Entgrenzung – kein Volk, kein Staat, keine Nation

Volk, Staat und Nation beschreiben gewachsene Beziehungen zwischen Menschen und Kulturkreisen, die über sehr viele Generationen hinweg Bestand haben. Deren sichtbare und unsichtbare Grenzen, insbesondere ihre Überschneidungen und Überdehnungen, entscheiden über Not oder Wohlstand, über Integration oder Abgrenzung - und über Krieg oder Frieden … beschreibt Uli Weber.

Jusos und Grüne Jugend fordern bei der Fußball-EM eine Enthaltsamkeit der deutschen Fans bei der Zurschaustellung von nationalen Symbolen, Zitat Grüne Jugend:

Nationalismus ist eine Form von Patriotismus. Wer sich als patriotisch definiert, grenzt Andere aus… Zur Fußballeuropameisterschaft fordern wir alle Fans dazu auf, nationalistischem Gedankengut keinen Raum zu lassen! Fußballfans Fahnen runter!

Aber eigentlich beinhaltet bereits der Begriff „Mannschaft“ für sich selbst ja eine Ausgrenzung. Schließlich spielen beim Fußball zwei Mannschaften gegeneinander, grenzen sich absichtlich durch das Tragen unterschiedlicher Trikots gegeneinander ab, spielen jeweils auf das Tor des solchermaßen ausgegrenzten Gegners und versuchen mit allen Kräften, dieses Spiel zu gewinnen. Und das ist natürlich überhaupt nicht gerecht, denn es gibt dann ja meist auch einen Verlierer. Wählen wir doch einfach alle vier Jahre medienwirksam eine Europa-sucht-den-Superfußballer-Auswahl, die wäre dann vollautomatisch Fußball-Europameister. Außerdem könnte man dort auch gleich noch Gendergerechtigkeit herstellen, eine zusätzliche Frauenquote einführen und alle wären dann zufrieden – und ausgrenzende Fußballspiele gehörten endlich einer dunklen Vergangenheit an.

Aber Spaß beiseite, denn dieser Wahnsinn hat ja System. Unser Staat, repräsentiert durch unsere demokratisch gewählte Regierung, hat die ihm zugedachte Rolle als übergeordneter neutraler Sachwalter unserer Verfassung längst verlassen und suhlt sich in den Niederungen hoch emotionaler Ideologien, aktiv unterstützt von einem Gesinnungsminister, den beiden christlichen Kirchen und vielen anderen gesellschaftspolitischen Träumern. Eine hysterische Meinungselite in unserem Land versucht gegenwärtig, den vorgeblich unmündigen und latent nationalsozialistisch veranlagten deutschen Bürger im Sinne ihrer Doktrin zu erziehen und hat dabei offenbar völlig vergessen, dass diese Demokratie allein vom mündigen Staatsbürger getragen wird.

Vielleicht überlegen wir einfach einmal, wer und was Deutschland eigentlich ist, oder anders ausgedrückt: Was ist das eigentlich für ein Land, in dem gewählte Volksvertreter an einer Demonstration teilnehmen, auf der ganz offen „Deutschland verrecke“ gefordert wird, und die dann weiterhin in einem demokratisch gewählten Parlament oder gar in der auf diesen Staat und seine Verfassung vereidigten Regierung sitzen?

Gegen die Verkürzung der Geschichte

Entgegen den Aussagen der üblichen „Geschichtsversteher“ liegt der größte Teil unserer deutschen Geschichte vor deren dunkelstem Kapitel und hat mithin überhaupt nichts damit zu tun. Aber der nationalsozialistische Mörderstaat hat rückblickend nicht nur unsere eigene Geschichte in Geiselhaft genommen, sondern auch denjenigen Teil unserer Sprache, über den sich alle anderen Nationen bis heute zu definieren pflegen.

In Wirklichkeit beginnt die „diutiske“ Geschichte mit Konrad dem Ersten um 881, der im Jahre 911 als erster Ostfranke die Königswürde über den Ostteil des durch die Ungarneinfälle zerfallenden Frankenreichs Karls des Großen erhielt. Es bestand aus den Herzogtümern Franken, Schwaben, Bayern und Sachsen, die eifersüchtig über ihre eigenen Privilegien wachten und gleichzeitig den Ungarneinfällen hilflos ausgeliefert waren. Heinrich dem Ersten um 876 und insbesondere Otto dem Großen (23. 11. 912 – 7. 5. 973) gelang es in der Folge, eine innere Geschlossenheit dieses Ostreiches zu erzwingen und seine äußeren Grenzen zu stabilisieren.

