Das Landesgericht in Wien hat entschieden, dass islamisches Recht (Scharia) für Schiedsverfahren angewendet werden darf, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren. Das Urteil löste Kritik über die fortschreitende „Islamisierung“ Österreichs aus.
picture alliance/dpa | Arne Dedert
In dem betreffenden Fall hatten zwei Männer einen Vertrag unterzeichnet, der vorsah, dass im Falle von Konflikten ein Schiedsgericht „auf der Grundlage des islamischen Rechts (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) in Übereinstimmung mit der Billigkeit in der Angelegenheit nach bestem Wissen und Gewissen“ entscheiden sollte.
Der Begriff Ahlus-Sunnah wal-Jamaah bezeichnet die sunnitische islamische Gemeinschaft. Nachdem es zu einem Konflikt zwischen den beiden Männern gekommen war, entschied das Schiedsgericht gegen den Kläger und verpflichtete ihn zur Zahlung von 320.000 Euro. Der Kläger reichte daraufhin Klage beim Landgericht Wien für Zivilsachen ein. Er argumentierte, dass die Anwendung des islamischen Rechts willkürlich sei, da Gelehrte die Scharia unterschiedlich auslegten. Darüber hinaus verstoße die Berufung auf die Scharia gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts.
Das Gericht befand jedoch, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts rechtmäßig war. Ob hier islamische Rechtsvorschriften angewendet wurden, konnte laut Landesgericht nicht überprüft werden. Das Ergebnis des Schiedsgerichts widersprach nicht den österreichischen Grundwerten, und das war alles, was zählte. Islamische Rechtsvorschriften, betonte das Landesgericht, könnten „in einer Schiedsvereinbarung für Vermögensansprüche wirksam vereinbart werden“.
Das Gerichtsurteil hat eine Welle der Kritik über die „Islamisierung“ Österreichs ausgelöst. „Dies öffnet dem politischen Islam noch mehr Tür und Tor“, schrieb Michael Schilchegger, Abgeordneter und Sprecher für Verfassungsrecht der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), in einer Pressemitteilung. „Das Urteil stärkt islamische Parallelgesellschaften in Österreich und schwächt diejenigen Kräfte, die sich dem Islam nicht unterwerfen wollen. Ein trauriger Tag für den säkularen Rechtsstaat.“
Sein Parteikollege Manfred Haimbuchner schloss sich dieser Meinung an und schrieb: „Die Scharia ist mit dem österreichischen Rechtsverständnis unvereinbar und verstößt gegen alle mir bekannten moralischen Standards. Leider ist unser Rechtsstaat derzeit machtlos gegen diese Form des Islam.“
Nicht nur Konservative sind über das Urteil des Gerichts empört. Die Türkische Kulturgemeinschaft (TKG), eine Vereinigung säkularer Türken in Österreich, protestierte gegen die Entscheidung, die Scharia „als Recht“ anzuerkennen, und verwies auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2003, nach dem die Scharia und die daraus resultierende Einführung eines parallelen Rechtssystems in Europa verboten sind.
„Die Entscheidung des Wiener Gerichts ist ein schwerwiegender Eingriff, heute in die säkulare Wirtschaft, morgen vielleicht in Produktions-, Dienstleistungs- und Vertriebsvorschriften“, schrieb Melissa Günes, Generalsekretärin der TKG.
Der aus dem Englischen übersetzte Beitrag erschien zuerst bei Brussels Signal.

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In welchem Umfang berücksichtigt die Scharia Frauenrechte und Selbstbestimmung, und wie ist es zu erklären, dass es Berichte über Diskriminierung und Gewalt gegen Mädchen in Schulen gibt, weil sie sich nicht an islamische Kleidervorschriften halten? Was sagen dazu die politischen Anhänger und Führungsspitzen von Linken und Grünen – betrachten sie dieses Thema als nicht relevant, weil sie bislang keinen direkten Kontakt damit hatten?
Das ist der vorsichtige Einstieg um das Unvermeidliche noch zu harmonisieren, denn verhindern kann oder will man es nicht mehr und Wien`s Mauern, als ehemalige Bastion christlichen Glaubens werden nun im Nachhinein stückchenweise geschleift und ist nur über die Unfähigkeit der Politik zu bewerkstelligen, bis der rote Halbmond über ganz Westeuropa weht. Dieser Prozeß wäre längst nicht so schlimm würde man sich innerhalb der christlichen Community austauschen, wo zumindest der gemeinsame Glauben eine Rolle spielt und währenddessen lassen sie genau jene einwandern, die nicht nur wirtschaftliche Absichten hegen, sondern auch an eine Übernahme durch ihr Führungspersonal denken und damit sind… Mehr
Zitat: „In dem betreffenden Fall hatten zwei Männer einen Vertrag unterzeichnet, der vorsah, dass im Falle von Konflikten ein Schiedsgericht „auf der Grundlage des islamischen Rechts (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) in Übereinstimmung mit der Billigkeit in der Angelegenheit nach bestem Wissen und Gewissen“ entscheiden sollte.“ > Nun ja, so sehr auch ich GEGEN die/eine Islamisierung bin, sehe ich diesen Fall aber mit Blick auf die genannten Fakten auch weniger kritisch. Denn mit Blick auf obiges Zitat sind hier doch wohl zwei Männer, also zwei Privatpersonen, irgendeinen Vertrag eingegangen und haben dabei vereinbahrt, dass sie BEIDE „im Falle von Konflikten ein Schiedsgericht „auf… Mehr
ich sehe es auch so .
