Wenn die Polizei eine Schülerin aus der Klasse holt – TE-Wecker am 16. März 2024

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Ein 16-jähriges Mädchen ist in einer Schule in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Unterricht geholt und von Polizisten einer sogenannten Gefährderansprache unterzogen worden.

Ihr angebliches Vergehen: Sie hatte auf dem sozialen Netzwerk TikTok unter anderem gepostet, dass Schlümpfe blau seien und für sie Deutschland Heimat und kein Ort sei. Daraufhin griff der Schulleiter zum Telefon und rief die Polizei, um die über einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt zu informieren.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 62 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

62 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
MarcusPorciusCato
1 Monat her

Von außen betrachtet ist das sehr verstörend. Die einen spotten über dieses Land und nehmen es nicht mehr ernst, die andeen versuchen zu verstehen, warum Behörden so handeln, und kommen zum Schluss, dass dahinter eine Agenda stecken müsse, weil es mit Vernunft nicht nachvollziehbar ist.
Sie reagieren mit Verachtung, weil jemand, der sich selbst nicht achtet, niemals Achtung von anderen bekommen kann.
So ein Land wird von einem Aggressor nicht respektiert und von seinem Militärbündnis nicht verteidigt werden!

Andreas A.
1 Monat her

Ich denke, wenn ich als etwas reiferer Mann in den Social-Media-Accounts 16-jähriger Girlies rumstöbern und -schnüffeln würde, würde ich das nicht auch noch an die große Glocke hängen. Hoffentlich gibt’s in diesem Zusammenhang nichts Anrüchiges zu denunzieren.

Siggi
1 Monat her

Wenn die Schülerin nun in den sozialen Medien geschrieben wird, sie soll der Schule fern bleiben, man möchte dort keine Nazis, merkt man erst, wie die Links-Grünen unsere Jugend aufhetzt und manipuliert. Der Rektor gehört vor Gericht, damit unmissverständlich klar gemacht wird, dass er ein Linksextremer ist, der an einer Schule nichts zu suchen hat. Auch die beteiligten Polizisten und due Innenministerin müssen zumindest einen Rüffel erhalten. Dass sich Faeser dazu nicht äußert, sondern sich wohl klammheimlich freut, muss man angesichts ihres Schweigens unterstellen.

Frank_ie
1 Monat her

Die Schule entwickelt sich immer mehr zu einem denunziatorischen Indoktrinationsmoloch. Nicht genug dass man die Kinder mit hanebüchenen bis entwicklungsschädigendem gender- und sonstigem Gaga überhäuft; nicht genug dass man ihnen, die sie doch im Pausenhof tagtäglich körperlich und geistig das Gegenteil erfahren müssen, zu einer Übernächstenliebe für die Fernsten der Fernen verpflichten will; nicht genug dass man die Schüler mit der Angst vor einem mediterrianen Klima, welches z. B. in Südtirol herrscht, als Bedrohungsszenario in psychische Verzweiflung treibt: Nein, jetzt werden ihnen auch noch von der demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz und der Meinungsfreiheit zu 100% gedeckte Äußerungen in sozialen Netzen… Mehr

Waehler 21
1 Monat her

Sollten die Polizisten dem Mädchen ihre Meinungsäußerung untersagt haben, wäre das ein Verbot der politischen Betätigung. Dürfen nur Richter.

Robert Tiel
1 Monat her

Und schließlich:
Richard Wossidlo, der Namensgeber der Schule, war ein Heimatforscher, der sich im Dritten Reich dagegen gewehrt haben soll, von den NationalSozialisten vereinnahmt zu werden. Das kann so ein Wessi natürlich nicht wissen…

Robert Tiel
1 Monat her

Das einzig Gute ist, dass Schulleiter Jan-Dirk Zimmermannn eine „Gefährderansprache“ durch die Öffentlichkeit erhalten hat.
So schnell wird er wohl nicht mehr zum Telefon greifen, um Schüler politisch anzuschwärzen. Er sollte im Gegenteil abgelöst werden.

Robert Tiel
1 Monat her

„Bei der Gefährderansprache handelt es sich um ein konfrontatives Gespräch der Polizei, mit einem als Gefährder definierten Adressaten.“

Damit wird die 17jährige als Gefährder eingestuft.
Das ist keinesfalls verhältnismäßig.

monsalvat
1 Monat her

Es ist erschreckend, was für Menschen in unserem Bildungssystem arbeiten und das Sagen haben. DDR-Kommunisten, 68er und Pädophile haben seit 89 gemeinsam dieses arme Land unterwandert und zerstören systematisch das freiheitlich liberale Staatswesen, daß dieses Land einstmals ausgezeichnet hat. Am 3. Dezember 1952 sagte Konrad Adenauer: „Wir haben die Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit, wir wählen die Freiheit!“ Lang ist das her. Aber keine Angst, unsere jungen Leute sind schlauer, als man denkt. Als ich in der DDR in die Schule ging, wurden wir ständig kommunistisch indoktriniert und wir glaubten kein Wort. Wir hatten ja das Westfernsehen. Die jungen Leute… Mehr

joerg hensel
1 Monat her

Einmal angenommen das GG würde noch existieren und die DDR hätte die BRD nicht vor 33 Jahren annektiert … 
Zitat: „Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen, „ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.“

„Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  joerg hensel

Was aber auch dem Islam Tür und Tor öffnet – oder? Mit dem und seiner Expansion in den Westen hat die westliche Gesetzgebung ja niemals gerechnet und steht nun extrem schutzlos vor der Übernahme.