Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte eines Bürgers. Darum gelten strenge Voraussetzungen für Genehmigung und Durchführung. Eigentlich. Die Realität sieht nicht nur im Fall Norbert Bolz oft anders aus. Von Michael R. Moser
picture alliance/dpa | Christoph Soeder
In Deutschland regelt die Strafprozessordnung (StPO) die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen streng, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu wahren. Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Privat- und Intimsphäre und darf nur unter klaren Voraussetzungen erfolgen. Die relevanten Regelungen finden sich in den §§ 102 ff. StPO.
Strenge formale Anforderungen
Es muss ein konkreter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat oder Beweismittel dort zu finden sind. Bloße Vermutungen oder anonyme Hinweise reichen nicht aus, wenn sie nicht überprüfbar oder substanzlos sind. Bei „anderen Personen“ (also „Nichtbeschuldigten“) darf die Durchsuchung nur zur Ergreifung eines Beschuldigten, zur Spurensicherung oder Beschlagnahme dienen.
Die Durchsuchung muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden. Nur bei „Gefahr im Verzug“ (zum Beispiel akute Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) darf die Staatsanwaltschaft oder Polizei vorläufig handeln und den Richter nachträglich informieren. Ein schriftlicher Beschluss ist zwingend erforderlich.
Der Eingriff muss notwendig und angemessen sein. Bei Bagatellstraftaten (zum Beispiel einfache Graffiti) oder Minderjährigen ist eine Durchsuchung oft unverhältnismäßig. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass leichte Delikte keine schweren Maßnahmen rechtfertigen.
Die Staatsanwaltschaft muss einen formellen Antrag stellen. Die Polizei kann eine Durchsuchung „anregen“, aber der Antrag muss von der Staatsanwaltschaft kommen.
Morgens um sieben ist die Welt noch in Ordnung?
Durchsuchungen zwischen 21 und 6 Uhr sind nur bei Gefahr im Verzug erlaubt.
Bei Professor Norbert Bolz in Berlin war die Polizei „gnädig“. Die Beamten klingelten erst um 9 Uhr. Ihm wird vorgeworfen, eine verbotene Parole aus der NS-Zeit in einem Tweet verwendet zu haben. Die Medien und ausnahmsweise auch Politiker aus dem linken Lager sind sich einig, dass hier eine ironisch zugespitzte Formulierung falsch verstanden wurde.
Bei der 17-jährigen Nela Kruschinski wurde der Beschluss des Amtsgerichts vom Landgericht Arnsberg in einer Beschwerdeinstanz aufgehoben. Das Landgericht bewertete die Durchsuchung als „rechtsstaatlich bedenklich“. Das Mädchen war beschuldigt worden, an einer Graffiti-Sprayerei, rechtlich eine Sachbeschädigung, an einem Vereinsheim beteiligt gewesen zu sein.
Ihr Verteidiger Thomas Kutschaty, immerhin ehemaliger Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sprach von einem „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“.
Auch einen Zeugen kann es treffen
Ein prominenter Zeuge ist Dr. Markus Krall, dessen Wohnung in Frankfurt im Zuge der Ermittlungen gegen die „Prinz-Reuß-Gruppe“ durchsucht wurde. Sie erinnern sich: Von „Rollator-Gang“ war die Rede. Markus Krall war nur Zeuge in diesem Kontext. Und er hatte vor dem Zugriff der Polizei am 7. Dezember 2022 mitgeteilt, wann er wieder zu Hause sein würde – er war im Rechtssinne „kooperativ“. Kralls Tochter und Enkeltochter mussten die Durchsuchung dennoch in seiner Abwesenheit über sich ergehen lassen.
Allen Hausdurchsuchungen gemein ist das Gefühl bei den Betroffenen, dass ein gewaltsames Eindringen in einen Kernbereich der Privatsphäre vorliegt. Nicht ohne Grund schützt Artikel 13 des Grundgesetzes die „Unverletzlichkeit der Wohnung“.
