Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt. Viel Lärm um nichts?

Michael Wolski , der das Buch Gebetspausen am Arbeitsplatz geschrieben hat, informiert über Daten und Fakten von Migration und Arbeitsmarkt, von denen wir in den Meinungsführer-Medien nichts erfahren.

Bernd Zeller
http://www.zellerzeitung.de

Im November 2015 führten im SPIEGEL ein Streitgespräch betreffend Kosten und Nutzen der Flüchtlingsaufnahme: ein Vertreter der Willkommenskultur der Regierung (DIW-Chef Fratzscher) und ein kühl rechnender Unternehmensberater (Daniel Stelter, Ex-Vorstand Boston Consulting). Man kann es hier nachlesen: Ihre Botschaft ist fatal.

Annahmen:

  • Ein erwerbsloser Migrant verursacht Kosten von 25.000 € im Jahr
  • Erwerbstätige Migranten führen 40% des Bruttogehalts an Steuern und Sozialabgaben ab
  • Eine Million Zuwanderer

Fazit:

60% der Migranten müssten erwerbstätig sein und 40.000 € pro Kopf verdienen, damit die Zuwanderung finanziell neutral ist. Zum Vergleich: Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern in Deutschland 2014: 36.344 €.

Ernüchterndes
Der deutsche Arbeitsmarkt 2017 – bereit für zwei Millionen orientalische Muslime?
Mein Artikel bei Tichys Einblick „Der deutsche Arbeitsmarkt 2017 – bereit für 2 Millionen orientalische Muslime?“ vom 09.08.2016 wurde von Daniel Stelter auf seinem Blog kommentiert: „Wenn das stimmt, ist die Zuwanderung eine massive Wohlstandsvernichtung.“ Leider stimmt es.

Denken Sie beim Lesen von Stelters Blog daran, dass die Flüchtlinge überwiegend nur als Helfer eingesetzt werden können und damit nur max. 20.000 €/Jahr verdienen (und keine 40.000 €/Jahr – wie Stelter rechnete). Der Mindestlohn von 8,50 €/Stunde für Helfertätigkeiten ergibt bei einer 40-Stunden Woche etwa 1.450 € Monatslohn brutto. Also max. 19.000 € Jahresgehalt und ein Netto von etwa 13.000.

Somit wird der Druck verständlich, der auf der Kanzlerin lastet wegen der geringen Beiträge für Steuern und Sozialabgaben der arbeitenden Migranten und den hohen Kosten für Nichtbeschäftigte – und das vor den Wahlen 2017. Wie die Medien melden, will die Kanzlerin am 14.09.2016 die Chefs wichtiger Konzerne zu einem Flüchtlingsgipfel empfangen, um die Konzerne für eine verstärkte Einstellung von Flüchtlingen zu motivieren.

Zur Erinnerung:

Im Zeitraum Januar bis Mai 2016 wurden von der deutschen Wirtschaft nur 10.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Migranten aus den islamischen Asylzugangsländer Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia und Nigeria geschaffen. Waren es im Dezember 2015 noch 89.000 sv-pflichtige Abeitsplätze, wurden im Mai 2016 doch 99.000 gezählt. Das sind in fünf Monaten pro Monat 2.000 zusätzliche Arbeitsplätze; und das zur Zeit der Spitzenbeschäftigung. Im Mai gab es allerdings 400.000 in den Jobcentern als erwerbsfähig gemeldete Personen dieser Gruppe, während es im Dezember 2015 nur etwa 300.000 waren. Das waren jeden Monat 20.000 Stütze-Empfänger zusätzlich. Die Lücke wächst also.

In Berlin z.B. sind noch nicht alle Flüchtlinge beim BAMF registriert, die Registrierung und damit der Auftakt des Asylverfahrens soll bis Ende September 2016 geschehen. Die Zahl noch nicht entschiedener Asylanträge beim BAMF lag bei rund 496.000.

Weiterhin rechnet das BAMF allein mit etwa 500.000 Syrern im Famliennachzug in den nächsten Monaten. Von Januar bis Ende Juni 2016 reisten bereits weitere 172.000 Migranten aus diesen Ländern ein.

