Vom Heizungsartzwang zum Brennstoffdiktat: Das neue Gebäudeenergiegesetz ist eine Nebelgranate

Die 65-Prozent-Regel ist nicht aufgehoben, sie existiert nur verklausuliert fort. Die Frage ist nicht, ob das Gesetz fällt. Die Frage ist, was nach der Wahl wieder aufersteht.

picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, beim Pressestatement zum Gebäudeenergiegesetz, Berlin, 24.02.2026

Schwarz-Rot will eines der umstrittensten Projekte der Ampel kassieren: Habecks Heizgesetz soll Geschichte sein. CDU und SPD haben sich gestern auf Eckpunkte für ein neues Gebäudeenergiegesetz geeinigt, so wird es verkündet. Die 65-Prozent-Öko-Vorgabe für neue Heizungen soll fallen. Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen – sogar über 2045 hinaus.

Wörtlich heißt es im Eckpunkte-Papier: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Öl- und Gasheizungen können also auch künftig weiter in Wohnhäusern eingebaut werden, so heißt es in Berichten. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) betonte am Dienstagabend, das von der Ampel-Regierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden, dass alle Heizungen wieder möglich seien.

Damit werde ein zentrales Versprechen der Union umgesetzt, heißt es weiter von der Koalition. Doch was davon übrig bleibt, ist offen. Im Wahlkampf hieß es von Merz noch lautstark: „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft!“

Die starre Verpflichtung, neue Heizungen überwiegend mit „erneuerbarer Energie“ zu betreiben, werde gestrichen. Stattdessen sollen Beimischungsquoten greifen: Ab 2028 müssen Versorger bis zu ein Prozent Bioanteil in Gas und Öl beimengen. Für neu eingebaute Heizungen gilt ab 2029 eine Zehn-Prozent-Quote bei sogenanntem Bioöl oder Biogas.

Auch die Pflichtberatung beim Heizungseinbau entfällt. Die Vorgabe, ab 2045 ausschließlich mit 100 Prozent Ökoenergie zu heizen, werde komplett gestrichen. Staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch soll es weiterhin geben – mindestens bis 2029, Details zur Höhe sind noch offen.

Das sind jetzt erst Eckpunkte, die vor der Wahl der Öffentlichkeit der guten Stimmung wegen in einem fünfseitigen Eckpunkte-Papier präsentiert wurden. Die Verhandlungen zum Gesetz werden erst nach der Wahl fortgesetzt. Als Pferdefuß dürften sich die einschlägigen NGOs erweisen. Die werden durch das Gesetz bis zur Weißglut getrieben. Der Abmahnverein DUH und andere werden gegen das Gesetz klagen. Denn mit diesem Gesetz können die sogenannten Klimaziele im Beschluss des BVerfG kaum erreicht werden.

Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Die NGOs stehen schon schäumend auf der Matte. So pochte gleich der Bundesverband Erneuerbare Energie darauf: „Die EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie zu Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden ist verbindlich, zudem muss die Klimaschutzwirkung der 65%-Erneuerbaren-Vorgabe erhalten und umsetzbar bleiben. Insofern müssen wir genau prüfen, ob die Abschaffung der 65%-Erneuerbaren-Pflicht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreichen.“

Jetzt sollen also die „Lieferanten“ in die Pflicht genommen werden, die mehr und mehr „Grüngas“ liefern sollen. Die 65-Prozent Regel ist nicht aufgehoben, sie existiert nur verklausuliert fort. Die Frage ist nicht, ob das Gesetz fällt. Die Frage ist, was nach der Wahl wieder aufersteht.

Erst wenn es eindeutig und unmissverständlich heißt: „Heizgesetz ersatzlos gestrichen“ und der CO2-Quatsch mitsamt den Zertifikaten vom Tisch ist, erst dann können Wirtschaft und Verbraucher wieder aufatmen.

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Kommentare ( 12 )

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luxlimbus
1 Stunde her

Da in diesem Land, in einem immer größer werdenden Umfang, NGOs & Richter darüber entscheiden wer wie politisch agiert, ist abzuwarten, wo man „nach“ dem Superwahljahr 2026 tatsächlich mit diesem Entwurf gelandet sein wird. Ein bedeutender indirekter Hebel des Merkel / Habeck Gesetzes lag ja in der Notwendigkeit zur opulenten Wärmedämmung, welche in der Abhängigkeit mit dem dort vorgeschriebenen Betrieb einer Wärmepumpe, unausweichlich ist. Wobei die Wärmepumpe selbst, entgegen der damit verbundenen Wärmedämmung und dem Einbau eines neuen Flächen-Heizungssystems (wegen der viel niedrigeren „Vorlauftemperatur“), finanziell gesehen vergleichsweise „Peanuts“ ist. Gänge es darum Energie und finanziellen Aufwand zu minimieren, wäre statt… Mehr

