Das Dritte Geschlecht

Auch die Schöpfungsgeschichte muss nun umgeschrieben werden. Gott erschuf erst Adam, aus seiner Rippe erschuf er Eva, das Weib. Aber wann erschuf Gott die Dritten? Und wie nannte er sie? Antworten sucht Bischof Bedford-Strohm. Wir sind gespannt.

Wer sich bis her schon nicht sicher war, wessen Geschlecht sein Kind ist, wird es in Zukunft leichter haben. Die Eltern lassen bei ihrem Kind einfach ein 3. Geschlecht eintragen. Wem unklar war, ob sein Kind Männlein oder Weiblein ist, konnte zwar schon bisher darauf verzichten, das Geschlecht eintragen zu lassen. Eigentlich eine elegante Lösung, die aber der Initiative „Dritte Option“- nicht genug war. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun recht gegeben.

Moritz Schmidt, Sprecher der Initiative „Dritte Option“:

Intersexuelle Menschen werden ständig diskriminiert, nicht nur beim Gang zur Toilette. Deswegen ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts für uns ja so ein großer Erfolg – weil sie Folgeregelungen nach sich ziehen wird, die man bis jetzt gar nicht auf dem Schirm hatte.

Was ist etwa mit geschlechtergetrenntem Sportunterricht? Mit getrennten Umkleidekabinen und Duschen in Schwimmbädern? Was ist mit der Elternschaft, bei der Festlegung von Vater und Mutter? Ich bin guter Dinge, dass sich nach dem heutigen Tag auch in diesen Bereichen viel tun wird.

Aha? Müssen nun neben Männer und Frauen-Toiletten auch Intersex-Toiletten gebaut werden? In Berlin sind derartige Kunst-Stücke schon zu finden. Die Frage nach dem Urinal für Männer stellt sich nur für Gender-Zurückgebliebene, denn Mann hat im Sitzen zu pinkeln!

Wie Schmidt schon andachte: Wer braucht heute noch Vater und Mutter? Das sind die Kategorien von gestern. Das stört nur noch und ist nicht mehr zeitgemäß. Muss nun auch natürlich auch die deutsche Sprache „modernisiert“ werden? Die Personalpronomen <er, sie, es> sollten dann auch ergänzt werden. Vorschläge können an den Gesetzgeber oder das Bundesverfassungsgericht gesandt werden. Am besten, jeder sucht sich ein Geschlecht aus und wer auf kein Geschlecht Lust hat, ist dann halt „Drittes.“ Auch bei der Anrede brauchen wir Neues. Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Frau, reicht nun nicht mehr. Sehr geehrtes Drittes wäre eine sinnvolle Ergänzung.

Aber nun stellt sich die drängende Frage, wie wirkt sich das 3. Geschlecht auf die Frauenquote in Parteiämtern und bei Vorstandsposten aus? Es dürfte auf keinen Fall dem Frauenanteil zugeschlagen werden, denn das wäre sexistisch. Hier braucht eine geschlechtersensible Gesellschaft eine neue Quote, eine Drittes-Quote sozusagen. Entsprechend werden nun neben den Frauenbeauftragten auch irgendwie Drittes-Beauftrage gebraucht.

Insbesondere im Sport stellt sich die Frage: Wo spielen die Dritten denn nun mit? Bei den Männern? Bei den Frauen? Sinnvollerweise müsste nun eine Drittes- Liga gegründet werden samt irgendwie Schiedsrichtenden. Bei Olympia nicht mehr nur maskuline Männer und maskuline Frauen. Nein auch maskuline Dritte kommen endlich zum Zug.

Denn sie wissen nicht, was sie tun
Nach einer Quote ist vor der nächsten Quote
Wie Schmidt andeutete, neue Umkleideräume müssen gebaut werden. Neben der boomenden Flüchtlingsindustrie könnte nun eine produktive Irgendwie-Irgendwas-Drittes-Industrie entstehen. Als Vorsitzende würde hier natürlich nur Dritte in Frage kommen und sollten natürlich auch an prominenter Stelle bei den Parteien vertreten sein. Hier könnten die Grünen einen wichtigen Schritt vorangehen. Nach dem reaktionär-sexistischen Ämtergekungel von Männern und Frauen, nun einfach mal ein paar Jahre nur Dritte. Solange, bis die Welt wieder in Ordnung ist.

Eine wirkliche Herausforderung stellt sich bei der Personenkontrolle. Wer tastet hier wen ab? Und warum? Und vor allem: Warum nicht?

Auch die Schöpfungsgeschichte muss nun umgeschrieben werden. Gott erschuf erst Adam, aus seiner Rippe erschuf er Eva, das Weib. Aber wann erschuf Gott die Dritten? Und wie nannte er sie? Um Antworten bemüht sich derzeit noch der evangelische Landesbischof Bedford-Strohm. Wir sind gespannt.

Aber zu welchem Zweck erschuf Gott die Dritten? Richtig, um dem BVG irgendwie die Möglichkeit zu seinem richtungsweisenden Richterspruch zu geben. Dem Bundesverfassungsgericht möchte man die ersten Worte des Astronauten Neil Armstrong auf dem Mond zurufen. Diese Entscheidung ist ein kleiner Schritt für Deutschland, aber ein riesiger Schritt für die Menschheit. Gott sei Dank haben wir keine anderen Probleme.

