Heribert Prantl: „Es tritt eine Veralltäglichung der als Ausnahme eingeführten Notgesetze ein.“

Heribert Prantl hat erneute scharfe Kritik an der Corona-Politik geübt. Gegenüber dem Onlinemagazin Telepolis warnte er vor einem gefährlichen Grundrechtsverständnis.

IMAGO / Jürgen Heinrich

Heribert Prantl hat in einem Interview mit der Seite buchkomplizen erneut scharfe Kritik am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz geübt. Er äußerte u.a. große Zweifel am Umgang der Regierung mit den Grundrechten und der geplanten Bevorzugung von Geimpften und immunen Menschen. „Als geeignet und verhältnismäßig betrachte ich die Ausgangssperren nicht.“ sagte der Jurist und ehemalige Politik-Chef der Sueddeutschen Zeitung. 

Im neuen Infektionsschutzgesetz der Regierung soll es unter anderem Erleichterungen für Geimpfte geben. Heribert Prantl kritisiert solche Idee scharf: „Dieses Infektionsschutzgesetz leigt mir wie ein Stein im Magen.“ Grundrechte sind seiner Ansicht nach für jeden Bürger gedacht und nicht für eine bestimmte Gruppe von Leuten. „Grundrechte sind kein Privileg, sie sind kein 13. Monatsgehalt, sie sind nicht etwas, was ich mir verdienen muss, auch nicht durch Impfung. […] Diese Grundrechte habe ich unabhängig davon, dass ich etwas bestimmtes leiste oder tue.“ Die ganze Debatte müsse zudem im Parlament geführt werden, es sei eine Sache der Legislative nicht der Exekutive.

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Mit der aktuellen Notstands-Rhetorik kann Prantl wenig anfangen. Grundrechte seien unter anderem auch wegen Notzeiten, wie die Corona-Pandemie eine ist, überhaupt gemacht worden. Es widerspreche dem Grundrechtsverständnis des Grundgesetzes, diese elementaren Rechte in ebensolchen Notzeiten zu beschneiden und je nach Situation nur bestimmten Leuten zukommen zu lassen. „Ich will mir die Grundrechte nicht wie ein Paket bei der Post gegen Vorlage eines Ausweises abholen müssen.“

Auch die Gefahr, dass Notstandsgesetze wenn sie erst einmal eingeführt wurden, nicht selbstverständlich rückgängig gemacht werden, mahnte Prantl an. „Meine Erfahrung (…) ist, dass diese Zeitgesetze verlängert werden, dass die Verlängerung verlängert wird, und die Verlängerung wird wieder verlängert. Es tritt eine Veralltäglichung der als Ausnahme eingeführten Notgesetze ein.“

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Kommentare ( 58 )

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RA.Dobke
3 Jahre her

Ein verstorbener Studienfreund und sehr gut gelittener Oberstaatsanwalt sagte schon vor Jahren, die Anarchie kommt nicht aus dem Volke, sie kommt von oben! Wahrlich – er hatte sogar seherische Fähigkeiten.

RA.Dobke
3 Jahre her

Ein Freund mit deutsch-russischen Wurzeln sagte neulich zu mir: Treu und doof sollen die Deutschen sein! Und bemerkte: So viele Jahre Merkel bleiben nicht folgenlos!

Sybille Weber
3 Jahre her

Am allerschlimmsten ist die Doofheit der Bevölkerung! Wenn wir in der Nachbarschaft darauf aufmerksam machen, ernten wir – bis auf wenige Ausnahmen – nur höhnisches Gelächter und sonst keine Argumentation. Wem nicht zu raten ist ….

