Chemnitz-Prozess: Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt

Die emotionalen Reaktionen sind juristisch nicht unter Kontrolle zu halten, wenn eine Tat wie die in Chemnitz von so vielen Bürgern in ein Muster eingeordnet wird.

MATTHIAS RIETSCHEL/AFP/Getty Images

Die größte deutsche Boulevard-Zeitung titelt nach der Urteilsverkündung vor dem Dresdner Landgericht vom „Messer-Killer“. Gemeint ist der syrische Asylbewerber Alaa S., der am frühen Nachmittag wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.

Neuneinhalb Jahre sind keine Kleinigkeit, trotzdem kochte die Volksseele bereits wenige Minuten nach Bekanntwerden des Urteils hoch. Vorgerechnet wird, dass der verurteilte Straftäter bereits ein anrechenbares Jahr in U-Haft gesessen hätte und dass er nach zwei Dritteln der Haftzeit sowieso entlassen werden würde, also schon in weniger als sechs Jahren den Hinterbliebenen seines Opfers in Chemnitz wieder gegenüberstehen könnte.

Tatsächlich kann das der Fall sein. Aber taugt dieses Urteil für eine Generalkritik an der Justiz, wenn beispielsweise die Frage gestellt wird, warum für die „Erfüllung“ von Mord („Messer-Killer“) so große Hürden gestellt sind? Mordmerkmale sind nun einmal juristisch u.a. „niedrige Beweggründe“ und „Heimtücke“.

Die verbreitete Erwartungshaltung, dass es eben genau das war: nämlich Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke, wollte das Dresdner Landgericht, wollte nicht einmal die Staatsanwaltschaft behaupten. Ein versierter Jurist, den TE dazu befragt, nennt diese Volksempörung am Telefon sogar „ein stückweit eine Würdigung auf Stammtischebene.“ Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord sei demgegenüber nämlich erheblich.

Falsche Berichterstattung
Der Grüßer von Chemnitz
Gut, das mag ganz sicher auf der juristischen Ebene zutreffen, aber dem Bürger, unabhängig vom Bildungsgrad übrigens, ist das gleich. Tot bleibt nun einmal tot. Ob der Mörder bzw. Totschläger bzw. Totstecher im Vorfeld einen präzisen Plan ausgearbeitet hat, sein späteres Opfer auf eine bestimmte Weise zu ermorden, interessiert den Toten nicht und auch nicht dessen Angehörige.

Gerade einmal neunzehn Verhandlungstage hat es nun gebraucht, zu diesem Urteil zu finden. Das ging vergleichsweise schnell. Und da die Verteidiger des Angeklagten Freispruch forderten, war die Spannung im Vorfeld entsprechend groß, ob bei der Urteilsverkündung auch Überraschungen möglich sind.

Vieles hätte dabei herauskommen können. Noch dazu, weil eine – wieder aus der juristischen Perspektive: – dünne Beweislage durchaus auch das Potenzial hatte,  Zweifel zu säen. Das Gericht hat nun dennoch klar gegen den Angeklagten entschieden und beschieden, es würden ausreichend überzeugende Hinweise existieren, dass Alaa S. gemeinsam mit seinem noch flüchtigen irakischem Bekannten Farhad A. den 35-Jährigen Daniel H. erstochen hat.

So äußerte der Nebenklägervertreter, dass „keine objektiven Beweismittel vorlägen“, dennoch sei der Angeklagte „mit einem hohen Maß an Brutalität vorgegangen“, das Opfer sei wehrlos gewesen und hätte „keinerlei Flucht- und Abwehrchancen gehabt.“ Für den Laien miteinander aufgewogen durchaus Widerspruch provozierende Aussagen.

