Weimarer Richter droht wegen Corona-Urteil eine Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft in Thüringen klagt den Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung an. Er hatte 2021 in einem Urteil Corona-Maßnahmen an Schulen aufgehoben.

imago images / Panthermedia

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gegen den Familienrichter Christian Dettmar in Weimar Anklage erhoben. Dettmar hatte im April 2021 an zwei Weimarer Schulen Corona-Maßnahmen aufgehoben. Das Urteil sorgte für Aufsehen, weil er Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests als das Kindeswohl gefährdend eingestuft hatte. Daraufhin wurden Büro, Auto und sogar Privatwohnung des Richters vor einem Jahr durchsucht, ebenso wie die Büros von Gutachtern wie der Würzburger Virologin Ulrike Kämmerer, des Psychologen Christof Kuhbandner sowie einer Mutter. Auch ein Mobiltelefon wurde sichergestellt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet jetzt: Rechtsbeugung im Zusammenhang mit dem betreffenden Urteil. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden ans Justizministerium. In Thüringen ist der Grünen-Politiker Dirk Adams Justizminister. Er hatte sich für Schnellverfahren gegen Demonstranten ausgesprochen, die bei Protesten gegen Corona-Zwangsmaßnahmen mitmachten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem anderen Verfahren gesagt, dass der Familienrichter verpflichtet sei, Vorermittlungen einzuleiten. Eine Mutter hatte gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt, weil sie direkt die gefährdenden Folgen bei ihren Kindern sah. Auch die klagenden Weimarer Eltern sahen das Wohl ihrer Kinder gefährdet.

Im Falle einer Verurteilung droht Richter Dettmar eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren.

Der Mitteldeutsche Rundfunk schreibt dazu: »Der Fall hatte in der Öffentlichkeit Irritationen und Kritik hervorgerufen. Das Thüringer Bildungsministerium hatte Beschwerde gegen das Urteil des Richters eingelegt. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena gab der Beschwerde statt und hob die Urteile wieder auf 

Im Spiegel heißt es über Dettmar: »Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.«

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Kommentare ( 66 )

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Freiburger
1 Jahr her

Wir müssen auch künftig in möglichst großer Zahl spazieren gehen. Ganz offenbar ist der Staat zumindest teilweise von Marxisten korrumpiert.

Oblongfitzoblong
1 Jahr her

Alte Sozialismus-Weisheit: Bestrafe einen, erziehe Hunderte. So wird es kommen, Beamtenstatus weg, Existenz vernichtet, Knast. Was ist mit unserer Richterschaft los? Wollen alle nach Karlsruhe?

Mermaid
1 Jahr her

Nun müssen aber auch Weisungen aus dem Justizministerium rechtens sein, sonst darf der Staatsanwalt ihr nicht folgen. Aber wer sich noch an den Generalbundesanwalt Range erinnert, weiß ja vielleicht, wie stark die Exekutive ist. Richter Dettmar hatte damals eine sehr umfassende und mit viel Fleiß verbundene Arbeit mit seinem Beschluß vorgelegt; eine Arbeit, die die Verwaltungsgerichte allesamt Lügen gestraft hat, die meinten, man könne im Eilverfahren keine vollumfängliche Prüfung des Sachverhalts durchführen. Dettmar konnte das! Ich meine, damals hatte auch das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder die Auffassung Dettmars gestützt und eine Zuständigkeit des Familiengerichts gesehen in Fällen, in denen die Verfahrensgegner… Mehr

jopa
1 Jahr her

Die höchsten Gerichte sind auf Linie gebracht. Wie kann es sich da ein kleiner Amtsrichter erlauben, gegen die Vorgaben des ZK zu urteilen? Gut, Richter sind unabhängig. DAS ist ein Ärgernis. Und da hat man zum Glück ein Ass im Ärmel, nennt sich Rechtsbeugung. Damit kriegt man auch den letzten Amtsrichter auf Linie, getreu dem Wort des großen Vorsitzenden: Bestrafe einen, erziehe hunderte.

Soder
1 Jahr her

Am 1.Mai 2021 wurden bundesweit vor ca. 300 Amtsgerichtsgebäuden, als Zeichen der Solidarität mit Familienrichter Dettmar, weiße Rosen niedergelegt.

Monostatos
1 Jahr her

Keinerlei Verwunderung, aber blankes Entsetzen, nicht nur Empörung angesichts dieser totalitären Zerstörung des Rechtsstaats. Dass die Grünen wie einstmals wie eine Partei von notorischen Rechtsbrechern dies vorrangig betreiben, kann keinen Realisten überraschen. Wollen die Bundesbürger allen Ernstes den Rechtsstaat diesen Leuten zum Fraß vorwerfen?!?

Busdriver
1 Jahr her

Die Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber der Staatsanwaltschaft erschien mir schon immer wie ein Fehler im System der Gewaltenteilung. Aber erst seit AM merkt man so richtig, dass sich die Exekutive jeden Gesetzesbruch ohne Einschränkung erlauben kann. Und noch unabhängige Richter werden eingeschüchtert und bei passender Gelegenheit durch Systemkonforme ersetzt. Das geht vom Amtsgericht bis zum Verfassungsgericht. Wir nähern uns immer mehr den totalitären Staaten an.

Okko tom Brok
1 Jahr her

Bei solchem Ausmaß an Unrecht gibt es aus historischer Perspektive am Ende oft nur noch zwei Auswege: Gewalt (Revolten) oder Gebet (friedlichen Wandel). Hoffen wir, dass wir den “polnischen Weg” gehen und unsere Unterdrücker friedlich abschütteln werden!

Auswanderer
1 Jahr her
Antworten an  Okko tom Brok

Vergessen Sie es. Da wird sich nicht regeln! 1933 wurde erst mit 1945 beendet. Hier erscheint mir eine ähnliche Situation. Hoffentlich erlebe ich das neue 1945 nicht!

Hairbert
1 Jahr her

Es ist ja nicht so, dass Gerichte Gesetze und Vorschriften der Regierung nicht schon öfter kassiert haben; jedenfalls früher einmal.
Wenn die Obrigkeit jetzt damit durchkommt, dass sowas Rechtsbeugung sei, dann wissen wir was die Stunde geschlagen hat.
Dann wird es nicht nur dunkel in Deutschland, sondern auch gefährlich!

D. Harry
1 Jahr her

Die Staatsanwaltschaft hat ja einiges zusammengesucht:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/urteil-maskenpflicht-schulen-weimarer-amtsrichter-anklage-rechtsbeugung/
Mal sehen, was von den Punkten übrig bleibt.