Sam99
2 Stunden her

Dass den Herstellern von Wärmepumpen und diesen sog. „Energieberatern“ das nicht gefallen wird, verwundert nicht. Niemand mag es, wenn einem die Lizenz zum Gelddrucken entzogen wird. Mal abwarten, was da letztlich als Gesetz herauskommt. Allerdings sehe ich die Änderung nicht so negativ wie der Autor. Hauptsache, die 65%-Regelung fällt. Die war nämlich der Kernpunkt dieses Heizungshorrors, den Graichen verbrochen hat. In einem Interview sagte der sinngemäß: „Um die 65% einzuhalten, bleibt nur die Wärmepumpe.“ Ich halte diese Kompressoren mit Lüfter für maximal ungeeignet, um Wohnraum zu beheizen. Aus physikalischer Sicht völliger Unfug. Da hat man im Winter die Wahl, bei… Mehr

Egge940
15 Minuten her
Antworten an  Sam99

Ich nehme an, Sie haben noch nie in einem Haus mit Wärmepumpe gesessen? Sonst würden Sie nicht solchen Unsinn von sich geben.

investival
2 Stunden her

So isses – und wie gehabt vor 1 Jahr seitens der gleichen Partei.
Die CDU wäre sehr gut beraten gewesen, das vor den diesjährigen Wahlen als Gesetz durchgebracht und präventive Maßnahmen gegen absehbaren NGO- und Richterunsinn realisiert zu haben.
So, nach vielmonatigem Nichtstun mit allerlei Ablenkungsgedöns und dem darüber auf der Hand liegenden Verdacht, nun erneut ihre Wähler hinter die Fichte zu führen, ist es allenfalls ein Test, wieviele Michel-% immer noch ihren Kopfgebrauch verweigern.

Talleyrand
2 Stunden her

Alle Jahre wieder belügt uns Merzens Frieder. Es ist Wahljahr.

moorwald
2 Stunden her

Wenn das Gesetz so kommt, bedeutet es meiner Meinung nach das Ende der „Energiewende“ auf dem Heizungssektor. Sollte es dem Urteil des BVerfG widersprechen, dann muß eben das GG noch einmal geändert werden – in dem „Klimaziele“ (Utopien) sowieso nichts zu suchen haben.

Ben Clirsek
3 Stunden her

Wir wollten es ja abschaffen, wirklich, ganz sicher, aber die Richter des Verfassungsgerichts haben es uns untersagt. So oder so ähnlich wird das wahrscheinlich laufen.

Marcel Seiler
3 Stunden her

Eine der die Bürger terrorisierenden „Umwelt“-Organisationen wird wie folgt zitiert: „Die EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie zu Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden ist verbindlich, …“ usw.

Man sieht: Wir leben in einer EU-Diktatur. Ich hatte mir die europäische Einigung nach dem 2. Weltkrieg anders vorgestellt. Sie sollte dazu da sein, die europäischen Völker nach den Kriegen zu Freunden zu machen. Nicht dazu, eine Bürokratie-Diktatur (oder den Feudalismus von vor 1789) zu etablieren.

Last edited 3 Stunden her by Marcel Seiler
Haba Orwell
3 Stunden her

> Ab 2028 müssen Versorger bis zu ein Prozent Bioanteil in Gas und Öl beimengen. Für neu eingebaute Heizungen gilt ab 2029 eine Zehn-Prozent-Quote bei sogenanntem Bioöl oder Biogas.

Wenn es in einer Siedlung alte und neue Gasheizungen gibt, aber nur ein gemeinsames Gasnetz – an welcher Stelle genau soll wie viele %% beigemischt werden? Der Michel denkt nicht nach, offensichtlich.

Brauner Bodensatz
3 Stunden her

Der weder ideologisch verblendete noch stinkreiche Normalbürger muss darauf warten und hoffen, dass „externe“, mächtigere Wirkmechanismen als die infantilen Prozesse in DE/EU zum Tragen kommen. Etwa eine zügige Beendigung des RUS-UA-Krieges nebst Übernahme von Nordstream durch die USA, die dann natürlich große (Gas-) Geschäfte mit RUS und DE/EU machen wollen. Dann werden urplötzlich auch neue Gasbrenner gefördert werden.

Traum-Yogi
3 Stunden her

Es ist gut, dass die grüne Planwirtschaft beendet wird. Nötig ist eine ökologische Wirtschaft auf freiwilliger Basis. Zwang muss es geben bei der Ausgleichsabgabe. Diese sollte auch für nicht-behinderte Langzeitarbeitslose gezahlt werden. Und dann müssen mehr Inklusionsbetriebe aufgebaut werden.
Nach der Wahl vom 8. März werden die AfD, DieBasis und Tichy enorm an Einfluss gewinnen.
https://jlt343.wordpress.com