Untersuchungsausschuss zur Grenzöffnung: Der Sommer des Unrechts

Nach langem Zögern will jetzt die FDP einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen der Grenzöffnung 2015 beantragen. Gleichzeitig läuft eine neue Klage der AfD beim Bundesverfassungsgericht. Wir dokumentieren dazu zwei Vorgänge.

© Johannes Eisele/AFP/Getty Images

Im März letzten Jahres stellte FDP-Chef Christian Lindner, damals noch Vorsitzender einer Partei in der außerparlamentarischen Opposition, das Buch „Die Getriebenen“ des WELT-Chefreporters Robin Alexander vor. Das schnell zum Bestseller aufgestiegene Buch enthüllte „die systematische Täuschung der Öffentlichkeit“ durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Regierung in der Flüchtlingspolitik. Es ersetze „fast einen Untersuchungsausschuss“, so Lindner damals.

Der Untersuchungsausschuss im Parlament

Mittlerweile ist die FDP im Bundestag und viele warten auf Lindner Vollzug. Jetzt, 14 Monate später, ist es so weit und der Anlass sind die offenkundigen Missstände beim Bundesamt für Migration. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann dazu: „Für die Fraktion der Freien Demokraten führt nun kein Weg mehr an einem Untersuchungsausschuss vorbei. Offenbar ist nur so eine schonungslose Aufarbeitung möglich.“

Für einen Untersuchungsausschuss zur Flüchtlingspolitik von Angela Merkel braucht es 25 Prozent der Abgeordneten-Stimmen. Zum Zünglein an der Waage kann die CSU werden – wenn sie es will.

Die AfD hat zeitgleich Klage wegen einer „Herrschaft des Unrechts“ in der besagten Phase beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht, eine Aktion, die nicht unumstritten ist. Der Europäische Gerichtshof hat dem BVG diese Entscheidung schon 2017 abgenommen, als er Merkels „Flüchtlingspolitik” in einem Grundsatzurteil indirekt für rechtmäßig erklärte.

Aber ein Untersuchungsausschuss ist trotzdem notwendig. Er schafft Klarheit über einen Vorgang, der Deutschland massiv verändert hat – ohne Parlamentbeschluss und ohne politische Beteiligung der Bevölkerung. Damit ist der Untersuchungsausschuss ein politisches Gebot: Nur so ist es möglich, Licht in die dunkle Einsamkeit der einsamen Entscheidung und ihrer Hintergründe zu bringen.   Nur so ist Vertrauen wieder herstellbar – in einer Demokratie ist die Ausschaltung des Parlaments und die schmallippige Begründung der Kanzlerin nicht ausreichend, um das Land wieder zusammenzuführen. Zu viel blieb unklar. Zu viel Raum für Spekulation, Verdächtigungen, zu viele vertane Chancen.

Wir dokumentieren die Hintergründe mit zwei Beiträgen:
Der erste stammt von Heiko Frischmann; er hat als Bürger von seinem Recht Gebrauch gemacht und versuchte ein Verfahren gegen  Angela Merkel wegen „bandenmäßiger Einschleusung” von Ausländern nach § 95 und Thomas de Maiziere wegen Beihilfe hierzu nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes in Gang zu setzen. Wie es ihm dabei erging, ist ein Beispiel dafür, warum der Untersuchungsausschuss notwendig ist: Sein Verfahren wurde grandios abgeschmettert als Lehrstück über den Umgang des Staates mit einem Bürger, der freche Fragen stellt.

Von Ulrich Vosgerau übernehmen wir ein Kapitel seines Buches „die Herrschaft des Unrechts“. Vosgerau hat diesen Begriff geprägt, um den seiner Meinung nach unrechtmäßigen Zustand seit Sommer 2015 zu beschreiben. Horst Seehofer hat diesen Begriff übernommen – und Vosgerau beschreibt in seinem Buch dann auch die Folgen, die er durch Medien zu erleiden hatte – es ist ebenfalls ein Lehrstück, wie koordiniert Kritiker zum Schweigen gebracht werden. (Hier zu bestellen: https://www.bod.de/buchshop/die-herrschaft-des-unrechts-ulrich-vosgerau-9783746074955

Vosgerau hat die Klage der AfD formuliert.

 

Heiko Frischmann:

„Asyl ohne Vorbedingungen“

Wenn ein Land wirklich jeden ohne Vorbedingungen einreisen lässt, um einen Asylantrag zu stellen, so muss dies zwangsläufig zu Problemen führen. Es bedarf keiner übernatürlichen Fähigkeiten um dies vorab zu erkennen. Da wären zum Beispiel die Personen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihren Pass verloren haben oder nicht vorlegen können. Oft ist also gar nicht klar, wer da eigentlich Asyl beantragen möchte.

Nun stellt sich auch die Frage der Zuständigkeit der Bundesrepublik. Denn gemäß der Dublin Verordnungen ist ein Asylantrag gewöhnlich in dem Land zu stellen, in dem das Gebiet der Europäischen Union erstmals betreten wurde, sofern Deutschland nicht durch den so genannten „Selbsteintritt“ das Verfahren übernimmt oder die Ausweisungsverfügung in das nach dem EU-Recht zuständige EU-Land nicht binnen 6 Monaten erfolgt.

