Bundesverfassungsgericht: Abgewählter Ampel-Bundestag darf Grundgesetz ändern – TE-Wecker am 15. März 2025

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Der alte Bundestag, eigentlich abgewählt, darf noch schnell das Grundgesetz ändern. Dass ein neuer Bundestag bereits gewählt ist und in den Startlöchern steht, spielt dabei keine Rolle, entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitagnachmittag. „Ein schwarzer Tag für Deutschland“, meint Roland Tichy. Er kommentiert das Ergebnis einer Politik, der das Demokratieprinzip und die Einhaltung von Versprechen nichts bedeuten. Die Rechnung für diese Politik wird wohl mehr als eine Billion Euro kosten – und viele Bürger in den Ruin treiben.

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Kommentare ( 86 )

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Peter Pascht
1 Monat her

Was dann, wenn Frau Bärbel vergisst 😉 den neuen Bundestag nach 30 Tagen einzuberufen ? Es tritt dann nach „kanonisierter Rechtmeinung“ die Situation ein, dass es gar keinen Bundestag mehr gibt, denn die Wahlperiode des alten ist dann gemäß GG abgelaufen und der neue kann nicht antreten. Daher ist die „kanonisierte Rechtmeinung“ nur grotesker Unsinn. Ganz offenbar wurde das Grundgeseetz da gründlich und gerne missverstanden, was den Zusammentritt eines neugewählten Bundestages btrifft. Sind alle verfassungsrrechtlichen Voraussetzung zum Zusammentritt gegeben, wie jetzt der Fall ist, dann muss gemäß konkludentem Verständnis des Grundgesetzes, der neue Bundestag so schnell wie möglich zusammentreten auch… Mehr

Last edited 1 Monat her by Peter Pascht
Peter Pascht
1 Monat her

Vor allen Dingen gilt auch für die „Guten“ Parteien das schon seit der Antike bewährte „Romanische Prinzip“ – das alle „Guten“ zusammenschweißt
„pecunia non olet“ – insbesondere wenn es das Geld anderer Leute ist

Last edited 1 Monat her by Peter Pascht
luxlimbus
1 Monat her

Wenn dies alles möglich ist, wäre es naiv anzunehmen, dass nicht auch noch die AfD in absehbarer Zeit verboten wird!

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  luxlimbus

Ja. Haben die Nazis nach dem Reichtagsbrand auch gemacht. „Bei der Reichstagswahl am 05.03.1933 durfte die KPD noch teilnehmen, aber ihre Abgeordneten konnten ihre Plätze nicht mehr einnehmen, diese blieben frei. Also wurden die Plätze neu vergeben und die Näänzis rutschten von der relativen in die absolute Mehrheit; alles legal.“ hat ein Mitkommentator hier beschrieben Ab dem Tag nach dem Brand des Reichstags am 28.02.1933 hatte bereits eine „Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“ Gültigkeit erlangt, die Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen-… Mehr

BellaCiao
1 Monat her

Wenn Merz und die Union zulassen, dass der Klimaschutz im Grundgesetz verankert wird, wie die Grünen das jetzt zusätzlich noch fordern, dann wird es über sehr, sehr lange Zeit keine nötige 2/3-Mehrheit mehr im Bundestag und Bundesrat geben, um das wieder aus dem Grundgesetz zu streichen.

Denn die linken Parteien werden dann auf absehbare Zeit mindestens 1/3 der Stimmen haben, um eine solche Änderung am Grundgesetz zukünftig zu blockieren.

Glaubt die Union etwa so für das Land wieder „Wirtschaftswachstum und Wohlstand“ erreichen zu können? Ernsthaft?

Kassandra
1 Monat her

Dr. Bernd Baumann weist darauf hin, dass nicht nur Fraktionen Frau Bas zur raschen Einsetzung des 41. Bundestages bewegen können – sondern auch einzelne Abgeordnete, die mit der Situation, wie sie durch Merz gestaltet wurde, unzufrieden sind: https://www.youtube.com/watch?v=fXOr6wjDJX0&ab_channel=Dr.BerndBaumann Wie das Drittel der dazu notwendigen Abgeordneten zustande kommt scheint egal. Hier noch mal die mail von Beatrix von Storch an die linken, die sich, agieren sie nicht, vollständig unglaubwürdig machen nach dem Gang nach Karlsruhe: „Unser Antrag auf Einberufung des 21. Deutschen Bundestages liegt der Bundestagspräsidentin @baerbelbas vor. Das EINZIGE, was IHR tun müsst, um den Bundeswehr-Schulden-Spuk von Merzrotgrün zu stoppen:… Mehr

moorwald
1 Monat her

Das BVerfG ließ sich bei seiner Entscheidung wohl von der Überlegung leiten, ein nicht mehr (voll) beschlußfähiger und dazu ein noch nicht konstituierter Bundestag würden zu einem parlamentslosen Zustand führen. Die verfassungsmäßigen Institutionen sollen jederzeit funktionsfähig sein.
Darum bleibt auch eine abgewählte Regierung geschäftsführend im Amt.

Last edited 1 Monat her by moorwald
Reinhard Peda
1 Monat her

Auch sogennante Verfassungsrichter können noch in Zukunft vor Gericht kommen. Ob Sie das Wissen?

moorwald
1 Monat her

Interessant ist wie bei jedem Gerichtsurteil die Begründung.
Das BVerfG hat entschieden, daß der alte Bundestag in seinen Beschlüssen keinen Beschränkungen unterliegt. Solange sich der neue Bundestag nicht konstituiert hat, existiert er nicht und kann nicht in irgendwelchen Rechten verletzt werden.
Das war zu erwarten, denn das GG macht hierzu keine Angaben. Die „Auflosung“ bedeutet nur, daß der Weg zu Neuwahlen freigemacht wird.
Eine „Entmachtung“ des Bundestages ist nach Art. 81 GG (Gesetzgebungsnotstand) unter bestimmten Bedingungen möglich.

Last edited 1 Monat her by moorwald
Edu
1 Monat her

es bedarf einem Quorum von1/3 der Abgeordneten den neuen BT einzuberufen.
Die AfD soll den Antrag, den neuen BT ugehend einzubeufen, heute bereits gestellt haben.
Falls die LINKE dies nicht auch tut, macht sie sich mit ihrem Eilantrag beim BVerfG mehr als lächerlich.

waltwide
1 Monat her

Ich habe nun die Schnauze gestrichen voll und werde mir keine politischen Nachrichten aus deutschsprachigen Quellen mehr antun. Sie beinhalten einen sehr negativen Effekt auf das physische sowie psychische Wohlergehen des einzelnen, trotz Nicht-Impfung zunehmend spürbar. Meinen Anwalt habe ich beauftragt einen Weg zu finden die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen ohne eine andere Staatsbürgerschaft annehmen zu müssen, also in den Zustand der Staatenlosigkeit zu gleiten. Es wird sehr schwierig sein, vielleicht nicht total unmöglich, allerdings kann es als Beweis und Alibi dienen nicht persönlich mitschuldig an der nächsten kommenden, wieder von Deutschen geschaffenen und ausgelösten europäischen Vollkatastrophe zu sein. Den Deutschen… Mehr

Last edited 1 Monat her by waltwide