Ämter ignorierten Empfehlungen der WHO und einer Hygiene-Kommission

Selbst ein erheblicher Handlungsdruck ist keine Entschuldigung für mangelnde Sorgfalt und Ignoranz. Aber so ist da wohl bei Behörden, die gewohnt sind, in erster Linie mit sich selbst und anderen Behörden beschäftigt zu sein.

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Wir haben hier bei TE am 8. April von einer Real-Posse berichtet, in der es in fünf Akten im Zusammenhang mit „Corona“ um den drohenden Mangel an Desinfektionsmitteln und um das bürokratische Ausbremsen des mittelständischen Herstellers N.N. solcher Mittel geht.

Hier die Fortsetzung in weiteren fünf Akten!

Akt VI:

Retrospektive: Familienbetrieb N.N. stellt Mittel zur Händedesinfektion her. Das entsprechende Gemisch Bioethanol-Wasser enthält 80% (Volumen/Volumen) Ethanol. N.N. hat aus fachlichen Gründen bewusst die höhere Konzentration gewählt, auch wenn die von den meisten Industriebetrieben in Unmengen gelieferten Bioalkohollösungen in der Regel 70% (Volumen/Volumen) Bioethanol enthalten. Fachkundig, wie die Firma N.N. ist, wusste sie bereits lange vor der vom Verbund für Angewandte Hygiene e.V., Desinfektionsmittel-Kommission, am 12. März 2020 veröffentlichten Erklärung, dass die Wasser-Ethanol-Gemische (70% V/V Ethanol) nach WHO-Untersuchungen auf bakterizide und viruzide Wirksamkeit ausdrücklich nicht geeignet sind zur ambulanten und stationären Patientenversorgung und erst recht nicht zur chirurgischen Händedesinfektion.

Akt VII:

Vor wenigen Tagen bekam der Familienunternehmer N.N. vom zuständigen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Mahnung, da auf dem 80-%-Produkt-Etikett der Firma N.N. das betreffende Produkt nicht nur zur Händedesinfektion, sondern auch zur Flächendesinfektion ausgewiesen werde und damit nicht über die Corona-Ausnahmegenehmigung zugelassen sei. Außerdem wird moniert, die Anwendung sei laut Etikettentext nicht auf berufsmäßige Verbraucher beschränkt, sondern werde unzulässiger Weise auch für Privatverbraucher ausgelobt. Allerdings haben die Amtsdamen und Amtsherren das Etikett nicht ganz gelesen. Denn dann wäre ihnen aufgefallen, dass das Produkt der Firma N.N. bei der EU-Zentralstelle ECHA mit einer ausgewiesenen Registriernummer als so genanntes Biozid angemeldet ist und demzufolge die zusätzliche Auslobung als Flächendesinfektionsmittel und als Verbraucherprodukt völlig legal ist. Das heißt: Dieses Desinfektionsprodukt ist völlig unabhängig von der Corona-Ausnahmegenehmigung.

Akt VIII:

Am 9. April veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) eine Allgemeinverfügung betreffend alkoholhaltige Biozidprodukte, nach der nun auch Privatverbraucher eingeschlossen sind. Zudem stellte die baua fest, dass die 70%-Ethanollösungen völlig ungeeignet seien für die ausreichende Händedesinfektion in der ambulanten und stationären Patientenversorgung sowie in der chirurgischen Händedesinfektion. Das heißt, baua ist jetzt erst auf die Veröffentlichung vom 12. März gestoßen! Siehe Akt VI!

Akt IX:

Am Abend des 9. April stellt das zuständige Amt diversen Herstellern (darunter Großhersteller von Autopflegemitteln und von Lacken) in einem Schreiben mit: „… es wurde zu unseren großen Überraschung soeben eine neue Allgemeinverfügung für die Herstellung von Handdesinfektionsmitteln erlassen (s. Anhang) … Damit ändern sich mit sofortiger Wirkung auch die zulässigen Rezepturen …Nach einer ersten Prüfung gehen wir davon aus, dass die meisten Mittel unter die Rezeptur Nr. 4 fallen dürften. Leider ist diese Rezeptur nicht für die Verwendung in der ambulanten und stationären Patientenversorgung zugelassen (Vgl. Seite 5 Absatz 3). Um den weiteren Einsatz des Handdesinfektionsmittels auch in diesem Bereich zu gewährleisten muss die Konzentration an Ethanol erhöht werden (Rezeptur 5). Deshalb müssen die Rezepturen angepasst werden, weil ansonsten keine Lieferungen mehr an den Gesundheitssektor möglich sind…“ Und: „Wir sind gerade dabei zu klären, wie mit den bisher produzierten Mittel verfahren wird.“