Artikel 13 Absatz 2 des Grundgesetzes bindet die Durchsuchung an die Entscheidung eines Richters und an die vom Gesetz vorgeschriebene Form.
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Ermittlungsmaßnahmen müssen, wie alle staatlichen Eingriffe in Rechtspositionen der Betroffenen, „verhältnismäßig“ sein, also geeignet, erforderlich und angemessen.
Geeignet ist die Durchsuchung, wenn sie nach kriminalistischer Erfahrung zur Auffindung von Beweismitteln oder der Ergreifung eines Beschuldigten taugt. Bei Beschuldigten genügt ein Anfangsverdacht, bei Dritten, wie im Fall des Zeugen Markus Krall, braucht es eine konkrete Erfolgsaussicht zum Auffinden eines Beweismittels.
Erforderlich ist die Durchsuchung, wenn keine milderen, gleich wirksamen Maßnahmen verfügbar sind – man denke an die Beschuldigtenbefragung: Norbert Bolz hat die Urheberschaft des ihm vorgeworfenen Tweets nie bestritten. Schon deshalb ist fraglich, ob die Durchsuchung erforderlich war.
Und die Durchsuchung muss angemessen sein, also im Verhältnis zur Schwere des vorgeworfenen Deliktes und einer zu erwartenden Sanktion stehen. Das ist bei Bagatellstraftaten wohl kaum der Fall.
Überlastete Richter und Staatsanwälte
Bei schweren Grundrechtseingriffen wie einer Hausdurchsuchung stellt sich die Frage nach einem „kaskadenartigen Versagen“ der Judikative, also der Richter, und der Exekutive, also der Staatsanwälte und Polizeibeamten.
Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind überlastet. Dennoch: Ein Durchsuchungsbeschluss, der sich nur durch Textbausteine und pauschale Formulierungen mit der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Hausdurchsuchung befasst, wird den Anforderungen, die der Rechtsstaat an die richterliche Prüfung stellt, nicht gerecht.
Die Richter sind aufgefordert, mehr Sorgfalt auf die Prüfung, den Erlass und die Verwerfung von Anträgen der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchungen zu verwenden. Nicht ohne Grund greift das Bundesverfassungsgericht immer wieder in die Rechtspraxis ein (vgl. BVerfG 20.02.2001, 2 BvR 1444/00; 03.03.2004, 1 BvR 2378/98; 02.07.2009, 2 BvR 2225/08; 16.12.2014, 2 BvR 2393/12; 29.01.2015, 2 BvR 497/12; 11.01.2016, 2 BvR 1361/13; 19.04.2023, 2 BvR 2069/15; 15.11.2023, 1 BvR 52/23; 05.12.2023, 2 BvR 1749/20)
Die Staatsanwaltschaften, weisungsgebundene „Organe der Rechtspflege“, haben von Gesetzes wegen sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln und bei ihren Ermittlungsmaßnahmen das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Bürgerliche Freiheiten und verfassungsgemäße Tugenden
Und schließlich sind da die Polizeibeamten, die vor Ort die angeordneten Maßnahmen durchsetzen müssen. Sie stehen im Spannungsfeld von öffentlicher Wahrnehmung und rechtsstaatlicher Vollzugs- und Endkontrolle. Polizisten sind als Beamte an Gesetz und Recht gebunden. Bei der Vollstreckung eines richterlichen Beschlusses haben sie eine subsidiäre Prüfungspflicht. Das bedeutet, sie prüfen nicht die vollständige inhaltliche Richtigkeit, müssen aber überprüfen, ob der Beschluss offenkundig rechtswidrig ist. Dazu gehört eine einzelfallbezogene Abwägung der Verhältnismäßigkeit.
Wenn es uns im Rechtsstaat ernst ist mit grundlegenden Prinzipien wie Meinungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit, dann müssen wir gegen ein systemisches Versagen anarbeiten. Das beginnt bei einer liberalen Gesetzgebung und Rechtsanwendung, die die bürgerlichen Freiheiten betont. Dieser Gesetzgeber und dieser Rechtsstaat haben sich vom Pfad der verfassungsmäßigen Tugend leider schon zu weit entfernt.
