Hans-Georg Maaßen wehrt sich gegen den Bundesverfassungsschutz

Hans-Georg Maaßen fordert in einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschutz auf, seine Beobachtung sofort einzustellen. Die Begründung des Verfassungsschutzes, warum Maaßen ein Rechtsextremist sei, der zu beobachten ist, seien vorgeschoben, um „ein Exempel zu statuieren“.

IMAGO / Funke Foto Services
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, hat Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber eingereicht. Er wehrt sich gegen die Einstufung als Rechtsextremist.

Schon im Januar berichtete Tichys Einblick, dass Hans-Georg Maaßen durch den Verfassungsschutz beobachtet wird. Später wurden auch die Begründungen des Inlandsgeheimdienstes veröffentlicht.

So wird Maaßen unter anderem zur Last gelegt, dass er die Verhaftungen der Reichsbürger um Heinrich XIII. Prinz Reuß kritisierte:

„Zum Komplex um Heinrich XIII. Prinz Reuß äußerte sich Ihr Mandant im Rahmen der Gesprächsrunde ‚KLARTEXT: Reichsbürger und Klimakleber – wie wehrhaft ist die Demokratie?‘ (…) Dort vertrat er u. a. die Auffassung, dass die Exekutivmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß unverhältnismäßig gewesen seien.“

Und weiter:

„Der Rechtsextremist Bernhard Schaub erwähnte Ihren Mandanten in einem Schreiben vom 24. Februar 2020 an Heinrich XIII. Prinz Reuß zum Thema ‚Weiterexistenz des Deutschen Reiches‘ und ‚deutsche Souveränität‘. Herr Schaub vertrat darin die Auffassung, dass Herr Dr. Maaßen ‚ein strammer Republikaner zu sein scheint‘.“

Dazu sollte man anmerken: Bernhard Schaub gilt als Rechtsextremist, weil er die Monarchie unter dem Prinzen Reuß wiederherstellen will. Maaßen soll ein Republikaner sein – also das genaue Gegenteil eines Monarchisten. Doch die Reichsbürger teilten wohl Maaßens Kritik an der Bundesregierung, oder wie der Verfassungsschutz es ausdrückt:

„Laut der Medialen Berichterstattung (…) soll eine der Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß zuzurechnende Person Videos von Hans-Georg Maaßen auf seiner Facebook-Seite geteilt haben.“

Dagegen hat Maaßen nun einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Demnach soll der Bundesverfassungsschutz unter anderem die Einstufung Maaßens als Rechtsextremist, die Beobachtung und sämtliche Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht unterlassen. Im Antrag heißt es unter anderem,Dass der Kläger die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will, dürfte aber auch die Beklagte (der Bundesverfassungsschutz – Anm. d. Red.) nicht behaupten wollen. Damit ist jedwede Maßnahme zulasten des Klägers von vornherein rechtswidrig.“

Die Vorwürfe aus der Begründung zu seiner Beobachtung weist Maaßen im Eilantrag umfassend zurück:

„Für die hier streitige, von der Beklagten/Antragsgegnerin vorgenommene Einstufung, Beobachtung etc. entbehrt es indes jedweder tatsächlichen Grundlage. Insbesondere die Angaben im o.g. Bescheid vom 16.01.2024 begründen diese Einstufung nicht.

Dass Dritte, die möglicherweise Extremisten sind, Maaßens Videos auf Facebook teilen oder ihn in Briefen erwähnen, sei verfassungsschutzrechtlich selbstverständlich vollkommen irrelevant“.

Auch warnen Maaßens Anwälte, dass der Verfassungsschutz polizeiliche Aufgaben und Geheimdienst vermischen würde: Dabei sind diese Bereiche aufgrund der historischen Erfahrung mit Gestapo und Stasi strikt getrennt.

