Unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und großem Zuschauerandrang hat in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht das Hauptsacheverfahren zum Verbot des Magazins Compact begonnen.

Es war ein symbolträchtiger Moment: In den frühen Morgenstunden des 16. Juli 2024 stand die Polizei vor der Tür von Jürgen Elsässer, Chefredakteur des Magazins Compact. In Bademantel und Hausschuhen musste er eine vollständige Razzia in seiner Wohnung über sich ergehen lassen – ein Bild, das sich einprägte. Nicht zuletzt deshalb, weil gleich morgens früh Fotografen und TV-Teams vor der Tür standen. Ort und Zeit der Razzia waren zuvor ausgewählten Medien weitergegeben worden. Am Schluss jedenfalls hatten die Polizeitruppen seine Arbeitsräume und Studio leergeräumt.
Hintergrund war das von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Vereinsverbot gegen den Compact-Verlag, der über einen eingetragenen Verein operiert hatte. Der Vorwurf: Compact sei ein Sprachrohr rechtsextremer Ideologien und gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Das Vorgehen über das Vereinsrecht sei ein gefährlicher Irrweg, um ein Medium zu verbieten, das Faeser vernichten wollte, so Verfassungsrechtler. Das stelle einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar.
Knapp ein Jahr später nun, am 10. Juni 2025, hat unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und großem Zuschauerandrang das Hauptsacheverfahren zum Verbot des Magazins Compact vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begonnen. Die Richter prüfen, ob ein generelles Vereins- und damit Medienverbot gerechtfertigt ist. Es geht dabei um die zentrale Frage, ob ein Presseunternehmen wie Compact über den Umweg des Vereinsrechts verboten werden darf, obwohl Presse- und Meinungsfreiheit besonders geschützt sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das von der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vor einem Jahr erlassene Verbot des Magazins Compact vorläufig gestoppt. Die Richter äußerten in ihrer Entscheidung erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs. Damit durfte das Magazin unter bestimmten Auflagen zunächst wieder erscheinen – ein juristischer Rückschlag für das Bundesinnenministerium, das das Verbot im November 2023 mit der Begründung durchgesetzt hatte, Compact verbreite verfassungsfeindliche Inhalte.
Faeser hatte das Verbot offensiv als Teil ihres Kampfes gegen „rechts“ inszeniert. Das Gericht betonte, dass auch im Umgang mit extremistischen Medien die Grundrechte zu achten seien. Ein Totalverbot müsse besonders gut begründet und rechtlich tragfähig sein – was hier offenbar nicht der Fall war. Die Richter betonten: Ein Verbot greife tief in die Pressefreiheit ein und müsse sich einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen. Die vorläufige Rücknahme bedeute kein rechtliches Aus für das Verbot, ist aber ein deutlicher Warnhinweis an die politische Führung – mit der Botschaft, dass selbst im Kampf gegen Extremismus rechtsstaatliche Grundsätze nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen.
Der Chefredakteur von „Compact“, Jürgen Elsässer, war vor der Verhandlung zuversichtlich: „Wir sind optimistisch, dass das Gericht eine demokratische Entscheidung trifft“. Allerdings sei Compact „tot“, wenn das Urteil zu seinen Ungunsten ausfalle. Möglich sei dann noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht, doch habe der keine aufschiebende Wirkung.
Interessant ist, dass auf der Gegenseite mit Alexander Dobrindt (CSU) ein neuer Innenminister verantwortlich ist. Ob er die Argumentation von Faeser gegenüber Compact aufrechterhält, wollte das Ministerium auf Presse-Anfrage nicht beantworten.
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Gab es denn Ermittlungen in dieser Sache, und was ist dabei herausgekommen? Ich bin ziemlich sicher dass es Vorschriften gibt die so etwas untersagen. Oder ist diese Art von „Medienarbeit“ inzwischen als Normalfall akzeptiert?
Solchen Menschen wie Dr. Habeck, der von sich behauptet Philosophie studiert zu haben, Analena Baebock die sich für „Völkerrechtlerin“ hält, Nancy Faeser die nur „für das Gute“ kämpft muss man sagen „si tacuisses philosophus mansisses“ Leider nur habn sie nichts verstanden von all dem was sie glauben gelernt zu haben. Sie haben nicht verstanden, dass es zwischen „Chauvinismus, Xenophobie“, und „Deutsch“ einen Unterschied gibt und betreiben eine böswillige eigensinnige Gleichsetzung. Dann sagen sie solch dümmlich ungebildete Sätze wie: „Mit Deutschland kann ich nichts anfangen“ und „Deutschland verrecke“ Das gleiche gilt für den Verfassungsschutz, „ethnischer Volksbegriff“ sei „gesichert rechtsradikal“. „ethnischer Volksbegriff“… Mehr
Ich hoffe, dass diese Antifafregatte Faeser sich bald vor einem ordentlichen Gericht zu verantworten haben. Ihre Inszenierungen sind nicht durch politische Immunität gedeckt, weil sie eindeutig und vorsätzlich Recht und Gesetz gebrochen und für ihre rote Ideologie missbraucht hat. Ist der DDR-Frauenknast Hoheneck noch in Betrieb? Dort wäre sie gut untergebracht. Vor allem, wenn da noch ein paar Altaufseherinnen aktiv wären.