Eine Abschiebung nach Italien

Nun hat der Fall eines 23 Jährigen Mann, der mutmaßlich aus Togo stammen soll, für mediale Aufregung gesorgt: In der Nacht zum 30.04 brach die Polizei in einer Flüchtlingsunterkunft eine geplante Ingewahrsamnahme zur Abschiebung ab, da sich ihr ein Mob von etwa 150 bis 200 gewaltbereiten Schwarzafrikanern entgegenstellte. Die Polizei reagierte dann am 03.05 mit einem Großeinsatz mehrerer hundert Beamter, auch mit Spezialeinheiten, bei dem sie den mutmaßlichen Togolesen festnehmen konnte.

Nun ist die Rückführung nach Italien geplant, über das die Einreise nach Europa erfolgt ist. Während der Anwalt des Betroffenen, Engin Sanli, mit Klagen und Eilanträgen „drohte“ und so ziemlich alles unternahm, um den Rechtsstaat auf der Zielgeraden doch noch zu sabotieren, der interessanterweise aber seine Rechnung erhalten wird, schaltete sich Alexander Dobrindt von der CSU ein und löste eine Debatte über die „Anti-Abschiebeindustrie“ aus.

Doch plötzlich, am Sonntag den 10.05, nahm diese Geschichte eine scheinbar ganz neue Wendung. Da berichtete die Rheinische Post, dass an der Deutschen Grenze immer noch eine, „mündliche Anordnung von Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015“, gelte wonach, „von einer Einreiseverweigerung aus humanitären Gründen bis auf weiteres abzusehen“ sei. „Jeder Drittstaatler ohne Papiere aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.“ Was dann so viel heisst wie, dass jeder sofort aus Italien zurückkommen kann, wenn er denn nur an der Grenze das Zauberwort „Asyl“ spricht. Vielleicht würde man diesen Mann also nach seiner Abschiebung als Syrer oder Afghane wiedersehen.

Nun ist natürlich was los in den Kommentarspalten der Online-Zeitungen, versteht doch kaum einer, warum der neue Innenminister Horst Seehofer, CSU, der bis vor gar nicht allzu langer Zeit im Rahmen der komplementären Wahlkampfstrategie der CDU/CSU vom „Unrecht an der Grenze“ sprach, jetzt aber nicht zu entscheiden vermag, jene „mündliche Anordnung“ seines Vorgängers in gleicher Form aus der Welt zu schaffen. Welchen Sinn würde der ganze Aufwand am Ende also haben?

Das langsam aufgeweichte Gesetz

Bis zum Sommer 2015 gab es solche Probleme in ihrer heutigen Ausprägung gar nicht. Da beantragten zwar auch viele Asyl in Deutschland, die offensichtlich über ein oder mehrere EU-Länder eingereist waren und Deutschland bearbeitete trotzdem diese Anträge. Doch die Zahlen waren vergleichsweise niedrig. Formal konnte fast jedem Asylbegehrenden mit Verweis auf die bestehenden Gesetze der Antrag verweigert werden. Deutschland schaut zurück auf eine Tradition von etwa 25 Jahren, in denen die Anträge für die man eigentlich nach EU-Recht gar nicht zuständig war, dennoch bearbeitet wurden, so lange es denn nicht so viele waren.

Da sich nach Artikel 16 a Absatz 2 jedoch niemand auf das Asylrecht in Deutschland berufen kann, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“, stellt sich schon länger die Frage warum der Deutsche Staat überhaupt Asylverfahren annimmt für all jene Personen, die nicht über Flughäfen über Langstreckenflüge einreisen. Hier liegt das erste große Problem.

Im Ergebnis wird am Ende der wenigsten Asylverfahren politisches Asyl gewährt, sondern lediglich die so genannte Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt. Während politisch Verfolgte ganz persönliche Verfolgung darlegen, genügt für die Flüchtlingseigenschaft die allgemein gehalten begründete „Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“. Beim subsidiäre Schutz genügt es, wenn der Antragssteller „stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht“, wie etwa wenn dem Antragssteller die Todesstrafe oder eine andere unmenschliche Bestrafung droht, wie auch „willkürliche Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“.

Das Aufenthaltsgesetz sieht in § 18 vor, beim Versuch eines Ausländers zur Stellung eines Asylantrags diesem an der Grenze die Einreise zu verweigern, wenn diese „aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a)“ erfolgt. Wenn „er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird“ ist er zurückzuschieben.

Die Essenz dieses kleinen Exkurses in die Gesetzbücher ist die Tatsache, dass Deutschland für die meisten Personen, die hier einen Asylantrag stellen wollen, gar nicht zuständig ist. Wer nicht mit dem Schiff oder dem Flugzeug einreist, dürfte im Prinzip nie einen Antrag stellen dürfen. Es wäre zu erwarten, dass unter vollständiger Durchsetzung der Rechtslage weniger als 10.000 Asylanträge pro Jahr in Deutschland gestellt würden. Eine überschaubare Zahl.

