Corona-Update zum 20. April: Die Lockerungen im Überblick

Heute treten Lockerungen der bisherigen Beschränkungen in Kraft. In welchem Bundesland öffnen welche Geschäfte und welche bleiben weiterhin geschlossen? Wo gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen, wo Maskenpflicht? Ein Überblick.

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Die Bundesländer melden nun 142.422 Corona-Fälle (Stand 19. April, 19:30). Die Johns-Hopkins Universität meldet 145.180 (Stand 20. April, 00:00). Nach Schätzungen der Johns-Hopkins Universität sind circa 88.000 Menschen genesen.

Die Länder melden, dass 4.415 gemeldete Corona-Infizierte verstorben sind.

Die Zahl der Neu-Meldungen von Corona-Fällen bewegt sich nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Mit Blick auf das vergangene Wochenende war das Absinken der Neu-Meldungen in den letzten Tagen wohl wieder durch verringerte Arbeit am Wochenende bedingt und kann in den nächsten Tagen aus diesem Grund wieder steigen. Trotzdem ist das weiterhin langsame Ansteigen der Fallzahlen, relativ und absolut, ein gutes Zeichen.

Ab diesem Montag gelten in vielen Bundesländern gelockerte Regeln zu Kontaktsperren. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Überblick.

Baden-Württemberg

Allgemein

  • Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Ladenfläche dürfen öffnen.
  • Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Fläche wieder öffnen.
  • Bibliotheken dürfen öffnen.
  • Eisdielen und Cafés dürfen nun auch Außer-Haus verkaufen.

Bildung

  • ab 4. Mai dürfen solche Schüler von Real- und Hauptschulen sowie Gymnasien zum Unterricht in ihre Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr Abschlussprüfungen anstehen; Berufsschüler, bei denen Prüfungen in diesem Jahr anstehen, dürfen auch wieder zum Unterricht.
  • Kindertagesstätten und Kindergärten bleiben geschlossen. Der Notbetrieb wird ausgeweitet.
  • Hochschulen, Universitäten etc. nehmen den Betrieb digital wieder auf. Lehrveranstaltungen sind bis zum 4. Mai ausgesetzt. Klausuren und „Präsenzveranstaltungen“ dürfen nur unter Schutzmaßnahmen stattfinden, sofern sie zwingend nötig sind.

Religion und Veranstaltungen:

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt.
Bayern

Allgemein:

  • Die geltende Ausgangsbeschränkung wird bis zum 3. Mai verlängert. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind nun allerdings auch bei Begleitung einer Person, die nicht im eigenen Haushalt wohnt, erlaubt.
  • Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte öffnen.
  • Ab 27. April dürfen Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen ohne Größenbeschränkung öffnen.
  • Ab 27. April dürfen alle anderen Geschäfte öffnen, sofern sie eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern haben.
  • Ab dem 27. April gilt in Bayern ebenfalls eine Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften. Eine „Alltagsmaske“, oder ein vor das Gesicht gebundener Schal, sind ausreichend, ausschlaggebend ist, dass Mund und Nase bedekt sind.

Bildung:

  • Ab 27. April wird der Unterricht in in Abschluss- und Meisterklassen wieder aufgenommen. Für andere Jahrgangsstufen wird noch beraten, doch der 11. Mai wird zumindest für die Klassen, deren Abschlussprüfungen nächstes Jahr anstehen, angestrebt.
  • Die Notbetreuung in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen wird auch auf Familien ausgeweitet, bei denen nur ein Elternteil in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeitet.
  • Universitätsbibliotheken dürfen ab 27. April wieder öffnen.
  • An Hochschulen werden die Vorlesungen digital durchgeführt. Prüfungen dürfen allerdings stattfinden.

Religion und Veranstaltungen:

  • Gottesdienste und Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt.

 

Berlin

Allgemein:

  • Die geltende Ausgangsbeschränkung wird bis zum 27. April verlängert.
  • Über eine Öffnung der Geschäfte wird noch beraten. Laut Berliner Morgenpost können sich die Linke und die Grünen im Senat nicht auf eine Verordnung einigen; es geht auch um die Frage, ob ebenfalls Geschäfte mit einer Ladenfläche mit mehr als 800 Quadratmetern und Shoppingmalls öffnen dürfen. Das Regierungskabinett tagt am 21. April, dort soll Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) einen Vorschlag vorlegen.

