„Ohne Privateigentum wird es nicht gehen“

Ein Unternehmen wagt den Schritt ins All und sucht nach Reichtum auf Asteroiden – doch der Erfolg ruft unerwartete Gegner auf den Plan. Internationale Verträge stellen die Frage, wem Ressourcen jenseits der Erde überhaupt gehören. Zwischen unternehmerischem Risiko und globalem Anspruch entsteht ein Konflikt von grundsätzlicher Bedeutung. Was bedeutet Eigentum in einer Zukunft, die längst über unseren Planeten hinausreicht?

Ich möchte Sie auf ein Gedankenexperiment mitnehmen: Sie gründen eine Firma für Asteroid Mining. Es ist am Anfang schwer. Sie wissen, dass Gewinne ungewiss sind und wenn, dann frühestens in fünf Jahren kommen werden, vielleicht auch erst in zehn. Es dauert lange, bis Sie Investoren finden, die Ihnen vertrauen, weil zuvor schon mehrere Firmen mit fast gleichlautenden Konzepten insolvent gegangen sind. Zudem ist den meisten der Investitionszeitraum, bis ihr Geld wieder zurückkommt, viel zu lang. Doch Sie bleiben hartnäckig und können einige Geldgeber überzeugen.
Sie engagieren Astronomen, die auf die Suche gehen nach Asteroiden mit wertvollen Metallen wie Platin. Sie senden eine unbemannte Sonde zu einigen erdnahen Asteroiden, um zuerst einmal Proben zu entnehmen. Die ersten Objekte stellen sich als wenig lohnend heraus. Die Kosten sind zu hoch im Vergleich zu dem möglichen Gewinn.

Doch dann kommt der Durchbruch: Sie finden einen geeigneten Asteroiden, und es gelingt Ihnen in der Tat, wertvolle Metalle der Platingruppe zur Erde zu bringen. Aber dann klagt eine Gruppe von Ländern, die 1979 den sogenannten »Mondvertrag« unterzeichnet haben, das »Agreement Governing the Activities of States in the Moon and other Celestial Bodies«, das 1984 in Kraft trat. Der Vertrag bezieht sich nicht nur auf den Mond, sondern auf alle Himmelskörper und somit auch auf Asteroiden.

Einige Länder fordern nun, dass Sie einen großen Teil Ihres Gewinns abgeben sollen an Menschen, die noch nie etwas mit Asteroid Mining zu tun hatten und von denen viele nicht einmal genau sagen könnten, was ein Asteroid ist. Geschweige denn, dass sie Raketen in den Orbit gebracht hätten. Sie berufen sich aber auf Artikel IV, Absatz 1 sowie Artikel XI, Absatz 1 und 3 des Vertrags, in denen es heißt:
»Die Erforschung und Nutzung des Mondes soll Aufgabe der gesamten Menschheit sein und zum Nutzen und im Interesse aller Länder, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstand, erfolgen. Dabei sind die Interessen künftiger Generationen sowie die Notwendigkeit der Förderung eines höheren Lebensstandards und besserer wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen gebührend zu berücksichtigen.« So weit Artikel IV.

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In Artikel XI heißt es: »Der Mond und seine natürlichen Ressourcen sind das gemeinsame Erbe der Menschheit … Weder die Oberfläche noch der Untergrund des Mondes, noch irgendein Teil davon oder die darin vorhandenen natürlichen Ressourcen dürfen Eigentum eines Staates, einer internationalen zwischenstaatlichen oder nichtstaatlichen Organisation, einer nationalen Organisation oder einer nichtstaatlichen Einrichtung oder einer natürlichen Person werden.«

Der Mondvertrag, inzwischen von 22 Ländern unterzeichnet und von 18 ratifiziert, wurde in Anlehnung an das Gesetz über den Meeresboden konzipiert, und ein Delegierter aus Sri Lanka erklärte damals in einfachen Worten, wie das gedacht sei: »Wenn Sie die Klümpchen auf dem Meeresgrund berühren, berühren Sie mein Eigentum. Wenn Sie sie wegnehmen, nehmen Sie mir mein Eigentum weg.«
Die Kläger fordern nun ihren »gerechten Anteil« an dem Gewinn, den Sie erzielt haben, denn das Platin gehöre nicht Ihnen, sondern der gesamten Menschheit – und insbesondere auch den Entwicklungsländern, die oft noch keine Raumfahrt betreiben. Würden die Kläger recht bekommen, könnten weder Sie noch ein anderes Unternehmen künftig Investoren gewinnen. Das Thema Asteroid Mining wäre nach diesem ersten Versuch Geschichte.