Merkels humanitäre Eskalation

Als im Laufe des Jahres 2015 immer mehr Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisten und anstandslos ihren Asylantrag stellen konnten, entwickelte die Situation eine verhängnisvolle Eigendynamik. Da Deutschland nur noch seine Grenze zur Schweiz kontrollierte, strömten die Antragssteller ungebremst ins Land.

Zwar ist die „Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet“ nach § 14 des Aufenthaltsgesetzes „unerlaubt, wenn er einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt“. Trotzdem hatten nach Presseberichten die Mehrheit der Asylsuchenden im Jahre 2015 und danach, nach eigener Darstellung, keinerlei Ausweisdokumente. Den Sicherheitsbehörden war natürlich sofort klar, dass mit dem unkontrollierte Einströmen von Terroristen zu rechnen sein würde.

Spätestens im August 2015 waren dann die Zahlen an sich zum Problem geworden.
Da half auch Merkels missmutiges „Wir schaffen das!“ nicht. Ein Satz der seit dem 31. August 2015 durch die Welt geisterte und den Realitätsverlust ihrer Rednerin
unumkehrbar, alternativlos und historisch unabstreitbar dokumentiert. Das
BAMF sorgte selbst dafür, dass die Zugangszahlen immer weiter stiegen, als bekannt wurde dass „das Dublinverfahren“ für Syrer ganz offiziell ausgesetzt wird. Merkel erteilte am 04. September 2015 in einer einsamen Entscheidung die Erlaubnis zur Einreise Asylbegehrender aus Ungarn, wohlgemerkt über Österreich. Spätestens da konnte jeder erahnen, dass die Umsetzung der bestehenden Gesetze für die Kanzlerin nicht die oberste Priorität hat. Anfang September 2015 drohte die Stimmung im Land zu kippen. Merkel ließ den Alptraum der konservativen Wähler wahr werden.

Die Bundesregierung versuchte nun medial gegenzusteuern gegen den Eindruck, dass sie offensichtlich gänzlich die Kontrolle verloren hatte. Das konnte nur gelingen mit dem was einige schon seit langem immer wieder forderten: Grenzkontrollen! Auch wenn man sie im Rausch der Wilkommenskultur kaum zu Wort kommen ließ,
es gab sie auch damals schon, die „Bedenkenträger“, die, sagen wir es so, Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatten, was da grade an der Deutschen Grenze passierte.

De Maizieres „Grenzkontröllchen“

Wer am 13.09.2015 die Tagesschau und den anschließenden „ARD Brennpunkt“ geschaut hat, der konnte denken, dass der Spuk an Deutschen Grenzen nun ein Ende nimmt. Deutschland kontrolliert die Grenze zu Österreich wieder, der humanitäre Exzess scheint in geregelte Bahnen überzugehen. Doch was der damalige Innenminister an diesem Tag veranstaltet, ist nichts anderes als dreisteste mediale Täuschung.

Zwar begründete Thomas De Maiziere in der ARD Sendung seinen Schritt, die Grenze wieder kontrollieren zu wollen, ganz konkret mit den Flüchtlingszahlen, doch die Kontrollen waren nie dazu gedacht, auch nur einen Asylbegehrenden an der Grenze abzuweisen. So findet sich auf der Internetseite des BMI immernoch eine Erklärung von jenem Tag. Hier zwei scheinbar eindeutige Zitate:

„Ziel dieser Maßnahme ist es, den derzeitigen Zustrom nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zurückzukehren. Das ist auch aus Sicherheitsgründen erforderlich. Und so sieht es der Schengener Grenzkodex vor.“

oder

„Nach dem geltenden europäischen Recht ist Deutschland für den allergrößten Teil der Schutzsuchenden nicht zuständig.“

Und während Sie nun damals vielleicht ersthaft gedacht haben, an der Grenze würden nun sämtliche Personen abgewiesen, für deren Asylantrag Deutschland nicht zuständig ist, passierte insgeheim genau das Gegenteil! Warum eigentlich?

„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

Quelle: Email des BMI an Herr Dr. Frank W. Haubold

Eiskalt wie de Maiziere seine Täuschungskampange durchgezogen hat! Ich habe mir nach langer Zeit nochmals den schon erwähnten ARD Brennpunkt angesehen und
stellte nun erstaunt fest, dass tatsächlich mit keinem Wort erwähnt wurde, dass irgendwer an der Grenze abgelehnt werden würde. Mit allem was er sagt, suggeriert er es dennoch so stark, dass es doch jeder so verstehen musste. Welchen Sinn würde es sonst machen, von nun an die Grenze zu kontrollieren? Interessanterweise wird er von Tina Hassel auch gar explizit danach gefragt!

Während die Bundesregierung mit seinem treuesten Erfüllungsgehilfen für die allgemeine Meinungsbildung, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ein ganzes Land desinformiert, hat de Maiziere formal in keiner Form gelogen. Ein Glanzstück des modernen Fernsehjournalismus!

