Schulschließungen Fall für Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist nun mit der Frage beschäftigt, ob die in der „Bundesnotbremse“ beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtens waren. Dazu gehört explizit auch die Frage, ob es tatsächlich geboten war, die Schulen zu schließen – und ob das Angebot an alternativen Bildungsangeboten ausreichend war.

IMAGO / Jochen Tack

Der EGMR hat dazu einen Fragenkatalog an das Bundesjustizministerium geschickt, berichtet die WELT am Sonntag mit Berufung aus „Justizkreise“. Unter anderem möchte der EGMR wissen, ob das Kindeswohl wirklich der zentrale Maßstab für die erneuten Schulschließungen war.

Die Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen standen von Beginn an in der Kritik. Gerade Schüler aus einem sozial schwachen Umfeld standen in der Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Doch neue Statistiken zeigen, dass sich das Problem durch weite Teile der Gesellschaft zieht. Der IQB-Bildungstrend meldete im Oktober, dass 18 Prozent der Viertklässler nicht ausreichend Lesen und Zuhören können; weitere 30 Prozent sollen die Rechtschreibung und 22 Prozent das Rechnen nicht genügend beherrschen. Kritiker führten außerdem an, dass Kinder nicht maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt seien und dass sie durch eine Corona-Infektion nicht signifikant mehr bedroht seien als durch die üblichen Infektionskrankheiten im Schulgeschehen.

Now and then
Wie Lauterbach nun eine „drakonische Maßnahme“ verurteilt, die er früher unterstützte
Kritik, die nun von offizieller Seite bestätigt wird: In der letzten Woche hatte Karl Lauterbach die Schließungen als einen Fehler bezeichnet, der durch eine falsche Beratung der Wissenschaft – gemeint sind vermutlich Christian Drosten und Lothar Wieler – zustande kam.

Dass der EGMR diesen Fragenkatalog verschickt, ist keine Routine: Nur rund zwei Prozent der Beschwerden, die gegen Deutschland beim EMGR jährlich eingehen, werden der Bundesregierung mit Aufforderung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beschwerde geht von zwei deutschen Rechtsanwälten aus, die diese schon im Mai 2022 eingereicht hatten. Ihre vorherige Klage gegen die Schulschließungen wurden durch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen, mit der Begründung, dass sich die Bundesregierung auf wissenschaftliche Expertise berufen könne. Diese widerlege nicht eindeutig, so das Gericht, dass Schulschließungen zum Schutz von Risikogruppen vertretbar seien.

Mit Informationen von dts

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 10 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

10 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Fatmah
1 Jahr her

Die das verbrochen haben, sitzen in Amt und Würden und fallen höchstens nach Oben.

Thomas Hellerberger
1 Jahr her

Das kommt alles viel zu spät, ändert weder rückwirkend etwas, rehabilitiert für und bei keinem jemanden, der während der Pandemie niedergemacht oder sozial vernichtet wurde und ändert vor allem nichts an der Mentalität in Deutschland. Eben bin ich in Frankfurt mit der U-Bahn gefahren. Seit letzter Woche ist Maskentragen auch im grünschwarzen Hessen nicht mehr vorgeschrieben. Maskentragequote im Zug: Etwa 80 Prozent, bis letzte Woche praktisch 100 Prozent. DAS ist das Problem. Es gibt viele alternative Medien, die, teil sogar geifernd und verstockt, genauso an diesem Thema festkleben wie die Masse der Menschen glücklich und überzeugt der autoritären Ideologie der… Mehr

Michael M.
1 Jahr her
Antworten an  Thomas Hellerberger

Keine Sorge, spätestens Ende der kommenden Woche tragen keine 20% mehr die Gesichtswindel. Das war in Bayern seinerzeit auch so. Es gibt natürlich immer noch vereinzelte die den Lappen immer noch auf der Nase haben, aber man muss sich ja nicht um jeden Clown kümmern ?.

Fatmah
1 Jahr her
Antworten an  Thomas Hellerberger

Heute in Groß-Gerau Bus gefahren, von ca 25 Passagieren trug 1 (einer) eine Maske. Es ist ja auch nicht verboten, nur zwingen lassen will ich mich dazu auch nicht als erwachsener Mensch.

