Ein Treffer, eine Luftnummer

Für 2025 wählte die Jury das Unwort „Sondervermögen“. Auf Platz zwei landete das „Zustrombegrenzungsgesetz“. Warum die sprachkritische Aktion damit einmal getroffen und einmal völlig danebengelegen hat.

picture alliance/dpa | Christian Lademann

Zum politischen Ritual des Jahresbeginns gehört die Wahl des „Unwort des (vergangenen) Jahres“. Es gibt zwar auch ein „Wort des Jahres“ (2025: KI-Ära) sowie zahlreiche andere Jahrespreisträger – „Manager des Jahres“, „Vogel des Jahres“, „Baum des Jahres“, „Roman des Jahres“ usw. –, aber der seit 1991 vergebene Negativpreis „Unwort des Jahres“ ist medial am besten vernetzt und etabliert. Für 2025 wählte die Jury (4 Sprachwissenschaftler + 1 Journalist) zwei Unwörter: (1) Sondervermögen und (2) Zustrombegrenzungsgesetz.

Was ist ein Unwort? Wörtlich bedeutet es „ein falsch gebildetes Wort“ (Unarmut, kaputtlos), im übertragenen Sinne „ein böses, unangebrachtes Wort“. Die Jury begründet ihre Wahl meistens damit, das Wort sei für eine Personengruppe „diffamierend“ oder bezeichne einen Sachverhalt „schönfärberisch“, „irreführend“ und „falsch“. Salopp ausgedrückt: Das Unwort des Jahres lügt und/oder beleidigt. Bei den Unwörtern von 2025 kritisierte die Jury an Sondervermögen (statt Schuldenaufnahme) die „irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes“, also eine Wortlüge, bei Zustrombegrenzungsgesetz die „Wassermetapher“, welche „Zuwanderung … als Bedrohung konnotiert“ und „Menschen, die sich auf der Flucht befinden, …entmenschlicht“.

Beide Wörter sind Fachausdrücke, gehören also nicht zum allgemeinen Wortschatz, womit sich für Laien ein Verständnisproblem stellt. Unter einem (staatlichen) Sondervermögen versteht man finanzrechtlich einen – in der Regel kreditfinanzierten – Nebenhaushalt zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, zum Beispiel das 2025 beschlossene „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro. Die Jury kritisiert zu Recht, dass der Gebrauch dieses Fachwortes „in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden“, und zwar in enormer Höhe. Auch die Schlussfolgerung stimmt: Es werden „dadurch demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert“. Die Frage, ob dies nicht typisch für „UnsereDemokratie“ ist, stellt sich die Jury nicht.

Beim Zustrombegrenzungsgesetz handelt es sich um den Kurztitel eines von der damaligen
Oppositionsfraktion CDU/CSU eingebrachten Gesetzesentwurfes, der am 31. Januar 2025
vom Deutschen Bundestag abgelehnt wurde. Der vollständige Titel lautete: „Gesetz zur
Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“, enthält
also auch die „Wassermetapher“ mit dem anstößigen Wort Zustrom. Dieses angebliche
Unwort bedeutet ein „Herbeiströmen in großen Mengen“ und kann sich auf die Natur (Luft,
Wasser) beziehen, Geld oder – wie im vorliegenden Fall – auf Personen, zum Beispiel den
Zustrom von Studenten an eine bestimmte Universität, von Touristen an einen bestimmten Ort
und von Migranten in ein bestimmtes Land. „Das individuelle Schicksal von Migrierenden
wird ausgeblendet“ interpretiert die Jury in das Zustrombegrenzungsgesetz hinein. Das zeigt
kreative Phantasie, aber hat mit der rein sprachlichen Bedeutung dieses „Unwortes“ nichts zu
tun.

Fazit. Die sprachkritische Aktion „Unwort des Jahres“ hat für 2025 einmal getroffen und
einmal völlig danebengelegen.

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Kommentare ( 5 )

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flo
29 Minuten her

Wirklich bemerkenswert am „Sondervermögen“ ist doch aber, huch, wie konnte das denn passieren, dass hier mal ein Wort den ersten Platz ergattert, dass nicht so klar linke Kritik an bürgerlich-konservativen „rechten“  Begriffen bedeutet. Gekürte Begriffe der letzten Jahre unter anderen: biodeutsch, Remigration, Sozialklimbim, Klimaterroristen, importierter Antisemitismus, Umvolkung, Anti-Abschiebe-Industrie, Gutmensch, Lügenpresse, … Das „Sondervermögen“ erfüllt auch nicht wirklich alle Kriterien auf der Website, nur das Kriterium Nr. 4: Ein Unwort soll eigentlich gegen die Prinzipien der Menschenwürde(1) und Demokratie(2) verstoßen, Gruppen diskriminieren(3), „euphemistisch, verschleiernd oder gar irreführend“(4) wirken. Fraglich auch, ob das Sondervermögen „auf öffentliche Formen des Sprachgebrauchs aufmerksam macht“, es… Mehr

Jens Frisch
44 Minuten her

Die „Junge Freiheit“ hat alternativ zu 5 Einzelpersonen eine Umfrage erhoben, an der 70.061 Menschen teilnahmen:
Auch dort war „Sondervermögen“ dabei, wenn auch auf Platz 2 – auf dem 1. Platz wählten deren Leser – wie passend! – „unsere Demokratie“

Micci
49 Minuten her

Hauptbedeutung des sogenannten „Unwortes“ ist die Klärung, an welcher Stelle sich unsere „Eliten“ beim Kampf gegen das Volk ertappt fühlen.

roffmann
1 Stunde her

Habe ich es nur übersehen oder gibt es ihn nicht , den Lügner des Jahres ? Wenn nicht, sollte das unbedingt passieren und ich habe auch schon einen Favoriten ! Nein , nein das kann man nicht machen , es gibt zu viele !

Klaus D
1 Stunde her

Zustrombegrenzungsgesetz….besser wäre gewesen man hätte es „Lawinenverhinderungsgesetz“ genannt – bezogen auf die aussage von Wolfgang Schäuble CDU (rip) aus dem jahre 2015*. Einen zustrom kann (könne manche) man ja noch als was positives darstellen aber eine lawine ist immer was bedrohliches.

*Schäuble vergleicht Flüchtlingsbewegung mit Lawine

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wolfgang-schaeuble-vergleicht-fluechtlingsbewegung-mit-lawine-a-1062373.html