Dass es auch anders geht zeigte zum Beispiel die FAZ. Die schrieb einen Tag nach der vorgetäuschten Grenzschließung alle wesentlich Fakten zu den neuerlichen Grenzkontrollen auf. Auch die Tatsache dass niemand, selbst ohne Pass, abgewiesen werden würde, sofern er denn das Zauberwort „Asyl“ vortragen würde, wurde ganz klar kommuniziert. Interessanterweise wird de Maiziere in diesem Artikel gar nicht erwähnt. Gerade weil die FAZ in den letzten Jahren sehr regierungsunkritisch geworden ist, musste jeder ins Staunen kommen, wie weit die ARD offensichtlich vom seriösen Faktenjournalismus abgekommen war. Es wird wohl einige geben, die der ARD damals auf den Leim gegangen sind und erst einmal dachten, dass sich mit den Grenzkontrollen etwas substanziell geändert hätte. Der 14.September 2015 war daher der Tag, an dem mein Vertrauen für die Berichterstattung der Tagesschau, bzw. des NDR, restlos erschöpft war.

Merkel legt nach und schickt Züge

Die allgemeine Erwartung war, die Bundesregierung würde wohl nichts mehr unternehmen, was den Zustrom begünstigt. Zumindest wollte sich niemand vorstellen, dass die Bundesregierungen, die nun mit der Bundespolizei an der Grenze Jagd auf Schleuser machte, selbst zum Schleuser werden würde. Kurioserweise ist genau dies eingetreten.

Denn während es so aussah, als hätte die Kanzlerin die Sicherheitsbedenken im Ansatz verstanden, die aus der Einreise unzähliger Asylsuchender ohne Pass und ohne Einreisekontrolle entstanden waren, schaffte sie, von der breiten Öffentlichkeit praktisch unbemerkt einen neuen Weg, vollkommen unkontrolliert nach Deutschland
einzureisen. Damit die Einreise der Migranten möglichst geräuschlos vonstatten ging,
ließen Merkel und ihr Planungsstab aus den Innenministerien der Bundesländer diese mit Zügen von Österreich nach Deutschland fahren. In einem gewöhnlichen Zug saßen etwa 400 gänzlich unregistrierte Flüchtlinge, die grob auf die Großregionen in Deutschland verteilt wurden.

Wer sich nur mit deutschen Medien informierte, hatte keine Chance auch nur ansatzweise zu erahnen, welche Dimensionen diese Zugfahrten hatten. Bis November 2015 reisten auf diesem Weg etwa 200.000 Personen gänzlich unregistriert mit Sonderzügen von Österreich nach Deutschland ein, weitere 100.000 kamen bis dahin mit regulären Zügen.

Nun werden sich einige schon fragen, warum es meist sehr genaue Statistiken gibt, die aufschlüsseln, aus welchen Ursprungsländern die Asylantragssteller darlegen, ihre Flucht nach Europa begonnen zu haben, es allerdings in der medialen Berichterstattung in Deutschland keine Rolle gespielt hat, wie die Einreise genau erfolgt ist. Die traurige Wahrheit ist, dass die wenigen Journalisten, die damals Bescheid wussten, kein Interesse hatten, dass aus der Sache ein Thema wird.

Ich selbst wandte mich diesem Thema zu, als ich mich wunderte, wo die ganzen Züge denn eigentlichen losfuhren, die die „Flüchtlinge“ im ganzen Land verteilten. Interessanterweise half mir die Videotext Redaktion des SWR in Mainz, dieses Rätsel zu lüften. Als ich bezüglich eines Fernsehbeitrags, der nur ein einziges Mal in der 17:00 Sendung vom 16.09.2015 der SWR Landesschau Aktuell RP ausgestrahlt wurde und der Videotextseite 118 nachfragte, wo ein Flüchtlingszug nach Dortmund der Gegenstand der Berichterstattung war, denn nun eigentlich losgefahren war, änderte der SWR, nachdem ich dort angerufen hatte, tatsächlich seine Videotextseite. Nun war dort zu lesen das er aus Salzburg kam.

Mit dem Suchbegriff „Salzburg Sonderzüge“ konnte ich nun auf den Internetseiten österreichischer Zeitungen erahnen, wie umfangreich dieser Transportweg war,
von dem man in den Deutschen Medien nichts substanzielles erfahren konnte.

Die größte Schleuserin Deutschlands

Schnell stellte sich heraus, dass Angela Merkel unbemerkt zur größten Schleusermanagerin Deutschlands aufgestiegen war. Also recherchierte ich selbst weiter an diesem Thema und als ich das Gefühl hatte, alle Fakten beisammen zu haben, begab ich mich in die Onlinewache, dies ist der Internetauftritt der Polizei, und machte von der dortigen Möglichkeit Gebrauch, ohne Geld für eine Briefmarke zahlen zu müssen, Angela Merkel wegen „bandenmäßiger Einschleusung” von
Ausländern nach § 95 und Thomas de Maiziere wegen Beihilfe hierzu nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes anzuzeigen.

Da bekannt war, dass damals auf diesem Weg täglich 2.000 bis 3.000 Personen ohne Visum, Aufenthaltstitel oder nur eine Identitätsfeststellung einreisten, damit zwangsläufig das Deutsche und das Europäische Recht verletzt wurden, schien doch alles klar. Wenn alles mit rechten Dingen läuft, würde Angela Merkel wohl jetzt ein ziemliches Problem bekommen. Denn vor dem Gesetz sind wir eben alle gleich, dachte ich.

