Wie der Berliner Senat versucht, die Mietendeckel-Schlappe auszubügeln

Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin – beziehungsweise der Steuerzahler – übernimmt einen Großteil der Kosten des kassierten Mietendeckels. Einen schönen Namen dafür hat man jedenfalls.

Es war zu erwarten, dass der rot-rot-grüne Berliner Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen den sogenannten Mietendeckel nicht einfach auf sich sitzen lassen würde. Nun versucht der Senat die für Berliner Mieter höchst unangenehmen Folgen seiner von den Verfassungsrichtern korrigierten Kompetenzanmaßung (nur der Bund hätte nämlich eine solches Gesetz erlassen dürfen) zu kaschieren. Einen schönen Begriff dafür hat die Senatsverwaltung jedenfalls bereits: „Sicher-Wohnen-Hilfe“.

Es geht um Mieter, deren Miete mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels am 23. November 2020 abgesenkt wurde, die nun angesichts der Nichtigkeit dieser Vorgabe teilweise mit Rückforderungen der Vermieter konfrontiert sind. „Derzeit geht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von rund 40.000 Berliner:innen aus, die potentiell finanzielle Unterstützung benötigen könnten“, heißt es auf deren Website.

Wer auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, kann sich sowieso darauf verlassen, dass „rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter:innen vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen“ werden. Für „Bezieher:innen von Wohngeld“ gilt das womöglich auch, wenn sie „kurzfristig einen Änderungsantrag an das zuständige Bezirksamt stellen“.

Für andere Haushalte gibt es ein zinsloses Darlehen der staatlichen Investitionsbank Berlin (IBB) – sofern sie nicht mehr als 280 Prozent der „Bundeseinkommensgrenze“ verdienen. In diesem Fall sind das für einen Berliner Einpersonenhaushalt bis zu 33600 Euro jährlich. Die Befürchtung der potentiellen Empfänger, das Darlehen tatsächlich zurückzahlen zu müssen, dämpft der Senat mit den Worten: „Sollten Mieter:innen unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden.“

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Kommentare ( 29 )

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29 Comments
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Anton Mohr
2 Jahre her

Soziale Marktwirtschaft ist ein durch Gesetze eingeschränkter Kapitalismus. Bei Mietsachen liegt die Gesetzgebungskompetenz aber beim Bund, da hat das BVG recht. Arbeit muss sich wieder lohnen. Es geht nicht, daß man den grösseren Teil seines Lohnes für die Miete zahlen muss. Die Bundesweite Regelung des Problems hat den Nachteil, dass der Wohnungsmangel regional durchaus verschieden ist. In Ostdeutschland ist nicht Wohnungsmangel, sonder Leerstand das Problem. Deswegen ist es schwer, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, zumal Ostdeutsche mit ihrem Wohnungsleerstand oft garkein Interesse an einer Regelung haben und in Westdeutschland der Wohnungsmangel je nach Stadt bzw. Strukturschwäche in ländlichen Gegenden gar… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Anton Mohr
Anton Mohr
2 Jahre her
Antworten an  Anton Mohr

„Eigentum verpflichtet“ seht im GG. Das ist keine Planwirtschaft, sondern ein notwendiger gesetzlicher Eingriff, ohne den die soziale Marktwirtschaft zum Kapitalismus wird. Beim Meisten gebe ich Ihnen aber recht. Migration hat das Problem verschärft, Wohnungsverkauf auch, fehlende Bauprogramme.

Ben Clirsek
2 Jahre her

Nicht aufregen, über der Länderfinanzausgleich ist doch dieser aktive Wahlkampf für weitere GRR Wählerstimmen locker finanzierbar. Solange BW, Bayern, Hessen, NRW und HH das unterstützen ist doch alles gut. Gelle die Herren Kretschmann, Söder, Laschet, Bouffier und Tschentschner

Marco Mahlmann
2 Jahre her

Eine Empfehlung an Studenten der Soziologie, Politologie, Volkswirtschaft und andere: Wählen Sie als Thema Ihrer Dissertation den Mitnahmeeffekt bzw. die Leistungserschleichung der Berliner, die ihre Mietnachzahlungen über die „Sicher-Wohnen-Hilfe“ begleichen. Die „Idiot:innen“ von RRG werden die Untersuchung sicher mitfinanzieren; schreiben Sie einfach irgendwas von „Klimawandel“ oder „soziale Gerechtigkeit“ in den Titel.

