Der neue Verbrechertyp Dr. med. – TE-Wecker am 2. September 2023

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Der neue Verbrechertyp Dr. med.: Ärzte werden angeklagt wie jetzt Heinrich Habig in Bochum oder in Dresden die Ärztin Dr. Bianca Witzschel – ein Gespräch mit Rechtsanwalt Christian Moser.

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Kommentare ( 21 )

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21 Comments
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bonesix
10 Monate her

man muss sehen „ob die Gerichte empfänglich sind für die allgemeinen Rechtsgrundsätze“ … alleine DIESER Satz spricht Bände über den Trümmerhaufen der noch von unserem Rechtsstaat übrig ist

Beweis
10 Monate her

Was steckt hinter dem Deal, den Staatsanwältin und Richterin Dr. Habig anbieten?
Meiner Ansicht nach verfolgen sie das Ziel, die insgesamt rund 6800 Fälle automatisiert und ohne großes öffentliches Aufsehen aburteilen zu können.
Denn wenn sie 6800 Patienten vorladen, bedrohen und womöglich als Anstifter aburteilen, würde das zumindest regional erhebliche Unruhe stiften. Die Aburteilungsjustiz gegenüber Menschen, die ihre körperliche Unversehrtheit bewahren wollten, könnte zum großen öffentlichen Thema werden.
Offenbar werden sie damit durchkommen und so weitgehend widerstandslos die staatliche Drohkulisse für alle ausbauen, die bei der nächsten Gen-Spritze nicht mehr oder wieder nicht mitmachen wollen.

Peter Pascht
10 Monate her

„Täuschung im Rechtsverkehr“?
Es gab keinen Rechtsverkehr diesbezüglich, weil es keine gesetzliche Impfpflicht gab.
Die Täiuschung im Rechtsverkehr war die, dass man eine freiwillige Impfpflicht durch Nötigung zu einer Pflichtimpfung gemacht hat.
Das war die Täuschung, seitens staatlicher Behörden.

Ulric Viebahn
10 Monate her

Wenn es nicht so zynisch gegenüber Dr. Habig und Frau Dr. Witzschel klänge: Bei der Überschrift ‚Der neue Verbrechertyp Dr. med.‘ habe ich zunächst (ehrlich!) an die nichtangeklagten Dr. med. gedacht.

Petra G
10 Monate her

Was ich nicht verstehen kann. Dieser Impfnachweis, den jeder für einen Euro bei seinem Hausarzt erstehen kann, ist weder ein offizielles, noch ein amtliches „Dokument“, sondern ein gelbes, von der WHO standardisiertes Büchlein, das m.W. zumindest früher ausschließlich dazu dienen sollte, dass der Patient im Ernstfall aufzeigen kann, dass er gegen z.B. Wundstarrkrampf, Diphterie und Tetanus geimpft ist. Wann ist denn aus diesem freiwilligen Nachweisheftchen ein offizielles Dokument geworden? In dem Meinigen steht mehr oder weniger Folgendes drin: Eine internatione Bescheinigung gegen Gelbfieber, ausgegeben von der WHO, also dieser weltumspannenden Krake, die überwiegend privat finanziert wird. Weiter im O-Ton: „Diese… Mehr

Last edited 10 Monate her by Petra G
Michael Palusch
10 Monate her
Antworten an  Petra G

Wann ist denn aus diesem freiwilligen Nachweisheftchen ein offizielles Dokument geworden? Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Wäre es ein amtliches Dokument, hätten sich die Ärzte in der Vergangenheit strafbar gemacht, z.B. dann, wenn jemand wegen des gerade nicht vorliegenden Impfausweises den Chargen-Aufkleber der Impfung mit den Worten, „…kleben Sie das mal schon in Ihren Impfausweis ein, den Stempel tragen wir dann beim nächsten Besuch nach.“, die Hand gedrückt bekam. Wäre es ein offizielles Dokument, dann müsste doch auch die Form gewahrt bleiben, und nicht wie bei einem gut gefüllten Impfausweis üblich, das die Impfung dort eingetragen wird,… Mehr

Peter Pascht
10 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

„Wann ist denn aus diesem freiwilligen Nachweisheftchen ein offizielles Dokument geworden?“
Seit der Klage gegen diesen Arzt.