Bildung

  • Ab 27. April wird der Schulbetrieb für Schüler der 10. Klasse wieder aufgenommen.
  • Ab 6. Mai beginnt der Unterricht wieder für die Jahrgangsstufen 6, 9, 11 und 12. Auch für Abschlussjahrgänge anderer Schulformen (Berufsschule, Fachoberschule usw.) beginnt der Schulbetrieb wieder.
  • Abiturprüfungen beginnen ab 20. April.
  • Berufsbildungsreife- und Mittlere-Schulabschluss-Prüfungen finden ab 25. Mai statt.
  • Die Notbetreuung wird ausgeweitet. Bestimmte Berufsgruppen haben Anspruch auf Notbetretung, wenn nur ein Elternteil in einem bestimmten Beruf arbeitet. Eine Auflistung finden Sie hier.
  • An Hochschulen finden Präsenzveranstaltungen und Prüfungen weiterhin nicht, Vorlesungen dafür digital statt.

Religion und Veranstaltungen

  • Es sind keine Änderungen des Gottesdienst- und Veranstaltungsverbots bekannt.
Brandenburg

Allgemein

  • Ab 22. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen, ebenso größere Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren.
  • Auch Shoppingmalls dürfen öffnen, die 800 Quadratmeter gelten für die einzelnen Geschäftsflächen innerhalb der Mall.
  • Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
  • Öffentliche Bibliotheken dürfen ab 22. April wieder öffnen.
  • Galerien, Museen und Ausstellungshallen dürfen ab 22. April wieder öffnen.
  • Tierparks und Wildgehege dürfen ab 22. April wieder öffnen.
  • “Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt“, schreibt die Staatskanzlei auf ihrer Website.

Bildung

  • Die Notbetreung wird ausgeweitet. Nun haben alle Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeitet, Anspruch auf Notbetreuung. Eine Liste der „systemrelevanten Berufe“ finden Sie hier.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen können stattfinden. Das Abitur findet wie geplant ab 20. April statt.
  • Abschlussklassen der Mittleren Reife, Berufsbildungsreife und Berufsschulen nehmen den Betrieb am 27. April wieder auf.
  • Hochschulbibliotheken dürfen ab 22. April wieder öffnen.
  • Hochschulprüfungen können ab dem 20. April wieder stattfinden, sofern „alle Beteiligten mit der Durchführung der Präsenzprüfung einverstanden sind.“

Religion und Veranstaltungen

  • Religiöse Zeremonien, ausdrücklich auch Taufen und Bestattungen, sind erlaubt, aber es dürfen höchstens 20 Personen teilnehmen.
  • Versammlungen unter freiem Himmel dürfen von der kommunalen Versammlungsbehörde auf Fall-zu-Fall Basis erlaubt werden. Damit sind Demonstrationen wieder erlaubt (solange nicht mehr als 20 Personen demonstrieren).
  • Vereinszusammenkünfte sind weiter verboten, der Sport auf Vereinsgelände aber erlaubt, solange Abstandsregeln eingehalten werden und der Sport alleine oder zu zweit stattfindet – Tenis und Golf sind also erlaubt, Rugby nicht.
Bremen

Allgemein

  • Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Fläche dürfen öffnen. Größere Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 799 Quadratmeter begrenzen, dürfen ebenfalls öffnen.
  • Shopping-Center dürfen öffnen.
  • KFZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen generell öffnen.

Bildung:

  • Die Bremer Hochschulen beginnen langsam wieder mit dem Betrieb. Labor-Praktika können u.U. wieder stattfinden.
  • Die Notbetreuung in Kitas und Kindergärten wird auf die Kinder alleinerziehender Eltern ausgeweitet, oder bei denen beide Eltern voll berufstätig sind, aber keine private Betreuungsmöglichkeit haben.
  • Ab 22. April finden die Abiturprüfungen statt.
  • Ab 27. findet der Unterricht für 10. Klassen wieder statt.
  • Ab 4. Mai findet wieder Unterricht für die 4. Klassen statt.
Hamburg

Allgemein

  • Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Fläche dürfen öffnen. Eine Verkleinerung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist auch erlaubt.
  • Bibliotheken dürfen öffnen, ebenso KFZ-Händler und Fahrradläden.