Erst mit der Sicherung der Reichsgrenzen gegen die Einfälle der Ungarn durch die Schlacht auf dem Lechfeld (10. 8. 955) kann man dann tatsächlich von einem autonomen Staat sprechen. Dieses frühe deutsche Staatsgebilde unterlag in den folgenden tausend Jahren ungeheuren Umwälzungen und reduzierte sich schließlich auf die Bundesrepublik Deutschland, was heute in etwa dem Kernland der ursprünglichen Herzogtümer des fränkischen Ostreiches entspricht.

Die alte Bundesrepublik Deutschland baute nach dem Zweiten Weltkrieg mit ihrem sogenannten „Wirtschaftswunder“ auf einem streng egalitären demokratischen Staatsverständnis auf, das von den jeweils gewählten Regierungen auf Basis unserer freiheitlichen Grundordnung ausgesprochen nüchtern verwirklicht worden war.

Von der Bonner Republik zur Berliner Zivilreligion

Mit der medial geschürten gesellschaftlichen Panik um eine angeblich vom Menschen gemachte globale Klimakatastrophe hat sich dann in diesem Jahrhundert ein moralisch-technophober Imperativ in die deutsche Politik eingeschlichen, der von unseren gewählten Politikern und Moralisten unterschiedlichster Zielrichtungen geschürt und getragen wird. Inzwischen wird in unserem Lande die pseudoreligiöse Auffassung verbreitet, wir müssten die ganze Welt retten und es gäbe kein Volk, keinen Staat, keine Nation und keine Grenzen mehr.

Was bedeuten also die heute als rechtsextremistisch verpönten Begriffe „Volk“, „Staat“ und „Nation“ wirklich und wozu sind eigentlich Grenzen gut?

Vielleicht hilft uns Wikipedia bei der Suche (mit Hervorhebungen des Verfassers), gerade weil Wikipedia nicht wissenschaftlich ist, sondern volkshochschulig:

Volk (https://de.wikipedia.org/wiki/Volk): „Der mehrdeutige Begriff Volk bezeichnet eine Reihe verschiedener, sich teilweise überschneidender Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und Beziehungen und zahlreicher Verwandtschaftsgruppen miteinander verbunden sind…“

Staat (https://de.wikipedia.org/wiki/Staat): „… Mehrdeutigkeit des Staatsbegriffs1. Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit abgegrenztes Staatsgebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung über dieses umfasst, um die Notwendigkeit einer rechtlichen Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt…“

Nation (https://de.wikipedia.org/wiki/Nation): „… bezeichnet größere Gruppen oder Kollektive von Menschen, denen gemeinsame Merkmale wie Sprache, Tradition, Sitten, Bräuche oder Abstammung zugeschrieben werden…“

Grenze (https://de.wikipedia.org/wiki/Grenze): „… Grenzen können geographische Räume begrenzen. Dazu gehören politische oder administrative Grenzen, wirtschaftliche-, Zollgrenzen oder Grenzen von Eigentum…

Wir erkennen hier also schon einmal eine sprachliche Überschneidung der Bedeutungen von Volk und Nation, während der Staatsbegriff selbst von sich aus mehrdeutig zu sein scheint. Halten wir uns also an den völkerrechtlichen Staatsbegriff, der sich ausdrücklich auch auf ein Staatsgebiet bezieht. Und ein solches Staatsgebiet hat dann eine räumlich begrenzte Ausdehnung und somit zwangsläufig auch Staatsgrenzen.

Der Fall Siebenbürger Sachsen

Mit diesen Definitionen für „Volk“, „Staat“ und Nation“ wollen wir einmal die Siebenbürger Sachsen durch die Geschichte begleiten.

Deren Vorfahren waren bereits im 12. Jahrhundert, also in den Kindertagen eines deutschen Staatsgebildes, in den Karpatenbogen gezogen und hatten sich dort angesiedelt. Damals begannen sich in ihren ursprünglichen Herkunftsgebieten die Begriffe Volk, Staat und Nation gerade einmal zu manifestieren. Trotzdem haben die Siebenbürger Sachsen über viele Generationen hinweg in höchst integrationsunwilliger Weise ihre ursprüngliche Sprache und Kultur bis ins 20. Jahrhundert hinein erhalten. Erst als Folge des Zweiten Weltkriegs mussten sie dann in ihrer Mehrheit in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln und wurden dort auch als deutsche Staatsbürger anerkannt. Nach acht Jahrhunderten eigenständiger Identität in einem fremd gebliebenen Land sind die Siebenbürger Sachsen dann bereits in der zweiten Generation spurlos in der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland aufgegangen. Diese „spontane Selbstintegration“ der Siebenbürger Sachsen beruhte anscheinend auf der Selbsteinschätzung, sich sprachlich und kulturell dem Staat Bundesrepublik Deutschland zugehörig gefühlt zu haben, und zwar im Sinne der oben definierten Begrifflichkeiten von „Volk“ oder „Nation“.

