Hbg
3 Jahre her
Antworten an  J.F.

Mhh, wenn dann aber der klagenden Bürger oder die klagende Firmen ihren Wohnsitz nicht in Amerika sondern zB irgendwo in Europa oder (überspitzt gesagt) am Nordpol haben, dann wird man vermutlich auch nicht in Amerika gegrn ein amerikan. Unternehmen klagen können. Oder kürzer gesagt: Um in Amerika klagen zu können, muß man dann wohl auch dort seinen Wohnsitz oder Firmenstandort haben. Vermute ich zumindest einfach mal so.