Zum Jahresende 2016 werden aus meiner Sicht erwartet: 120.000 in Arbeit und 880.000 beim Jobcenter, Ende 2017 werden etwa 160.000 in Arbeit sein und etwa 1.840.000 (eine Million achthundervierzigtausend) ihre Stütze vom Jobcenter beziehen.

Um das zu verhindern und die Anzahl der sv-pflichtigen Arbeitsplätze signifikant zu erhöhen, erwartet die Kanzlerin am 14. September offenbar Beschäftigungszusagen der Wirtschaft (erinnert an die in der DDR üblichen Ergebenheitsbekundungen der Kombinatsdirektoren an Partei und Regierung). Erfolgsmeldung und Lippenbekenntnisse stehen uns am 15.09. in der Qualitätspresse bevor.

Damit verständlicher wird, in welch` einmaliger Situation sich Deutschland in der EU bei der Anerkennung islamischer Riten und Eigenarten befindet, hier ein Vergleich mit Österreich. Aus meiner Sicht stehen AGG und Rechtsprechung zur religiösen Diskriminierung – neben der mangelnden beruflichen Qualifikation – einer flächendeckenden Beschäftigung entgegen. Denken Sie auch daran: 2 bis 3 bezahlte Gebete täglich am Arbeitsplatz gibt es meines Wissens nur in Deutschland.

Vor Gericht (Arbeitsgericht, Strafkammer) können in Deutschland – im Unterschied zu Österreich – Rechtsgutachten von orientalischen Islamgelehrten eingebracht werden.

DIE WELT, 17.03.16 Prozess: Ich möchte bei Ihrer Aussage Ihr Gesicht sehen.

„Nun soll die Muslimin ihre Aussage machen, sie ist in diesem Fall Zeugin und mutmaßliches Opfer zugleich. Die Richterin bittet sie, nachdem sich Amira B. beruhigt hat, ihren Schleier abzulegen. „Ich möchte bei Ihrer Aussage Ihr Gesicht sehen“, sagt sie. Doch obwohl ihr Anwalt im Vorfeld angekündigt hatte, seine Mandantin werde dieser Bitte nachkommen, weigert sich die Muslimin. „Meine Religion verbietet es mir“, sagt sie.

Die Richterin wirkt überrascht. „Wir haben Ihnen doch die Expertise eines saudischen Islamgelehrten zukommen lassen“, sagt sie. „Darin steht, dass sie vor Justizorganen ihren Schleier ablegen dürfen.“ Beachten Sie bitte, dass in Saudi-Arabien auf der Grundlage der Expertisen dieser Islamgelehrten bei Diebstahl die Hand amputiert wird und bei Abfall vom Glauben die Todesstrafe droht.

Die deutsche Justiz steht auf dem Standpunkt, dass sie sich in Glaubensfragen nicht einmischt. Sie ermöglicht damit streng religiösen Muslimen, ihre Interessen in Deutschland – insbesondere am privatwirtschaftlichen Arbeitsplatz – durchzusetzen. Hier ein Beispiel aus einem Urteil des BVerfG:

„Ob dies den Glaubensvorschriften entspreche, sei ‚eine genuin religiöse Frage, die der selbstständigen Beurteilung durch staatliche Gerichte entzogen ist‘, betonte die 2. Kammer des Gerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Richter bekräftigten damit ihre Linie, wonach sich die Religionsfreiheit nicht nur auf die Befolgung ‚imperativer Glaubenssätze‘ erstrecke, sondern auch auf allgemeinere religiöse Überzeugungen für das alltägliche Leben“.

Aufschlussreich in diesem Zusammenhang auch die Meinung des Ex-Verfassungsrechtlers Böckenförde. „Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es dabei nicht darauf an, ob die Religion das Beten während der vom Kläger begehrten Zeit zwingend vorschreibt. Ausreichend ist, dass der Gläubige die religiöse Handlung als verbindlich ansieht.“ (Böckenförde, NJW 2001, S. 723, 724).
Dieses „ausreichend ist … verbindlich ansieht“ ist die Einladung an die konservativsten Muslime (Wahabisten, Salafisten, Vertreter des Islamischen Staates), die Forderungen des Korans in über 3 Millionen Unternehmen im größten Land der EU umzusetzen unter dem Schutz der Rechtsprechung zur Verhinderung der religiösen Diskriminierung.