Autour
1 Jahr her
Antworten an  Thomas Hellerberger

Ich kann ihnen was die „Konservativen“ angeht zu 100% zustimmen. Nur fragen sie was die Linken so stark macht… Es ist ganz einfach! Es sind die jungen Menschen bis 30 Jahre! Der folgende Ausspruch erklärt ganz einfach die Misere der Konservativen.: „Wer bis 30 nicht links ist hat kein Herz. Wer ab 30 noch Links ist hat kein Gehirn.“ Es gibt einfach nicht genug junge Menschen, die nichts zu verlieren haben und somit für die Konservativen auf die Strasse gehen können. Da die meisten erst mit höherem Alter und Besitz konservativ werden ist es für diese Menschen dann nicht mehr… Mehr

Diogenes
1 Jahr her

Lächerlich! Der EGMR müßte an die 2 Jahre in Permanenz tagen, um die zahllosen Vergehen, insbesondere in Deutschland, gegen die Menschenrechte im Verlaufe selbst nur in der geographisch definierten Corona-Epidemie in D stattgehabt hat, aufzuarbeiten. Reine symbolische Beschäftigungstherapie! Jetzt mal so eben die hypothetischen Schäden im Bildungssystem herauszugreifen ist reinster, im Grunde beschwichtigend wirken sollender, Aktionismus der meint, damit die Unterdrückung und Verletzung der Menschenrechte in allen Lebensbereichen durch eine intensivste, verblödete, ataktische politische Einflußnahme niedrigster bis höchster Regierungsstellen, – vom Dorfbürgermeister bis zur Kanzlerin – zu vernebeln und quasi ungeschehen zu machen. Daß die längst bekannten Jahrgänge an den… Mehr

Hanno Spiegel
1 Jahr her

Es ist halt leider nicht mehr als eine symbolische Backpfeife für das BVG.

DerHerbert
1 Jahr her

Dass der EGMR hier nachfragt ist gut und richtig. Mal sehen was dabei rauskommt, wenn der Herr und Meister, sprich, die EU, bei der Regierung an die Tür klopft. Zumindest kann man das nicht so einfach wegschweigen oder ignorieren wie eine innerdeutsche, nationale Klage. Das Bundesverfassungsgericht als verlängerter Justizarm der Regierung kann man sowieso vergessen. Wenn man Zeit, Geld und Muse hat ist man besser beraten, sich an außerdeutsche Institutionen zu wenden. Die Anwälte haben alles richtig gemacht.

Marcel Seiler
1 Jahr her

a) Ich will nicht, dass ein Europäischer Gerichtshof sich in Deutschland einmischt. Auch dann nicht, wenn es gegen die von mir komplett abgelehnten Regierung geht.

b) Schulschließungen verstoßen gegen die Menschenrechte? Äh? Es ist doch kein Genozid. Geht es nicht eine Nummer kleiner?

c) Natürlich waren die Schulschließungen falsch – im Nachhinein betrachtet! Man tat es in der falschen Überzeugung, so Hunderttausende Tote zu verhindern. Wenn das richtig gewesen wäre, wären auch die Schulschließungen richtig gewesen.

d) Kriminell war die Regierung schon: Sie verhinderte und diffamierte kritische Wissenschaft – üble Zensur! DAS muss Hautangriffspunkt der Kritik sein.

Last edited 1 Jahr her by Marcel Seiler
Arndt Schuster
1 Jahr her

Jeder hätte es wissen können. Bereits 2020 gab es dazu eine Studie der Leipziger Uni, dass Kinder keine Pandamietreiber sind und mithin Schulschließungen keinen Sinn machen. Der Fall zeigt aber auch mit aller Deutlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr den Bürger vor der Übergriffigkeit der Regierenden schützt, sondern mit seinen Urteilen längst zum Bestandteil des regierungsmedialen Komplexes geworden ist. So ein BVG hat seine Legitimität verloren und wird nicht mehr gebraucht! Punkt!