„Ich bin auch davon überzeugt, wenn dieses Verfahren bei einem anderen Gericht stattgefunden hätte, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder wo auch immer, in einem anderen Bundesland, in einer anderen Stadt, dass es niemals zu einer Verurteilung gekommen wäre,“ politisierte die Verteidigerin vor sich hin um das Narrativ über die reaktionären Sachsen zu nähren. Sie zündelt, wo sachliche Argumentation notwendig wäre.
Nun mag es Aufgabe der Verteidigung des Angeklagten sein, solche Widersprüche zu säen. Aber es gehört sicher nicht zum Standardrepertoire von Anwälten, dem Gericht, wie hier bei diesem Prozess geschehen, eine Befangenheit zu unterstellen dahingehend, dass die Kammer des Landgerichtes sich bei der Urteilsfindung nicht von den Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von einem „marodierenden Mob“ beeinflussen lassen sollte. Um sich selbst in ein linkes Licht zu stellen trägt diese Verteidigerin zu einer weiteren Radikalisierung bei, wenn sie  die Kammer dazu auffordert, sich selbst für befangen zu erklären, wenn sie sich von politischen Überzeugungen leiten lassen würden oder Angst vor Reaktionen auf ein (milderes) Urteil hätten.

Das mag die maximale Ausschöpfung dessen sein, was man für seinen Mandanten tun mag, aber es ist auch infam oder als mindestens grenzwertig anzusehen. Genutzt hat es am Ende nichts oder wenig. Das Gericht hat sich davon wenigstens nicht einschüchtern lassen.

Heute wurde Alaa S. in Dresden schuldig gesprochen den Chemnitzers Daniel H. getötet zu haben. Der Verurteilte empfindet sich selbst jetzt als „zweites Opfer des Täters“. Aber wenn Rechtsanwältin Ricarda Lang  direkt nach Prozessende sagt: „Das Urteil stand schon am ersten Tag fest,“ dann sind das die Mythen, die neue Demonstrationen und Verletzungen hervorrufen und das Urteil entwerten. Rechtsfrieden gibt es nur bei Freispruch? So kann es nicht sein.

Spätes Eingeständnis - peinliches Schweigen
War Chemnitz und die Hetzjagd eine Notlüge?
Ein Urteil, das am Ende einer Eskalation steht, die bis ins Kanzleramt schwere Erschütterungen auslöste, als die Kanzlerin höchstselbst sich nicht zuerst über diesen Messermord eines Asylbewerbers empörte, sondern die Empörung der aufgebrachten Chemnitzer zum Anlass nahm, ihrer Empörung über diese Empörung Luft zu machen und, wie TE exklusiv recherchieren und nachweisen konnte, die Mär von Hetzjagden übernahm, anstatt ein entschiedenes Zeichen zu setzen, wo die Prioritäten einer deutschen Kanzlerin zu sein haben, wenn sie ihren Amtseid befolgen würde.

Die aufgeheizten Stimmungen in Chemnitz und anderswo, wo Migranten Einheimische totschlagen oder ermorden, ob nun aus Heimtücke, aus niederen Beweggründen oder wie bei dem kleinen Jungen am Bahnsteig angeblich aus Mordlust, ist dabei völlig unerheblich. Daniel H. wird davon nicht mehr lebendig, selbst dann nicht, wenn das Urteil lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung gelautet hätte.

Dieses Verfahren und seine Begleitumstände bestätigt immer mehr aufgebrachte Bürger vor allem in einem: Ihr Urteil über die Kanzlerschaft Angela Merkels und den verheerenden Schaden, den diese angerichtet hat. Wer zählt da noch Gerechtigkeit in Jahren? So wird das Urteil keinen Frieden stiften können. Seit dem 28. August 2018, der Nacht der Tat, die nicht Mordnacht, sondern Totschlagnacht heißt, seit dieser Nacht ist Chemnitz ein Symbol: Für die Bundesregierung und die ihr nachstehenden Medien war der Totschlag an Daniel H. der Beginn von ausländerfeindlichen „Hetzjagden“, nachdem ein Video dies angeblich zeigte. TE hat jenes Chemnitzer Ehepaar gefunden, das das Video aufgezeichnet hat – danach war es eher umgekehrt: Aggressive „Ausländer“ gingen auf Menschen los, die von dem Mord betroffen zeigten. Daher ist Chemnitz auch ein Symbol mit anderer Bedeutung: Wehe, wer Mord nicht schweigend und duldsam hinnimmt! Das Urteil bringt jetzt wenigstens die erhoffte Aufklärung, dass es eine verbrecherische Tat war und nicht etwa ein „versagensbereites Opfer“. Aber die Debatte, die Deutschland spaltet und in Ostdeutschland zu wachsendem Verdruss mit der Stigmatisierung durch die westdeutsch geprägte Politik und Medien führte, wird weiter gehen.