Mediales Interesse

Nachdem der hessische Rundfunk mich mit meiner Anzeige gegen Merkel in die Hessenschau nahm und ich auch im HR Info mal kurz zu hören war, wartete ich sehnsüchtig auf Post von der Staatsanwaltschaft Berlin, was sie denn von meiner preisgünstigen Anzeige gegen die Regierungschefin so halten. Ich hatte das Gefühl, etwas ins Rollen gebracht zu haben, das jetzt nicht mehr zu stoppen sei. Eigentlich hatte ich ja nur den Gesetzestext kopiert und darauf verwiesen, dass Frau Merkel genau das getan hat. Aber weil sich der Staatsanwalt so lange Zeit ließ, war das mediale Interesse auch schnell wieder weg. Journalisten verlieren einfach das Interesse an Themen, bei denen sich nichts tut.

Der verständnisvolle Staatsanwalt

Als ich dann im Februar 2016 den Schriftsatz vom 09.02.2016 eines gewissen Dr. Brocke im Briefkasten fand, fühlte ich mich wie im falschen Film. Denn der Staatsanwalt aus Berlin wollte meine Version, mit diesen Zügen wäre irgendwer unerlaubt und ohne Aufenthaltstitel eingereist, einfach nicht akzeptieren. Die Einreise auch ohne Pass sei öffentlich rechtlich legalisiert, denn sie sei aus humanitären Gründen gewährt worden, so der Fachmann für Strafrecht. Nachdem Brocke noch ein Weile mit Begriffen wie „nationalem Interesse“ rumhantiert oder aus dem Regelwerk der Dublin III Verordnung den einen Aspekt des Selbsteintritts erwähnt, der seiner Meinung nach für die Rechtmäßigkeit der Handlungen von Frau Merkel spreche, frage ich mich ernsthaft, was das alles denn nun mit meiner Anzeige zu tun haben soll, die sich ja auf einer sehr konkreten Sachverhalt bezogen hatte.

Doch Brocke erlaubt sich auf den ingesamt 4 Seiten seiner Einstellungsverfügung noch weitere juristische Verrenkungen. So sei eben durch die öffentlich erklärte „Grenzöffnung“ der Kanzlerin der subjektive Eindruck bei den Betroffenen entstanden, die Einreise sei erlaubt. Und es gebe auch keine Hinweise, dass irgendwer unter den angezeigten Personen von der verwaltungsrechtlichen Rechtswidrigkeit seines Handelns ausgehen musste, wobei Brocke ja wohl noch aus seinem Studium weiss, dass gewöhnlich Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Brocke argumentiert sich in einen Verbotsirrtum nach § 17 StGB, den er vielleicht auch noch aus seinem Studium kennt, den darf er aber nicht so nennen, um die vollständige Sinnlosigkeit seiner Argumentation nicht zu offensichtlich werden zu lassen.Das meiste was er zu schreiben weiß, ist für den Gegenstand der Anzeige ohnehin nicht von Belang. Sein Text ist voll mit Worten wie „humanitäre Gründe“. Bitte beim Thema bleiben!

Liest man sich den ganzen Kram, auf den Brocke als Begründung für seine kanzlerinnenfreundliche Rechtsauslegung verweist, einmal genauer durch, so wird oft genau das entkräftet, worauf er glaubt, sich stützen zu können.

So hat sich Dr. Brocke aus der EG Verordnung 562/206 Artikel 5 Absatz 4 (c), die Rosine rausgepickt, dass es einem EU-Staat möglich sei, eine Einreise auf humanitäre Gründe zu stützen, was auch dann gelten könne, wenn gewöhnlich § 14 Abs. 1 Nr.1 und Nr.2 AufenthG dem entgegenstehen. Doch Artikel 5 Absatz 4 (c) fordert vom aufnehmenden EU-Land eben auch, zu prüfen ob gegen die auf dieser Grundlage aufgenommene Person eine Ausschreibung gemäß „Absatz 1 Buchstabe d“ vorliegt. Wie das bloß funktionieren mag, wenn niemand den Versuch wagt rauszufinden, wer da grade mit dem Zug einreist???

Auch sonst wird schnell klar, dass Brocke mit seiner vielen Mühe doch gescheitert ist. Denn die EU Verordnung 604/2014 sieht er als scheinbaren Hinweis, dass das angezeigte Verhalten straffrei sei. Blöderweise gilt die aber nur für Personen, die schon einen Asylantrag gestellt haben. Zum Zeitpunkt der Schleusung in Merkels Sonderzügen gab es noch kein Asylbegehren oder einen Antrag. Trotzdem verschwendet Brocke auch zu diesem Thema einige Zeilen, die nichts zur Sache tun. Durch das Einsteigen in einen Zug, der nach Deutschland fährt, wird noch kein Asylantrag gestellt. Hätte Brocke wissen können.