Nun geht es im nächsten Schritt, wie Schmidt bereits vorschlug, um eine generelle Abschaffung der Kategorien Mann – Frau. Da Geschlechter, wie wir ja seit Gender Mainstream wissen, eh konstruiert sind, sollte das auch kein Problem sein. Nachdem wir erkannt haben dass der „Mann“ und die „Frau“ pure Erfindungen des bösen alten weißen Mannes sind, können wir ja nun neue Geschlechter zusammenbasteln, samt der Toiletten dafür. Nur Namen werden für die Neu-Konstruktionen noch gesucht. Vielleicht könnten die Leser hier ihre Fantasie spielen lassen. Als erster Preis winkt (oder droht) ein Abend mit Carolin Emcke, der FriedenspreisträgerInX des deutschen Buchhandels: Hass sind die Anderen – All you need is love.

Lieber Leser und vor allem liebe Dritte. Sie sehen: Fragen über Fragen, Fragen, die das Leben und das BVG stellen. Der Autor freut sich auf Ihre Antworten.

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Kommentare ( 37 )

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Viktor Wallenstein
6 Jahre her

Fahndungsaufruf der Polizei: Gesucht wird ein etwa 30-35 Jahre altes Etwas, ca. 1.70-1.75 m groß mit blonden Haaren. Das Etwas ist bekleidet mit… :-))

Gina Maus
6 Jahre her

Mich würde zu diesem Urteil und den Folgen mal die Meinung der in Deutschland tätigen Imame interessieren. ;-))

Gina Maus
6 Jahre her

Was für ein herrlich amüsanter Artikel. Dank an den Autor dafür! Europa ist ein Irrenhaus, und Deutschland die Zentrale! 😉

Gina Maus
6 Jahre her

Der EuGH ist dafür bekannt solch „dumme“ Urteile nicht aufzuheben, sondern zu bestätigen.;-))

Hosenmatz
6 Jahre her

Das BverfG erlässt keine Gesetze. Es entscheidet nur (Judikative) darüber, ob der Gesetzgeber (Legislative = Bundestag + Bundesrat) ein Gesetz erlassen oder ändern muss. Die Regierung (Exekutive) hat dann für die Umsetzung zu sorgen.
Ich glaube, so war das mal.

elle
6 Jahre her

Der EuGH? Ist das nicht das Gericht, das die Blutspende für Menschen ermöglicht hat, die bis dato ausgeschlossen waren, weil sie einer Risikogruppe angehören? Ein Rechtsanspruch, spenden zu dürfen, durchgesetzt durch alle Instanzen? Oh da gäbe es ja schon einige Parallelen zu dem aktuellen Fall.

Hippiemädchen
6 Jahre her

Dieser Irrsinn der da aufploppt folgt einem Muster, ich nenne es
Wohlstandsverwahrlosung oder Dekadenz.
Wenn die Spitze erreicht ist, kommt der Zusammenbruch und eine diktatorische Unterwerfung an Halt gebenden Strukturen, wahrscheinlich unter die von Religionen. Ob der Gewinner einer der immer schon hier gewesenen oder die neu hinzukommende sein wird, werden wir sehen. Dann ist es vorbei mit Individualität und auch mit freiheitlichem der Gleichberechtigung der Geschlechter verbundenem System. Adieu Demokratie.

Teufelskralle
6 Jahre her

Man muss die Frage stellen: Wer hat überhaupt einen Nutzen von der Erfindung eines dritten Geschlechts? Die Betroffenen kaum, denn mit einer entsprechenden Eintragung in irgendeinem Dokument ist für jedermann ersichtlich, dass der Inhaber des Dokuments von einer Geschlechtsentwicklungsstörung betroffen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die meisten der Betroffenen so richtig scharf darauf sind. Es ist ohnehin nur eine sehr kleine Minderheit und davon wird wieder nur eine Minderheit von der Eintragung Gebrauch machen. Es ist nach meiner Meinung nichts weiter als eine Propagandashow, die zeigen soll, ach wie Tolerant man in Deutschland ist, während man es an… Mehr

Strange
6 Jahre her

Alles was da als Geschlecht bezeichnet wird (Ausnahme: männlich und weiblich) ist barer Unsinn bzw. eine Ausgeburt menschlicher Dummheit und Arroganz. Als Chemiker werde ich zeit meines Lebens das/die Dritten Geschlechter nie als solche akzeptieren, da dieser Schwachsinn gegen sämtliche Naturgesetze (die real existieren!) und die sich daraus ergebenden Merkmale der beiden Geschlechter (speziell die molekular existierenden) verstößt. Ich empfehle den Richtern des BVG ein seriöses Lehrbuch der Humanbiologie zu lesen.

Pflanze
5 Jahre her
Antworten an  Strange

Wenn Sie wissenschaftlich tätig sind, wie können Sie die Existenz von Intersexualität als naturwissenschaftliche Tatsache negieren? Ein Mensch mit XY-Chromosomen, von Ihnen vermutlich starrsinnig als „Mann“ bezeichnet, hat Androgenrezeptordefizienz und entwickelt sich morphologisch von außen wahrnehmbar eindeutig zur Frau. Solche realen Variationen der Natur ignorieren Sie? Und Sie glauben, Sie werden dabei von wissenschaftlichem Denken geleitet, und merken gar nicht, dass Sie offenbar von Werturteilen beherrscht sind – unbewussten Werturteilen, dem größten Feind der Wissenschaft…

Rainer Franzolet
6 Jahre her

Tut mir Leid aber über son Geschiss rede ich nicht. Alles hat seine Grenzen.