„Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“

Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur von ihren Ämtern zurück. Im TE-Interview spricht die Aktivistin Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie.

IMAGO

Rona Duwe ist Aktivistin und Autorin, die sich gegen die Transideologie einsetzt, insbesondere gegen hormonelle und operative Eingriffe bei Kindern. Dafür wird sie von Transaktivisten scharf angegriffen. Mit Tichys Einblick spricht sie über die maßgebliche Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Genderdysphorie. Deren Mitautorin Sabine Maur trat von ihren Ämtern als (Vize)Präsidentin zweier Psychotherapeutenkammern zurück, nachdem ein Online-Seminar mitgeschnitten wurde, in dem sie Psychotherapeuten nahelegt, Indikationsschreiben zu manipulieren, um in bestimmten Fällen operative Eingriffe zu ermöglichen. Duwe berichtet auch über den Prozess, den sie bezüglich dieser Sache gegen Sabine Maur gewonnen hat.

Tichys Einblick: Frau Duwe, kürzlich ist Sabine Maur von ihren Positionen als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BTK) und als Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (PTK RLP) zurückgetreten. Transgenderaktivisten sehen darin das Ergebnis einer Kampagne gegen Frau Maur, an der Sie Anteil haben sollen, weil Sie einen Videomitschnitt aus einer Online-Fortbildung geteilt haben, in der Frau Maur als Referentin aufgetreten war. Was genau ist da passiert?

Rona Duwe: Frau Maur hat in diesem Video dargelegt, wie man als Psychotherapeut Regelungen der Krankenkassen zur Kostenübernahme bei genderaffirmativen Eingriffen umgehen kann. Das ist unter anderem deshalb von Bedeutung, weil Frau Maur in ihren offiziellen Positionen als Vizepräsidentin der BTK und Präsidentin der PTK RLP eine wichtige Position innehatte. Eine der führenden Personen im Bereich der Psychotherapie in Deutschland erklärt hier, wie Therapeuten geltende Regelungen unterlaufen können.

Um welche Regelungen handelt es sich?

Aktuell liegt unter dem Diagnoseschlüssel F64 der ICD10 eine recht eindeutige Definition von Transsexualismus vor. Demzufolge gilt als transsexuell, wer von seinem Geburtsgeschlecht ins Gegengeschlecht wechseln will. Das setzt natürlich eine eindeutige Zuordnung voraus, und dadurch ist bei operativen Eingriffen auch klar, in welche Richtung die gehen sollen. Wenn sich jemand als non-binär identifiziert, ist das völlig unklar, da ja die Zuordnung nicht eindeutig ist.

Das Bundessozialgericht hat daher festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. Es soll durchaus irgendwann Eingriffe für sogenannte non-binäre Personen geben. Aber noch gibt es in Deutschland keine klaren Regelungen, wie Ärzte „Non-Binarität“ richtig diagnostizieren sollen, wie sie verhindern sollen, dass Schäden entstehen, und so weiter. Die Kostenübernahme für diese Eingriffe ist daher ausgesetzt, solange das alles unklar ist.

Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Aus Maurs Sicht ist es unethisch, dass sogenannte non-binäre Menschen von vornherein von einer Finanzierung ausgeschlossen sind. Darum hat sie in der Online-Fortbildung erklärt, dass sie für Menschen, die sich als „non-binär“ erklären, die Diagnose F64 in das Indikationsschreiben schreibt und die erklärte „Non-Binarität“ verschweigt, denn diese führt zur Ablehnung der Krankenversicherungen.

Sabine Maur ist nun mit dem Versuch, Ihnen die Verbreitung des Videos zu untersagen, gescheitert. Wie kam es zu dem Verfahren?

Derzeit wird es von Transgender-Aktivisten so dargestellt, als hätten wir eine transfeindliche Kampagne gestartet. Tatsächlich war mein Ausgangsthread eine kritische Auseinandersetzung zum Thema des geplanten EU-weiten Konversionstherapieverbots, das heißt, dass die Selbstidentifikation auch therapeutisch nicht infrage gestellt werden darf.

Da habe ich Maur als eine der wichtigen Transaktivistinnen in Deutschland genannt und zu meinen Aussagen sozusagen als Beleg das Video eingesetzt. Das Video war da schon vier Monate online. Es kam nicht von mir, mir war nicht bewusst, dass es unerlaubt gefilmt wurde und es hatte bei mir auch keine hohen Zugriffszahlen. Dann kam die Abmahnung. Das habe ich nicht öffentlich gemacht, habe aber durch meinen Anwalt mitteilen lassen, dass ich das nicht unterzeichnen werde.