„Der Beobachtung, Einstufung etc. des Klägers als sog. ‚Einzelperson‘ mangelt es bereits an einer tauglichen verfassungskonformen Rechtsgrundlage. (…) Geheimdienst und Polizei sind indes – gerade auch wegen der deutschen historischen Erfahrungen – ebenso klar wie strikt zu trennen (vgl. auch § 2 Abs. 1 S. 3 BVerfSchG); eine „Vermischung“ würde – so das Bundesverfassungsgericht – u.a. gegen das Rechtsstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip und den Schutz der Grundrechte verstoßen.“

Der Vorwurf hat es in sich: Maaßen sei „herausgepickt“ worden, um am ihm „ein ‚Exempel‘ zu statuieren“. Das Argument: Maaßens Positionen seien normale konservative Meinungen. Entweder wurde Maaßen also gezielt als Ziel identifiziert, um ihm zu schaden, oder der Verfassungsschutz würde “entsprechende Datensätze auch zu hunderttausenden bis ggf. Millionen anderer natürlicher Personen“ anlegen und geheimdienstlich verwalten, „weil auch diese Personen sog. konservative Positionen oder Kritik an der aktuellen Bundesregierung allgemein teilen, verbreiten, retweeten o.ä.“.

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Eilantrag und einstweiligen Rechtsschutz Maaßens wird voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen erwartet.

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Kommentare ( 42 )

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RauerMan
1 Monat her

Die Anklage gegen Maaßen ist in der Welt, und das ist das Entcheidende.
Genauso wie die Correctiv-Behauptungen hat sich das in den Köpfen so Mancher festgesetzt.
Dem folgen die Maaßen-Ankläger,wohl wissend,was sie damit anrichten.
Gerichtsentscheide dazu erzeugen nicht die o.a.Wirkung.
Verkommene Demokratiemeinungen.

Rosalinde
1 Monat her

Herr Maaßen ist vielleicht etwas naiv, denn der verbeamtete Herr mit dem Haltungszwang ist hinter allen Oppositionellen her.

Ralf Poehling
1 Monat her

Ich muss jetzt aus Geheimhaltungsgründen vage bleiben, aber die Fachleute, Maaßen inklusive, werden verstehen, was ich jetzt hier schreibe und wo das Problem ist. Ich habe etwa 2017/2018 herum das erste mal mit dem genannten „Verein“ zu tun gehabt. Da haben die mich umfangreich durchgetestet, bevor die mich (in)offiziell weitergereicht haben. Offenkundig habe ich den Test bestanden, sonst hätten sie mich ja nicht weitergereicht. Aber nicht nur das: Während der erste Test auf dem Spielfeld stattfand, wurde hinterrücks auch in meinem Privatleben getestet. Auch das ist noch nicht das Problem, wenn es nach offizieller Vorstellung passiert und die wissen wollen,… Mehr

Last edited 1 Monat her by Ralf Poehling
leonaphta
1 Monat her

Aus einem Interview mit M. Brodkorb, früherer Kultusminister von Mecklenburg-Vorpommern, der gerade ein Buch über den Verfassungsschutz geschrieben hat , Amazon Kundenrezensionen wie meistens erhellend: https://www.amazon.de/Gesinnungspolizei-Rechtsstaat-Verfassungsschutz-Erf%C3%BCllungsgehilfe-Fallstudien/dp/3987370165 Brodkorb: „Wir haben die kuriose Situation, dass Extremismus nirgendwo gesetzlich definiert ist. Er ist kein verfassungsschutzrechtlicher Begriff, sondern nur ein Arbeitsbegriff der Verwaltung. Gemeint ist damit die Gegnerschaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Radikalismus-Begriff ist außerdem völlig vage, ein kompletter Gummi-Begriff. Als ich den Verfassungsschutz fragte, wie er „Radikalismus“ denn präzise definiert, antwortete er, diese Definition könne und wolle er nicht geben. Das ist eine intellektuelle Kapitulationserklärung. Denn ich muss natürlich den Begriff… Mehr

Mausi
1 Monat her

Wieso macht der Verfassungsschutz nicht mal öffentlich, wen er in „anderen“ Parteien beobachtet? Immerhin lassen die verfassungswidrigen Worte von AM ja vermuten, dass es auch in der AM-Partei würdige Politiker gibt. Und es gibt bei RRG nichts, was einer Beobachtung wert wäre?
All diese Handlungen – und ich meine nicht die von Herrn Maaßen oder der AfD – sind darauf ausgerichtet, die Institutionen des Staates zu delegitimieren und dann abzuschaffen.