Old-Man
3 Jahre her

Das Ich das noch erlebe, der Professor Heribert Prantel mutiert zum Freiheitskämpfer, wird zum Volkshelden!. Was Herr Prantel sagt ist alles richtig, so wird es kommen, und „unsere“ sogenannten Volksvertreter werden wieder alles abnicken und durch winken, Hauptsache sie behalten ihre Pfründe!!. Der Auftakt zur Abschaffung des GG ist gemacht, warten wir bis nach der BTW ab, dann geht es so richtig zur Sache, denn selbst wenn „Quackchen“ nicht gewinnt, die Grünen Landeszerstörer werden mit am gedeckten Tisch sitzen, soviel scheint sicher. Gleichgültig wer das „Kasperletheater“ anführen wird, es wird darin keinen Kasper geben, der Recht und Ordnung beschützt oder… Mehr

giesemann
3 Jahre her
Antworten an  Old-Man

Das GG bleibt, aber die Einklagbarkeit dessen, was da drin steht, die schwindet.

moorwald
3 Jahre her

Wenn das Gesetz durchkommt, wird dann ja die entsprechende Rechtsverordnung des Bundes folgen.
Dann erst wird es ernst.
Die weitgehend gegenstandslose Angst vor Corona wird dann der Wut auf die weichen, die das Volk sinnlos quälen und einsperren.
Die Länderchefs sind dann fein raus, denn sie können nun den Zorn und die Verzweiflung der Bürger auf Berlin umleiten.
Will Merkel ihr Diktat wirklich vor Ort durchsetzen, so ist sie in letzter Konsequenz auf die Bundespolizei angewiesen.
Der Staatsstreich von oben bekommt dann ein Gesicht.
Aber jeder „Sieg“ Merkels ist nur ein weiterer Schritt auf ihr Ende hin.

Ali
3 Jahre her

„Es tritt eine Veralltäglichung der als Ausnahme eingeführten Notgesetze ein.“   Zugegeben, Herr Prantl überrascht mich hier ein wenig. Ein Jurist mit einem solch fundamental Zutreffendem Rechtsverständnis wie aus diesem Satz erkennbar, hätte sich doch 2015 genauso lautstark zu Wort melden müssen, als Flüchtlings-Merkel verkündete, man könne keine Landesgrenzen schützen -Juristisch inhaltlich also das „Staatsgebiet“ betreffend- zu Wort melden müssen. Immerhin war er zu dieser Zeit doch noch „Leiter des Ressort Innenpolitik“ bei der aus als Süddeutschen bekannten Alpen-Prawda tätig.   Der aufmerksame Leser könnte den Eindruck gewinnen, dass das Rechtsverständnis einiger Juristen sich schlagartig dann wandelt, sobald sie von… Mehr

Mausi
3 Jahre her

Veralltäglichung: Was für ein grauenhaftes Deutsch. Unsere schöne Sprache, so verhunzt.

MarcPetersen
3 Jahre her

Ob die Befürworter von Merkels Ermächtigungsgestz (das Wort „ermächtigen“ ist im Gesetzentwurf mehrmals zu finden) wohl in Erwägung ziehen, dass es auch leicht mal von den Anderen, den Pöhsen missbraucht werden könnte?

Was ist eigentlich aus der im GG garantierten, festbetonierten Ewigkeitsgarantie für die Artikel 1-20 geworden?

Old-Man
3 Jahre her
Antworten an  MarcPetersen

Altpapier, seit Merkels Machtergreifung!!.

Andreas aus E.
3 Jahre her

Den Prantl halte ich für einen… naja, aber ganz allgemein halte ich es für wenig hilfreich, diverse Gestalten wegen anderer Äußerunungen insoweit zu verdammen, daß man dann auch noch bei zustimmungsfähigen Äußerungen ablehnt.

gorbi
3 Jahre her

Man sollte ihm Gelegenheit geben , seiner neuen Sichtweise Ausdruck zu geben. Mir ist früher bei seinen Kommentaren auch innerlich übel geworden.
Doch jeder Mensch hat das Recht, seine Ansichten zu ändern. Sollte dies bei Hrn. Prantl zutreffen wärs nicht schlecht für den Rechtsstaat.