Maur hatte ihre Persönlichkeitsrechte geltend gemacht und das Urheberrecht. Sie hat argumentiert, dass dieses Video in einer geschlossenen Fortbildung aufgenommen wurde. Wir waren aber der Überzeugung, dass wir dieses Video für ein „Zeugnis der Zeitgeschichte“ halten, denn dieser Leak ist ja von großem öffentlichem Interesse und sollte öffentlich diskutiert werden dürfen. Ohne mein Zutun ist das Video weiter von anderen geteilt worden und war schließlich auch Thema in einem Artikel der WELT. Ich selbst hatte es ab Zeitpunkt der Abmahnung nicht mehr geteilt.

Wir hatten nicht damit gerechnet, dass sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung einreicht, da es laut meinem Anwalt für sie riskant war. Erst zu dem Zeitpunkt des Antrags für ein Gerichtsverfahren bin ich dann an die Öffentlichkeit gegangen. Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.

Welcher Argumentation haben sich die Richter angeschlossen?

Die Richter haben auf einen Vergleich gedrängt. Ich hätte den Tweet und das Video löschen müssen und die Kosten des Verfahrens wären geteilt worden. Frau Maur hat aber auf einem Urteil bestanden, obwohl die Richter mehrfach betont haben, dass ein Urteil für sie sehr nachteilig ausfallen könnte. Sie ist nun zu dreiviertel unterlegen, und die Richter haben detailliert ausgeführt und kritisiert, dass sie sich als Kammerpräsidentin und Vizepräsidentin in dieser Form geäußert hat. Denn in dieser Position ist sie auch dafür zuständig, darüber zu wachen, dass sich Psychotherapeuten berufsrechtsgemäß verhalten.

Frau Maurs Argumentation, sie sei da nur als Psychotherapeutin aufgetreten und in einem geschlossenen Seminar, hat das Gericht nicht gelten lassen. Das Video ist durch das Urteil zum Zeugnis der Zeitgeschichte geworden und darf ungestraft geteilt werden.

Frau Maurs Versuch, das Video zu unterdrücken, ist also ins Gegenteil umgeschlagen und sie musste zurücktreten. Warum ist diese richterliche Entscheidung so wichtig? Wird sie Auswirkungen auf die Diskussion über die Transgender-Ideologie haben?

Das hoffe ich. Frau Maur hat eine entscheidende Rolle in Deutschland gespielt und hat die transaffirmative Position vertreten und verbreitet. Sie ist auch Mitautorin der SK2-Leitlinie, die den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sich als transgender identifizieren, zum Gegenstand hat.

Wir brauchen da in Deutschland dringend eine andere Perspektive. Leider ist es immer noch so, dass gerade auch in den Medien vorrangig die transgenderaffirmative Position Gehör findet. Und diese Leitlinie muss zurückgenommen werden.

Lassen Sie uns über diese Leitlinie sprechen, die Sabine Maur mitverfasst hat. Eine SK2-Leitlinie ist eine Empfehlung, die durch eine repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppe von Fachgesellschaften erarbeitet wird. Hier handelt es sich um die „S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“. Was ist aus Ihrer Sicht an dieser Leitlinie problematisch?

Zum einen ist schon vielfach dargelegt worden, dass sie nicht evidenzbasiert ist. Und ich meine, eine Leitlinie, die sich um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen dreht, sollte evidenzbasiert sein.

Nun muss man dazu sagen, dass ich nicht vom Fach bin, ich bin keine Ärztin oder Psychotherapeutin. Aber ich beobachte die Diskussion um diese Leitlinie und beschäftige mich seit Jahren intensiv mit dem Themenfeld. Was ich besonders problematisch finde, ist, dass da Kinder und Jugendliche als zustimmungsfähig dargestellt werden, also als könnten sie derart weitreichende Eingriffe einschätzen.

Also man ist der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche die Konsequenzen hormoneller Behandlungen oder operativer Eingriffe überblicken können?

Genau. Nicht einmal bei einem Tattoo sind Kinder zustimmungsfähig. Aber hier geht es um hormonelle und operative Eingriffe mit weitreichenden Auswirkungen auf das eigene Leben. Und klar kann es sein, dass man als Mädchen in der Pubertät seine Brüste schrecklich findet oder keine Menstruation haben möchte. Nun behauptet man, man würde die Jugendlichen in der Therapie zur Zustimmungsfähigkeit hinleiten. Meines Erachtens ist das nicht möglich.

