Söders Impfpflicht für Pflegepersonal hält Staatsrechtler Murswiek für verfassungswidrig

Nach dem Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, eine Impfpflicht für Pflegekräfte zu diskutieren, hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erneut gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek hält die Impfpflicht für Pflegepersonal für verfassungswidrig. Hier seine Erklärung.

picture alliance/dpa/dpa-POOL | Matthias Balk

Zahlreiche Pflegekräfte möchten sich erst einmal nicht impfen lassen. Daraufhin forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine Impfpflicht für die Berufsgruppe, was gestern bereits zahlreiche Kritik von Gesundheitsminister Jens Spahn, Arbeitsminister Hubertus Heil und anderen an die Adresse von Markus Söder nach sich gezogen hat.

Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek hält die Impfpflicht für Pflegepersonal für verfassungswidrig. Hier seine Erklärung.

Impfpflicht für Pflegepersonal ist verfassungswidrig

Zu der vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder vorgeschlagenen Corona- Impfpflicht für das Pflegepersonal erklärt der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek:

Eine Impfpflicht für das Pflegepersonal ist verfassungsrechtlich völlig ausgeschlossen, solange nicht feststeht, dass die SARS-CoV-2-Impfung die Übertragung des Virus auf andere Menschen verhindert. Nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse schützt die Impfung zwar vor Erkrankung an Covid-19; ob sie auch die Infektiosität der geimpften Personen verhindert, weiß man aber nicht.

Die Zwangsimpfung verletzt das Grundrecht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Der Eingriff in dieses Grundrecht lässt sich nicht rechtfertigen, weil er nicht geeignet ist, andere Menschen zu schützen. Er lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass das Pflegepersonal selbst geschützt wird. Denn der Staat darf niemanden zwingen, sich selbst zu schützen, zumal im Falle der SARS-CoV-2-Impfung das Risiko langfristiger Nebenwirkungen nicht bekannt ist. Jeder Mensch muss daher frei entscheiden können, ob er sich zum Schutz vor Covid-19 mit einem Impfstoff impfen lassen will, dessen Nebenwirkungen im stark verkürzten Zulassungsverfahren nicht so umfassend geprüft worden sind, wie dies bei Impfstoffen im Regelfall gemacht wird.

Die Zwangsimpfung des Pflegepersonals lässt sich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, dass die in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen tätigen Personen dringend zur Versorgung der Kranken benötigt werden und dass die Zwangsimpfung dazu diene, krankheitsbedingte Ausfälle von Pflegepersonen zu verhindern. Diese Begründung degradiert die Pflegepersonen unter Missachtung ihres Rechts, über den eigenen Körper selbst zu bestimmten, zum Instrument öffentlicher Zwecke. Das ist mit der Menschenwürde der Betroffenen unvereinbar.“

(Inhalt Pressemitteilung vom 13.01.2021)

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Kommentare ( 77 )

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Jan Frisch
3 Jahre her

Hat Herr Murswiek denn eine Erklärung dafür, warum in diesem demokratischen Rechtsstaat die Exekutive tun und lassen kann was sie will, ohne dass sich die rechtsprechende Gewalt zu Wort meldet?
Sollte die Urteilsbegründung des EuGH (Az C-508/18) gar wahr sein und die BRD ist gar kein Rechtsstaat mehr, weil es keine Gewaltenteilung mehr gibt? Diese „Verschwörungstheorie“ (mit höchstrichterlichem Segen) würde die Vorgänge erklären, allein Vielen scheint der Glaube zu fehlen.

Manuela
3 Jahre her

Das wird diesen unsäglichen und abstoßenden Antidemokraten Söder kaum scheren. Und das (bayrische) Volk wird gehorchen. „Bloß nicht hinterfragen“ ist hier bei einem Großteil der Bevölkerung die Devise. Aber auch erwähnt gehört, dass leider viele kognitiv gar nicht fähig sind zu hinterfragen.

Julischka
3 Jahre her
Antworten an  Manuela

Richtig! Ich (in Bayern lebend) kann es nicht mehr hören:“Ja mei, des werd scho wieder! „

Michael M.
3 Jahre her
Antworten an  Manuela

Jetzt warten Sie’s mal ab. Auch wenn Sie sich anscheinend für ganz besonders schlau halten (warum nur fällt mir jetzt direkt folgender Spruch ein: „Einbildung ist auch eine Bildung“), ganz dumm sind wir hier in Bayern nun auch wieder nicht.
Das bayrische Volk wendet sich langsam aber sicher vom Panik-Franken aus Nürnberg ab, es dauert halt, aber irgendwann wird auch wieder gewählt und dann wird sich manch eine(r) noch wundern.

ManEFaces
3 Jahre her

Guten Morgen. Es wurde von einem Kommentator gepostet, daß die Altenheime abgeriegelt seien verbunden mit der Vermutung, daß es ja die Pflegekräfte sein müssten, welche das Virus einschleppen. Das ist definitv nicht richtig, bin selber Altenpfleger und bei uns in Köln darf jeder rein und raus! Wollte das nur mal klarstellen.