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Kommentare ( 181 )

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Wolfram_von_Wolkenkuckucksheim
4 Jahre her

Ich verstehe nicht, warum immer noch diese Entscheidung zwischen Mord und Totschlag kennt. Der gesunde Menschenverstand und wahrscheinlich fast jedes Strafgesetzbuch dieser Welt sagt im Grund aus: Es zählt doch der Vorsatz der Tötung, die eine Tötung zum Mord macht. Bei mehr als 30 Messerstechen ist der Vorsatz gegeben. Nun fehlt aber die Heimtücke und schon ist es ein Totschlag und der Verbrecher kriegt kein lebenslänglich mehr. Warum kann man dieses blöde Gesetz nicht ändern? Es ist doch interessant, dass ein altes Nazi-Gesetz von unseren Moralisierern immer noch nicht angepasst wurde, aber wer profitieren? Männer, die in einem Wutanfall ihre… Mehr

Judith Panther
4 Jahre her

Leute!! Wenn er wirklich unschuldig wäre!! Mannoh!!

daldner
4 Jahre her
Antworten an  Judith Panther

Was hat so jemand, der hier Aufnahme und Schutz – und Staatsknete – empfängt, überhaupt bei einer Messerstecherei zu suchen? Egal, ob der zugestochen hat oder „bloss“ daneben stand und nicht eingegriffen hat. Was holen wir uns hier eigentlich alles ins Land? Seit Jahren sind die Gazetten voll mit Prozessen gegen Merkels Gäste.

Schwabenwilli
4 Jahre her

Nach der Wahl kommt die Revision des Urteils. Wetten?

Vintersoul
4 Jahre her

Mir würde außerdem nicht wundern, wenn bestimmte Beweismittel die gefunden wurden auf wundersame Weise verschwunden sind und somit nicht Gegenstand der Ermittlungen werden konnten.

Vintersoul
4 Jahre her

Ob das Urteil so bleiben wird ist fraglich. Wenn ich mir die ** Kommentarspalten anderer Blätter so anschaue wird mir nur noch schlecht. Statt ein wenig Emphatie für das Opfer übrig zu haben, kriegen die toleranzbesoffenen Schnappatmung weil einer ihrer bunten Freunde eine hohe Haftstrafe bekommt. Offensichtlich ist es in Deutschland in Ordnung, wenn man durch ein Messer umkommt. Offensichtlich ist auch, dass fast immer Menschen mit Migrationshintergrund aus den arabischen Ländern irgendwie ihre Finger mit im Spiel haben. Es kann doch nicht sein, dass hier in Deutschland es unmöglich scheint genügend belastende Beweise sicher zu stellen um glasklar die… Mehr

Contra Merkl
4 Jahre her
Antworten an  Vintersoul

Mit gehangen mit gefangen, Pech gehabt..
In den USA ist das so, das wenn bsp. 3 Leute einen Überfall machen, der Kassierer wird erschossen, bekommen die alle die gleiche Strafe. Egal wer geschossen hat.
Hier bei uns sagt jeder ich schwöre, ich war es nicht.
Lässt es sich keinem direkt zuordnen, gehen da alle grinsend raus.

Regenpfeifer
4 Jahre her

„Der Tag, an dem wir die Wahrheit sehen und nicht reden ist der Tag, an dem wir zu sterben beginnen.“ -Wenn wir Martin Luther Kings berühmtes Zitat ernst nehmen, dann liegt Deutschland schon eindeutig auf dem Sterbebett!