Bildung

  • In Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Präsenzveranstaltungen, wie z.B. in Labors, dürfen ebenfalls stattfinden.
  • Abschlussklassen dürfen ab 27. April stattfinden.
  • Ab 4. Mai folgen die Klassenstufen 4, 6 und die Oberstufen.
  • Lehrkräfte dürfen nun auch die Notbetreuung in Kitas und Kindergärten in Anspruch nehmen.
Hessen

Allgemein

  • Geschäfte bis 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen ab 20. April öffnen.
  • Kfz- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive dürfen ab  20. April öffnen, unabhängig von ihrer Größe.
  • Ab 20. April dürfen auch Eisdielen ausliefern.

Bildung

  • Ab 27. April werden Abschlussklassen wieder unterrichtet, ebenso die 4. Klasse der Grundschulen.
  • Die mündlichen Abiturprüfungen finden ab 27. April statt.
  • Die Notbetreuung in Kitas wird auf alleinerziehende Berufstätige ausgeweitet.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen bleiben untersagt.
Mecklenburg-Vorpommern

Allgemein

  • Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Personennahverkehr.
  • Geschäfte mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen, eine Verkleinerung derselben auf 800 Quadratmeter ist auch erlaubt.
  • Zoos und Sportplätze dürfen öffnen.
  • Die Einreise von deutschen Mitbürgern, die ihren Erstwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, ist weiter untersagt.

Bildung:

  • Ab 27. April beginnt der Unterricht für Abschlussklassen
  • Ab 4. Mai beginnt der Unterricht für 11., 9. und 4. Klassen.
  • Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet auf mehr Berufsgruppen und kann auch in Anspruch genommen werden, wenn nur ein Elternteil zu einer „systemrelevanten“ Berufsgruppe gehört.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Niedersachsen

Allgemein

  • Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen.
  • Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.

Bildung

  • Ab 27. April beginnt der Unterricht von Abschlussklassen.
  • Ab 4. Mai folgen die 4. Klassen.
  • Die Zeit der tagsüber Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Nordrhein-Westfalen

Allgemein

  • Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen.
  • Ab 20. April dürfen Autohändler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte ohne Größenbeschränkung öffnen.
  • Lebensmittelhändler und Lieferdienste dürfen sonntags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffnen. Ausgenommen ist der 1. Mai.

Bildung

  • Ab 23. April dürfen Schüler in Abschlussjahrgängen auf freiwilliger Basis wieder in die Schulen.
  • Ab 4. Mai werden die Schulen für die 4. Klassen geöffnet.
  • Bibliotheken dürfen öffnen.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Rheinland-Pfalz

Allgemein

  • Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen. Teilbereiche dürfen abgetrennt werden, um eine Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern zu erreichen.
  • Autohändler, Fahrradhändler, Buchhandlungen und Autowaschanlagen sowie öffentliche Bibliotheken dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
  • Der Straßenverkauf von Eis wird erlaubt.
  • Sportanlagen dürfen wieder genutzt werden, unter Beachtung der generellen Kontaktbeschränkung.
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen öffnen. Spielplätze bleiben geschlossen.

Bildung

  • Ab 27. April beginnt der Schulbetrieb für Abschlussklassen.
  • Ab 4. Mai beginnt der Schulbetrieb für Viertklässler und Schüler, bei denen im nächsten Jahr ein Abschluss ansteht.
  • An den Hochschulen dürfen bestimmte Präsenzveranstaltungen wie Labor-Praktika und Prüfungen wieder stattfinden.
  • Bibliotheken dürfen wieder öffnen.

Religion und Veranstaltungen

  • Ab 3. Mai dürfen Gottesdienste wieder stattfinden.
  • Veranstaltungen bleiben untersagt, können aber in Einzelfällen genehmigt werden.
Saarland

Allgemein

  • Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen. Eine Abtrennung von Verkaufsflächen ist möglich, um zu öffnen.
  • Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sowie öffentliche Bibliotheken dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
  • Einkaufszentren sollen geschlossen bleiben.
Bildung
  • Die Schulen sollen ab 4. Mai wieder öffnen, voraussichtlich mit den Oberstufen zuerst.
  • Prüfungen können unter Auflagen stattfinden.
  • Die Notbetreuung soll ausgeweitet werden.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Sachsen

Allgemein

  • Es gilt eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.
  • Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen fallen weg, die Kontaktsperre gilt allerdings noch.
  • Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen öffnen.
  • Unabhängig von ihrer Größe dürfen Handwerksbetriebs-Ladengeschäfte, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Werkstätten, Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfsläden öffnen.
  • Einkaufszentren müssen geschlossen bleiben, nur Geschäfte des täglichen Bedarfs und Geschäfte mit separatem Kundeneingang dürfen dort öffnen.