Aber welche inneren und äußeren Grenzen implizieren dann einen solchen integrativen Staat? Betrachten wir einmal die jüngere Geschichte von Deutschland und Jugoslawien. Deutschland war nach dem 2. Weltkrieg für mehr als 50 Jahre in zwei Teile geteilt, die außerdem noch verfeindeten Machtblöcken angehörten. Und Jugoslawien war unter der Knute eines Diktators in dieser Zeit ein friedliches Land, dessen innere Widersprüche auch für interessierte Besucher nicht offen in Erscheinung getreten waren, obwohl es in seiner wechselvollen Geschichte über Jahrhunderte hinweg eine umkämpfte Pufferzone zwischen Islam und Christentum gewesen war.

In beiden Fällen waren in diesen Ländern also alle Menschen bis über das 50. Lebensjahr hinaus, also etwa zwei Generationen, in der beschriebenen Situation sozialisiert und aufgewachsen, ohne die möglichen Alternativen aus eigenem Erleben zu kennen. Als dann aber plötzlich die äußeren Zwänge wegfielen, vereinigten sich die beiden Teile Deutschlands friedlich und Jugoslawien zerfiel in einem blutigen Bürgerkrieg wieder in Kleinstaaten.

Was sagt uns das nun? – Eigentlich ist es doch ganz einfach: Deutschland war eine Nation, zu der sich beispielsweise auch die Siebenbürger Sachsen zugehörig gefühlt hatten, und bestand mehr als 50 Jahre lang aus zwei Staaten. Jugoslawien dagegen war ein Staat, der erst nach dem ersten Weltkrieg als Königreich aus Serbien, Montenegro und Teilen von Österreich-Ungarn entstanden war. Es hatte sich zuletzt aus den sechs Teilrepubliken Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien und Serbien mit den Autonomiegebieten Vojvodina und Kosovo zusammengesetzt und ist dann schließlich wieder in einzelne Nationen zerfallen.

Politisch künstliche Grenzen sind nicht dauerhaft

Ebenso besteht das heute noch belastende Erbe der Kolonialzeit übrigens nicht etwa in der damaligen völkerrechtswidrigen Ausbeutung dieser Völker, sondern in den Grenzziehungen zur Bildung von unabhängigen Nationalstaaten am Ende der Kolonialzeit. Damals wurden Völker und Nationen am grünen Tisch willkürlich getrennt oder zwangsweise in gemeinsamen Staaten zusammengepresst, was bis heute zu immerwährenden kriegerischen Auseinandersetzungen führt.

Auch der Traum von einem Vereinten Europa ist am grünen Tisch entstanden und wird von Politikern und Medien gebetsmühlenartig als ultimatives staatspolitisches Ziel für eine gemeinsame europäische Zukunft gepriesen. Der Brexit hat uns jetzt aber sehr deutlich vor Augen geführt, dass Europa lediglich ein Staatenbund aus Nationalstaaten ist, aus dem man auch einfach wieder austreten kann. Dieser Brexit stellt als Dominoeffekt nicht nur die gesamte EU in Frage, sondern auch die Einheit des Vereinigten Königreiches Großbritannien selbst. Denn auch das besteht aus kleineren nationalen Einheiten, und die Schotten wollen beispielsweise als eigene Nation weiterhin in der EU verbleiben.

Wenn man dann noch an die Auflösung der ehemaligen UdSSR, an Nordirland, Südtirol, das Baskenland oder aktuell an Katalonien denkt, dann hat es schon immer „Ausbruchsversuche“ nationaler Minderheiten aus den Grenzziehungen von „Vielvölkerstaaten“ gegeben, die nicht immer friedlich verlaufen sind. Offenbar fühlen sich Menschen, entgegen allen gesellschaftspolitischen Träumereien, in erster Linie einer gemeinsamen Nation verpflichtet, und zwar völlig gleichgültig, zu welchem Staatsgebilde diese Nation augenblicklich gehören mag.