Und wenn Kinder und Jugendliche als zustimmungsfähig gelten, dann droht eben auch, dass Eltern von staatlicher Seite angegangen werden, wenn sie ihren Kindern eine Transition verweigern. Das ist auch als Empfehlung in der Leitlinie enthalten.
Da gibt es einen aktuellen Fall, wo das Jugendamt Eltern das Sorgerecht entziehen wollten, weil sie ihrem Sohn eine Hormonbehandlung verweigert haben. Glücklicherweise haben sie kürzlich ihr Verfahren gewonnen.

Außerdem haben wir in Deutschland ein Sterilisationsverbot. Diese Eingriffe führen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Sterilität. Vor allem, wenn zunächst Pubertätsblocker und dann gegengeschlechtliche Hormone verabreicht werden. Das ist den entsprechenden Akteuren auch bekannt.

Auch dem Ethikrat ist bekannt, dass diese Eingriffe potenziell sterilisierend sind. Sie wägen das ab, weil sie der Meinung sind, dass die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel suizidgefährdet sein könnten, wenn man sie nicht entsprechend behandelt.

Aber all das ist mittlerweile weitestgehend widerlegt. Wir hängen da in Deutschland stark zurück, was die internationale Entwicklung angeht. In vielen europäischen Ländern sind diese Eingriffe mittlerweile stark zurückgedrängt worden.

In Deutschland wird es weiterhin vorangetrieben, auch entgegen der Cass Review von 2024 zum Beispiel, die eine Metastudie war. Auch entgegen deutscher Studien, wie zum Beispiel von Florian Zepf vom Universitätsklinikum Jena, der an der Leitlinienkommission beteiligt war und aus berufsethischen Gründen ausgestiegen ist.

Auch andere haben immer wieder dagegengehalten, auch Fachverbände, beispielsweise die Bundesärztekammer. Viele wurden allerdings von den Vertretern und Befürwortern der Leitlinie diffamiert, sie seien transfeindlich oder gar rechtsextrem. Aber das ist ja keine wissenschaftliche Argumentation. Hinzu kommt: Die deutsche Leitlinie basiert ganz wesentlich auf der amerikanischen Leitlinie der WPATH (World Professional Association for Transgender Health, Anm. d. Red.). Die ist massiv umstritten.

Warum?

Es ist aufgeflogen, dass die Autoren wussten, dass Kinder und Jugendliche in dem Alter nicht zustimmungsfähig sind. Sie wussten auch, dass sie ihre Orgasmusfähigkeit verlieren, je nachdem, wie früh man mit Pubertätsblockern einsetzt. Und ein besonderer Skandal, der unter den Teppich gekehrt wurde, ist, dass auch Kastrationsfetischisten an der letzten Leitlinie beteiligt waren: Da steht nun also auch „Eunuch“ als angeborene Genderidentität. Das ist überhaupt nicht seriös.

Das klingt unglaublich.

Der Translobbyverein dgti (Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, Anm. d. Red.) hat dann gesagt, dass sie das Kapitel „Eunuch“ ablehnen, aber auch gemeint, die entsprechenden medizinischen Behandlungsempfehlungen seien im Kapitel „non-binär“ erfasst. Die Eingriffe, die für Leute vorgesehen sind, die sich als Eunuch identifizieren, könnte man gemäß dieser Lesart auf sogenannte Non-binäre anwenden.

Das heißt, die SK2-Leitlinie umfasst auch sogenannte Non-binäre, also diejenigen, denen Maur operative Eingriffe auf Kosten der Krankenkasse ermöglichen wollte?

Ja. Man muss sich klarmachen, was für eine Tür man da öffnet. Ich habe den Eindruck, dass den Krankenversicherungen das auch unterschwellig bewusst ist: Es gäbe dann überhaupt keine klare Definition mehr dafür, was man da eigentlich finanziert.

Im Endeffekt läuft es auf Wunscheingriffe hinaus, die wirklich drastisch sein können. In den USA gibt es zum Beispiel sogenannte „nullification“-Operationen. Diese Operationen werden als Lösung für sogenannte non-binäre Menschen angepriesen. Da werden dann alle primären und sekundären Geschlechtsmerkmale entfernt. Ob das in Deutschland in der Form beispielsweise in Privatkliniken schon durchgeführt wird, weiß ich nicht. In Deutschland geht es bei Eingriffen für „Non-binäre“ derzeit vorrangig um Brustamputationen bei Mädchen und jungen Frauen.