Hier halten wir erst einmal inne – ich werde später ausführlicher auf den Mondvertrag, seine Geschichte und Relevanz eingehen. Nur so viel jetzt schon: Der Investor kann beruhigt sein, denn die Klage auf Basis eines Vertrags, den nur wenige Länder unterzeichnet haben, ist nicht erfolgversprechend.
Zunächst aber ein zweites Gedankenexperiment: Wir sind im Jahr 2075. Es ist gelungen, erste Siedlungen auf dem Mars zu etablieren, mit einigen Tausend Menschen und einem Vielfachen an Robotern. Die Menschen bauen unterirdische Häuser und Kuppelsiedlungen, ein Krankenhaus und andere Einrichtungen. Aber es gibt ein Problem: Sie müssen lernen, dass es auf dem Mars – anders als da, wo sie herkommen – kein Privateigentum an Grund und Boden gibt. Sie versuchen zwar, Privatbesitz zu begründen und sogar ein digitales Grundbuch einzurichten, doch Juristen pfeifen sie zurück.

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Diesmal beziehen sie sich nicht auf den Mondvertrag von 1984, sondern auf den Weltraumvertrag (Outer Space Treaty) von 1967. Hier heißt es in Artikel II: »Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.« Und in Artikel I des Vertrags heißt es, die Nutzung des Weltraums »wird zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchgeführt und ist Sache der gesamten Menschheit«.

Das Argument, das beim Mondvertrag galt, nur wenige Länder hätten den Vertrag unterzeichnet, kann hier nicht vorgetragen werden, denn der Weltraumvertrag wurde von 139 Staaten unterzeichnet und von 117 ratifiziert, darunter alle wichtigen Raumfahrtnationen wie die USA, China und Russland.
Die Kläger stellen sich auf den Standpunkt, der Vertrag verbiete in Artikel II nicht nur die Aneignung von Himmelskörpern durch Nationen, sondern auch jede Form des Privateigentums. Und Artikel I sei so auszulegen, dass die Erträge aus der Rohstoffgewinnung gleichmäßig unter den Nationen aufzuteilen seien – eine Interpretation, die mitunter vertreten wurde.

Ob sie mit dieser Auslegung recht haben, werde ich später prüfen. Nehmen wir einen Moment lang an, sie hätten recht mit dieser Auslegung. Es gibt kein Eigentum, weder staatliches Eigentum an Grund und Boden (den sie gegebenenfalls pachten könnten) noch Privateigentum, da jede Form der Aneignung durch Staaten oder Privatpersonen verboten sei. Könnte eine solche Gesellschaft existieren oder gar wirtschaftlich erfolgreich sein? Natürlich nicht.

In den meisten erfolgreichen Ländern gibt es Privateigentum an Grund und Boden. Und dort, wo es das nicht gibt, können Sie immerhin vom Staat für 50 bis 99 Jahre Nutzungsrechte erwerben, die auch weiterverkauft werden können – das gilt etwa in Vietnam und China oder (hinsichtlich der 99 Jahre) in Singapur. Nur in Nordkorea ist nicht einmal das möglich. Die Eigentumsverhältnisse auf dem Mars wären also am ehesten mit denen in Nordkorea zu vergleichen, einem Land, in dem große Armut herrscht und in dem bei jeder schlechten Ernte Menschen hungern.

Glauben Sie, eine Siedlung auf dem Mars könnte erfolgreich sein, wenn sie wirtschaftlich Nordkorea ähnelt? Was soll Menschen und Unternehmen motivieren, Grundstücke auf dem Mars zu entwickeln und sich dort anzusiedeln, wenn sie kein Privateigentum erwerben können oder aber die Erträge aus der Bewirtschaftung zumindest teilweise abgeben müssten?

Prof. Hans-Werner Sinn, ehem. Präsident des ifo-Instituts, sagt über „Weltraumkapitalismus“: „Dieses Buch berichtet über das nächste große Thema der Zukunft unserer Wirtschaft, bei dem sich Deutschland sehr beeilen muss, um nicht vollends den Anschluss zu verlieren. Am Beispiel der privaten Raumfahrt zeigt Zitelmann überzeugend, warum Unternehmertum der oftmals weit überschätzten staatlichen Industriepolitik überlegen ist. Das ideale Geschenk für Freunde aller Art und nicht zuletzt für die eigene Erkenntnis.“

Rainer Zitelmann. Weltraumkapitalismus. LMV, Paperback, 336 Seiten, 22,00 €


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