Weiss
3 Jahre her

Normalerweise werden Impfstoffe 7 Jahre getestet. Mindestens. In unserem Fall waren es aber nur wenige Monate. Die Langfristfolgen, die so eine Impfung auslösen kann, sind noch völlig unerforscht. Tierversuche soll es auch nicht gegeben haben. Der Mensch ist hier mehr oder weniger zum Versuchskaninchen herabdegradiert worden. Sollte der Impfstoff Folgeschäden im Menschen verursachen, wäre die Impfung sogar als Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB zu werten. Die Tat wäre auch rechtswidrig, wenn dem Täter, der die Impfung verabreicht hat, kein Rechtfertigungsgrund zur Seite stand. Wie bitte will der Staat Bayern die Impfpflicht und die zwangsweise Impfung in… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Weiss
elly
3 Jahre her

Impfpflicht für die hiesige Bevölkerung, Freiheit für ausreisepflichtige Gefährder inkl. Verweigerung von Test. Das ist Deutschland.

thinkSelf
3 Jahre her

Der gefühlt tausendste Artikel das irgend wer irgend etwas für verfassungswidrig hält. Und selbst wenn es so ist? Wen interessiert das? Wer die reale Macht hat bestimmt was „Recht“ ist. Das war schon immer so und wird immer so bleiben. Da gibt es ja diesen Dummspruch von der Herrschaft des Rechts. Herrschen tun aber immer nur Menschen. Willkür wird nicht durch „Recht“ verhindert sondern durch sich gegenseitig neutralisierende Machtgruppen. Gibt es die nicht wird „Recht“ ganz schnell abgeräumt oder schlicht ignoriert. Schön übrigens immer diese Diskussionen um „Grundrechte“. Sobald diese eingeschränkt werden können, also nicht absolut sind, sind das keine… Mehr

doncorleone46
3 Jahre her

Aufgrund der bisherigen Handlungsweisen der Bundesregierung ist die Annahme, dass die Protagonisten dieser Regierung eine Verfassungsmäßigkeit nur peripher interessiert, sicher nicht gänzlich falsch. Diese Wahrnehmung wird sich durchsetzen und die Identifikation mit Deutschland wird schwinden. Ohne Identifikation ist der Begriff „Staat“ obsolet.
Gute Nacht Deutschland, der Letzte macht das Licht aus.

Landdrost
3 Jahre her

Juckt dass den Södda? Juckt dass die Landes- und Bundesverfassungsgerichte die durchsetzt mit Parteischranzen sind? Glaubt hier irgendwer noch an die durchgehende Unabhängigkeit der Justiz? Da hätte man auch an die Gnade und Humanität von Freisler glauben können.

Sonny
3 Jahre her

Das Zwangsimpfungen verfassungsrechtlich nicht zulässig sind, ist im Laufe der letzten Jahrzehnte ja schön öfter Punkt von Diskussionen gewesen. Nun also der erneute Versuch, um sich als „Retter und starker Mann söder“ aufzuspielen, gegen jedwede Freiheitsrechte. Leider ist die Zwangsimpfung durch die Hintertür bereits in Vorbereitung. In Geschäften oder am Arbeitsplatz haben die Besitzer das Hoheits- und Bestimmungsrecht. Wenn ich nirgendwo mehr hineinkomme ohne einen Impfausweis mit entsprechender Impfung vorzuweisen, ist die Zwangsimpfung zwar immer noch verboten, die Erpressung der Impfung aber unter Umgehung der freiheitlichen Grundrechte und des Anspruches auf körperliche Unversehrtheit zur üblichen Praxis erhoben. Verfassungsrecht hin oder… Mehr

Weiss
3 Jahre her
Antworten an  Sonny

Da bin ich mir nicht so sicher, dass private Dritte einfach so mal gegenüber einer anderen privaten Partei eine Impfpflicht durchsetzen können ? Also der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden, der eine Reise antreten will ? Der Vermieter mit seiner Impfaufforderung gegenüber dem Mieter, der weiterhin in seiner Wohnung bleiben möchte ? Oder gar der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer eine Impfung befehlen möchte ? Hier muss man vor allem bedenken, dass Grundrechte nicht nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind. Juristen und Staatsrechtler wissen doch, dass es auch eine Drittwirkung von Grundrechten geben kann. Zumindest sollten sie… Mehr

Sonny
3 Jahre her
Antworten an  Weiss

„Da bin ich mir nicht so sicher, dass private Dritte einfach so mal gegenüber einer anderen privaten Partei eine Impfpflicht durchsetzen können ?“
Das wird nicht befohlen werden, da gebe ich Ihnen recht. Aber so plump wird das auch nicht daher kommen. Wenn alle anderen etwas dürfen, was ich ohne Impfung nicht darf, dann bedeutet das nichts anderes als Erpressung (bzw. Nötigung). Und kommt damit einer Impfpflicht gleich.

nachgefragt
3 Jahre her

Das Jahr ohne Sommer Letztes Jahr, wenige Wochen später als dieser Zeitpunkt im Jahr, habe ich hier von „einem Jahr ohne Sommer“ orakelt. Sehr unbestimmt, oberflächlich mit Blick auf Katastrophen der letzten Jahrhunderte, innerlich mit Blick auf Corona, äußerlich in Konsequenz mit Blick auf Diejenigen, die die Freiheit einschränken wollen. Dieses Jahr orakele ich Folgendes: Dieses Jahr wird das Jahr ohne Wahlen. Es wird das Jahr, in dem Wahlen nicht stattfinden werden oder verschoben werden, in dem die Modalitäten geändert werden, in denen echte demokratische Wahlen ad Acta gelegt werden, in dem die ausgewählten Wahlhelfer das Ergebnis bestimmen werden. Und… Mehr