Bildung

  • Ab 22. April darf Abschlussprüfungsvorbereitung in den Schulen stattfinden.
  • Die Abiturprüfungen finden statt.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Teilnehmern dürfen stattfinden.
Sachsen-Anhalt

Allgemein

  • Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen öffnen.
  • Unabhängig von ihrer Größe dürfen öffnen: Tierbedarf, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Kfz Händler, Buchhandel.
  • Einkaufszentren dürfen öffnen.

Bildung

  • Ab 23. April dürfen Prüfungsvorbereitungen an Schulen wieder stattfinden.
  • Die Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen unter bestimmten Auflagen wieder durchführen. Der Allgemeine Unterricht findet aber digital statt.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Schleswig-Holstein

Allgemein

  • Geschäfte mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen. Eine Reduktion auf 800 Quadratmeter ist für größere Geschäfte auch erlaubt.
  • Auto-, Fahrrad- und Buchhandel dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.

Bildung

  • Abiturprüfungen finden statt.
  • Prüfungsvorbereitungen der diversen Schulformen dürfen ab 22. April auch stattfinden.
  • An den Hochschulen dürfen ab 20. Prüfungen stattfinden.
  • Alle anderen Schüler kehren frühestens ab 4. Mai wieder in den regulären Untericht zurück.
  • Die Notbetreuung in Kitas wird erweitert, auf Kinder der 6. Jahrgangsstufe und Kinder alleinerziehender Eltern.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Thüringen

Allgemein

  • Geschäfte mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen. Eine Reduktion auf 800 Quadratmeter ist für größere Geschäfte auch erlaubt.
  • Auto-, Fahrrad- und Buchhandel dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
  • Zoos, Botanische Gärten, Museen, Galerien und Ausstellungshallen dürfen wieder öffnen.

Bildung

  • Ab 27. April wird der Unterricht für Abiturienten wieder aufgenommen.
  • Ab 4. Mai folgen die Abschlussklassen der übrigen Schulformen (einschließlich der 4. Klasse der Grundschulen).
  • Die Kindertagesbetretung soll ab Mai wieder geöffnet werden.

Religion und Veranstaltungen

  • Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.

 

Dieser Artikel wurde aktualisiert um neu verkündete Anordungen Bayerns mit einzubeziehen.


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Kommentare ( 83 )

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3 Jahre her

Besten Dank für die übersichtliche Aufstellung der Maßnahmen.

Zum Verhältnis der absoluten und relativen Zahlen in jeder Statistik
wäre eine Erläuterung des „Basiseffekts“ hilfreich ….

Angelo Teodoro Maialino
3 Jahre her

Vorschlag an die AfD Ihr könnt eine Heldentat vollbringen. Wir brauchen dringend eine möglichst repräsentative Stichprobe über Corona-Viren und Antikörper dazu. Besorgt euch ein paar Ärzte, die Blut abnehmen dürfen. Dann ladet eure Mitglieder ein. Die bekommen Blutproben abgenommen. Die Blutproben werden nicht beschriftet und kommen in einen gemeinsamen Korb. Dann ist das anonym. Und dann lasst die auf Viren und auf Antikörper untersuchen. Das Ganze dürfte bei ein paar tausend Teilnehmern weniger als eine Millionen Euro kosten. Und mit dem Ergebnis, habt ihr einen Trumpf in der Hand, den Wahnsinn hier zu beenden. Ich bin mir aber sicher, dass… Mehr

Angelo Teodoro Maialino
3 Jahre her

Danke für den Link! Leider waren das Freiwillige. Das macht die Übertragung auf das County sehr ungenau. Aber die Größenordung passt. Wenn die Corona-Party-Typen nicht zu den Freiwilligen gehören, und das ist plausibel, dann ist die Rate deutlich höher als die im Link genannten 2,5 bis 4,1 Prozent. Mir sieht das nach 106 Positive auf 3300 aus und dann 99%-Bereich. Ist aber falsch, weil da ein fetter systematischer Fehler drin sein kann. Über 10% ist auch drin. Auf jeden Fall sind aber die 956 Fälle auf die 1,8 Mio im County so falsch wie die 144000 auf die 83 Mio… Mehr

