BGH weist Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz ab

Kein Verbrenner-Aus auf Zuruf von Aktivisten: Der BGH weist die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz zurück und verweist die Politik zurück an den Gesetzgeber.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen am Montag die Revisionen gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen aus München und Stuttgart zurück und bestätigten damit die Niederlagen der Klägerseite.

Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen gerichtlich durchsetzen können, dass Autohersteller den Vertrieb neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor deutlich früher beenden müssen. Genau das verneinte der Bundesgerichtshof nun. Nach Auffassung des Gerichts besteht kein individueller Anspruch darauf, Unternehmen wie BMW oder Mercedes-Benz zu verpflichten, den Verkauf entsprechender Fahrzeuge schon vor einer gesetzlichen Neuregelung einzustellen.

Die Kläger hatten geltend gemacht, die Hersteller trügen durch ihre Fahrzeugproduktion und die damit verbundenen Emissionen dazu bei, das verfügbare CO2-Budget schneller aufzubrauchen. Dadurch würden die politischen Spielräume für künftige Klimaschutzmaßnahmen verengt. Aus Sicht der Kläger wirke sich das auch auf ihre eigenen Freiheitsrechte und auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus. Konkret wollten sie erreichen, dass die beiden Autobauer ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese beim Betrieb bestimmte Treibhausgase ausstoßen.

Der BGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Gericht stellte klar, dass BMW und Mercedes-Benz die geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz einhalten. Darüber hinausgehende Pflichten, die sich etwa aus einer erweiterten Verkehrssicherungspflicht ergeben könnten, sahen die Richter nicht. Mit anderen Worten: Solange sich die Unternehmen im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegen, können Gerichte ihnen kein früheres Verkaufsverbot auferlegen, das der Gesetzgeber selbst nicht beschlossen hat.

Zugleich machten die Richter deutlich, dass die Entscheidung über zusätzliche oder strengere Klimaschutzvorgaben nicht von den Zivilgerichten vorweggenommen werden darf. Die Verantwortung dafür liege beim Gesetzgeber. Er allein müsse festlegen, welche Regeln künftig gelten sollen und wie der rechtliche Rahmen für Klimaschutz, Industrie und Mobilität ausgestaltet wird.

Mit den Urteilen vom 23. März 2026 in den Verfahren VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 setzt der Bundesgerichtshof damit eine klare Grenze für zivilrechtliche Klimaklagen gegen Unternehmen. Der Versuch, industriepolitische Ziele auf dem Klageweg gegen einzelne Hersteller durchzusetzen, blieb in diesem Fall ohne Erfolg. Für BMW und Mercedes-Benz bedeutet das Rechtssicherheit, für die Deutsche Umwelthilfe hingegen eine weitere Niederlage in einem prominenten Verfahren.

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Kommentare ( 3 )

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Vinzent
1 Stunde her

Dieses Land ist nur noch ein Irrenhaus….

bkkopp
46 Minuten her

Die DUH ist so ein Verein, dem mit hoher Priorität Gemeinnützigkeit und Verbandsklagerecht entzogen gehören.

PulsarOperator
58 Minuten her

Endlich mal eine gute Nachricht, dass bei dem Abmahnverein außer Spesen nix gewesen ist. – Da fällt mir spontan der Werbespruch aus meiner Jugend ein: Wenn einem so viel Gutes wird beschert, ist das einen Urbach Ganzalt wert. Ich werde mir einen genehmigen. Nicht den aus der Werbung. Dafür einen guten Kirsch aus der Ortenau im Nachmittagskaffee. Prösterchen!