Der Fall Sami A. – Zumutung oder Zuspitzung eines grenzenlosen Landes

Über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung des Gefährders Sami A. wurde und erbittert gestritten. Rechtmäßigkeit prallt aufeinander mit Rechtsempfinden. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass er aus Tunesien zurückgeholt werden muss.

 

Dem nordrhein-westfälischen Integrationsminister ist es endlich gelungen, einen notorischen Gefährder abzuschieben, der ausreisepflichtig war und diese Pflicht verletzte. Weil der NRW-Minister dem juristischen Behinderungsmechanismus ‚unsicheres Herkunftsland‘ nicht bis ins kleinste Detail Tribut zollte, steht der gesamte Rechtsstaat auf der Kippe. Nicht etwa durch die zigtausendfache Missachtung der Einwanderungsgesetze, sondern durch eine Formalie. Durfte der Staat die Ausreisepflicht durchsetzen, indem er Sami A. nach Tunesien abschob?

Wir werden ihn also behalten, den Sami A.? Genau wie die Vielen anderen, die jetzt im Zuge eines ‚Spurwechsels’ der Regierung auch offiziell bleiben dürfen sollen.
Ein Spurwechsel auf die Überholspur einer Autobahn, die nur eine Reiserichtung zu kennen scheint.

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