Künftig soll die Herkunft von Straftätern nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit genannt werden. Für diesen Fortschritt rühmt sich Manuel Hagel, CDU-Landesinnenminister unter Cem Özdemir. Doch die Heldentat des tapferen Schwaben ist nur Vollzug einer gerichtlichen Entscheidung.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler
Bisher prüfte die Polizei in jedem Einzelfall, ob ein „sachlich begründetes öffentliches Interesse“ an der Nennung der Nationalität besteht, das heißt, mal wurde die Täterherkunft genannt und mal nicht. Diesem „Hin und Her“ will Manuel Hagel, CDU-Innenminister Baden-Württembergs, ein Ende bereiten. Künftig soll die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich in polizeilichen Pressemitteilungen genannt werden. Er will mit der Neuregelung für mehr Transparenz und Vertrauen sorgen, so Nagel, und fordert eine bundesweit einheitliche Regelung.
Tichys Einblick hat mit Rechtsanwalt Dirk Schmitz über diesen Vorstoß von Manuel Hagel gesprochen, mit dem sich der Politiker nun rühmt.
Tichys Einblick: Lieber Herr Schmitz, worum geht es bei Hagels Sommerloch-Thema Straftäternennung?
Dirk Schmitz: Der Schwiegermutter-Typ Hagel inszeniert sich hier als Macher. Konkret hat Hagel bislang keine sofort geltende Neuregelung für Baden-Württembergische Polizeipressearbeit vorgelegt, sondern lediglich angekündigt, die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des baden-württembergischen Innen- und Justizministeriums so ändern zu lassen, dass die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen künftig grundsätzlich genannt wird – aber auch in diversen Ausnahmefällen unterbleiben kann.
Herr Schmitz, Herr Hagel hat jetzt doch etwas sehr Revolutionäres für Polizeimeldungen vorgelegt, oder?
Auf den ersten Blick ja – die angekündigte Regelung ist grundsätzlich als klarstellend zu begrüßen. Wenn die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen künftig in Baden-Württemberg regelmäßig und nach einheitlichen Kriterien bereits in polizeilichen Pressemitteilungen genannt wird, ist das transparenter als die bisherige Praxis, bei der Behörden derzeit zunächst fast immer mauerten, der Täter „Einmann“ ist – und jeder weiß, warum.
Das Tor hat er gerade aber beim Öffnen wieder geschlossen: Ausnahmen soll es etwa aus Gründen des Jugendschutzes, wegen laufender Ermittlungen oder bei einer drohenden Identifizierung des Tatverdächtigen geben.
Damit sind aber alle Täter unter 21 Jahren von der Transparenz ausgeschlossen, denn bis zu diesem Alter gilt das Jugend- und Heranwachsendenstrafrecht. Der Rest ist Bullshit. Wieso sind Ermittlungen gefährdet, wenn der Hinweis erfolgt, der Tatverdächtige sei zum Beispiel Libanese?
Wie ist die derzeitige Rechtslage?
Herr Hagel hat die Sache eigentlich politisch gestohlen. Ich nenne das Hagels Frontbegradigung. Ich habe für Alexander Wallasch und alle deutschen Medien am 20.05.2026 eine Grundsatzentscheidung beim OVG Niedersachsen – Az. 10 ME 174/26 – zum Medienanspruch auf Nennung der Staatsangehörigkeiten aller Straftäter und Verdächtigen erstritten.
Danach sind alle staatlichen Stellen, hier ging es um eine Staatsanwaltschaft, grundsätzlich nicht befugt, Staatsangehörigkeiten zu verschweigen. Besonders delikat: Der Tatverdächtige war Zigeuner, die Staatsangehörigkeit rumänisch. Die Staatsanwältin befürchtete den statistisch zutreffenden Rückschluss von Rumänien auf Sinti und Roma. Zugleich hat das Gericht klar festgestellt, dass das für alle Medien gilt und die Auskunftsbehörde nicht befugt ist, Fragesteller auf politische Zuverlässigkeit und erwartete Berichterstattung zu bewerten.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe verweigerte kurze Zeit später eine Anfrage zu einer Staatsangehörigkeit eines anderen Straftäters. Unter Hinweis auf das OVG Niedersachsen, mussten die dann den Schwanz einziehen und die gewünschte Auskunft erteilen. Dieser Fall ging – mir bekannt – dann bis zum Baden-Württemberger Neu-Innenminister Hagel, der es dann verwertete.
Was ist neu?
Juristisch muss man genau unterscheiden: Das Wallasch-Urteil betrifft den Anspruch der Presse auf Auskunft im konkreten Einzelfall. Hagels Ankündigung geht organisatorisch einen Schritt weiter, weil die Staatsangehörigkeit künftig bereits von Amts wegen in der ursprünglichen Polizeimeldung erscheinen soll. Das ist praktisch sinnvoll und erspart Journalisten, jeder einzelnen Information hinterherzulaufen. Politisch verkauft Hagel allerdings Dinge als mutiges „Vorangehen“, was gerichtlich längst entschieden und im Kern bereits erzwungen worden ist.
Was wäre denn wirklich innovativ?
Die Ausnahme „Jugendschutz“ ist besonders lächerlich. Es geht nicht um die Namensnennung, sondern um die bloße Mitteilung der Staatsangehörigkeit. Wenn ein syrischer jugendlicher Attentäter – Beispiel – als solcher genannt wird – ist das rechtlich zweifelsfrei zulässig.
Der nächste mutige Schritt bei der Einbürgerungsinflation statistisch kriminell auffälliger Ethnien wäre die Mitteilung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft, einer bestehenden doppelten Staatsbürgerschaft oder eines gesicherten Migrationshintergrundes. Das liegt den Ermittlern fast schon immer bei der Festnahme vor. Mustafa X. mag in Ludwigshafen geboren sein. Aber sein kultureller Hintergrund, das Stadtbild würde Merz sagen, ist es nicht.
Wenn viele Ausländer bereits nach fünf Jahren einen deutschen Pass bekommen, sind das deutsche Straftäter. Juristisch korrekt. Die derzeitige Einbürgerungspraxis verzerrt damit Kriminalität ausländischer Tätergruppen.
Her Hagel, hier könnten Sie das geltende deutsche Recht ernsthaft verbessern.
Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, verheiratet, zwei Kinder, u.a. langjähriger Geschäftsführer, Personalchef im Medienbereich und Gesundheitssektor. UNterwegs in beiden Welten: Als Rechtsanwalt und Unternehmer.

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