Wie ein gekünsteltes Nazi-Verfahren zum Bumerang werden könnte

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen den Parlamentarier Petr Bystron wegen eines absurden Vorwurfs. Meint sie es ernst, müsste die Justiz im nächsten Schritt allerdings auch gegen Regierungspolitiker vorgehen.

IMAGO/Eibner

Der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron (AfD) rätselte zusammen mit seinem Anwalt, warum die Staatsanwaltschaft München I gegen ihn im Zusammenhang mit einer Kundgebung ermittelte, und deshalb auch die Aufhebung der Immunität des Münchner AfD-Parlamentariers beantragt hatte. Am Inhalt der Rede von Bystron auf einer Demonstration am 6. März 2022 in München gegen die Impfpflicht konnte es nicht liegen: Dort erklärte er, dass viele Demonstranten auf Anti-Impfpflicht-Demonstrationen frühere Wähler der Grünen und der Linkspartei seien, die nun ebenso wie AfD-Anhänger als „Reichsbürger“ und Demokratiefeinde beschimpft würden.

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Strafbar daran ist nichts. Und mit dem Inhalt von Bystrons Rede begründet die Münchner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn auch nicht. Sondern mit einer Körperbewegung: In dem Moment, als er „wir sind die bürgerliche Mitte, wir sind die AfD“ sagt, hebt der Politiker für etwa eine Sekunde den rechten Arm. Obwohl er ihn seitlich hebt, nicht durchstreckt und seine Handfläche nach vorn zeigt, will die Ermittlungsbehörde darin einen Hitlergruß erkennen, also einen Verstoß gegen den Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs.

Am Donnerstag vergangener Woche empfahl der Immunitätsausschuss trotz der offenkundig willkürlichen Ermittlungsentscheidung dann die Aufhebung von Bystrons Immunität. Die Bundestagsmehrheit folgte dieser Entscheidung mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD am gleichen Tag.

Das Verfahren könnte sich allerdings als Bumerang erweisen. Denn sehr ähnliche Fotos existieren auch von Politikern der Regierungskoalition. Bei einer Verdi-Kundgebung am 22. Juni in Magdeburg etwa zeigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Geste, die dem Hitlergruß sogar deutlich stärker ähnelt als Bystrons Armbewegung – er streckt seinen Arm durch, die Handfläche zeigt nach unten. Etliche Medien illustrierten ihre Berichte auch mit genau diesem Foto.

Zwar hebt Lauterbach den linken Arm. Aber darauf kommt es im Paragraph 86 a nicht an: Er stellt auch Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen unter Strafe, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich sind“. Bilder dieser Art existieren auch von Kanzler Olaf Scholz, dem früheren SPD-Vorsitzenden Martin Schulz und anderen Politikern oder Politikergattinnen wie Bettina Wulff. In jedem Fall handelte es sich erkennbar um eine gestikulierende Armbewegung beim Reden oder Winken und um keinen Hitlergruß – genauso wie bei Bystron.

Der Abgeordnete ließ diese Fotos als Tischvorlage für die Mitglieder des Immunitätsausschusses verteilen und wies auf die offenkundige Willkür des Ermittlungsverfahrens hin. „In 99 Prozent aller Fälle empfiehlt der Immunitätsausschuss die Aufhebung der Immunität, wenn eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt“, so Bystron zu TE. „Das ist auch richtig so. Die Immunität soll Abgeordnete nicht grundsätzlich vor der Justiz schützen – aber vor willkürlicher Verfolgung. Und mit genau der haben wir es hier zu tun.“

Gegenüber der Staatsanwaltschaft München I kündigte sein Anwalt an, Lauterbach und andere Politiker wegen der gleichen Armbewegung bei den zuständigen Ermittlungsbehörden anzuzeigen, sollte das Verfahren gegen den AfD-Politiker nicht umgehend eingestellt werden. Außerdem will Bystron das Vorgehen der Justiz gegen ihn zum Gegenstand im Europarat machen: Er sieht darin einen systematischen Missbrauch der Justiz gegen ihn als Oppositionspolitiker.

Das Verfahren der Münchner Staatsanwaltschaft ist nicht das erste gegen Bystron. Im Bundestags-Wahljahr 2017 ermittelte die Behörde schon einmal unter Berufung auf den Paragraf 86 gegen ihn, und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Das Verfahren stellte sie später ein. Ein Gericht entschied auf eine Klage Bystrons, die Hausdurchsuchung bei ihm sei rechtswidrig gewesen.