Meine Vermutung: Da die Konzerne diese Rechtsprechung kennen, stellen die multinationalen Unternehmen kaum muslimische Flüchtlinge in Deutschland ein. Denn vor Gericht werden streng religiöse Muslime jede – aus nicht-muslimischer Sicht noch so eigenartige – Auslegung des Islams durchsetzen können, zu Lasten des Unternehmens. Ein Beispiel: 2011 setzte ein Lagerhelfer vor dem Bundesarbeitsgericht durch, dass er keinen Alkohol in Flaschen transportieren muss (BAG, Urteil vom 24.02.2011 – 2 AZR 636/09).

Aus dem Urteil: Mit solchen Produkten sei er erstmals im Jahr 2006 nach einer Reduzierung des Personalbestands in der Getränkeabteilung in Berührung gekommen. Von da an habe er bei seiner Arbeit ein schlechtes Gewissen gehabt. Der Konflikt sei für ihn schließlich unerträglich geworden. Er habe sich entschieden, künftig strikt seinen Glaubensüberzeugungen zu folgen …“. Sein Anwalt führte aus: „Zumindest erkenne er die religiösen Vorgaben für sich als verbindlich an …“.

Das Gericht hinterfragte nicht, warum in Deutschland Muslime in türkischen, arabischen, bosnischen Restaurants Bier, Wein oder den Rakija anbieten und offen ausschenken. Alles eine Auslegungsfrage des Islams. Der Arbeitgeber musste nun einen Arbeitsplatz schaffen, der das berücksichtigt und dem muslimischen Lagerhelfer weitere psychische Qualen erspart.

Inländerdiskriminierung

Dabei wird auch eine Inländerdiskriminierung sichtbar. Ein Türke oder Araber in einem Restaurant, welches einem Landsmann gehört, würde nie vor Gericht ziehen wegen religiöser Diskriminierung. Wenn er keinen Alkohol ausschenken will, dann kündigt er (oder ihm wird gekündigt). Bei einem Gang vor Gericht würde er das Gesicht verlieren. So einfach ist das. Aber bei den Ungläubigen werden diese „Rechte“ medienwirksam durchgesetzt – notfalls vor Gericht. Auf den Webseiten der Muslimverbände wird er/sie dann als Held gefeiert.

Unternehmen, die diese Rechtsprechung und nachfolgende Medienberichterstattung kennen, werden sich deshalb bei der Einstellung von muslimschen Hilfsarbeitern und Kraftfahrern zurückhalten. Dieses Urteil dürfte auch ein Präzedenzurteil für den Umgang mit Schweinefleisch und Produkten daraus sein. Damit ist auch eine Beschäftigung von Muslimen in Bäckereien, Gastronomie, Caterern und den mit der Lieferung beauftragten Transporteuren nicht zu empfehlen. Würde doch der Unternehmer sie in unerträgliche Gewissenskonflikte stürzen! Das beträfe Herstellung, Weiterverarbeitung und Transport nicht nur von Schweinefleisch in beliebigem Zustand, sondern auch von Produkten daraus wie: Fett, Schinken, Wurst.

Schauen Sie sich die nachfolgende Tabelle aus meinem Buch „Gebetspausen am Arbeitsplatz“ an. Die aufgeführten Unterschiede bei den staatlichen Regelungen zum Islam in Österreich und Deutschland machen die Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen deutlich sichtbar.

Deshalb wird aus meiner Sicht auch der Beschäftigungsgipfel bei der Kanzlerin kaum zusätzliche Beschäftigung bringen, weil das Problem der geringen Beschäftigungsquote von Muslimen nicht primär bei den Unternehmen liegt, sondern im Zusammenwirken von Qualifikation, Mindestlohn, AGG und der deutschen Rechtsprechung. Eine Lösung ist nur zu erwarten, wenn das AGG auf EU-Anforderungen zurückgestutzt und die Rechtsprechung in religiösen Angelegenheiten radikal geändert wird.

