Bundesamt für Verfassungsschutz: Big Brother is watching you

Der einstige SPD-Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb, veröffentlicht eine schonungslose Kritik des deutschen Verfassungsschutzes, dessen Auflösung er fordert. Damit dürfte er selbst in das Visier einer Behörde geraten, die neuerdings jegliche radikale Staatskritik als verfassungsfeindlich betrachtet.

In dem von den lautstarken Verteidigern der Demokratie in Politik, Medien, Verbänden, Kirchen und anderen Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) immer verbissener geführten „Kampf gegen rechts“ steht das in Köln angesiedelte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unter seinem neuen Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU) inzwischen mit an vorderster politmedialer Front. Während sich die Mehrzahl dieser Verteidiger selbst zu solchen ernannt haben, agiert Haldenwangs Behörde in öffentlichem Auftrag auf Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Dieses regelt sowohl die Aufgaben und Kompetenzen des BfV wie auch dessen Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzämtern der Länder. Beide zusammen sollen laut § 1, Absatz 1 dieses Gesetzes „dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder“ dienen.

Angesichts des Erstarkens rechtspopulistischer Bewegungen und Parteien auch in Deutschland präsentiert Haldenwang sich und seine Behörde inzwischen als diejenige staatliche Institution, deren vordringlichste Aufgabe darin bestehe, die Bundesrepublik vor einer unmittelbar drohenden Machtübernahme rechter Verfassungs- und Demokratiefeinde zu bewahren. Dabei unterscheidet Haldenwang, wie er bei einem „Demokratie-Forum“ auf dem Hambacher Schloß im November 2022 ausführte, nicht zwischen rechts und rechtsextrem. „‘Rechts‘ bedeutet für mich jetzt nicht allein Hass/Hetze, (…) ‚rechts‘ steht eben auch für dieses völkische Denken, für dieses Ausgrenzen von Minderheiten (…). Und ja, das macht für mich Rechtsextremismus aus.“ Ihn im „Kampf gegen rechts“ zusammen mit einer möglichst breiten Allianz von Demokratie-Verteidigern unter Bezugnahme auf das Jahr 1933 („Nie wieder ist jetzt“) zu besiegen, ist laut Haldenwang inzwischen das vorrangige Ziel seiner Behörde.

Dies hat den einstigen Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb (SPD), dazu veranlaßt, die vom BfV vorgetragene Begründung für dessen Alarmismus sowie sein zum Schutz der bundesrepublikanischen Demokratie gewähltes Vorgehen in sechs Fallstudien genauer unter die Lupe zu nehmen. Schon vor seiner Ministerzeit (2011-2019) hat sich Brodkorb in seinem Bundesland maßgeblich in einem Projekt gegen Rechtsextremismus („Endstation Rechts“) engagiert und so auch erste Erfahrungen mit dem Themenkomplex Verfassungsschutz sammeln können.

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Drei der Fallstudien handeln von Haldenwangs aktuellem Vorgehen gegen das (Wieder-)Erstarken rechten Denkens in Politik und politischer Theorie; eine von seinem Vorgehen gegen neue Protestbewegungen, die im Zuge der Corona-Politik entstanden sind und seitens des BfV neuerdings einer „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung“ des Staates bezichtigt werden, ohne als links- oder rechtsextrem zu gelten.

Zwei der Fallstudien handeln hingegen von langwierigen, längst abgeschlossenen juristischen Auseinandersetzungen eines linken Politikers (Bodo Ramelow) und eines linken Bürgerrechtlers (Rolf Gössner) mit den Verfassungsschutzbehörden ihrer jeweiligen Bundesländer. Sie stammen aus einer Zeit, als dort noch der Linksextremismus stärker als nach Haldenwangs Amtsantritt unter Beobachtung stand, ohne dass vom Verfassungsschutz damals linksextrem mit links gleichgesetzt wurde. Das inzwischen in Buchform unter dem Titel „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ veröffentlichte Ergebnis dieser Prüfung ist ebenso ernüchternd wie besorgniserregend.