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Kommentare ( 120 )

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H. F. Klemm
1 Jahr her

Gesinnungsjustiz, wie DE schon zweimal erlebt hat.
Nach Ansicht des Videos stelle ich fest das hier die Berücksichtigung mildernder Umstände Platz finden muss. Die Art der Ausführung ist keineswegs im ursprünglich vorgesehener Format dargebracht.
Neben der ohnehin sehr nachlässigen Bewegungskoordination, fehlt die abschliessende Grussformel mit der direkten Ansprache. Ein derartiger Gruss ist in der Bewertung an dem von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegtem Massstab – Ausführung im Dritten Reich – als seinerzeit sogen. „schlampiger Gruss“ zu bezeichnen.
Ich wünsche Herrn Bystrom Justizias Gnade.

Aljoschu
1 Jahr her

Mit Dreck schmeißen hilft. Bleibt immer was bappen – im Hirn der deutschen Micheline, die mit den rötlich gefärbten Haaren, die eigentlich so als Person ganz patent ist, irgendwas mit Politik oder sozialer Arbeit „studiert“ hat, aber eben ein verbapptes Gehirn hat. Schade eigentlich.

Juergen P. Schneider
1 Jahr her

Eine Gesinnungsjustiz lässt sich problemlos installieren, wenn die Strafverfolgungsbehörden der Exekutive gegenüber weisungsgebunden sind, wie das in Deutschland der Fall ist. Der EuGH hat dies ja bereits einmal gerügt und dafür gesorgt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht mehr befugt sind, europäische Haftbefehle auszustellen, da ihnen die für einen Rechtsstaat unabdingbare Unabhängigkeit von der Exekutive fehlt. Früher hat die Politik immer darauf geachtet, dass dieser massive rechtsstaatliche Mangel nicht offenkundig wird und man hat sich mit Weisungen zurückgehalten. Nachdem viele Gerichte mittlerweile mit den Günstlingen des Parteienstaates besetzt sind, geht die Talfahrt des Rechtsstaates ungebremst weiter. Heute braucht man bei einer links-grün… Mehr

Karlo der Echte
1 Jahr her
Antworten an  Juergen P. Schneider

M.w.n. gibt es Sonderstaatsanwaltschaften die offiziell nicht weisungsgebunden sind, um den Spruch des EuGh auszuhebeln. Weiß jemand genaues dazu?

November Man
1 Jahr her

Nicht nur die wirtschaftliche Katastrophe, auch das Entdemokratisieren der Bundesrepublik nimmt unter der Ampelregierung rasende Fahrt auf: Jüngstes Opfer ist der beliebte Bundestagsabgeordnete Petr Bystron. Ihm wurde kurzerhand die Immunität entzogen, da er auf einer Demo die Hand so erhoben hatte, dass man dies als Hitlergruß deuten könnte. Je schwächer und moralisch tiefer eine Regierung steht, umso mehr wird sie auf Zensur und Verfolgung der Regierungskritiker und nicht gleichgeschalteter Medien sowie die Schwächung bis hin zur Ausschaltung der Opposition setzen. Dabei versucht man auf den ersten Blick rechtsstaatliche Mittel als Feigenblatt für dieses antidemokratische, totalitäre Vorhaben einzusetzen. Aber immer öfter… Mehr

John Farson
1 Jahr her

Mal schauen wann die ersten enteignet und abgeholt werden, weil sie Kapitalisten und Ausbeuter sind.
Wird nicht mehr lange dauern, dass Regime fällt langsam in sich zusammen.
Je schneller sich der Abwärtstrend fortsetzt, desto hysterischer und aggressiver wird es reagieren.

Ante
1 Jahr her

Haltlose Vorwürfe. Der Hitlergruß ist historisch eindeutig definiert. Jede kleine Abweichung davon ist straflos. Diese ganzen §en sind Politrecht. Das hat mit strafbarem Verhalten alles nichts zu tun. Hier wird politische Absicht auf fragwürdige Weise kriminalisiert. Es gibt viele Grußformen, die politische Statements sind. Damit kann jeder seine Gesinnung demonstrieren. Der Hitlergruß ist einfach nur jämmerlich.