Wären die Ankömmlinge, wie Medien im Herbst 2015 verkündeten, Ingenieure, Ärzte, Wissenschaftler und Facharbeiter, würde mancher Arbeitgeber sicher Zugeständnisse bei der Einstellung machen. Aber weil 85% der Migranten dieser Länder keine Ausbildung haben, es wesentlich mehr Hilfsarbeiter als offene Stellen gibt und der Mindestlohn auf Beschluss der Bundestagsparteien seit 01.01.2015 für alle Werktätigen gilt, stellt man lieber nicht-muslimische Migranten ein. Und erspart sich so Stress vor Gericht, in den Medien und mit der Belegschaft. Übrigens: Ab 1.1.2017 wird der Mindestlohn 8,84 €/Stunde betragen.

Rückblickend kann man nur dankbar sein, dass es diesen Mindestlohn gibt. Stellen Sie sich vor, ein kleines Unternehmen hätte einen muslimischen Analphabeten aus Somalia für 3 Euro/Stunde eingestellt, damit er den Hof kehrt – welcher Aufschrei wäre in den Medien und Talkshows vernehmbar gewesen und hätte den Namen des „brutalen Migrantenausbeuters“ bundesweit bekannt gemacht. Bei 8,84 €/Stunde kann sich aber vermutlich ein kleiner Mittelständler kaum einen Hoffeger leisten. Er würde ihn in Vollzeit mit allen Abgaben etwa 22.000 € im Jahr 2017 kosten.

Noch ein Beispiel: Raucher müssen in vielen Firmen zum Rauchen ausstempeln, aber der muslimische Kollege bekommt das kurze Gebet am Arbeitsplatz bezahlt. Apropos „kurz“: Die Gerichte haben noch nicht entschieden, wie lang ein kurzes Gebet sein kann. Ist es nicht mehr als 5% der Arbeitszeit? Bei 8 Stunden Arbeitszeit wären das 480 Minuten – davon 5% wären 24 Minuten. Dann wären 2 bis 3 arbeitstägliche Gebete für den Unternehmer im Jahr finanziell wie etwa 11 Tage zusätzlicher bezahlter Urlaub des Mitarbeiters zu werten.

Wegen AGG und Rechtsprechung – und nicht wegen der Unternehmen – werden in den Wochen vor den Bundestagswahlen nur max. 140.000 Personen dieser Gruppe einen sv-pflichtigen Arbeitsplatz haben und etwa 1,6 Mio. Muslime aus den o.g. Ländern untätig in den Massenunterkünften sitzen. Wovor auch die Kanzlerin Angst hat und möchte, dass die Konzernchefs jetzt einen Ausweg finden – den es aber nur bei Aufgabe des deutschen Sonderweges (im EU-Vergleich) bei AGG und Rechtspechung geben wird. Das wäre dann eine Aufgabe der Kanzlerin, diesen Sonderweg zu beenden, das AGG und die Rechtsprechung zu reformieren.

Schaffen es allerdings die Grünen und Linken im Bundestag, bis Sommer 2017 das AGG nach ihren Vorstellungen zu reformieren mit Vorschlägen für Beschäftigungsquoten für Flüchtlinge und Verbandsklagerecht, kann diese Zahl der sv-pflichtig Beschäftigten auch auf das heutige Niveau von 99.000 Beschäftigten oder darunter zurückfallen.

Ziel der Grünen und Linken ist, dass Verbände auf Besetzung von Führungsposten auch wegen „religiöser Diskriminierung“ klagen können, von den „freiwilligen“ Quoten für die Beschäftigung von Migranten in der privaten Wirtschaft ganz zu schweigen. Dann hätten Kanzlerin und Steuerzahler den „Schwarzen Peter“, weil niemand mehr Muslime einstellen würde.

So wird auch die Sprachregelung verständlich: Flüchtlinge und Migranten. Mehr als 80% sind religiöse Muslime. Das wird in den Medien weitestgehend verschwiegen, warum? Siehe Tabelle.

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Anhang:

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Bildschirmfoto 2016-08-28 um 09.24.35 Michael Wolski hat das Buch Gebetspausen am Arbeitsplatz geschrieben.

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Kommentare ( 1 )

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Martha
7 Jahre her

Ich denke, das waren vielleicht auch, so einfach es klingt, Mitleid und Menschlichkeit. Menschenleben retten und lebenswert machen zu können reicht doch als Grund! Müssen Menschenleben immer wirtschaftlich sein? Viele Flüchtlinge hätten sicher auch gern eine bessere Ausbildung. Leider sind sie nicht so privilegiert aufgewachsen wie wir hier in Deutschland.