Ferengi
2 Jahre her

Ich als Bayer bin es mehr als leid, das Senatsversagen in Berlin mit meiner hohen Steuerabgabenlast weiter zu finanzieren. Wann wird diesem unfähigen Regierungsbündnis zwischen grüner Ideologie, dunkelroter DDR-Nachfolgepartei und roter Identitätsfanatiker endlich Einhalt geboten?

Harald Kampffmeyer
2 Jahre her
Antworten an  Ferengi

Hallo Ferengi, ich als (Rand-)Berliner versteh Sie ja, soviel in Bayern erarbeitetes Geld in ein Shithole zu versenken, ist übel. Aber bedenken Sie: Der hiesige Verwesungsgestank zieht aus Bayern ne Menge alternativ-arbeitsscheues Volk hierher ab. Sonst hätten Sie die mit Ihrem Geld in Bayern gefüttert. So bezahlen Sie die nur woanders haben aber nicht deren Dreck und Vandalismusschäden auch noch an der Backe.

Der Mustermann
2 Jahre her

Ich würde mich freuen, wenn hier bei Tichy mit dem Gender-Geschreibsel-Unfug aufgehört wird. ?
Es gibt Berliner und es gibt Berlinerinnen. Punkt…
Ein bischen Konservatismus darf schon sein…

Marco Mahlmann
2 Jahre her
Antworten an  Der Mustermann

Gerade der Konservative achtet auf die buchstabengetreue Wiedergabe der Vorlage beim Zitat.

Wolfsohn
2 Jahre her

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„Bezieher:innen von Wohngeld“
Aus dem doch recht auffälligen Gendersternchen * ist bereits ein Doppelpunkt : geworden, der weniger Platz beansprucht.
In absehbarer Zeit wird der auch wegfallen und dann erreichen wir endlich, was die sich Feministinnen so sehr wünschen: Die absolute Macht der Frau!!! Denn Frauen machen ja sowieso alles besser und Männer sind eh Schei:e!
Aber keine Angst, die Islamisierung schreitet voran und irgendwann wird auch mit der Diktatur des Feminismus Schluss sein.

Ludwig von Gerlach
2 Jahre her
Antworten an  Wolfsohn

Der letzte Satz ist mit der einzige Grund, warum man sich fast statt der BRD heutigen Zuschnitts eine IRD wünschen könnte. Der Gedanke, dass sich dann gewisse deutsche Politikerinnen nur noch mit schwarzer Ganzkörperverhüllung in der Öffentlichkeit zeigen dürften, ist schon allein aus ästhetischen Gründen äußerst verführerisch. Wenn ich gestern gehört habe, wie einzelne Ministerpräsidenten bei ihren Reden im Bundesrat routiniert im Wort die Genderpause eingelegt haben (u.a. der MP des Saarlandes, der besser „Hänschen“ hieße), bedaure ich nur, dass diese Sprachvergewaltigung nicht ständig zu schmerzhaften Kehlkopfkrämpfen führt. Dann wäre der rhetorische Genderspuk schnell vorbei oder die Schwätzer würden ganz… Mehr

Teide
2 Jahre her

„Was hat ein Münchner, das ein Berliner nicht hat…
…eine Eigentumswohnung in Berlin!“
(Don Alphonso)

Albert Pflueger
2 Jahre her

Da muß man einen viele Seiten starken Antrag ausfüllen, wenig verdienen, zunächst Wohngeld beantragen, und nur als Alleinstehender sind die Einkommensgrenzen überhaupt realistisch, eine Familie mit zwei Kindern darf keineswegs doppelt soviel verdienen! Es ist schwierig, die Zahlen im Internet zu finden, aus einem Gespräch gestern meine ich mich zu erinnern, daß die Einkommensgrenze für diese Familie bei 55 T€ liegt. Die Antragsbearbeitung muß die IBB stemmen, der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

Teide
2 Jahre her

Nebenbei erfährt man, wo bei RRG die Grenze zum Reichtum beginnt. 33,6K.

Im Jahr.

Querdenker_Techn
2 Jahre her

Wenn ich für meine Entscheidungen nicht selbst aufkommen sprich bezahlen muss, dann kann ich auch großzügig sein.