Nibelung
1 Monat her

Was sich die Deutschen 1848 bereits revolutionär erstritten haben holen sich diese rechtlosen neuen Feudalherren derzeit wieder zurück und das verückte daran ist noch die Tatsache, daß es die gleichen im roten Glauben sind, die nun die Freiheit wieder einschränken wollen und das nennen sie Fortschritt, wo man jedem nur raten kann sich dagegen entschieden zu wehren, denn oft genug haben es politische Umtriebler versucht sich die Macht allein anzueignen und damit muß Schluß sein, wenn wir in Freiheit überleben wollen. Durch die Fahrlässigkeit der Bürger sind sie heute wieder in Hochform und das alles kam nicht über Nacht. sondern… Mehr

Ernst K.
1 Monat her

Ich wünsche Herrn Dr. Maaßen Erfolg bei Gericht und damit Rückenwind für seine Parteigründung.
Für einen Politikwechsel braucht es eine Partei, die der Union Stimmen kostet. Genau das könnte die WU, und ich hoffe deshalb, daß sie sich rechtzeitig vor den nächsten Landtagswahlen mit 5%+ in den Umfragen bemerkbar macht.
Wer sich hingegen für das BSW begeistert, dem sollte bewußt sein, daß er seine Stimme überzeugten Kommunisten schenkt, die nicht zögern werden, sich den Altparteien als Mehrheitsbeschaffer anzubieten.

Spyderco
1 Monat her
Antworten an  Ernst K.

,,….die nicht zögern werden, sich den Altparteien als Mehrheitsbeschaffer anzubieten.“

Das trifft auf die WU ebenfalls zu.Anders ist die,,Premiumpartei“-Aussage schwer zu interpretieren.
Selbst die Relativierung,(…ohne Merz und bei Distanzierung zu Merkel),macht die linksgrüne Politik der Union,von Massenmigration über LGBTXYZ-Kult bis Klimawahnsinn,nicht rückgängig.
Von der momentanen Kriegstreiberei nicht zu schreiben.

Last edited 1 Monat her by Spyderco
Protestwaehler
1 Monat her

Hahaha… weil mich jemand erwähnt oder meine youtube Videos teilt bin ich Rechtsextremist und muss beobachtet werden hahaha…. was für Irrenhaus.
Ist bekannt wie oft besagte Personen auch Haldenwang selbst erwähnen oder Videos mit Inhalten Haldenwangs geteilt haben? hahaha….
Maaßen sollte bei der Gelegenheit auch mal ein psychologisches Gutachten von Haldenwang beantragen, zurechnungsfähig scheint der jedenfalls nicht zu sein.
Schon alleine die Tatsache, permanent sein Geltungsbedürfnis öffentlich-medial zur Schau zu stellen zeigt wie unqualifiziert dieser Kerl für seinen Job ist.
VerfassungsschutzDiva !

Rob Roy
1 Monat her

Für mich sieht es so aus: Maaßens Behörde hatte ermittelt, dass es keinerlei Hinweise auf die „Hetzjagden von Chemnitz“ gab. Bestätigt von Polizei und Staatsanwaltschaften. Dennoch hat Merkel das einfach weiter behauptet. Damit hatte Maaßen die Kanzlerin indirekt der Lüge beschuldigt. Ganz zu Recht, denn nur kurze Zeit später hat die Bundesregierung selbst still und leise in einer offiziellen Erklärung Maaßens Darstellung bestätigt. Ich glaube, Merkel war eine der intrigantesten und niederträchtigsten Politiker, die wir je hatten. Sie hat sich von Maaßen übergeführt gefühlt, also musste er weg. Gleichzeitig konnte man den Behördenleiter gegen eine willfähige Person austauschen, so dass… Mehr

Or
1 Monat her

Ja mach Sachen.
Bei einem selbst, ist der Vorwurf vom Verfassungsschutz unhaltbar, bei der größten Oppositionspartei ist die identische Anschuldigung dagegen völlig in Ordnung.

Schon‘n bissi inkonsequent.