Klimapolitik per Gerichtsbeschluss: Die DUH will bestimmen und Bürgern Autos wegnehmen

Während in der Autoindustrie Hunderttausende um Jobs und Existenzen bangen, zieht DUH-Chef Jürgen Resch mit immer neuen Klima- und Autoklagen durch die Instanzen – Tempolimit, Verbrenner, Heizungen, Landwirtschaft: Politik per Gerichtsbeschluss, bezahlt am Ende von denen, die arbeiten.

picture alliance/dpa | Jennifer Brückner
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe

Jürgen Resch geht es prächtig. Das unterscheidet ihn von den vielen hunderttausend Angestellten in der Autoindustrie. Die stehen vor massiven Stellenstreichungen und Entlassungen, Jürgen Resch aber blickt hoffnungsfroh in die Zukunft. Er will den Autofahrern das Auto wegnehmen, den Bürgern die Heizungen und den Bauern die Landwirtschaft. Alles im Namen des Klimaschutzes. Zu all dem hat sich ja „Deutschland“ verpflichtet und er, Jürgen Resch, ist dafür da, um dafür zu sorgen, dass all dies auch ja durchgesetzt wird, notfalls dies einzuklagen.

Davon lebt Resch hervorragend, seinem Verein „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ geht es entsprechend glänzend. Denn Jürgen Resch ist einer der gierigsten Profiteure all der vielen Klima-, Umwelt- und Autoklagen. Nahezu überall, wo mit Umwelt- oder Klimaklagen abzusahnen ist, spielt die DUH mit. Ein Eilantrag gegen Düngung in Niedersachsen hier, eine Klage dort – alles im Namen der Umwelt und Natur. Die weiß schon gar nicht mehr, wie ihr geschieht.

Resch jedenfalls eilt von Gerichtssaal zu Gerichtssaal. Morgen, am Donnerstag, den 5.3., geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um eine Klimaklage der DUH gegen die Bundesregierung. Die tue zu wenig, um Emissionen zu senken. Bis zu 2030 sollten die um 65 Prozent gesenkt werden. Dies sei nicht erreichbar, denn laut einem „Projektionsbericht“ soll das „Klimaziel“ 2030 um 25 Millionen Tonnen, bis 2040 sogar um 103 Millionen Tonnen verpaßt werden. Resch will jetzt unbedingt sein Tempolimit durchgesetzt sehen, das der Vielfahrer und -flieger seit langem gern hätte. Das würde 11 bis 12 Millionen Tonnen CO2 sparen, will das dubiose Umweltbundesamt in kühnen Modellrechnungen ausbaldowert haben. Als ob die noch zwei bis drei Prozent tempolimitfreien Straßen, die es noch gibt, das Klima retten würden.

Die Bundesregierung soll ein neues sogenanntes „Klimaschutzprogramm“ erarbeiten, das spätesten jetzt im März beschlossen werden soll. Würden die Verwaltungsrichter der DUH folgen, könnte die Einhaltung sogenannter „Klimaziele“ gerichtlich kontrolliert werden. Das würde einer weiteren umfassenden Verdienstmöglichkeit der DUH breiten Raum öffnen. Die Regierung müßte handeln und zum Beispiel alle innerdeutschen Flüge verbieten oder auch die Landwirtschaft drastisch einschränken.

Am vergangenen Montag wollte die DUH in einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe alle Autos mit Benzin- oder Dieselantrieb verbieten lassen. Der Abmahnverein klagte diesmal gegen BMW und Mercedes-Benz und forderte, die beiden Autohersteller sollen keine Verbrennerautos mehr produzieren. Spätestens ab dem 31. Oktober 2030 sollen sie keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Sollte eine bestimmte Menge an CO₂-Emissionen bereits vorher erreicht sein, müsste der Verkauf sogar noch früher eingestellt werden. Mit diesem Verfahren versucht die DUH erstmals, ein faktisches Verbrennerverbot auf dem zivilrechtlichen Weg durchzusetzen.

Die Klage geht auf das Jahr 2021 zurück. Damals hatten führende Vertreter der DUH – darunter Jürgen Resch, Barbara Metz und Sascha Müller-Kraenner – vor Gerichten in Bayern und Baden-Württemberg Klage eingereicht. Die CO₂-Emissionen der Fahrzeuge würden ihre persönlichen Rechte verletzen, weil der Klimawandel ihre Freiheitsrechte gefährde.

