Steht die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor dem Aus?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht möglicherweise kurz vor ihrem Ende. Eine steigende Anzahl von Bundestagsabgeordneten steht einer Verlängerung dieses Gesetzes inzwischen mit großer Skepsis gegenüber. Auch die Bundesländer schlagen in der Umsetzung Alarm.

IMAGO

Die im März vom Bundestag beschlossene Impfpflicht für medizinisches Fachpersonal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern steht möglicherweise kurz vor ihrem Ende. Eine steigende Anzahl von Bundestagsabgeordneten steht der potenziellen Verlängerung dieses Gesetzes inzwischen mit großer Skepsis gegenüber. Vor allem die Behörden der einzelnen Bundesländer berichten von immensen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Impfpflicht und forderten in einem internen Abschlussbericht des Corona-Krisenstabs eine Neuauswertung des umstrittenen Gesetzes. Die betreffenden Ministerien reagieren auf diese Bitte jedoch mit irritierender Schweigsamkeit.

Die administrative Umsetzung gilt als „schwierig“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde bereits im Frühjahr vom Bundestag als Schutzmaßnahme für vulnerable Patientengruppen beschlossen. Die Effizienz der Impfpflicht sieht sich jedoch schon seit längerem harscher Kritik ausgesetzt, unter anderem eben auch, da die Überprüfung ihrer Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ein nahezu unlösbares, bürokratisches Hindernis darstelle. Dies geht aus einem internen Bericht des inzwischen wieder aufgelösten Corona-Krisenstabs der Bundesregierung hervor, der im April und Mai mit den Verantwortlichen in den Ländern über ihre individuellen Erfahrungen mit der Impfpflicht im Gespräch war.

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Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zweifel am Erfolg der einrichtungsbezogenen Impfpflicht von behördlicher Seite zuletzt stark gewachsen waren. Man wünsche sich daher eine kritische Neueinschätzung der Bundesregierung, inwiefern die berufsbezogene Impfpflicht wirklich dem Wohle der Patienten diene und ob sie angesichts der gravierenden Komplikationen im Winter wirklich erneuert werden sollte.

Momentan ist die rechtliche Grundlage der partiellen Impfpflicht auf den 31. Dezember dieses Jahres befristet, danach würde das Gesetz auslaufen. Aus Regierungskreisen ließ man bereits verlautbaren, dass im Hinblick auf potenziell steigende Infektionszahlen im Herbst und Winter eine Fortführung der Teilimpfpflicht in Erwägung gezogen würde. Ob eine derartige Abstimmung im Bundestag tatsächlich eine Mehrheit erreichen könnte, bleibt nach wie vor fraglich. Viele Abgeordnete von CDU/CSU und FDP sprachen sich bereits gegen eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. Auch bei den Fraktionen von AfD und Linkspartei ist schwer davon auszugehen, dass sie einem derartigen Gesetzesentwurf nicht zustimmen werden.

Die beiden zuständigen Minister – also Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) – gaben bislang nur spärliche Auskünfte über das Schicksal der partiellen Impfpflicht. Letztlich kann also nur die Zeit zeigen, ob die Ampel den umstrittenen Gesetzesentwurf über die Fristschwelle hinaus verlängern wird.

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