Michael R. Moser, Jahrgang 1968, ist Rechtsanwalt und Mediator mit Kanzleisitzen in Zürich, Karlsruhe und am Bodensee.
Hier erfahren Sie, was zu tun ist bei einer Hausdurchsuchung, wenn Sie selbst betroffen sind >>>






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„Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind überlastet.“
Na, das sehe ich anders. Wer unbescholtene Bürger en masse verfolgen kann, hat keine wirklichen Probleme auf dem Tisch und ist nicht überlastet. Die anderen Möglichkeiten zähle ich mangels Bademantel nicht auf.
1.) Es hat nach 1990 -1992 keine formelle Abstimmung über das Grundgesetz gegeben oder kennen sie eine damalige Person, die damals mindeszens18 Jahre alt war und somit berechtigt zur Abstimmung gewesen wäre? Nein, das Grundgesetz kann nicht gültig sein.
2.) Alle Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Zoll und so weiter, sind als FIRMEN weltweit eingetragen. Seit wann dürfen FIRMEN hoheitliche Aufgaben erfüllen?
Das Ziel der von einer durchgeknallten links-grünen Gesinnungsjustiz angeordneten Hausdurchsuchungen ist einzig und allein die Einschüchterung Andersdenkender. Es ist die Vorstufe jeder Diktatur, Kritiker mit strafprozessualen Maßnahmen zu „bestrafen“. Die Hausdurchsuchungen wegen so genannter Meinungsdelikte sind fast ausnahmslos weder erforderlich noch verhältnismäßig, da die genannten „Delikte“ ja nicht bestritten werden und meistens für jeden, des es wissen will, erkennbar sind. Es geht darum, Regierungskritiker sichtbar für die Nachbarschaft zu kriminalisieren und sie maximal einzuschüchtern. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das alles schon lange nichts mehr zu tun. In Deutschland gibt es mittlerweile wie in unseligen früheren Zeiten eine politische Justiz zur Unterdrückung… Mehr
Der Skandal ist doch, dass die Justiz den Wünschen der Politiker so einfach nachkommt. Das beweist doch die Vorwürfe, dass die Justiz gleichgeschaltet wurde, unmissverständlich. Ich will damit nicht sagen, dass die gesamte Justiz sich so missbrauchen lässt. Ich kenne selbst Gerichtspräsidenten, Staatsanwälte und andere aus der Branche, die absolut integer sind, sich aber lieber aus Gründen nicht mit den Ideologen anlegen. Du kannst dabei nur verlieren. Das ist der häufigste Satz, wenn man nach Konsequenzen fragt. Verständlich. Aber diese Bürger werden es sein, die nach dem „links-grün extremen Exkurs“ unser Land wieder demokratisch und rechtsstaatlich aufstellen werden. Die Namen… Mehr
Danke, genau diese „Kalamitäten“ sehe ich wie Sie!
Richter und Staatsanwälte werden vom Justizministerium ernannt. Mehr braucht man nicht zu wissen.
Die Rollatorputschisten sind seit fast drei Jahren inhaftiert und Michael Ballweg wurde weggesperrt, weil er es gewagt hat, regierungskritische Demonstationen zu organisieren. Es gibt Aktionstage gegen Hass und Hetze, an denen die Polizei Andersdenkenden im Morgengrauen die Haustür eintritt. Polizeiaktionen gegen Rechts, wie die Verhaftung der Reichsbürger oder das Verbot des Compact-Magazins mit Beschlagnahmung der Büroausstattung werden medial inszeniert. Unsere Rechte gegenüber dem Staat existieren nur noch auf dem Papier.