Mausi
10 Monate her
Antworten an  Petra G

Auf KRiSta „Das Skandal-Urteil“:
„Der gewöhnliche, mit der sogenannten Subsumtion vertraute Richter liest also im § 278 StGB den allgemeinen Tatbestand: Ein Arzt, der zur Täuschung im Rechtsverkehr ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird bestraft. Es ist anerkannt, dass Impfbescheinigungen solche Zeugnisse sind, und sie wurden in der Tatzeit eingesetzt, um jene Regelungen zu umgehen, die als 3 G, 2 G oder 2 G plus abgekürzt worden sind…“

Peter Pascht
10 Monate her
Antworten an  Mausi

„Täuschung im Rechtsverkehr“?
Es gab keinen Rechtsverkehr diesbezüglich, weil es keine gesetzliche Impfpflicht gab.
Die Täiuschung im Rechtsverkehr war die, dass man eine freiwillige Impfpflicht durch Nötigung zu einer Pflichtimpfung gemacht hat.
Das war die Täuschung.

Petra G
10 Monate her
Antworten an  Mausi

Danke!
„….Es ist anerkannt, dass Impfbescheinigungen solche Zeugnisse sind…“
Wo steht das?

Michael Palusch
10 Monate her
Antworten an  Mausi

Ahh!

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.

Dieser Passus wurde offenbar still und heimlich am 22.11.2021 eingefügt, um genau solche politisch motivierten Urteile wie im Fall Habig wasserfest. zu machen!
https://www.buzer.de/gesetz/6165/al161863-0.htm
Wie würde Bommel sagen:

„Bah, wat habt ihr für ’ne fiese Charakter!“

Peter Pascht
10 Monate her
Antworten an  Petra G

Richtig!!!
Es ist keine Urkunde im rechtlichen Sinne.
Es ist daher nicht rechtlich einklagbar.
Stichwort: Politische Schauprozesse.

Peter Pascht
10 Monate her

Ein Land im Paranoia des Systems !
Richter, Ärzte, Politiker, werden in stalinistischer Weise, Diffamiert und mit politischen Schauprozessen überzogen.
Die verfassungsrechtliche Immunität von Richter, Ärzten, Politikern, zählt nicht mehr. Der „rotlackierte Grüne Wahnsinn“ hat von allem Besitz ergriffen.
Der SED-Merkel Virus grassiert noch immer in den Köpfen.
Wehret den Anfängen !
Denn wie nannte es Hannah Arendt: „Die Banalität des Bösen„,
womit sie alles Böse meinte,
ist immer unter uns, auch wenn es die Farbe und sein Haarkleid wechselt.

Chris Groll
10 Monate her
Antworten an  Peter Pascht

Auch das sagte Hannah Arendt:
»Wenn der Bezug zur Wirklichkeit verloren geht, ist alles möglich
Und so ist es. In unserem Staat ist der Bezug zur Wirklichkeit in jeder Beziehung verlorengegangen.

„Die Justiz ist seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten.“
Georg Büchner

Mausi
10 Monate her
Antworten an  Chris Groll

Na ja, nicht nur deutscher Fürsten.

Chris Groll
10 Monate her
Antworten an  Mausi

Das ist wohl wahr, aber in Deutschland am ausgeprägtesten.
Das liegt aber wohl an der Untertanenmentalität der Deutschen.
Kant, Tucholsky, die Mann’s usw. usw. würden, wenn Sie noch leben würden, Ihnen das bestätigen.

