Dass ein Staat völkerrechtlich im Recht ist, entbindet andere politische Entscheidungsträger nicht von der Verantwortung für die absehbaren Folgen ihrer eigenen Entscheidungen. Die Verantwortung liegt beim Politiker, der entscheidet, und beim Wähler, der ihm diese Entscheidungsmacht überträgt.
picture alliance/dpa | Wolf von Dewitz
In öffentlichen Diskussionen wird die Verantwortung für Krieg, Zerstörung und Tote oft dort gesucht, wo das Grauen sichtbar wird: bei Waffenherstellern und Soldaten. Soldaten werden als potenzielle Mörder bezeichnet, gegen Rüstungsunternehmen richten sich Aktionen wie „Rheinmetall entwaffnen“.
Dabei wird Ursache mit Mittel verwechselt.
Der Waffenhersteller stellt die Waffe her.
Der Soldat setzt sie ein.
Die Politik entscheidet über ihren Einsatz.
Und in einer Demokratie wählen die Bürger diese Politik.
Daraus ergibt sich eine klare Verantwortungsstruktur.
1. Der Waffenhersteller: Er stellt das Mittel bereit
Ein Staat braucht Waffen, solange er sich gegen bewaffnete Gegner verteidigen können muss. Waffen können abschrecken, ohne jemals eingesetzt zu werden.
Ein Panzer kann dreißig Jahre im Depot stehen und anschließend verschrottet werden.
Dann hat er keinen Menschen getötet.
Die Waffe ermöglicht Gewalt. Sie entscheidet aber nicht über ihren Einsatz. Deshalb verhindert auch die Parole „Rheinmetall entwaffnen“ keinen politischen Konflikt und keine politische Entscheidung zum Krieg.
Dasselbe gilt für Rüstungsexporte: Ein Hersteller kann verkaufen wollen. Über genehmigungspflichtige deutsche Rüstungsexporte entscheidet letztlich der Staat.
Der Hersteller produziert das Mittel. Über Krieg und Frieden entscheidet er nicht.
2. Der Soldat: Er führt die Entscheidung aus
Der Soldat schießt, verwundet und tötet. Trotzdem hat er den Krieg nicht beschlossen.
Er bestimmt weder Gegner noch Außenpolitik noch Kriegsziel. Wenn die politische Führung ihn in einen Krieg schickt, besteht seine Aufgabe gerade darin, möglichst erfolgreich zu kämpfen. Im Krieg bedeutet das auch, gegnerische Soldaten zu töten.
Es wäre widersinnig, politisch einen Krieg zu beschließen und anschließend dem Soldaten moralisch vorzuwerfen, dass er Krieg führt.
Eine klare Grenze bleibt: Wer Kriegsverbrechen begeht oder befiehlt, trägt dafür persönliche Verantwortung.
Für die Entscheidung zum Krieg ist der Soldat jedoch ebenso wenig verantwortlich wie der Waffenhersteller.
3. Der Politiker: Er entscheidet
Hier liegt der entscheidende Unterschied.
Die Politik entscheidet über Krieg und Frieden, Kriegsziele, Eskalation, Verhandlungen, Waffenlieferungen und die Entsendung von Soldaten.
Damit liegt die politische Verantwortung dort, wo die politische Entscheidungsmacht liegt.
Das bedeutet nicht, Angriff, Verteidigung und Unterstützung völkerrechtlich gleichzusetzen. Putin, Selenskyj oder Merz haben offensichtlich unterschiedliche Rollen.
Über die völkerrechtliche Bewertung allein ist Gesinnungsethik noch keine Verantwortungsethik.
Gesinnungsethik fragt vor allem: Wer hat Recht? Wer hat das Recht auf seiner Seite?
Verantwortungsethik muss zusätzlich fragen: Was bewirkt meine eigene Entscheidung? Wie viele Menschen werden dadurch sterben? Welches Ziel ist erreichbar? Welche Eskalationsgefahr entsteht? Gibt es einen Weg, das Sterben zu beenden?
