Tipp vom Anwalt – Haarschnitt vom Friseur, so geht‘s ganz legal

Die Bundeskanzlerin und andere bekannte Fernsehgesichter sind trotz geschlossener Friseursalons stets gut frisiert. Aber auch als Normal-Bürger kann man sich die Haare von Profis schneiden lassen, ohne gegen die Corona-Maßnahmen zu verstoßen.

imago images / photothek
Angela Merkel

Während viele Bürger angesichts geschlossener Friseursalons die Sorge um ihr äußeres Erscheinungsbild plagt, ist die Bundeskanzlerin auch im Lockdown sichtlich gut frisiert – ebenso wie die Menschen vor den Fernsehkameras. Der bekannte Medienanwalt Ralf Höcker erklärt in einem Beitrag auf Facebook, dass es nun Zeit ist, sich mit Friseuren anzufreunden:

Verona Pooth soll einmal gesagt haben, dass sie gar nichts Besonderes sei. Sie „gehe vor einem TV-Auftritt wie jeder normale Mensch in die Maske“. Da hat sie Glück. Denn wie das Wirtschaftsministerium der Bildmitteilte, seien „TV-Studios nicht vom Corona-Lockdown betroffen.“ Daher darf Frau Pooth auch weiterhin in die Maske und sich dort schminken oder die Haare schneiden lassen – wie jeder normale Mensch.

Und wie die Kanzlerin.

Die ist auch stets gut frisiert und auch das geht wohl in Ordnung, wie eine Rechtsanwältin der BILD mitteilte: „Wenn Frau Merkel eine Visagistin hat, die sie auch frisiert, bewegt sich das aufgrund ihrer ständigen öffentlichen Auftritte in einer Grauzone.“

Fußballer werden dagegen gerade heftig für ihre frisch geschnittenen Haare kritisiert. Doch auch sie sollte man nicht vorschnell anprangern, denn nicht wenige werden auf Spielerfrauen mit einschlägiger Ausbildung zurückgreifen können. Und den Partner darf man derzeit ja noch ohne weiteres treffen.

Unnormale Menschen ohne Visagistin und Spielerfrau haben es da schon schwerer. Die Friseure haben geschlossen und dürfen auch keine Hausbesuche machen, um ihre Dienstleistung zu erbringen. Damit sind allerdings nur gewerblich erbrachte entgeltliche Dienstleistungen gemeint.

Erlaubt sind dagegen nach § 2 (2) Nr. 1 a CoronaSchVO NRW (vergleichbare Regeln in den übrigen Bundesländern) private „Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand“. Sogar der Mindestabstand von 1,5 m darf bei einem solchen privaten Treffen unterschritten werden.

Wenn man sich mit seinem Friseur also auch privat bestens versteht, spricht nichts dagegen, ihn mal nach Hause einzuladen. Zeit genug wird er im Moment haben. Und wenn er zufällig seine Schere dabei hat und darum bittet, einem ganz ungewerblich – aus purer Freundschaft – die Haare schneiden zu dürfen, um im Lockdown nicht aus der Übung zu kommen, dann muss man im Moment auch dann nicht wie der wilde Waldwatz aussehen, wenn man nicht Angela Merkel oder Verona Pooth heißt oder beruflich gegen Bälle tritt.

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Kommentare ( 40 )

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JamesBond
3 Jahre her

Ich schlage was besseres vor: Definitives Ende dieses Privaten Lockdown ab 15.02., denn langsam wird es unerträglich und es ist zudem dumm alle von Gesundheitsvorsorge, wie Sauna, Schwimmen, Sport an der frischen Luft abzuhalten. Unabhängig davon ist es Grundgesetzwidrig oder wollen unsere Politiker austesten ab wann die Bevölkerung aufgrund des Widerstandsrechtes aktiv wird?

Stefan Z
3 Jahre her
Antworten an  JamesBond

Hoffentlich nicht, dann wird der Lockdown wohl bis in alle Ewigkeit verlängert.

alter weisser Mann
3 Jahre her

Merkel ist so „gut“ frisiert wie sie „gut“ gekleidet ist.

Stefan Z
3 Jahre her

Selbst wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich es nicht tun. „Wir“, sollen uns doch alle solidarisch verhalten.

Nach Neusprech, könnte ich damit auch den Friseur vorsätzlich umbringen.

Wer so etwas tut, gehört zudem eindeutig zu den Corona-Leugnern.

Es ist mir auch wichtig, dass die Bilder von den unfrisierten Menschen für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben.

Nichts, dokumentiert den Unterschied zwischen den Herrschenden und dem gemeinen Volk besser.

Fred Katz
3 Jahre her

Wäre es nicht einfacher, aus Friseursalons TV-Studios zu machen?
Wenn die nur aufzeichnen, wird u.U. auch keine Lizenz benötigt.

lube
3 Jahre her

Ich könnte mir vorstellen dass unsere polnischen die normal Bürger auslachen mit ihren langen Haaren und sie selber gerade aus der Maske kommen es sind Sadisten

Ein Mensch
3 Jahre her

Kleine Korrektur, die alte Frau ist frisch frisiert aber nicht gut?

alter weisser Mann
3 Jahre her
Antworten an  Ein Mensch

…und ich dachte, das wäre ein älteres Foto von Volker Bouffier.

Micha.hoff
3 Jahre her

Art. 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Daraus entnehme ich, daß es nur für Versammlungen unter freiem Himmel einen Gesetzesvorbehalt gibt. Versammlungen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden, entziehen sich damit jeder gesetzlichen Einschränkung. Dafür wäre eine entsprechende GG-Änderung notwendig. Aber ich bin mir sicher, daß die Juristen da auch schon ein Schlupfloch für den Gesetzgeber gefunden haben.

Physis
3 Jahre her

Das erinnert mich an frühere Anzeigen der Damen des horizontalen Gewerbes in den Tageszeitungen.
„Und bevor Du gehst, hinterlasse mir bitte ein kleines Geschenk von xy Mark auf dem Nachtschrank“.
Wahrscheinlich Anzeigen von denen, die diesem Gewerbe unerlaubt in der Privatwohnung nachgegangen waren und es keine offizielle Bezahlung geben durfte.
Tja, heute kommen Frisöre in die Privatwohnung. Und die sagen dann:
„und bevor ich gehe, hinterlasse mir bitte ein kleines Geschenk von 50€ in meiner Jackentasche…!“

lexus1
3 Jahre her

In der Verordnung in BaWü steht explizit die Ausnahme nach §8 GG drin. Versammlungen nach §8 sind zulässig. Das BVG hat die „enge Auslegung“ desVersammlungsbegriffs nach §8 so definiert: Dementsprechend sind Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Es sagt damit aber nicht, daß der Versammlungsbegriff immer darauf beschränkt sein muß. Ich hatte in den letzten 11 Monaten der deutschen Unfreiheit keine einzige Begegnung, in der es obiges -sogar im engen Sinn- nicht zutraf. Ich könnte mir vorstellen, daß dies auch für… Mehr

maikel
3 Jahre her

„Und wenn er zufällig seine Schere dabei hat und darum bittet, einem ganz ungewerblich – aus purer Freundschaft – die Haare schneiden zu dürfen…..“

Na hoffentlich macht das Finanzministerium jetzt nicht eine pauschale Schätzung eines fiktiven Einkommens für alle Friseure!!!
In diesen verrückten Zeiten ist bei unserem aufgeblasenen Beamtenapparat alles möglich.