Die Fälle Ramelow und Gössner zeigen zum einen, wie ein linker Gewerkschafter und Politiker sowie ein linker Rechtsanwalt und Aktivist über Jahrzehnte ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes gerieten, ohne dass ihnen persönlich justiziable verfassungsfeindliche Bestrebungen nachgewiesen werden konnten. Sie zeigen zugleich, dass es eines ausgesprochen langen juristischen Atems sowie entsprechender finanzieller Möglichkeiten bedarf, um sich als betroffener Einzelbürger gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolgreich zur Wehr zu setzen. Bei Ramelow dauerte es insgesamt 27 Jahre, bis das Bundesverfassungsgericht letztinstanzlich verfügte, daß er nicht mehr beobachtet werden darf und bei Gössner sogar vier Jahrzehnte, bis das Bundesverwaltungsgericht dessen geheimdienstliche Beobachtung stoppte.

Beide Male ging es dabei vor allem um die Frage, ob eine Einzelperson, die nachweislich kein verfassungsfeindlicher Extremist ist, als ein solcher vom Verfassungsschutz des Bundes respektive der Länder beobachtet werden darf, weil diese Person mit tatsächlichen Verfassungsfeinden mehr oder weniger eng in Kontakt steht.

Der Vorwurf der Kontaktschuld spielt von daher im Vorgehen des BfV gegen vermeintliche Verfassungsfeinde nicht erst heute eine wichtige Rolle, wo es nicht mehr in erster Linie um die Beobachtung von Bürgern geht, die des Linksextremismus verdächtigt werden. Sie hatte ihre Hochzeit in den 1970er und 1980er Jahren, als sich im Zuge des Aufkommens und Erstarkens einer Neuen Linken zahlreiche linksextreme Aktivisten auf ihren langen Marsch durch die Institutionen begaben, von denen sie viele im Laufe der Jahre mehr oder weniger erfolgreich eroberten, allen voran im staatlichen und staatsnahen Bereich. Von dort aus führen sie inzwischen ihren „Kampf gegen rechts“, der seitdem erwartungsgemäß mit einer weitgehenden Erblindung auf dem linken Auge einhergeht.

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Den Verdacht, dass auch der Verfassungsschutz zu den so Erblindeten zählen könnte, legen Brodkorbs weitere Fallanalysen nahe. Dort beschreibt er dessen Vorgehen gegen eine Neue Rechte, die sich, wie einst die Neue Linke, in Teilen als radikal systemkritisch versteht und präsentiert. Wurde bei der Neuen Linken seitens des Verfassungsschutzes noch dank des einstigen Innenministers Werner Maihofer (FDP) zwischen Radikalismus und Extremismus unterschieden, um so radikale, das heißt an die Wurzel gehende Systemkritik als verfassungskonform vor geheimdienstlicher Überwachung zu schützen, gilt ihm im Fall der Neuen Rechten radikale Systemkritik inzwischen als ein Beleg mangelnder Verfassungstreue. Rechte Systemkritiker werden laut Brodkorb so „zu lediglich inaktiven und damit latenten Extremisten umdefiniert“, die es geheimdienstlich zu überwachen gilt.

Konkretisiert wird dies von ihm am Vorgehen gegen den von Götz Kubitschek gegründeten neu-rechten Institut für Staatspolitik (IfS), am Vorgehen gegen die AfD sowie am Vorgehen gegen den Politologen Martin Wagener. In allen drei Fällen geht es um den Vorwurf verfassungsfeindlicher Gesinnung, im Fall der AfD zusätzlich um den Vorwurf beabsichtigter verfassungsfeindlicher Handlungen, sollte diese Partei jemals Regierungsmacht erlangen. Die jeweilige Beweisführung durch den Verfassungsschutz ist im Fall des IfS und des Politologen Wagner, wie Brodkorb akribisch zeigt, höchst lückenhaft und widersprüchlich, über weite Strecken auch unfair oder sogar bösartig. Man gewinnt vielfach den Eindruck, im Verfassungsschutz seien linke Aktivisten am Werk, die keinerlei Interesse an einer sachlichen Analyse rechter Denker und politischer Strömungen haben.

So wird dem IfS beispielsweise anhand der Kritik seines Leiters Erik Lehnert an der schon in den 1920er Jahren von dem Soziologen Robert Michels thematisierten Oligarchisierung demokratischer Parteien vorgeworfen, den Parlamentarismus abzulehnen, was Lehnert aber gar nicht tut. Michels‘ Oligarchisierungs-Theorie zählt bis heute zur Pflichtlektüre jedes Soziologen und Politologen, der sich mit Fragen der direkten und der indirekten (repräsentativen) Demokratie befasst. Wagener wiederum wird vom Verfassungsschutz zum Vorwurf gemacht, er plädiere in seinen Publikationen für einen ethnischen Volksbegriff, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Ihm wurde deswegen von der Hochschule des Bundes seine Lehrbefugnis im Fachbereich Nachrichtendienste bis auf Weiteres entzogen, obwohl der gegen ihn gerichtete Vorwurf in der Fachwelt überaus umstritten ist.