Zuerst gibt es im Zivilen die Vertragsfreiheit (zumindest in D), demnach hätte auch ein katholischer Priester oder der Torwart vom lokalen Fußballclub als Schiedsmann bestimmt werden können.
Zu prüfen wäre, ob der Vertrag an sich gegen Gesetze/die guten Sitten verstößt, oder wegen formaler Fehler anfechtbar ist.
Warum haben die beiden Vertragspartner eigentlich in ihrem „Privatvertrag“ nicht vereinbart, dass dem schuldigen gemäß der Scharia die Hände abgehackt werden?
Na, kann ja nach diesem Urteil noch kommen. Am Ende der Unterwerfung gilt ausschließlich die Scharia für das gesamte Österreich.
In Deutschland wahrscheinlich noch etwas früher.
Also gar kein Ersatz für ein ordentliches Gericht, sondern einfach ein Schiedsgericht. Da sehe ich erstmal kein Problem, wenn die Vertragsparteien diesem Schiedsgericht zugestimmt haben. Nachdem das Ergebnis der einen Partei aber nicht gefallen hat, wollte sie dagegen vorgehen. Schlechter Verlierer, würde ich sagen. Allerdings sollte der Gang vor ein ordentliches Gericht nicht ausgeschlossen werden dürfen. Solche Schiedsgerichte gibt es überall, z.B. im Sport oder bei Anwälten oder Ärzten (nur untereinander). Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten in manchen Bundesländern gibt es solche Schlichtungsstellen oder auch bei Streit mit Banken. Der anschließende Gang vor ein ordentliches Gericht ist da allerdings nie ausgeschlossen. Der Skandal… Mehr
„und verwies auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2003, nach dem die Scharia und die daraus resultierende Einführung eines parallelen Rechtssystems in Europa verboten sind.“
Aber den Islam in Europa erlauben, der ohne Scharia keinen bestand hätte. Ich hoffe, das alle vor Gericht kommen, die diesen „Glauben“ in Europa erlaubt haben!
Noch einfacher: Scharia verboten, aber Islam erlauben.
Höchste Zeit, Österreich wieder zu österreichisieren.
Kickl-Herbert – GO! GO! GO!!
Das BGB in Deutschland hat für Vermieter nur Nachteile parat. In Österreich wird es nicht anders sein. Ob die Scharia da neue Möglichkeiten eröffnet?
Bei einer Trennung des Rechts in Gläubige und Ungläubige?
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DHS Sec. Kristi Noem: “A nation without borders is no nation at all. And we’re so thankful that we have a president that understands that a secure border is important to our country’s future.” https://x.com/libsoftiktok/status/1957929149160632541
Das Internationale Privatrecht ermöglicht unter gewissen Umständen die Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften. Geschäftsleute können vertraglich vereinbaren, was sie wollen, sofern es nicht rechts- oder sittenwidrig ist. Alles OK soweit, aber jeder, der aufgrund einer so schwammig formulierten Vereinbarung einen Nachteil hinnehmen muss, wird ein ordentliches Gericht anrufen, um seinen Nachteil abzuwehren. Das ist das immanente Problem mit den Parallelgesellschaften. Man hat noch eine 2. Karte im Ärmel. Das Urteil des Landgerichts sollte als Warnung verstanden werden: Wer sich auf fremdes Recht verständigt, hat sich diesem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Es hätte auch darüber befinden können, ob die pauschale Vereinbarung der… Mehr
Das will jetzt keiner hören. Aber wir haben in Österreich und ebenso in Deutschland Vertragsfreiheit. Das bedeutet, solange ein privater Vertrag nicht das BGB, das StGB oder eine anderweitig gesetzte Rechtsnorm verletzt, ist er gültig. Das ist auch in Ordnung so. Die Richter hatten also zu prüfen, ob der betroffene Vertrag eine gesetzte Rechtsnorm verletzt. Das hat er im konkreten Fall offenbar nicht. Das Schuldverhältnis aus dem Vertrag ist somit gültig. Dass dieser Vertrag rechtskonform ist, bedeutet jedoch nicht, dass die Richter gleich die gesamte Scharia für rechtskonform erklärt hätten. Das ist frei interpretierter Bullshit. Die Scharia verletzt in weiten… Mehr
Das Problem ist, dass -Scheibchen für Scheibchen – dem Islam immer weiter nachgegeben wird. Diese unsägliche „Religion“ macht sich bei uns immer breiter, fordert und fordert. Und unsere woke Politik und sogar die Justiz geben sanft nach, so lange, bis dem Islam die Unterwerfung Europas gelungen ist.
Das ist das eigentliche Problem.