Das diese Aktion eine reine Schmierenkomödie war, zeigt die Tatsache, dass ausgewählte Presse bei der Hausdurchsuchung anwesend waren. Bei welcher kriminell begründeten Hausdurchsuchung ist sonst noch die Presse vor Ort. Es ist widerlich, welches Theater von Faeser und ihren Schergen aufgeführt wird. Und alles unter dem Deckmantel unserer Demokratie. Gute Nacht freiheitliches, demokratisches Deutschland. Du bist, jetzt komplett, wieder in den Händen des SED-Stasi Packs.Eingebettet in der rot, grün, schwarzen, linken Bande.
Viel wichtiger wäre, dass im Falle eines Freispruchs, diejenigen die das Unrecht anordneten selber vor dem Kadi landen. Das hätte auch abschreckende Wirkung für diejenigen, die überlegen, zukünftig ihre Macht missbrauchen zu wollen. Solange Verfassungsbrecher auf der Regierungsbank aber straffrei davonkommen, ist dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet.
Viele Urteile der deutschen Justiz letzter Zeit tragen das Muster inszenierter stalinistischer NKWD Pozesse. Die deutsche Justiz ist auf die schiefe Bahn geraten, die arg nach links hängt. „„Der Vorwurf: Compact sei ein Sprachrohr rechtsextremer Ideologien und gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“ – i ist weiter nichts als linksextremistische Meinung, juristisch nicht beweisbar, weil grundsätzlich nicht beweisbar. Die politische Meinung der Frau Faser ist kein juristisch zulässiger Beweis, sondern Ausfluss ihrer linksradikalen „Kampf gegen rechts“ Paranoia. wobei sie sich als politisch linksextremistisches Sprrachrohr betäigt hat, durch Artikel Publikationen im linksextremistische Medium der linksextremistischen Antifa (so vom Vrfassungsschhuttz eingeestiuft) Wann wird das… Mehr
„Der Vorwurf: Compact sei ein Sprachrohr rechtsextremer Ideologien und gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“ Das ist polittische Meinung aber in einem Rechtstaat kein justuziabler Vorwurf, denn es ist jurristisch nicht bweisbar, eben weil Meinung nicht beweisbar ist. Das ist polittische Meinung mit einer linksextremistischen Ganovensprache, voller juristisch undefinierter Verleumdung Worte – die nicht beweisbar sind, weil sie in keinem Gesetz begrifflich definiert sind. Richtermeinung und Richteransicht dürfen lt. Grundgesetz (GG Art. 20) nicht zählen bei der Urteilsbegründung, denn sie wären unerlaubte Parteiergreifung. Das Gericht darf in der Urteilsbegründung nur ihm vorgelegte Beweise brücksichtigen – das verlangt das richterliche Neutralitätsprinzip. Sprachrohr?- ist… Mehr
Die Hiesigen hoffen das Gegenteil, doch sollten wider Erwarten die Befürchtungen Herrn Elsässers eintreten und Compact durch Urteil sterben, könnte sich hieraus ein Fanal entwickeln, so wie die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz‘ 1976 zum politischen Sargnagel der DDR wurde.
Niemand weiß, WAS der Haarriß sein wird, doch DASS er kommt, DARAUF können sich totalitäre System verlassen!
Ich mag „compact“ nicht, aber wenn es verboten werden sollte, sollte man es als Deutscher wie 1933 weit blickende Sinti und Roma, Kommunisten, Juden, Gewerkschafter, überzeugte christliche Priester, Homosexuelle und Sozialdemokraten machen: auswandern.
Warum sollte man für diese Entscheidung dieses Urteil abwarten? Es ist ja nicht so, dass das Compact-Verbot der einzige totalitäre Zug dieses Regimes war und der wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Zukunftsausblick zum weiteren Verweilen in diesem Land einlädt. Deutschland hat fertig, ob mit oder ohne positivem Urteil für Compact. So wie Sie haben Anfang der 60er Jahre auch genügend Leute in der DDR gedacht, weil sie den finalen aber längst überfälligen Schritt nicht wirklich gehen wollten (was menschlich total verständlich ist, denn man lässt in der Regel viele soziale Bindungen hinter sich), doch dann stand plötzlich über Nacht die Mauer und… Mehr
Frage:
Ist vllt. ein Abgesandter der US-Regierung, idsF. von VicePOTUS Vance, der ja DeutschLALAnd genau vor diesem Szenario warnte, als Beobachter dazu eingeladen worden & vor Ort?
Es ist eine Schande für den Rechtsstaat, dass es dieses Gerichtsverfahren überhaupt gibt. In einer echten Demokratie dürfen Medien lügen und Propaganda verbreiten, soviel sie wollen. Das hat niemand zu verbieten.
Das tun die Medien ja auch kräftig. Von A wie Aachener Volkszeitung bis Z wie ZDF.