Sie sagen, dass sich auch Fachverbände gewehrt haben. Warum ist die Leitlinie dennoch so einseitig transaffirmativ?

Man hat sehr stark mit Aktivisten zusammengearbeitet. Zum Beispiel mit dem Trans-Kinder-Netz e.V., also mit Vereinen, die das Ganze ohnehin befürworten, nicht aber zum Beispiel mit kritischen Elterninitiativen. Ich bin selbst Aktivistin, keine Medizinerin, aber ich halte es schon für problematisch, eine solche Handlungsempfehlung gemeinsam mit Aktivisten zu entwickeln.

Auch im Urteil des Bundessozialgerichts heißt es zum Beispiel, es lägen neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor, in dem Sinne, dass es non-binäre Menschen gäbe. Aber das stimmt nicht: Es gibt schlichtweg keine echte Wissenschaft zu diesem Thema, dass ein Mensch „non-binär“ geboren wäre. Es gibt nicht einmal einen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass es eine angeborene Genderidentität gibt.

Auch da muss es also ein Umdenken geben. Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland so weit zurückhängen, während unsere Nachbarländer da zum Teil schon massiv gegengesteuert haben, weil die potenziellen Schäden die Vorteile überwiegen.

Nun hatte Frau Maur wie gesagt eine Führungsposition inne. Haben Sie Einblick, wie dieses Thema insgesamt unter Psychotherapeuten gesehen wird? Gehört sie einer kleinen radikalen Pressure-Group an, oder steht die Mehrheit der Therapeuten dahinter?

Das ist sehr unterschiedlich. Einige Therapeuten, Wissenschaftler und Gruppierungen haben sich sehr kritisch zu dem Thema geäußert, unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und die Bundesärztekammer. Eine Schweizer Gruppierung hat sich auch geweigert, die Leitlinie zu unterzeichnen. Sie ist eben auch unter Experten massiv umstritten.

Allerdings ist das ja auch ein Randthema. Ich denke, viele Therapeuten haben meines Erachtens dazu erst einmal keine Meinung. Und dann kommt eben jemand wie Frau Maur in Ihrer Funktion, und bietet Fortbildungen an als Expertin. Das hat dann ein besonderes Gewicht und die kritische Perspektive bleibt außen vor.

Erschwerend kommt hinzu, dass wir seit 2021 das Konversionstherapieverbot haben. Psychotherapeuten machen sich potenziell strafbar, wenn sie eine selbsterklärte Genderidentität nicht unumwunden bestätigen. Und sich dagegen kritisch einzusetzen, kann eben auch negative berufliche Folgen haben, man wird unter Umständen als rechtsextrem oder transfeindlich verunglimpft. Insofern ist es auch in diese Richtung ein wichtiges Signal, dass nun tatsächlich mal eine Transaktivistin zurücktreten musste. Denn sonst müssen immer die Kritiker um ihre Existenz fürchten.

Dieser Schritt stellt also für die Implementierung der Transideologie in der Psychotherapie einen Rückschlag dar. Allerdings ist das ja nur ein Feld, in dem Transaktivisten aktiv sind. Wie sieht es derzeit insgesamt mit der Bewegung aus?

Ein Problemfeld, das sich derzeit auftut, sind Privatkliniken, die operative Eingriffe massiv bewerben. Die werden in den Sozialen Medien immer präsenter und arbeiten mit Influencern zusammen, die vor allem Brustamputation und Testosteroneinnahme bei Mädchen glorifizieren. Da setzen Mädchen dann Crowdfundings auf, um sich eine Brustamputation in einer Privatklinik zu finanzieren – so eine Operation kostet circa 6000 Euro, das kann man durchaus erreichen.

Testosteroneinnahme wird mit Do-it-yourself-Programmen angepriesen, manche Influencerinnen spritzen sich da schon selbst vor laufender Kamera. Die „soziale Ansteckung“ ist ein Riesenproblem und muss dringend angegangen werden.

Würden Sie trotzdem sagen, dass sich die Transaktivisten auf dem Rückzug befinden?

In den USA haben wir schon Klagen von Detransitionern. Da hat zum Beispiel eine Frau geklagt, bei der mit 16 Jahren eine Brustamputation durchgeführt wurde. Da ist sowohl der Psychotherapeut verklagt worden, der ihr das Indikationsschreiben ausgestellt hat, als auch der Chirurg.

Wie gesagt, die Krankenkassen sind schon vorsichtiger geworden, die Bundesärztekammer hat sich kritisch positioniert. Die kritische Perspektive gewinnt definitiv immer mehr Gehör.

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