Sie berufen sich dabei auf den sogenannten „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals hatte das Gericht bekanntlich entschieden, dass der Staat verpflichtet sein kann, strengere Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen. TE berichtete ausführlich, deckte auch auf, dass Passagen direkt vom grünen Programm abgeschrieben waren.

Die DUH versucht nun, diese Logik auf private Unternehmen zu übertragen. Ihrer Auffassung nach müssten auch Autohersteller Verantwortung für die langfristigen Folgen ihrer Produkte übernehmen. Der Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor trage erheblich zum Klimawandel bei und müsse deshalb eingeschränkt werden.

Die Gerichte der Vorinstanzen hatten diese Argumentation jedoch zurückgewiesen. Laut Oberlandesgericht Stuttgart ist die Berufung der Kläger „offensichtlich unbegründet“. Nach Ansicht der Richter können Grundrechte grundsätzlich nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden, nicht gegenüber privaten Unternehmen. Zwar gebe es in Ausnahmefällen eine sogenannte „mittelbare Drittwirkung“ von Grundrechten im Privatrecht, doch könne diese nicht weiter reichen als die unmittelbare Verpflichtung des Staates selbst.

Überdies habe der Gesetzgeber seine Pflicht bereits erfüllt, so die Richter. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe der Bundestag die Klimaziele verschärft und entsprechende Regelungen beschlossen. Unternehmen könnten daher nicht zu weitergehenden Maßnahmen verpflichtet werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Auch BMW und Mercedes vertreten diese Position vor dem Bundesgerichtshof. Die Hersteller betonen, dass Fragen der Klimapolitik und möglicher Verbote politisch entschieden werden müssten – im Parlament und nicht vor Gericht. Vertreter der Unternehmen sprechen von einem Versuch der Kläger, politische Entscheidungen über den Rechtsweg zu erzwingen.

Der BGH hat nach einer „vorläufigen rechtlichen Würdigung“ große Zweifel an den CO2-Budgets für Unternehmen. Gesetzlich geregelte CO2-Budgets, so der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters, gebe es bisher nur für Deutschland als Staat. Das Bundesverfassungsgericht habe es bereits abgelehnt, die Klimapolitik der Bundesländer an länderspezifischen CO2-Budgets zu messen.

Dass der Fall dennoch vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird, liegt an der juristischen Konstruktion der Klage. Die DUH konnte nicht als Verband klagen, da das Verbandsklagerecht im Zivilrecht nur für bestimmte Bereiche wie Verbraucher- oder Wettbewerbsrecht gilt. Stattdessen treten einzelne Vertreter der Organisation als Privatpersonen auf, die ihre Grundrechte verletzt sehen.

Der Bundesgerichtshof muss nun klären, ob eine solche Argumentation überhaupt zulässig ist und ob sich aus Grundrechten Verpflichtungen privater Unternehmen ableiten lassen. Eine Entscheidung fiel zunächst nicht; das Gericht prüft den Fall weiter.

Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben. Sollte das Gericht den Klägern recht geben, wäre dies ein Präzedenzfall: Zum ersten Mal könnte ein deutsches Gericht einem privaten Unternehmen klimapolitische Verpflichtungen auferlegen, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Versuche, Unternehmen für Klimaschäden haftbar zu machen, gab es bereits zuvor. So hatten sich NGOs einen peruanischen Bauern herausgesucht, ihn als Marionette benutzt, der den Energiekonzern RWE wegen möglicher Klimaschäden verklagt. Er sei in seinem Peru von Wassermassen schmelzender Gletscher bedroht, die durch die CO2-Emissionen der RWE Schornsteine kämen. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage zwar letztlich ab, erkannte jedoch grundsätzlich an, dass große Emittenten unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden könnten.
Das wiederum bietet weitere glänzenden Geschäftsaussichten für die einschlägigen NGOs, die sich am Klima- und CO2-Wahnsinn eine goldene Nase verdienen.


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Kommentare ( 1 )

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Waldschrat
1 Stunde her

Ich würde Herrn Resch vorschlagen, er soll sich mal mit der Klimahistorie unseres Planeten und den Wirkfaktoren, die das Klima wirklich beeinflussen, auseinandersetzen. Dann soll er leben, was er predigt. Da hat der dann so viel zu tun, da kommt er nicht mehr auf dumme Gedanken. Solchen Leuten gehört die Grundlage entzogen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich bin für Umwelt- und Naturschutz, aber nicht ideologiegetrieben, sondern aufgebaut auf realismus und Sinn.