Das zentrale Konzept des Staatsanwalts ist jedoch die schon erwähnte Annahme, mit der „Grenzöffnung“ sei die Einreise für die betroffenen Personen subjektiv erlaubt worden, womit keine Schleusung vorliegen könnte. Dass die Bundeskanzlerin mit ihrem Verhalten je einen allgemeingültigen Verwaltungsakt begründet hätte, der allen die Einreise erlaubt hat, ist natürlich Unsinn. Die Bundeskanzlerin konnte aus ganz praktischen Gründen einen solchen Verwaltungsakt nie legal erbringen.

In der Welt von Brocke schien es also grundsätzlich möglich, für einen unübersehbaren Personenkreis, der nicht einmal unscharf durch geeignete Merkmale abzugrenzen wäre, einen rechtsgültigen Verwaltungsakt zu erlassen, der leider nirgendwo aufgeschrieben steht. Welch ein Tiefpunkt für die Deutsche Justiz!

Die mutmaßlich illegale Strafverfolgung von Schleusern

Wer den Staatsanwalt aus Berlin ernst nimmt, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum der Strafttatbestand der Schleusung seit der „Grenzöffnung“ denn eigentlich noch juristisch verfolgt wird. Wache Köpfe werden erkennen, dass die unterstellte
legalisierte Einreise dann wohl für alle gelten müsste.

Wer in einem privaten PKW Ausländer einschleust, könnte sich seitdem also auch nicht mehr strafbar gemacht haben. Die unterstellte öffentlich-rechtlich legalisierte Einreise aller Einreisenden müsste dann wohl auch für alle Einreiseformen gleich gelten.

An der Tatsache, dass Schleusungskriminalität weiterer polizeilich verfolgt und gerichtlich verhandelt wird, zeigt sich die offenkundige Absurdität der ganzen Begründung.

Was draus wurde

Meine Anzeige hat Brocke dann in vorrauseilendem Gehorsam trotzdem zur
Zufriedenheit der Bundesregierung eingestellt. Endlich war diese alberne Sache aus der Welt! Mir war nun klar, dass unsere Justiz doch nicht so gut funktioniert. Dass es eben doch einen großen Unterschied macht, wer eine Straftat begeht, und dass die vom Justizministerium weisungsbefugte Justiz die Regierungspolitiker eher anwaltlich vertritt, als ihnen auf die Finger zu schauen.

Obwohl mir bei der ganzen Aktion klar sein musste, dass ich im Internet angefeindet werden würde, hat es mich doch überrascht, wie heftig die Reaktionen dann waren. Auch sonst hatte ich durch meine Meinungsäußerung nur Nachteile. Ich bin einer dieser Menschen, die nicht davon profitiert haben, ein überfälliges Thema endlich anzusprechen. Einfach weil es sich so richtig angefühlt hat.

Das Fernsehen berichtete noch einmal, dass die Anzeige nun eingestellt sei. Ich hatte offensichtlich einen interessanten Denkanstoß gegeben. Ändern konnte ich aber nichts.

Das Wort dass etwas anderes bedeutet

Es sieht so aus, als ob es von Seiten des Mainstream-Journalismus immer noch keinerlei ernsthaftes Interesse gibt, die beschriebenen Zustände kritisch zu hinterfragen. Wer die Einhaltung von Gesetzen verlangt, hat den Begriff Humanität besser verstanden als jene, die ihr rechtswidriges Verhalten ständig damit rechtfertigen.

Das Recht, einen Asylantrag stellen zu dürfen, muss sich aus ganz praktischen Gründen auf jene Personengruppe begrenzen, für die es vorgesehen ist. Das Deutsche Asylsystem ist längst zu einem unregulierten Einwanderungsweg in den Sozialstaat verkommen. Abgelehnte Antragssteller wird der Staat, nicht nur weil oft schon die Identität unklar ist, meist nicht mehr los. Und falls doch, ist stets mit dem „Drehtüreffekt“ zu rechnen.

Humanität bedeutet nicht, dass sich ein Land international lächerlich machen muss.
Sie bedeutet viel mehr, die Würde und die Rechte anderer Menschen zu achten. Der Staat würde der Humanität viel eher gerecht, wenn er sich einfach an das Gesetz hält. Während die Akzeptanz für die tatsächlich Schutzbedürftigen immer weiter errodiert, verschärft sich die Sicherheitsproblematik im Land zunehmend. Die Interessen der deutschen Bevölkerung scheinen nichts mehr Wert zu sein.

Verstößt es gegen die Menschwürde, wenn mir der Antrag auf einen Zuschuss auf einen Blindenhund vom Staat versagt wird? Nein, denn ich brauche und habe keinen Blindenhund. Es hat also auch nichts mit Menschenwürde zu tun, wenn Personen, die kein Anrecht auf Asyl haben, dieses trotzdem beantragen können und so ins Land gelangen!

Das derzeitige Begriffsverständnis von Humanität in den Medien bezeichnet viel mehr eine anscheinend alles legitimierende subjektive Haltung, wonach alle die die eigenen politischen Ideale nicht teilen, eben nicht human sind. In den allermeisten Fällen wird fremdes Geld verteilt, anstatt selbst eigene Aufwendungen für seine Anliegen zu erbringen. Die Allgemeinheit schaut dem meist etwas ratlos zu und verkneift sich kritische Gedanken.

