Vor Monaten galt ein Schreiben an den Generalbundesanwalt als „nicht rassistisch“

Vor Monaten wurde ein Schreiben des Hanauer Attentäters an den Generalbundesanwalt als nicht rassistisch eingestuft, gestern hieß es: "zutiefst rassistisch". Deutsche Behörden, das wird hier nicht zum ersten mal offenkundig, sind eines nicht: unabhängig.

Thomas Lohnes/Getty Images

Am Donnerstag, dem 20.02.2020 um 16:00 Uhr las ich auf BR24: »Laut Generalbundesanwalt Peter Frank hatte der Todesschütze eine „zutiefst rassistische Gesinnung“. Das gehe aus den Videobotschaften und „einer Art Manifest“ auf der Homepage des Mannes hervor.«

Heute, am 21.02.2020 um 12:09 lese ich auf t-online.de: »Der mutmaßliche Terrorist von Hanau adressierte bereits vor Monaten ein Schreiben an den Generalbundesanwalt. Es ist in weiten Teilen mit seinem Bekennerschreiben identisch. Nun bestätigt die Behörde den Eingang … Das Schreiben habe aber keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten und man habe wegen des Briefes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.«

— Jonas Mueller-Töwe (@JMuellerToewe) February 21, 2020

Behörden im real existierenden Deutschland, das wird hier nicht zum ersten mal  offenkundig, sind eines nicht: unabhängig.

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