Akt X offen:

Man darf gespannt sein, was nun mit den massenweise von Lack-, Autopflege- und Rostschutzölherstellern produzierten Desinfektionsmitteln geschieht. Klar: Ein Mittel mit 30 Prozent Wasseranteil ist nun mal billiger herzustellen als eines mit 20 Prozent Wasseranteil.

Und auch hier die Moral von der Geschicht‘?

Mit „amigo“ hat das nie und niemals nix und nichts zu tun! Und ohne Bosheit: Selbst ein erheblicher Handlungsdruck ist keine Entschuldigung für mangelnde Sorgfalt und Ignoranz. Die Etiketten der Behältnisse, siehe oben, werden ja auch penibel kritisiert.

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Kommentare ( 34 )

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34 Comments
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Peter Pascht
3 Jahre her

„TE ist nicht der richtige Ort, um das Rad der Mikrobiologie und darin die Wissenschaft der Desinfektionsmittel neu zu erfinden.“
Das wird ja hier auch nicht getan, sondern Bezug genommen auf Personen die das Rad schon erfunden haben, aber ganz offensichtlich ohne sie.

Peter Pascht
3 Jahre her

Das ist weder Unwissen oder fehlende Sorgfalt, was da beim Behörden Kauderwelsch gepflegt wird, sondern schlichtweg das Chaos der Ignoranz der absoluten Verantwortungslosigkeit beim ausüben des Berufes, bei dem nicht mehr die menschliche Rationalität
das Maß des Handelns ist sondern nieder geschriebener Kauderwelsch. Eben typisch deutsches Behördentum in wohl geübtem Unverstand „preußisch untertäniger Gehorsamkeit“.

eswird
3 Jahre her

Ein weiteres Beispiel, was in diesem Land vor sich geht. Es fehlt überall an Fachleuten, welche diese Bezeichnung auch verdienen. Hinzu kommt praktisch die Angst, etwas zu tun, was der jetzigen Regierung, sprich einer gewissen Dame nicht gefällt. So geht es weiter mit der Unfähigkeit, vernünftige und sinnvolle Politik für dieses Land zur Verfügung zu stellen. Dass die Tests für Corona wegen dringendem Bedarf nicht korrekt sind, vermute ich seit Aufkommen der Hysterie. Was wäre, wenn der geläufige Test von Anfang an fehlerhaft war und, was ein Wissenschaftler auch schon geäußert hatte, auch auf in der Vergangenheit überstandene normale Influenza,… Mehr

Peter Pascht
3 Jahre her
Antworten an  eswird

„Es fehlt überall an Fachleuten“
Woher sollen die auch kommen? Selbst wenn es Fachleute gäbe, dürfen die nicht nach eigener Fachkompetenz entscheiden sondern nur nach „Anweisungen von Oben“.
Eben typisch DDR-SED Vorgehensweise, welche nicht nur die DDR in den Abgrundgeführt hat, sondern den gesamten Ostblock.

HDieckmann
3 Jahre her

Fragt doch mal einen Epidemiologen!
Sehenswert auf YouTube:
Corona-Lockdown wirkungslos? – Punkt.PRERADOVIC mit Prof. Dr. Knut Wittkowski
Die Virologen, Mediziner u.a. (Leopoldina) waren die falschen Berater!

Nachdenklich
3 Jahre her

twsan, genau so ist es!