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Im Zentrum des vom Verfassungsschutz geführten Kampfes gegen eine Neue Rechte steht laut Brodkorb letztlich der Versuch, jedwede Verwendung eines ethnischen Volksbegriffs als verfassungsfeindlich zu deklarieren, um so die Frage der deutschen Volkszugehörigkeit allein an die Staatsangehörigkeit zu binden. Im Zentrum steht dabei die AfD, der das BfV vorwirft, einen ethnischen Volksbegriff zu verwenden. Sie wolle mit dessen Hilfe nicht nur den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für Einwanderer fremder Ethnien erschweren, sondern deutsche Staatsangehörige, die keine ethnisch Deutschen sind, gesellschaftlich diskriminieren oder gar aus Deutschland vertreiben.

Nun verwendet das Grundgesetz aber, wie Brodkorb betont, in Artikel 116, Absatz 1 selbst einen ethnischen Volksbegriff, wenn es dort heißt, nicht nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit seien Deutsche, sondern auch solche mit „deutscher Volkszugehörigkeit“. Zu ihnen gehören beispielsweise die sogenannten Russland-Deutschen sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die keine deutschen Staatsbürger sind, weil sie (noch) im Ausland leben und deswegen bislang keine beantragt haben. Als deutsche Volkszugehörige können sie die deutsche Staatsbürgerschaft aber jederzeit umgehend erlangen, weil sie gemäß Grundgesetz auch ohne sie Deutsche sind.

Die Absicht, die Zugehörigkeit zum deutschen Volk allein an die Frage der Staatsangehörigkeit zu binden, um so alle Forderungen nach einer ausreichenden sozio-kulturellen Homogenität für ein gelingendes gesellschaftliches Zusammenleben als verfassungsfeindlich zu brandmarken, erweist sich vor diesem Hintergrund laut Brodkorb selbst als mindestens verfassungswidrig, wenn nicht mehr. In die gleiche Richtung gehen die Versuche des BfV, radikale Kritik an der herrschenden Regierungspolitik mit dem Vorwurf der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ unter den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit zu stellen. Dabei geht es laut BfV um die „ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“, die das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttere und so dessen Funktionsfähigkeit gefährde.

Das demokratische Recht auf Kritik am Handeln von Politikern und politischen Institutionen hält der Verfassungsschutz gemäß Brodkorb „im Grunde für verfassungswidrig“ und will es deswegen möglichst einschränken. Als eindrücklichsten Beleg dafür verweist er auf die Einstufung freiwilliger Helfer, die während der Ahrtal-Flut Geld und Sachspenden an die betroffene Bevölkerung verteilt haben. Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2021 wird ihnen deswegen vorgeworfen, sie wollten damit aktiv den Eindruck erwecken, „dass staatliche Stellen bewusst nur unzureichend an der Verbesserung der Versorgungslage arbeiten würden beziehungsweise mit der Bewältigung der Lage komplett überfordert gewesen seien.“ Das käme einer gezielt betriebenen Delegitimierung des Staates gleich.

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Spätestens hier sieht sich nicht nur Brodkorb an George Orwells Dystopie „1984“ erinnert, in der ein Wahrheitsministerium streng darüber wacht, dass alle Bürger sich nicht nur gänzlich staats- und regierungskonform verhalten, sondern auch so denken. Der Staat und seine Funktionäre geben vor, selbst dann fehlerfrei zu handeln, wenn dies offenkundig nicht der Fall ist. Wer dies nicht so sieht, wird automatisch zum Staats- respektive Verfassungsfeind, selbst wenn er seine Zweifel bestenfalls leise ausspricht. Um allen Zweifel auszumerzen, bedarf es einer staatlichen Institution, die jederzeit in der Lage ist, als staatsfeindlich gelabelte Gesinnungen zu erfassen und deren Träger unschädlich zu machen. „Big Brother is watching you“ lautet daher die bekannteste Grundregel eines solchen Systems.