Die Deutungshoheit und das Parlament

In Zeiten, in denen der wissenschaftliche Dienst des Bundestages längst zu so einer Art Gefälligkeitsgutachter der Bundesregierung geworden ist, sehen die Aussichten duster aus. Auch die neuerlichen Kriminalitätsstatistiken erscheinen beschönigend gestaltet. Die Arbeitslosen-Statistiken sind schon seit längerem wohlwollend, indem nicht nur die eben erwähnten einfach in diversen Maßnahmen oder Minijobs verschwinden. Es sollte hunderte dieser Beispiele geben. Es geht längst nur noch darum, Situationen so zu deuten, wie es die Politik grade braucht. Es geht einfach und alleine um die Deutungshoheit über die Probleme. Die Zeiten, in denen nach Lösungen gesucht wurde, scheinen endgültig vorbei zu sein.

Weil Journalisten sich schon zu sehr an diese politische Faktenoptimierung gewöhnt haben, leisten die wenigsten noch investigativen Widerstand. Der moderne Journalist
skandalisiert zwar gerne, aber doch bitte nicht in der Bundespolitik! Wo kämen wir denn da hin, wenn Lobbyismus, Bankenrettungen, innereuropäische Geldtransfers oder gar Gesetzesverstöße der Bundesregierung zum großen Thema würden? Wer will denn schon ein medialer Querrkopf sein? Das zerstört doch die vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Und so gibt es auch keine nennenswerten Stimmen aus der Presse, Merkel müsse ihre andauernde „Grenzöffnung“ endlich mit einem regulären Gesetzgebungsprozess, zumindest nachträglich, rechtlich legitimieren. Dann hätten die Bürger wenigstens gewusst, woran sie sind. Die Abgeordneten des Parlaments unternahmen auch nichts dagegen, dass Merkel über ihre Köpfe supralegale Gesetze erließ. Das stellt zwar bis heute die parlamentarische Demokratie in Frage. Alle Beteiligten von damals sind sich wohl trotzdem einig, dass es so weiter gehen kann.

Das traurige Fazit

Wer in einem Land einschläft, in dem Gesetze plötzlich verhandelbar werden, der könnte bald in einem solchen aufwachen, in dem Gesetze schnell gar nichts mehr gelten. Wenn Sie mögen, glauben Sie an den Osterhasen, oder glauben Sie an den Weihnachtsmann, aber glauben Sie bitte nicht an den Rechtsstaat! Setzen Sie sich auch nicht der Illusion aus, dass von Politikern gewählte Verfassungsrichter ausgerechnet ihre Interessen im Blick hätten. Werden sie endlich mal realistisch! Das Gesetz ist eben nicht für jeden gleich.

Finden Sie sich endlich damit ab! Für Kanzlerinnen gelten Gesetze eben nicht!

 

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Kommentare ( 95 )

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Haerter
4 Jahre her

„Der 14.September 2015 war daher der Tag, an dem mein Vertrauen für die Berichterstattung der Tagesschau, bzw. des NDR, restlos erschöpft war.“ Der war bei mir schon 2003 erschöpft, als man glatt über die Rede von Martin Hohmann in der Tagesschau gelogen hat. Bitte googlen. Rede im Wortlaut. 2003 schon! Man glaubt es kaum, die Meisten werden dies schon lange zu den Akten gelegt haben bzw. die Rede nie gelesen haben, sollte man aber, um zu realisieren, dass man durch die MSM belogen wird, weil es Dinge gibt, die man nicht ansprechen darf, und wenn man sie anspricht, riskiert man… Mehr

Alf
5 Jahre her

„…die systematische Täuschung der Öffentlichkeit“ durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Regierung in der Flüchtlingspolitik, …ersetze „fast einen Untersuchungsausschuss“, so Lindner damals.“ Rolle rückwärts – doch wieder ein Untersuchungsausschuß, der nichts bringt? Liebe FDP ist schon ernst gemeint oder? Ebenso wie die Klage beim Bundesverfassungsgericht – die schiebens dann wieder auf die EU (die Entscheidungen Solange I, II, III…geben hierzu die Blaupause). Aber besser als Nichts. Bis heute ist umstritten, ob ADM die Grenze geöffnet od. nicht geschlossen hat. Dabei habe ADM mit der durch das Verhalten der Bundesregierung möglicherweise (mit)verursachten Entwicklung der Migrationskrise – „eine exzeptionelle Erschütterung des… Mehr

Ulrich Affeld
5 Jahre her

Wie schon der damalige Papst in seiner anspruchsvollen Bundestagsrede Augustin zitierte: ‚Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande’. Das schien dort niemand zur Kenntnis geschweige denn zu Verstand genommen zu haben. Es ist aktueller denn je! (https://ef-magazin.de/2011/09/22/3199-papst-rede-im-bundestag-der-staat-als-raeuberbande)