Peter Pascht
10 Monate her

„Der neue Verbrechertyp Dr. med.: Ärzte werden angeklagt“
Das gab es schon einmal.
Bei uns ist es noch in den Startlöchern.
Stalinistische „Ärzteverschwörung“ 1953.
Duzende Ärzte wurden verhaftet,
weil sie der Paranoia des Systems zum Ofer gefallen waren
und ihre Deportation in stalinistische KZ, war beschlossene Sache,
Nur der kurz darauf eingetretene Tod des größten Verbrechers der Weltgeschichte, hat die Ärzte vor ihrem Schicksal gerettet.

Last edited 10 Monate her by Peter Pascht
Gabriele Kremmel
10 Monate her

Der staatlich auferlegte Quasi-Impfzwang war ein Verstoß gegen die körperliche Selbstbestimmung, die sowohl ein Grundrecht als auch die ärztliche Sorgfaltspflicht berührt. Es ist erschütternd, wie schreiendes Unrecht in einem durch und durch lobbyistisch korrumpierten System alle Schranken und Schutzmechanismen, die den Bürger vor staatlich angeordnetem Unrecht schützen sollen, außer Kraft gesetzt und auch im Nachhinein noch verbissen verteidigt werden können. Erst wenn die AfD mit 25 % in den BT einzieht, kann sie einen Untersuchungsausschuss ohne die verwehrte Unterstützung anderer Parlamentarier erwirken. Untersuchungsausschüsse werden im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Gremien nur aus aktuellem Anlass und mit Zustimmung von mindestens… Mehr

Axel Fachtan
10 Monate her

Wozu ist eigentlich § 154 Strafprozessordnung da ? Herr Moser tritt hier im Namen der „Anticoronabewegung“ mit etwas zu steilen Thesen auf, die geeignet sind, in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck zu vermitteln. Er verlässt den Raum des Verlässlichen und meint sein Vortrag sei „alternativlos“. Jeder Jurist müsse so denken und das so sehen mit der einheitlichen Tat. Wenn die Mehrzahl der Fälle „in den Skat gedrückt werde“ sei das ja quasi Strafvereitlung, aber diese schrecklichen Richter und Staatsanwälte würden da sicher nicht verfolgt. Nun mag man ja sagen, dass dieser Staat in den letzten Jahren totalitärer geworden ist und… Mehr

D. Ilbert
10 Monate her

Zu dieser Sache fällt mir soviel ein – da weiß ich gar nicht so recht, wo ich beginnen und wo ich enden soll. Zunächst, so denke ich, kann Dr. Habig froh sein, daß ihm die gütige Richterin den Gürtel seiner Hose gelassen hat. Wieso gelingt es Amadeu-Antonio für Lindemann-Groupies 800.000 € an Spenden einzusammeln? Wo bleibt die Vereinigung kRiSta (kritische Richter und Staatsanwälte) mit einer vergleichbaren Aktion z.G. Dr. Habig? Hier hat „man“ eine wunderbare Vergleichsgruppe „Ungeimpfter“. Warum gibt es keine Untersuchung, wie viele schwere Fälle an Covid in dieser aufgetreten sind? Es soll sich ja vorwiegend um Pflegepersonal gehandelt… Mehr

Kassandra
10 Monate her
Antworten an  D. Ilbert

In den USA haben sie eine noch bessere Vergleichsgruppe: die Amischen.
Zum großen Teil nicht injiziert haben die allermeisten Corona gut überstanden. Auch Autismus soll in deren Reihen so gut wie gar nicht auftreten – was als Hinweis gewertet wird, dass das mit andern „Impfungen“ in Zusammenhang stehen könnte.
Dr. Habig hat zudem in seinem Plädoyer erklärt, dass keiner seiner Patienten an der angeblichen Seuche verstorben ist: https://www.tichyseinblick.de/podcast/te-wecker-am-9-juli-2023/
Ein guter Arzt. Und mehr als schändlich, was mit ihm da getrieben wird.