Wer also ernsthaft glaubt, ohne Grenzen gäbe es eine bessere Welt, der möge doch bitte die Realität der Geschichte zur Kenntnis nehmen: Ein „innerer“ Friede ist offenbar zwingend an eine räumliche Kongruenz von Volk, Staat und Nation gebunden, der „äußere“ Frieden dagegen hängt anscheinend in erster Linie davon ab, ob ein Staat die Integrität seiner eigenen Staatsgrenzen sicherstellen kann und gleichzeitig fremde Staatsgrenzen respektiert. Beides sollten wir auch bei der Gestaltung einer Europäischen Union nicht aus den Augen verlieren.

Über alle Staatsgrenzen hinweg haben alle Menschen auf dieser Welt grundsätzlich die gleichen unveräußerlichen Menschenrechte, auch wenn diese Rechte nicht überall einklagbar sind. Dennoch können einzelne daraus hergeleitete Rechte in verschiedenen Staaten völlig unterschiedlich ausgestaltet sein. So basiert beispielsweise unsere Rentenversicherung auf einem „Generationenvertrag“. Ein solcher Vertrag setzt zwingend voraus, dass sich die jetzt aktuell für unsere Rentner einzahlende Generation sicher sein kann, später im Alter von der dann berufstätigen Generation finanziell unterhalten zu werden. Ein solcher Generationenvertrag gilt also nur zwischen vormaligen, gegenwärtigen und künftigen Einzahlern.

Vor diesem Generationenvertrag zur deutschen Rentenversicherung sind nun einmal nicht alle Rentner dieser Erde gleich. Die Siebenbürger Sachsen waren als anerkannte Angehörige unserer Nation zur Teilhabe an diesem Generationenvertrag privilegiert, wie auch alle Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR. Letztere leiden übrigens noch heute unter einer reduzierten Ost-Rente, weil die aktuellen Beitragszahler in einem Generationenvertrag eben finanziell nicht unbegrenzt belastet werden können.

Der Umkehrschluss aus den universellen Menschenrechten, dass nämlich alle Menschen überall auf dieser Welt zu jeder Zeit auch individuell genau die gleich Rechte besäßen, ist also genauso falsch wie der Glaube, unsere Sozialsysteme seien beliebig erweiterbar.

Integration kann nicht verordnet werden

Es ist ebenfalls ein Irrglaube, dass alle Menschen genauso fühlen, denken und handeln wie wir selbst und eine spontane Selbstintegration im Übergang zwischen zwei unterschiedlich sozialisierten Kulturen für jedermann ganz einfach und zu jeder Zeit möglich sei. Gerade die Geschichte der Siebenbürger Sachsen führt uns nämlich die beiden Extreme zwischen dauerhafter Abgrenzung in einem fremden Land und vollständiger Integration der Zugewanderten ganz deutlich vor Augen.
Anscheinend steht auch die Integration sehr eng mit den Begriffen Volk, Staat und Nation in Verbindung und kann entgegen allen modernen gesellschaftspolitischen Dogmen offenbar von einer aufnehmenden Gesellschaft nicht erzwungen werden. Erfolgreiche Integration scheint vielmehr allein von dem aktiven Integrationswillen des zugewanderten Personenkreises abhängig zu sein.

Einer dünnen „Lackschicht“ von etwa 200 Generationen in 4.000 Jahren Geschichte stehen zwei Millionen Jahre menschlicher Entwicklung und etwa 100.000 Generationen gegenüber, die unser soziales Verhalten geprägt haben. Allein die eigenständige Geschichte der Siebenbürger Sachsen umfasst mit 40 Generationen bereits ein Fünftel der überlieferten Historie. Anstatt also entgegen allen Erfahrungen aus der Geschichte mit moralischem Wunschdenken und realitätsfremden Ideologien zum wiederholten Male vergeblich den „neuen Menschen“ erzwingen zu wollen, sollten wir einen gewissen Respekt vor den verpönten Begriffen Volk, Staat und Nation aufbringen. Denn diese Begriffe beschreiben offenbar gewachsene Beziehungen zwischen Menschen und Kulturkreisen, die über sehr viele Generationen hinweg Bestand haben. Deren sichtbare und unsichtbare Grenzen, insbesondere ihre Überschneidungen und Überdehnungen, entscheiden letztlich über Not oder Wohlstand, über Integration oder Abgrenzung – und über Krieg oder Frieden …

Uli Weber ist Geophysiker und Publizist.

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