Die Zahnfee
5 Jahre her

Der Einsatz von H. Frischmann ist beeindruckend. Ohne Gesetz und Recht geht ein Land zugrunde, weil sich das Recht des Stärkeren durchsetzen will. – Und U. Vosgeraus Gedanken zur Anpassung des Asylrechts sind eine gründliche Überlegung wert. Wir haben heutzutage eine Situation, in der Millionen in unser Land einwandern wollen und damit unsere Gesellschaft, unser Land, überfordern. Es ist nicht machbar und darum braucht es neue Regelungen. Wir gehen doch auch nicht alle – wie früher – mit unserem Waschbrett ans Flussufer, um die große Wäsche zu erledigen …

Old-Man
5 Jahre her

Was würde ein Untersuchungsausschuß bewirken? Nichts,absolut nichts!! Denn selbst wenn das Endergebnis wäre : alles was die Regierung von September 2015 an gemacht hat erfüllt den Tatbestand des Rechtsbruches,nicht ein einziger der ungebetenen „Gäste“ wäre dadurch wieder weg! Im übrigen habe Ich den Glauben an unseren ehemals guten Rechtsstaat komplett verloren,wir sind ein Staat der Willfährigkeit geworden,das Recht gilt nur dann,wenn es gegen die eigenen Bürger durchgesetzt oder auch durchgeboxt wird,die Merkelschen Gäste genießen Sonderstatus,da sie wertvoller wie Gold sind! Wer so handelt wie diese Regierung,der hat sämtliche Rechte auf Respekt oder Anerkennung verloren,normaler weise gehören die alle hinter Schloß… Mehr

Cenuit
5 Jahre her

Es gilt nun mehr denn je :

„Wer in der Demokratie S C H L Ä F T ,

W A C H T in der Diktatur A U F ! !“

AlNamrood
5 Jahre her
Antworten an  Cenuit

Die einzige Frage: EU-Diktatur oder Kaliphat?

Michael Theren
5 Jahre her

Ob der neue Mythos von der „Getriebenen“ ernst gemeint war? Der Inhalt des nachfolgenden Textes scheint dem zu widersprechen, natürlich ging es nicht darum „schlechte PR“ zu vermeiden, diese ist ja überwiegend auch erst durch die Entscheidung entstanden…. In konservativen Kreisen ist es wohl nach wie vor ein Tabu globalen Mißständen wie (zweckfreien) westlichen Angriffskriegen und Nationenzerstörungen und eben dem ethnischen Austausch bei gleichzeitiger Diffamierung der hiesigen Indigenos eine gewisse Vorsätzlichkeit zu unterstellen, was den Widerstand gegen diese ethisch wie rechtlich verbrecherischen Zustände ins Absurde gleiten läßt, allerdings ist von Valery Giscard d`Estaing bis zu Sasha Mounk die Beweisführung inzwischen… Mehr

Klaus Weber
5 Jahre her

Wetten, der Untersuchungsausschuss kommt nicht! Wer, außer der FDP und der AfD sollte denn daran schon Interesse haben? Auch das wäre wieder ein Beweis dafür, wie tief der Rechtsstaat und das parlamentarische Gewissen hierzulande gesunken sind. Die Medien hat man weitgehend im Sack, die Justiz auch – was unterscheidet uns eigentlich noch von den sogenannten „gelenkten Demokratien“ wie Ungarn und Polen!?

Schoenberg
5 Jahre her
Antworten an  Klaus Weber

Was uns unterscheidet? Ist nicht ihr Ernst. Na die Islamisierung und „Refugees Welcome“, bei uns Hurra, dort Nein Danke.

pcn
5 Jahre her

Wenn die Institution EuGH wichtiger ist, als das Bundesverfassungsgericht, dann weiß man, das unsere Verfassung durch den EuGH AUSGEHEBELT werden kann. Was ist dann unsere Verfassung noch wert, wenn eine Regierung sich auf den EuGH beruft, wenn sie Gesetze einfach unterläuft, beugt oder gar bricht?
So provoziert man erfolgreich Widerstand gegen das Bürokratiemonster EU.

D. Merkle
5 Jahre her
Antworten an  pcn

Daß es ein „ Grundsatzurteil“ des EuGH geben soll in dem angeblich die Rechtmäßigkeit von Merkels „ Flüchtlingspolitik“ bestätigt worden sein soll und das auch noch „indirekt“, ist wohl mehr eine unbewiesene Behauptung; also gewissermaßen eher „ Fake-News“ bzw. die Erfindung von Journalisten. Früher nannte man das eine Zeitungs-Ente. Erst einmal soll mir der genaue Urteils- Tenor genannt werden. Ob die Interpretation des nicht näher genannten „ Grundsatzurteils“ im Sinne der oben genannten Politik dann rechtskonform ist, ist noch eine andere Frage.

Christian
5 Jahre her

Zwei sehr gute Artikel
Sie untersetzen im Detail das bereits bekannte.Frustrierend ist,daß sich dennoch nichts ändert. Noch läuft die Wirtschaft „uns geht es gut“ Das wir ökonomisch gerade in Größenordnungen unsere Zukunft verspielen geht der Mehrheit der Bevölkerung noch nicht auf (ist ja auch nur trockene Ökonomie).Die Landung wird mehr als hart sein. Ich bin gespannt wie der deutsche Michel dann reagiert.