Kassandra
4 Jahre her
Antworten an  Regenpfeifer

Hier wird doch geredet. Wenigstens.
Es sind die vielen anderen, die in ihren Projektionen stecken und blind in den Untergang tapsen – nicht hören, sehen und auch nichts reden wollen oder können.

Bummi
4 Jahre her

Das war die erste Instanz. Es ist kurz vor der Wahl. Danach wird der freigesprochen, Ehrenwort. Schließlich ist jemanden zu messern mit tödlichem Ausgang gar nicht zu vergleichen mit der unvergleichlichen, bestialischen Brutalität des Hasi Videos. Dafür gab es ja viele Konzerte mit Unterstützung des Bundespräsidenten und der Kanzlerin mit so namhaften Künstlern wie Feine Sahne Fischfilet.

Joachim
4 Jahre her

Chemnitz wurde „vergiftet“ durch: a) Die Kanzlerin b) ihren Pressesprecher c) die Medien Und das alles nur, um von der eigentlichen Tat, nämlich einem feigen Mord durch angeblich „Schutzsuchende“, die Merkel persönlich eingeladen hat, abzulenken. Hier noch ein interessanter Text, den ich gerade zu „totalitären Systemen“ gefunden habe. Kommt mir irgendwie bekannt vor – wir leben inzwischen in einem totalitärem System. —— SNIP —- Der Begriff „totalitär“ kommt aus dem Lateinischen von „totus“, was so viel bedeutet wie „ganz“ bzw. „vollständig“. Unter einem totalitären Staat versteht man eine politische Herrschaft, bei der die Menschen weitestgehend bis vollständig dem staatlichen System… Mehr

Stefferl
4 Jahre her
Antworten an  Joachim

War das im Wikipedia-Artikel über „Deutschland“?

Judith Panther
4 Jahre her

Sorry, aber ich halte den Mann für unschuldig. Wenn ich recht hätte und es gäbe so etwas wie Gerechtigkeit, dann wird spätestens die letzte Instanz diesen Mann freisprechen und ihm ein Schmerzensgeld zuerkennen, hoch genug, daß er in seine Heimat zurückgehen und Aleppo wieder neu aufbauen kann.

Judith Panther
4 Jahre her
Antworten an  Judith Panther

Leute!! Wenn er wirklich unschuldig wäre!! Mannoh!!

Jan Frisch
4 Jahre her

So gesehen haben die Richter sich hier beinahe anständig verhalten, wenn man es mit dem Fall eines Afghanen vergleicht. Der hatte seiner Ehefrau 19mal ein Messer in den Leib gerammt und sie aus dem Fenster geworfen. Anschließend lief er hinunter und schnitt seinem Opfer die Kehle durch…und auch dieser eindeutige, klare Mord aus niederen Beweggründen wurde von einem deutschen Richter als Totschlag gewertet.
Eine neue Regierung müsste zu allererst die skandalträchtigsten (Fehl-) Entscheidungen dieser Berufsgruppe zum Anlass nehmen und diese Rechtsbeuger selbst vor Gericht stellen – schon als Abschreckung für die zahlreichen, potentiellen Nachahmungstäter in Robe.

Wolfram_von_Wolkenkuckucksheim
4 Jahre her
Antworten an  Jan Frisch

Ich der Tat. Ich verstehe nicht, wie man da nicht mit Mord urteilen kann. Nun habe ich mal nachgelesen, was aus der Maasschen Reform wurde, die er als Justizminister mal ankündigte. Abgelehnt von CDU/CSU. Leider zurecht. Eigentlich wäre es richtig, diese Differenzierung von Mord und Totschlag umzudefinieren und den ** endlich in die Wüste zu schicken. Aber sobald da ein Arbeitskreis zustandekommt, besteht immer die Gefahr, dass dann gleich das Strafmaß reduziert wird. Dann hätten diese Richter bei Mord bis 5 Jahre runtergehen können. Und die hätten das auch getan. Reduziertes Strafmaß hätte bekommen, wer durch „schwere Beleidigung oder Misshandlung… Mehr