Jack Black
3 Jahre her

Wenn es in Bayern mal „Lockerungen“ gibt, dann sind diese gleich wieder mit dem nächsten Knebel versehen. Falls man überhaupt von einer „Lockerung“ reden kann, wenn diese Woche nur Gartencenter und Baumärkte öffnen durften, die in anderen Bundesländern erst gar nicht geschlossen wurden, dann fällt Markus Söder dazu nichts anderes ein, als gleich eine Mundschutztragepflicht einzuführen, auch wenn es gar nicht genügend Mundschütze gibt und längst nicht jeder – schon gar nicht die zitternde 80-jährige Oma – in der Lage ist, sich selbst eine zu nähen. Hauptsache man hat die Menschen drangsaliert. Wie lange wollen wir uns das eigentlich noch… Mehr

Fulbert
3 Jahre her

Bei Anne Will nun Impfstoff als Ziel, also nicht mehr Verdoppelungs-, Reproduktions- oder Verdummungsrate. Mit anderen Worten: auch wenn sich niemand mehr infiziert, herrscht Ausnahmezustand. Wie schön, dass uns Herr Gates zeitgleich verraten hat, wie lange: bis 2021. Und war da nicht auch eine Wahl? Ja, das ist ja schöner als Weihnachten und Ostern zusammen – zumal es die eh nicht mehr gibt.

Karl Heinz Muttersohn
3 Jahre her
Antworten an  Fulbert

Vor unser aller Augen wird in Deutschland wieder ein autokratisches Regime eingeführt, in dem es normal ist eine demokratische Wahl rückgängig zu machen und eine dringend notwendige öffentliche Diskussion um Regierungsversagen als perverse Ausschweifung zu bezeichnen. Wann, wenn nicht jetzt müssen wir Widerstand leisten?

Alf
3 Jahre her

Der Flickenteppich an Regularien zeigt, daß es in Deutschland an einer ordnenden Hand fehlt. Deutschland ist führungslos. Hätten wir eine Regierung, die diesen Namen im Sinne des Grundgesetzes verdient, würden wir aus einer Hand informiert und nicht täglich mit Zahlenmüll und Panikmache traktiert, gebe es einheitliche Vorgaben an die Bevölkerung. Unkommentiert Zahlenspiele in den Medien und widersprüchliche Aussage von Experten und Gegenexperten sind unbehelflich und Ausdruck des Unvermögens der verantwortlichen Akteure. Man kannt den Eindruck gewinnen, daß nur die schlechtesten Zahlen und Meldungen es schaffen, an das Volk durchgereicht zu werden. Positive Meldungen gehen unter und eine Zusammenfassung sucht man… Mehr

Angelo Teodoro Maialino
3 Jahre her
Antworten an  Alf

Das große Problem ist die miserable Schulbildung in Sachen MINT.
Man merkt das auch an den Clowns, die Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke abschaffen wollen und gleichzeitig den Straßenverkehr elektrisch machen wollen. Das sind dieselben, die halb Afrika nach Deutschland einladen. Die hamstern auch Klopapier, das für die nächsten zehn Jahre reicht. Die sind wirklich so blöd.

Ursula Schneider
3 Jahre her

Viel Lärm um nichts. Die Diskussion um Lockerungen sei „nicht hilfreich“, so die große Vorsitzende heute beim CDU-Präsidium. Basta.

ChristianeB
3 Jahre her
Antworten an  Ursula Schneider

Ich warte schon sehnsüchtig auf einen Artikel hier zu den „Öffnungsdiskussionsorgien“ . Mein lieber Scholli, die Frau ist irgendwie nicht mehr von dieser Welt. Eigentlich möchte ich das anders formulieren. Die Zeit der vornehmen Zurückhaltung ist schon lange vorbei. Die pflügt durch unsere politische Landschaft wie ein Bulldozer.

caesar4441
3 Jahre her
Antworten an  ChristianeB

Der Applaus gibt ihr Recht.Der kleine Masochist möchte noch mehr.