ReneKall
1 Jahr her

Staatsanwaltschaften sind in Deutschland nicht unabhängig, sondern den Justizministerien unterstellt.
Es geht hier auch nicht um eine Verurteilung Bystrons, die leitende Staatsanwältin weiß selbst wie lächerlich das ist. Die produzierten Schlagzeilen sind hier entscheidend, um der AfD mal wieder Nazinähe unterstellen zu können. Dies war erfolgreich, der Auftrag für die Staatsanwaltschaft gilt somit als erfüllt.

Last edited 1 Jahr her by ReneKall
Ante
1 Jahr her
Antworten an  ReneKall

Sowas nennt sich Politjustiz. In der BRD spielt diese eine immer größere Rolle. Politjustiz in Reinkultur zeigt sich in Russland und China. Der BRD-Justiz kann man nur zurufen: Wehret endlich den Anfängen!

doncorleone46
1 Jahr her
Antworten an  ReneKall

Leider wurde in den letzten dreißig Jahren ein politisches Denken im Sinne der Demokratie primär von den linksgrünen Pädagogen, aus dem Lehrplan gestrichen. Das Ergebnis haben wir heute. Deswegen ist die Abneigung gegen die AFD so groß.

Fieselsteinchen
1 Jahr her

Hat man keine fachlichen oder faktischen Gründe, einem anderen das Leben schwer zu machen, nimmt man sich aus dem Bereich des „Es könnte ja so sein?Es sieht so aus als ob…“ ein Element heraus und versucht, sein neid- oder hassgetriebenes Werk zu vollenden. Die Causa Bystron ist mit der leidigen Armheberei ein Witz, der nur in Deutschland so funktionieren kann. Dazu heute in BILD, unter Johannes Boie, ein Tweet von Bystron, der die Armhitlerei aufgreift mit einer Zusammenstellung von Bildern Merkels und anderer Politkoryphaen im Kontext des Melnik-Abschieds aus Deutschland. BILD urteilt „geschmacklos“, ohne Bystrons Tweet in den Zusammenhang einzuordnen.… Mehr

Demokratius
1 Jahr her
Antworten an  Fieselsteinchen

Die beiden „Hitlergrüßer“ von Chemnitz sind meines Wissens Inforanten des Geheimdienstes und stehen daher unter besonderem juristischen Schutz. Schließlich können sie für Taten, die im Interesse geheimdienstlicher Aufklärung begangen werden, nicht ohne Weiteres juristisch belangt erden. Schließlich muss man sich ja „der Szene einfügen“.

Ingolf Paercher
1 Jahr her

Ja, es wird mit Dreck geworfen, wenn es darum geht, irgendwie die letzte ernsthafte Opposition in Verruf zu bringen.Stephan Protschka (MdB, AfD) hatte kürzlich auch ein „Hausdurchsuchung“, die – Oh Wunder! – sofort in der Presse verkürzt und sachlich verstümmelt dargeboten wurde. Dahinter steckte ein Rosenkrieg zweier Ex- Eheleute über die Zuweisung von Leistungen einer ehedem gemeinsamen Versicherung, die Protsckas Agentur vermittelt hatte.Man hätte die Aushändigung der Unterlagen auch per normalem Gerichtsbeschluß erwirken können, aber man entschloß sich lieber dafür, die imperialen Stormtroopers reinzuschicken und wohl auch gleichzeitig die Presse zu informieren. Klingt halt einfach gut, mit „Bystron zelebriert den… Mehr

Christa Wallau
1 Jahr her

Ich stimme CERNUNNOS (weiter unten) zu:
Es geht gar nicht darum, festzustellen, ob es sich bei der Armbewegung von Herrn Bystron um den Hitlergruß handelt oder nicht, sondern einzig und allein um eine erneute Schlagzeile in den Medien: „Ein Abgeordneter aus der AfD zeigt offen den Hitlergruß!“ – Das soll bei den Leuten hängenbleiben! Es ist eine weitere Puzzlestein in dem Diffamierungsmosaik, das die Altparteien systematisch von der Konkurrenzpartei AfD zeichnen, damit die meisten Bürger erfolgreich abgeschreckt werden, überhaupt daran zu denken, die AfD zu wählen.