Gericht weist Abmahnung von Böhmermann gegen Imker zurück

Die satirische PR-Aktion eines Imkers als Retourkutsche auf einen Beitrag im ZDF-„Magazin-Royale“ sei rechtens, entschied das Landgericht Dresden. In seinem am Donnerstag ergangenen Urteil wurde die Abmahnung von Böhmermann damit abgewiesen.

IMAGO – Collage: TE

Das Landgericht Dresden wies eine Abmahn-Klage von Jan Böhmermann gegen den sächsischen Imker Rico Heinzig zurück. Heinzig hatte mit dem Konterfei des ZDF-„Satirikers“ für eine Honigsorte geworben, Böhmermann sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Die satirische PR von Heinzig war davon gedeckt, da es sich auf humorvolle Art und Weise auf eine Böhmermann-Sendung zum Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit bezog. Der Clou an der Sache: Es war Böhmermann, der in dieser Sendung Heinzig angeprangert hatte. Doch als der Imker im Gegenzug seine Kampagne mit dem Konterfei Böhmermanns startete, diese als Satire kennzeichnete und sich auf die Kunstfreiheit berief, zahlte er es dem ZDF-Demagogen mit gleicher Münze heim.

— ÖRR Blog. (@OERRBlog) February 8, 2024

Dies schmeckte Böhmermann überhaupt nicht, sodass er versuchte, vor Gericht einen Sonderstatus für seine Form der Satire einzuklagen. Dieser Versuch misslang. Allerdings könnte Böhmermann noch in die nächste Instanz gehen. Der Imker selbst erweist sich als weniger nachtragend. Den angepriesenen Böhmermann-Honig nahm dieser mittlerweile vom Markt, auch wenn der Namensgeber seine Lektion wohl nicht gelernt hat.

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