An sie hielt sich laut Brodkorb auch schon die DDR-Regierung. Sie hatte anstelle der „verfassungsschutzrechtlichen Delegitimierung des Staates“ die „staatsfeindliche Hetze“ ersonnen, um mit ihrem Inlandsgeheimdienst Regimekritiker zu überwachen und mundtot machen zu können. Anders als der Staatssicherheitsdienst (Stasi) der DDR verfügt das BfV aber über keine polizeilichen Befugnisse, mit denen es Verdächtige verhören und verhaften kann. Umso mehr versteht und betätigt es sich mittlerweile als eine Gesinnungspolizei, die unter ihrem Chef Haldenwang ihr Betätigungsfeld wie ihre Kompetenzen zum Schutz der derzeitigen Regierung vor nonkonformer Kritik immer weiter auszubauen versucht. Dabei bedient sie sich immer stärker der Stigmatisierungs-Methoden, mit denen schon die Stasi die „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges“ ihrer Zielobjekte vorantrieb.

Gegen diese höchst besorgniserregende Entwicklung hilft laut Brodkorb nur die Auflösung des Verfassungsschutzes. Als einziger Inlandsgeheimdienst der westlichen Welt besteht derzeit seine vorrangige Aufgabe in der Überprüfung der politischen Gesinnung nonkonformer Bürger, um so eventuelle verfassungsfeindliche Bestrebungen schon im Keim ersticken zu können, bevor sie nennenswerte praktische Relevanz erhalten. Wie in allen anderen westlichen Demokratien soll dagegen auch der deutsche Inlandsgeheimdienst gemäß Brodkorb nur noch aktiv werden dürfen, wenn es um politisch motivierte Gewaltanwendung oder Spionage geht. Aus jeglichem politischen Gesinnungs- und Richtungsstreit soll er sich hingegen komplett heraushalten und diesen nach bewährter demokratischer Tradition allein der Politik, den Medien, der Wissenschaft und den Bürgern überlassen.

Daß diese Forderung im politmedialen Mainstream, der sich derzeit voll im Kampfmodus gegen rechts befindet, auf Unterstützung stößt, ist wohl eher nicht zu erwarten. Stattdessen steht zu befürchten, daß sich Brodkorb mit seiner schonungslosen öffentlichen Kritik am Verfassungsschutz und seiner Forderung nach dessen Auflösung nicht nur aus Haldenwangs Sicht genau jener „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ schuldig gemacht hat, die ihn nun selbst zu einem gefährlichen Verfassungsfeind und Zielobjekt macht.


Mathias Brodkorb, Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien. Zu Klampen Verlag, Hardcover mit Überzug, 250 Seiten, 25,00 €.


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Kommentare ( 19 )

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K.Behrens
4 Tage her

Wenn die Ampel ausfällt, schaut man man als ausgeschlafener=woke Bürger nach links und rechts und überquert seelenruhig die Straße. Das gleiche gilt bei dauerhaft rot, sonst steht man ja ewig rum und wartet. Am besten hat man das Grundgesetz stets dabei, gibt es in Taschenformat. Amüsanter für Hundebesitzer ist allerdings die Lektüre: «Hilfe, mein Hund überholt mich rechts«.

Ralf Poehling
4 Tage her

Der Verfassungsschutz ist von einem kriminellen Kartell gekapert, was den VS missbraucht um die Opposition zu zerschlagen und die Geheimhaltung ausnutzt, um sich selbst illegal zu bereichern. Auf Kosten der eigenen V-Leute. Und das Problem wird überall da sichtbar, wo die CDU den VS in ihrer Hand hat. Die „Stahlhelme“ im VS sind nach meiner Beobachtung nicht(!) die Ursache, wie viele auf der linken Seite meinen, die werden nur von dem kriminellen CDU Gesochs im VS für ihre Bereicherungstour verheizt. EX-VS Chef Fromm (ein SPD Mann) hat sich bezüglich NSU damals derart geäußert, dass er von seinen eigenen Mitarbeitern „hinters… Mehr

fatherted
4 Tage her

Man zeige mir ein anderes demokratisches Land, dass einen eigenen Geheimdienst zur Überwachung seiner Staatsbürger betreibt….

