Heribert Prantl: „Es tritt eine Veralltäglichung der als Ausnahme eingeführten Notgesetze ein.“

Heribert Prantl hat erneute scharfe Kritik an der Corona-Politik geübt. Gegenüber dem Onlinemagazin Telepolis warnte er vor einem gefährlichen Grundrechtsverständnis.

IMAGO / Jürgen Heinrich

Heribert Prantl hat in einem Interview mit der Seite buchkomplizen erneut scharfe Kritik am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz geübt. Er äußerte u.a. große Zweifel am Umgang der Regierung mit den Grundrechten und der geplanten Bevorzugung von Geimpften und immunen Menschen. „Als geeignet und verhältnismäßig betrachte ich die Ausgangssperren nicht.“ sagte der Jurist und ehemalige Politik-Chef der Sueddeutschen Zeitung. 

Im neuen Infektionsschutzgesetz der Regierung soll es unter anderem Erleichterungen für Geimpfte geben. Heribert Prantl kritisiert solche Idee scharf: „Dieses Infektionsschutzgesetz leigt mir wie ein Stein im Magen.“ Grundrechte sind seiner Ansicht nach für jeden Bürger gedacht und nicht für eine bestimmte Gruppe von Leuten. „Grundrechte sind kein Privileg, sie sind kein 13. Monatsgehalt, sie sind nicht etwas, was ich mir verdienen muss, auch nicht durch Impfung. […] Diese Grundrechte habe ich unabhängig davon, dass ich etwas bestimmtes leiste oder tue.“ Die ganze Debatte müsse zudem im Parlament geführt werden, es sei eine Sache der Legislative nicht der Exekutive.

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Mit der aktuellen Notstands-Rhetorik kann Prantl wenig anfangen. Grundrechte seien unter anderem auch wegen Notzeiten, wie die Corona-Pandemie eine ist, überhaupt gemacht worden. Es widerspreche dem Grundrechtsverständnis des Grundgesetzes, diese elementaren Rechte in ebensolchen Notzeiten zu beschneiden und je nach Situation nur bestimmten Leuten zukommen zu lassen. „Ich will mir die Grundrechte nicht wie ein Paket bei der Post gegen Vorlage eines Ausweises abholen müssen.“

Auch die Gefahr, dass Notstandsgesetze wenn sie erst einmal eingeführt wurden, nicht selbstverständlich rückgängig gemacht werden, mahnte Prantl an. „Meine Erfahrung (…) ist, dass diese Zeitgesetze verlängert werden, dass die Verlängerung verlängert wird, und die Verlängerung wird wieder verlängert. Es tritt eine Veralltäglichung der als Ausnahme eingeführten Notgesetze ein.“

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