Gericht untersagt Bundesverfassungsschutz die Einordnung der AfD als Verdachtsfall

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt das zuletzt bekannt gewordene Vorhaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einzuordnen. Die Behörde habe nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“, dass keine Informationen nach außen dringen.

imago/Future Image
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln, sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben. Hintergrund ist, dass die Einstufung der gesamten AfD als „Verdachtsfall“ öffentlich wurde. Der Verfassungsschutz hatte jedoch zugesagt, diese Information nicht bekanntwerden zu lassen. Das Gericht erklärte, es „werde in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich der Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“ gehalten, beziehungsweise „nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen“ (TE berichtete). Solange der Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst noch vor Gericht verhandelt wird, dürfe der Verfassungsschutz die Partei nicht als „Verdachtsfall“ einstufen oder behandeln, entschied das Gericht.

Bereits 2019 gab das Kölner Verwaltungsgericht der AfD gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz recht – als es gegen die öffentliche Einstufung der Partei als „Prüffall“ urteilte. Die Partei so zu nennen sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“ gewesen, erklärte das Gericht.

Erst vor zwei Tagen hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof den Landesverfassungsschutzbericht 2019 kassiert: Das Landesamt hatte dort von „bis zu 600“ Rechtsradikalen im hessischen AfD-Landesverband gesprochen – das entspräche fast 20 Prozent der Mitglieder. Das Gericht stellte nach AfD-Klage fest, dass dieser Behauptung die „ausreichende Grundlage“ fehle.

Das Gericht kritisierte, was TE in seiner Berichterstattung als abgekartetes Spiel bezeichnet hat: Das spielen über Bande mit einigen Medien, um die AfD zu desavouieren. „Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet – das gibt das Amt nicht öffentlich bekannt, sondern lanciert es mutmaßlich über Medien. Durch den Kniff kann man die Entscheidung nicht juristisch angreifen – die Wirkung ist die gleiche.“

Genau raushat jetzt das Gericht zum Anlass genommen für einen Tritt, der seinesgleichen sucht.

In Kürze mehr auf TE. 

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Kommentare ( 73 )

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Kristallo
3 Jahre her

Man kann die Sache so zusammenfassen und nicht oft genug sagen: Merkel und ihr System besteht konsequent aus Lüge, Verdrehung und undemokratischer Manipulation. Die einzige Partei die sich dem entschieden entgegenstellt, ist die AfD. und das allein ist der Grund, weshalb sie mit allen Mitteln verleumdet und bekämpft wird!

Stefferl
3 Jahre her

Also der Spiegel hat dem Bericht über dem Gerichtsentscheid gleich eine eigene Umfrage angefügt, nach der die Mehrheit der Deutschen die AfD für rechtsextrem halten solle. Wozu braucht man dann noch Gerichtsentscheide, wenn man das auch durch Umfragen unter den eigenen Anhängern lösen kann……..?

PaulN
3 Jahre her

Haldenwang bleibt nicht im Amt, sondern wurde genau aus diesen Gründen dort installiert.

PaulN
3 Jahre her

Sehe ich genauso. Sie sollten allerdings dringendst AfD wählen, wenn schon nicht aus Überzeugung, dann zumindest als Selbstverteidigung. Es ist die einzige Chance auf Gegenwehr die wir noch haben.

Rob Roy
3 Jahre her

Über den Beobachtungsfall hatte die „Tagesschau“ berichtet. Über den heutigen Entschied des Gerichts dagegen kein Wort. Aber in Online-Zeitungen wettern bereits die ersten Kommentatoren dagegen.

Brotfresser
3 Jahre her
Antworten an  Rob Roy

Aber die anderen der „Fake News“ bezichtigen und gegen Hass und Hetze wettern…
Wenn ich meine Gebühren da mal wieder bei der Arbeit sehe, steigt in mir immer öfter und immer stärker die kalte Wut auf! AbGEZockt …

Stuttgarterin
3 Jahre her

So weit sind wir nun, dass Verhältnismäßigkeit nur noch mit höchstrichterliche Hilfe gewahrt werden kann. Eine traurige Schlappe für den Verfassungsschutz.

Eberhard
3 Jahre her

Was ist heute schon so ein Gerichtsurteil wert? Erst einmal in die Welt gesetzt, bleibt bei wahr oder Falschmeldung, gerade vor Wahlen, immer etwas hängen. Das ist zwar nicht nur undemokratisch, sondern auch schmutzigster unmoralischer Wahlkampf. In diesem Fall sogar staatlich verursacht. Wenn dann eine für die Einhaltung unserer Grundrechte geschaffene und zur Neutralität verpflichtete Behörde nicht nur einseitig, sondern sogar die Wahrheit verfälschend immer so verfährt, dann sind diese Grundrechte nichts mehr wert und unsere Demokratie auf den Weg ins Abseits. Wahlen werden dann von den Gewinnern der meisten Falschmeldungen gewonnen. Wo aber bleibt der nun wirklich fällige Aufschrei… Mehr

Ratloser Waehler
3 Jahre her
Antworten an  Eberhard

Erst einmal in die Welt gesetzt, bleibt bei wahr oder Falschmeldung, gerade vor Wahlen, immer etwas hängen.

Jeder, der noch ein bisschen selbst denkt, weiß, welche Parteien noch viel mehr Verdachtsfälle sind als die AfD.

Lotus
3 Jahre her

Bin gespannt auf die morgige Presseschau im DLF. Mal sehen, wie die linken Kampfblätter, die dort ganz überwiegend zitiert werden, dieses Fiasko für den „Rechtsstaat“ und die „demokratischen“ Parteien interpretieren.
Eine Bundesbehörde wird ganz offensichtlich für den Kampf gegen eine verhasste Oppositionspartei missbraucht. Kann man besser belegen, wie heruntergekommen das „beste Deutschland, das es je gab“, ist? Eigentlich wären mehrere Rücktritte fällig, aber niemand wird seinen Hut nehmen. Merkel und die MSM werden alle Verantwortlichen decken.

Lotus
3 Jahre her
Antworten an  Lotus

Ja, hab’s auch gehört. Aber natürlich wird darauf herumgeritten, dass die AfD trotz allem rechtsextrem ist, das Gerichtsurteil erging nur aufgrund eines Formfehlers seitens des BfV. Und genau diese Stigmatisierung war ja wohl beabsichtigt.

Kuno.2
3 Jahre her

Eigentlich sollte der Verfassungsschutz die Verfassung, also den Geltungsbereich des Grundgesetzes schützen und somit die Verfassung als solche.
Aber wenn politisch, moralisch sowieso, mit zweierlei Maß gemessen wird, dann geschieht das Gegenteil. Denn die Verfassung kann nur geschützt werden im Einklang mit einer deutlichen Mehrheit des Staatsvolkes. Wenn dieses nicht mehr, oder immer weniger der Fall ist, dann kommt der gesamte Auftrag ins Rutschen.

Ralf Poehling
3 Jahre her

Das nenne ich einen offenen Schlagabtausch.
Der Herausforderer kontert mit einem brachialen Uppercut. 😉