Jack Black
3 Jahre her
Antworten an  Ursula Schneider

Sie hat die Diskussionen wohl auch deshalb nicht so gerne, weil man bei ihr ja nie so genau weiß ob die geplanten „Lockerungen“ am nächsten Tag überhaupt noch Gültigkeit haben.

Cosa nostra
3 Jahre her

Durch Deutschland weht die Parole „Wir haben es überstanden“, dank einer Politik, die mal wieder etwas gegen jeden Menschenverstand will, nur weil sie es will und die Macht der Möbelhäuser einen so schrecklichen Druck aufbaut. Für die FDP sind die Möbelhäuser wohl die neuen Hotels. Eine Mehrwertsteuersenkung für Spanplattenverkäufer soll ja auch schon angedacht worden sein. Gekaufte Gutachten, die von einer PR-Agentur vermarktet werden (wer bezahlt die eigentlich?) und ein Flickenteppich, wie er aus Zeiten vor Bismarck stammen könnte. Jeder Landrat ein kleiner Deichgraf, der die „Fremden aus anderen Bundesländer“ ausweisen kann, ohne sich als Nazi beschimpfen zu lassen, weil… Mehr

Jack Black
3 Jahre her
Antworten an  Cosa nostra

TAKTIK – so bringt man die Mehrwertsteuersätze in der gesamten EU durch die Hintertür auf einen Nenner ohne das die Völker es merken. Wenn dann so nach und nach wieder die Erhöhungen kommen, dann werden die auch in den EU-Ländern gleichermaßen statt finden und keiner regt sich dann drüber auf. Wir stecken schon mittendrin in der grossen „Transformation“.

jopa
3 Jahre her

Warum 800qm? warum nicht 750 oder 850 oder 900 oder oder? Warum überhaupt eine Größenbegrenzung wenn diese mittels Absperren umgangen werden kann? Ich frag mich, welche Lobby hat sich da erfolgreich durchgesetzt? Geht es hier wirklich noch um Corona oder nur darum seine Machtbefugnisse extensiv auszuleben oder anders gesagt zu zeigen wer die Macht hat und wer zu gehorchen hat? Denn den Schaden muß der Steuerzahler blechen, nicht die Machthaber, oder hat schon mal jemand etwas davon gehört, daß unsere Führung aus Solidarität auf 25% ihrer Bezüge verzichten wird? Ich nicht! Also wie immer: Wasser predigen und Wein saufen.

Jack Black
3 Jahre her
Antworten an  jopa

Das ist ja sooo aberwitzig, mit den 800 qm. Diese Regierung handelt konsequent nach dem Motto „Bloß nichts sinnvolles machen“, denn es wäre ja eigentlich viel sinnvoller man würde eine Kundenbegrenzung machen, anstatt einer Begrenzung (faktisch EIN-ENGUNG) der Verkaufsfläche. Dann würden sich die Menschen nämlich großflächig auf eben dieser grossen Fläche verteilen und die Abstände wären locker sicher zu stellen.

Peter Pascht
3 Jahre her

Leider kennt man nirgendwo in der Welt in keinem Land die tatsächliche Ausbreitung des Virus (Anzahl der Infizierten), weil nirgendwo die elementarste Erkundung „Stichproben“ zu machen, getan wurde.
Eine Methode die Wohl bekannt ist in der „Statistischen Qualitätskontrolle“ wie auch bei „Wahlumfragen“ angewendet wird.
Stattdessen haben und „Virologen“ und „Epidemiker“ ihre faktisches und mathematisches Unwissen vorgeführt, ohne eine einzige reale Zahl aus der Realität zu kennen, sondern nur aus ihren angelernten Vermutungen, von „exponentiell“ und „Verdoppelung“.
Da behaupten doch die Umfrageinstitute aus „1000“ Befragten das Wahlverhalten von 60 Millionen Wahlberechtigten auf zwei Stellen hinterm Komma ermitteln zu können.

caesar4441
3 Jahre her
Antworten an  Peter Pascht

Die wahren Zahlen wären nicht hilfreich .Die Kartoffeln könnten zuwenig Furcht zeigen und gar aufmüpfig werden.

Angelo Teodoro Maialino
3 Jahre her
Antworten an  Peter Pascht

Ich vermute, dass es in Singapur und Taiwan solche Daten gibt.