Gerichtsurteil entlarvt Correctiv: Gespräch mit Staatsrechtler Ulrich Vosgerau – TE-Wecker am 20. Dezember 2025

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Gerichtsurteil entlarvt Correctiv: Alles Quatsch, nur Meinung – nichts beweisbar Gespräch mit Staatsrechtler Ulrich Vosgerau über die jüngste Entwicklung in der angeblichen Correctiv-Recherche über einen vermeintlichen „Geheimplan gegen Deutschland“, der Anfang 2024 Massendemonstrationen, Verbotsforderungen und politische Stellungnahmen auslöste. Im Fokus steht die juristische Aufarbeitung: Gerichte erklärten die Darstellungen nicht als belegte Tatsachen, sondern als Meinungsäußerungen. Gleichzeitig wurden Medien verurteilt, die diese Inhalte als Fakten verbreitet hatten. Das Gespräch zeigt, wie politisch wirksame Narrative entstehen, rechtlich kaum angreifbar sind und die öffentliche Debatte nachhaltig verzerren.

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Kommentare ( 13 )

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Manfred_Hbg
1 Monat her

Herr Vosgerau, immer wieder hochinteressant und -spannend anzuhören. – – – – – WAS wäre heute wohl nur los, wenn es im Medienwald z.Bsp. keine Leute wie einen Herr Tichy und wenn es für unsere Demokratie(hier NICHT zusammengeschrieben) keine Leute wie einen Herr Vosgerau geben würde die sich mit Herzblut für dieses Land & Volk am aufopfern sind? Ein Danke ist hier wohl das Allermindeste was man sagen können sollte. – – – – Die hier Wahsinnskosten betreffend, zuerst mal: Wenn es um so etwas wichtiges geht wie um die/unsere Demokratie oder Verfassungsfragen und so, dann sollte es hier mit… Mehr

HansKarl70
1 Monat her

Das Nützt ja alles nichts, solange der Wähler nicht bereit ist das Seinige zu tun.

Robert Meier
1 Monat her

Leider wird der Beitrag nicht in Textform vorgelegt. In Hörform kann ich ihn nicht perzipieren.

Editor
Roland Tichy
1 Monat her
Antworten an  Robert Meier

kommt

Ha.Ha.
1 Monat her

Was mich interessieren würde: Herr Vosgerau sagt in dem Interview, dass man selbst als Gewinner auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibt. Wenn ich jetzt jedoch gewonnen habe, kann ich dann im Anschluss keine Klage auf Schadensersatz über die Restsumme beim unterlegenen Gegner einklagen?

Manfred_Hbg
1 Monat her
Antworten an  Ha.Ha.

Mhh, interessante Frage (….einen ähnlichen Gedanke hatte auch ich schon weiter oben in meine Kommentar angesprochen). – Ich würde mal vermuten, dass hier nur dann ein Schadenersatzanspruch möglich wäre, wenn hier dann Herr Vosgerau irgendwelchen persönlichen Schaden erlitten hätte und das dann per Zivielklage vor Zivilgericht.
– – – –
Doch wie auch immer: Sollte Herr Vosgerau hier dann tatsächlich auf Kosten sitzen bleiben, dann fände ich auch das nicht richtig und müßte gerade weil es auch so etwas wichtiges wie die/unsere Demokratie betrifft, entsprechend abgeändert werden.

Biskaborn
1 Monat her

Großen Respekt und Kompliment für Herrn Vosgerau! Das ist Kampf für Demokratie und für wahren und ehrlichen Journalismus! Die Kehrseite, es ist ein aussichtsloser Kampf, nichts von den gewonnenen Rechtsstreitigkeiten gegen Correctiv oder dem ÖRR dringt wirklich an eine breite Öffentlichkeit, öffnet die Augen der Menschen was sie vom aktuellen Journalismus, insbesondere dem in in Rede Stehendem seitens Correctiv zu halten haben! Weiter werden sie den Lügen lauschen von Correctiv, ÖRR, SZ, Spiegel usw., usw. dabei nicht nur hören und lesen sondern viel schlimmer glauben. Diese Medienmacht ist nicht zu brechen. Warten wir auf die nächsten Lügenmärchen von Correctiv und… Mehr

Michael Theren
1 Monat her

das mit der“Meinungsäußerung“ hat der DLF in seiner penetranten, ausführlichen Lobeshymne auf correctiv „versehentlich“ vergessen zu erwähnen…und das wurde in den DLF-Nachrichten als Faktum hingestellt…

Ha.Ha.
1 Monat her

Das ist wieder ein weiterer Beweis für die gelenkte Justiz in Deutschland und ein absolutes Fehlurteil. Wenn ein Nachrichtenportal eine Meldung als Meinung verkaufen will, hat es diese entsprechend als Meinungsäußerung oder Kommentar zu markieren. Punkt. Ausrufezeichen. Alles andere wäre falsche Tatsachenbehauptungen – neudeutsch „Fakenews“. Ich denke, das ist nicht nur mein Rechtsempfinden. Damit wäre völlig gleichgültig, ob der durchschnittliche Zuhörer das entsprechend erkennt oder nicht. So eine Argumentation ist rein subjektiv und dürfte vor keinem (demokratischen) Gericht substanzielle Auswirkung auf ein Urteil haben.

Mausi
1 Monat her

Es gibt noch ein Urteil: https://www.bverwg.de/pm/2025/99 zum Verbot einer rechten Gruppe von Frau Faeser.
Für die Gruppe ließ sich „die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ nicht feststellen“.
Und genau das gleiche Problem wird wohl bei Antifa bestehen. Genau das wird vom Terror genutzt.
Meine KI schrieb das Urteil übrigens dem BGH zu.

Last edited 1 Monat her by Mausi
HeRo
1 Monat her

ooh – da habe ich aber etwas Spannendes- denn das WDR behauptet, Fakten verbreiten zu müssen. Habe ich schriftlich. Von einem Professor. Auf 4 DINA4-Seiten!

VK
1 Monat her

Herzlichen Dank. Ich habe das schon vorher mit Tatsachen und Meinungen irgendwie gefühlt, wie es momentan in Deutschland so läuft.

Aber hier wird es exzellent erklärt.