Montesquieu
3 Jahre her

Verunsichern Sie die Leute nicht mit Fachwissen. Corona ist so eine schöne Gelegenheit, endlich mal über alles mit Gesundheit und Krankheit mitzuräsonieren. Das geht sonst nur beim Friseur oder beim Kaffeeklatsch. Nochmal zur Klarstellung: Um das Coronavirus per Handdesinfektion abzutöten (und genau darum gehts in dem Zusammenhang), reicht 62%ige Ethanol-Lösung aus, da man hierbei nur eine „eingeschränkte Viruzidie“ benötigt….(behülltes Virus etc.). Genauso sicher wirksam ist SEIFE (stinknormale Seife), da Detergentien absolutes Gift für die überlebens- und infektionsnotwendige Hülle der Coronaviren sind. Aus wenig nachvollziehbaren Gründen empfiehlt der Weltapothekerverband FIP angeblich aufgrund von Empfehlungen aus China für die FLÄCHENDESINFEKTION aber 75%… Mehr

Indigoartshop
3 Jahre her

Dann klären Sie doch bitte auf, was an der Sache denn so kompliziert ist. In der Zwischenzeit kann sich der geneigte Leser selbst ein Bild machen, und zwar beim Verbund für Angewandte Hygiene e.V., Desinfektionsmittel-Kommission, 12. März 2020 – hier: https://vah-online.de/files/download/vah-mitteilungen/VAH_Mitteilung_Haendedesinfektion_Rezepturen_BAUA_12Mrz.pdf
und in der Zusammengefassung auf Seite 4, Tab 1. Noch Fragen?

Indigoartshop
3 Jahre her
Antworten an  Indigoartshop

@twsan „Es geht hier doch um Corona und dessen Inaktivierung/Bekämpfung. Nicht um Desinfektion im Rahmen weiterer medizinischer Anwendungen.“ Ja, wat nu? Mit dieser Vorbedingung suspendieren Sie das Thema. Selbstverständlich geht es um „weitere“ Anwendungen, medizinisch wie auch nicht-medizinisch, außerhalb der Patientenversorgung und am Bett, und letztlich in der Chirurgie „Handdesinfektion“. Darauf referenziert ja auch der Beitrag von Herrn Kraus wie auch das Datenblatt des VAH. Ihnen sind die Unterschiede Ethnanol und Propanol bzw 2-Propanol bekannt. Daher folge ich Ihrer Zusammenfassung nicht bzw Ihre Anmerkung dazu. Von 70% Ethanol wird abgeraten, die gängigen Quellen folgen der WHO-Empfehlung nicht ( Ausnahme: siehe… Mehr

Schuster
3 Jahre her

Angesichts solcher Zustände (Beispiele gibt es inzwischen viele) glaube ich überhaupt nicht daran, dass bei den Corona-Tests alles regulär läuft. Da kann offenbar jeder Konzern irgendwelche Tests herstellen und anbieten, ob geeignet oder nicht. Sachsen-Anhalt hat zB kürzlich vom Bund (!!!) bereitgestellte Tests nicht verwendet und zurückgeschickt, weil die nicht auf Viren, sondern Bakterien testen. Es hat aber gereicht, dass der Hersteller draufschreibt „für Virus-Tests geeignet“. So geht das in D mit der Corona-Bekämpfung. Ich gehe davon aus, dass die Zahlen der Infizierten und Toten höher ist.

thepiman
3 Jahre her
Antworten an  Schuster

Höher sind die Zahlen sicherlich, fragt sich nur um welchen Faktor… Vor ca. 2 Wochen war mal Faktor 5-10 in den Medien.

SpenglersPriest
3 Jahre her
Antworten an  Schuster

Fragt sich, ob es überhaupt einen zuverlässigen Test gibt. Heute positiv, morgen negativ, übermorgen wieder positiv.
Da scheint noch einiges zu tun zu sein.

Man spürt die Kompetenz förmlich aller Orten. Die, die was können wurden von den lauten, inkompetenten Narzissten längst weggebissen.

reiner
3 Jahre her

sie meinen wohl der leser sei damit überfordert?

Indigoartshop
3 Jahre her

Eine weitere Anekdote aus dem großen Kapitel „Überbezahlt, unterbeschäftigt, unqualifiziert, unkündbar“.