ThomasP1965
22 Tage her

§1 GG schlägt alle anderen Paragraphen, die keinen Ewigkeitsanspruch haben. Insofern ist irrelevant, was in anderen Gesetzen oder Paragraphen, auch des Grundgesetzes steht. Wenn das was dort steht – oder wie es interpretiert wird – mit ihm in Konflikt steht, siegt §1. Und hier ist nicht die Rede davon, dass die Würde des Deutschen unantastbar ist, sondern die des Menschen. Aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes leitet sich dementsprechend davon ab, ist im Vorfeld von juristisch (Zivil/Strafrecht) relevantem zu sehen, als Prävention, der Beratung der Politik/Justiz, um den Schutz der Verfassung sicherzustellen. Was natürlich sinnvoll ist.… Mehr

Gabriele Kremmel
23 Tage her

Rechtsextremismus ist laut H. das Ausgrenzen von Minderheiten. Das Ausgrenzen von Mehrheiten hingegen ist Kampf gegen Rechts. Herr Haldenwang hat weniger Eignung für sein Amt als man es für möglich gehalten hätte.

Zumal mit dem Ausgrenzen von Minderheiten heute gemeint ist, wenn Leute auf die Einhaltung bestehenden Rechts und auf wissenschaftliche Fakten bestehen.

Last edited 23 Tage her by Gabriele Kremmel
Sabine Ehrke
23 Tage her

Und? Die Mehrheit der Deutschen will es offensichtlich genau so. Ein erfolgreicher Probelauf war ‚Corona‘. 2Drittel haben nicht nur hingenommen, ein Großteil jener hat sich vorgedrängelt, um aktiv mitmachen zu können und würde es wieder tun! Egal womit sie durch die übergriffigen, nationalen, sozialistischen Genossen der Ampel und ihres Propaganda ÖRR, sowie anderer willfähriger Medien beauftragt werden.

Last edited 23 Tage her by Sabine Ehrke
Georg J
23 Tage her

Eine Demokratie braucht keinen „Verfassungsschutz“, der gegen die eigenen Bürger geheimdienstlich tätig wird. Eine Demokratie braucht hingegen eine „Counter Intelligence“ – Einheit zur Aufklärung fremder Aktivitäten gegen die eigenen Interessen.
Ein „Verfassungsschutz“ in einem Staat, in dem es nicht einmal eine Verfassung gibt, sondern ein Grundgesetz, ist bereits von der Wortwahl her eine zutiefst fragliche Organisation.
Haldenwang ist Beamter, man sollte ihm nicht zuviel politischre Bedeutung zumessen.

Stefan Rapp
23 Tage her

Besitzt in einer Demokratie nicht vom Grundsatz her der Souverän nicht quasi die Allmacht, die er sich auch gar nicht selber nehmen kann, sondern maximal nur temporär an einen Staat abtreten aber nur unter der Bedingung das er, der Souverän jederzeit wieder eingreifen kann. Sind Ewigkeitsklauseln insofern nicht ein Widerspruch oder gelten Ewigkeitsklauseln nur eben im Rahmen der zeitlichen Existenz einer Verfassung bzw. des Grundgesetzes welches ja durch den Artikel 146 GG zumindest schon begrenzt ist/war. Müsste sich der Souverän nicht jederzeit eine neue Verfassung geben können wenn er dies wollte und sind solche Bestrebungen nicht legitim, vorausgesetzt sie werden… Mehr

StefanB
23 Tage her

Der Herr Jörges (ehemals Stern-Chefredakteur ) ist ja extrem links verstrahlt. Aber in Sachen des FAZ-Beitrages des Haus- und Hofvasallen der Linksextremistin hat er ausnahmsweise mal die zutreffenden Worte gefunden.

Jörges trockenes Fazit: „Mit anderen Worten: Verfolgt wird auch, was legal ist. Das ist (…) eine alarmierende Grenzüberschreitung!“ Und weiter. O-Ton Jörges: „Haldenwang, der CDU-Mann, betritt das düstere Reich des autoritären Staates und stellt sich selbst in die Tradition der Gestapo.“

https://www.nius.de/politik/stern-legende-hans-ulrich-joerges-fordert-ruecktritt-vom-chef-des-verfassungsschutz-haldenwang-stellt-sich-selbst-in-die-tradition-der-gestapo/5da087d0-b146-4694-bd2b-84559091f5fb

Matthias F.
23 Tage her

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Artikel 20 Abs. 4 aus den Grundgesetz (Recht auf Widerstand) entfernt wird. Dann sind wir wieder angekommen, wo Deutschland schon 1933 war. Leider sind selbst die wenigen noch lebenden Zeitzeugen zu naiv, um die Brisanz zu erkennen und reden immer schön den linken und grünen nach dem Mund.