Deshalb entbindet die Feststellung, dass ein Staat völkerrechtlich im Recht ist, andere politische Entscheidungsträger nicht von der Verantwortung für die absehbaren Folgen ihrer eigenen Entscheidungen.
4. Der Wähler: Er überträgt die Macht
In einer Demokratie endet die Verantwortung nicht beim Politiker.
Der Wähler entscheidet, wem er politische Macht überträgt.
Er produziert keine Waffen. Er schießt auf niemanden. Er sitzt nicht im Kabinett.
Aber er entscheidet mit darüber, wer dort sitzt.
Deshalb ist es inkonsequent, Waffenhersteller oder Soldaten moralisch für politische Entscheidungen verantwortlich zu machen und gleichzeitig den Bürger vollständig aus der Verantwortungskette herauszunehmen.
Der Waffenhersteller liefert das Mittel.
Der Soldat führt den Auftrag aus.
Der Politiker entscheidet.
Der Wähler entscheidet mit, wer entscheiden darf.
5. Die gefährliche Distanz zum Töten
Warum wird diese Verantwortungsstruktur so selten wahrgenommen?
Vielleicht weil Verantwortung und unmittelbare Erfahrung des Krieges geradezu umgekehrt verteilt sind.
Konrad Lorenz beschäftigte sich mit der menschlichen Tötungshemmung und der zunehmenden Distanz zwischen Täter und Opfer. Moderne Technik vergrößert diese Distanz immer weiter.
Bei der Artillerie wird der Mensch zur Koordinate.
Bei der Drohne zum Punkt auf dem Bildschirm.
In der Politik wird er zur Zahl.
Der Soldat hört die Explosion. Der Sanitäter sieht das Blut. Der Arzt sieht den zerfetzten Körper. Die Familie sieht den Sarg.
Der Politiker sieht den Lagebericht.
Er riecht nicht den Gestank der Leichen. Er sieht keine abgerissenen Beine. Er hört nicht die Schreie der Verwundeten.
1.200 Tote.
4.700 Verwundete.
Frontverlauf weitgehend unverändert.
Im Westen nichts Neues.
Dann beginnt die nächste Besprechung.
Darin liegt ein erschreckendes Paradox:
Je größer die politische Macht über Leben und Tod, desto größer kann die Entfernung vom tatsächlichen Sterben sein.
Fazit: Die Verantwortung liegt bei Politik und Wählern
Für die Entscheidung über Krieg und Frieden gilt deshalb:
Freispruch für den Waffenhersteller.
Er stellt die Waffe her, aber er entscheidet nicht, ob sie eingesetzt wird.
Freispruch für den Soldaten.
Er führt den militärischen Auftrag aus, aber er entscheidet nicht, ob der Krieg geführt wird.
Ausgenommen bleibt selbstverständlich seine persönliche Verantwortung für eigene Kriegsverbrechen.
In einer Demokratie liegt die politische Verantwortung dort, wo auch die politische Macht liegt:
beim Politiker, der entscheidet, und beim Wähler, der ihm diese Entscheidungsmacht überträgt.
Dabei genügt es nicht, sich auf die moralische oder völkerrechtliche Richtigkeit der eigenen Seite zu berufen. Verantwortungsethik fragt nicht nur: Wer hat Recht? Sie fragt: Was bewirkt unsere Entscheidung?
Denn über Krieg lässt sich am Schreibtisch entscheiden.
Sterben müssen andere.
Heinz Bannasch ist Physikingenieur und ehemaliger Industrie-Manager – u.a. als Prokurist bei der Rheinmetall Waffe Munition GmbH und verbundenen Unternehmen im Rüstungs- und Pyrotechnikbereich. Er unterstützt weiterhin technisch Projekte in diesem Umfeld (z. B. Radar- und Täuschkörpersysteme).



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