Man muss Mitleid mit den BRD-Polizisten, BRD-Richtern und BRD-Staatsanwälten hegen, da sie unter anderem mit den sogenannten „Hausdurchsuchungen“ ein groteskes Schauspiel insofern darbieten, dass sie einerseits sogenannte „Staatlichkeit“ mit Blick auf Petitessen suggerieren, während andererseits selbige durch die sogenannten „Männer“ verstärkt angegriffen wird (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/voelklingen-viele-offene-fragen/ — https://www.welt.de/politik/deutschland/plus687a35933511bc17ac86eaba/Nach-Bedrohung-durch-Clans-CDU-will-Gesetz-gegen-Einschuechterungen-von-Zeugen.html Auszug: „Die Todesdrohungen gegen die Richterinnen in dem Verfahren zeigten, dass Staatsanwälte, Richter und Zeugen nicht nur in südamerikanischen Drogenparadiesen oder Mafiafilmen eingeschüchtert werden – sondern auch in Deutschland. Die Folgen waren verheerend. Dem Vernehmen nach wandten sich mindestens zwei der drei mit dem Tode bedrohten Richterinnen nach dem Ende des Verfahrens vom Richterberuf… Mehr
Ich möchte in diesem Land kein Richter oder Polizist sein. Wer die „Wahrheit“ benennt, lebt gefährlich. AFD Mitglieder werden überproportional oft angegriffen, auch kritische Journalisten werden mundtot gemacht. Wenn Teile der Regierung mit der Antifa sympathisieren, diese finanziell unterstützen, geht die Rechtsstaatlichkeit flöten. Kritische Infrastruktur wird zerstört, die Folgen tragen wir alle.
Es fehlt denen der Mut zur Wahrheit.
Aus welchem Paralleluniversum stammt der Autor? Wie wird denn so eine Hausdurchsuchung in der Realität ablaufen? Es klingt frühmorgens und mehrere Polizeibeamte stehen vor der Tür. Die werden die Wohnung betreten, egal was in diesem Zettel namens „Durchsuchungsbeschluss“ steht. Ob der rechtswidrig ist oder nicht, interessiert in diesem Moment niemanden. Es werden dann heutzutage gerne sämtliche elektronischen Geräte beschlagnahmt. Verhindern kann der Betroffene das nicht. Natürlich kann man Beschwerde einlegen oder klagen. Und wenn dann ein Gericht vielleicht in einem oder zwei Jahren entscheidet, dass die ganze Aktion rechtswidrig war, wird der Beschluss nutzlos sein. Vielleicht bekommt man dann die… Mehr
Ein „schöner“, sachkundiger Text von Gastautor Michael R. Moser.
Ist es ein jounalistisches Versehen oder Vorsatz, die dargelegte Theorie zu der Praxis des Alltags in Bezug zu setzen?
Übrigens unterschied sich die Verfassung der DDR nur gering vom bundesdeutschen Grundgesetz. – Es sind die vielen Menschen, die als Staatsanwälte, Richter, Staatsekretäre das tatsächliche Ausmaß des übergriffigen Staates bestimmen. Womit es aktuell wenig Anlaß zum Optimismus gibt.
Wissen wir doch selbst als Laien alle, dass prinzipiell in einem Rechtsstaat von staatlichen Stellen die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden sollte und bürgerliche Grundrechte nicht ohne triftige Gründe beschnitten werden dürfen.
Aber was interessiert das heutzutage die politisch weisungsgebundenen und hörigen Staatsanwälte, wenn es doch darum geht, den politischen Gegner auf diese Weise kriminalisieren zu können oder bei einzelnen scharfen Kritikern des herrschenden Parteienstaates ein abschreckendes Exempel zu statuieren?
Was diese Herrschaften leider vergessen: Diese Praxis führt zu massivem Vertrauensverlust in den deutschen Rechtsstaat, nicht nur im Inland, auch im Ausland.
Oder dmüssen wir bei den Zuständen im deutsche Rechtstat,
schon wieder Hannah Arendt bemühem von der „Banalität des Bösen“
Hannah Arendt sagte aber auch:
„Niemand hat das Recht zu gehorchen“ wenn
„Die Banalität des Bösen“ waltet