Warum das Urteil zu Merkels Verfassungsbruch so spät kam

Die Karlsruher Richter mussten keine Eile mit der Verurteilung von Angela Merkels Verfassungsbruch zeigen. Die Bild-Zeitung behauptet, es habe einen dezenten Hinweis aus den Reihen des Gerichts gegeben, der dazu beitrug, die Eilbedürftigkeit zu beseitigen.

IMAGO / Markus Heine
Stephan Harbarth und Angela Merkel nach dessen Nominierung als Bundesverfassungsrichter am 19.11.2018

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch über Angela Merkels Verfassungsbruch wirft zwar einen Schatten auf ihr Ansehen, aber politische Auswirkungen hat es nicht. Das wäre sicher anders gewesen, wenn das höchste deutsche Gericht unmittelbar auf den Eilantrag der AfD noch im Sommer 2020 mit demselben Urteil reagiert hätte. Eine als Verfassungsbrecherin verurteilte Kanzlerin – das hätte eine veritable Krise für Merkel und die damalige Bundesregierung bedeutet.

Aber die für den Eilantrag erforderliche Eilbedürftigkeit entfiel, wodurch das Gericht sich ganze zwei Jahre Zeit nehmen konnte. Denn die Bundesregierung hatte die verfassungsbrecherischen Aussagen Merkels in Südafrika – wo sie die Wahl des FDP-Landtagsabgeordneten Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD als „unverzeihlich“ bezeichnet und gefordert hat, das müsse „rückgängig gemacht werden“ – von der Website der Bundesregierung entfernt.

Die Bild-Zeitung berichtet nun, Grund für die Löschung solle „ein dezenter Hinweis aus den Reihen des Gerichts gewesen sein“. 

Die Bild-Zeitung winkt in ihrem Bericht mit dem Zaunpfahl, indem sie ein Wahlplakat von 2013 zeigt, auf dem der damalige CDU-Bundestagskandidat und spätere Fraktionsvize Stephan Harbarth gemeinsam mit Merkel abgebildet ist. „Die Kanzlerin und ihre Richter – Viel zu gute Freunde“ steht über dem Artikel. Darin wird auch an das vertrauliche Abendessen der Karlsruher Verfassungsrichter mit Merkel im Kanzleramt im Juni 2021 erinnert. 

Screenshot bild.de

Das jetzige Urteil kommt vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. In diesem sitzt unter anderen auch der frühere CDU-Politiker und saarländische Ministerpräsident Peter Müller.

Dass Merkel es schaffte, eine Bundestagsmehrheit für Harbarths Berufung als Vorsitzender des ersten Senats am Bundesverfassungsgericht 2018 und schließlich im Juni 2020 als dessen Präsident zu erreichen, kann man wohl als einen ihrer machtpolitisch geschicktesten Schachzüge betrachten. Der Anwalt für Gesellschaftsrecht Harbarth war nicht nur niemals Richter, sondern stand auch wegen mehrerer Vorwürfe in der Kritik – unter anderem im Zusammenhang mit dem VW-Diesel-Skandal und CumEx-Geschäften, an denen seine frühere Rechtsanwaltskanzlei beratend mitwirkte. Für Merkel und die damalige Große Koalition (plus Grünen und FDP) war das aber offenbar kein Hindernis. 

Unter Harbarths Präsidentschaft fiel das Bundesverfassungsgericht seither jedenfalls nicht dadurch auf, dass es den Regierenden allzu große Probleme machte. 

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Kommentare ( 30 )

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Martin Bayer
1 Jahr her

Für dieses Land werde ich niemals mehr meinen Hintern hinhalten. Damit der Sozialstaat bald kollabiert , habe ich mir nunmehr erlaubt die Rente zu beantragen – diese Rente wurde mir jetzt mit 51 Jahren bewilligt , so dass ich jetzt einen Sittig aus Deutschland machen werde. Liebe Landsleute! Deutschland der 70er und 80er war schön , doch jetzt ist es ein stinkendes Scheißhaus.

Guenther Adens
1 Jahr her

Wer sich bisher gefragt hat, was der Unterschied zwischen der (italienischen) Mafia und der BRD-Obrigkeit ist, hat nun die Antwort erhalten:
Die Mafia schützt ihre Zahler vor kriminellem Unbill für das abgepresste Geld….

puke_on_IM-ERIKA
1 Jahr her

Wie schön, dass wenigstens in der WELT ein Titel lautet: Zu Merkels Kanzlerbilanz gehört auch der Missbrauch ihres Staatsamtes.

Siggi
1 Jahr her
Antworten an  puke_on_IM-ERIKA

Dann lesen Sie einmal die SZ, die Zeit oder den Spiegel? Grenzwertig, anders kann man die Artikel und insbesondere die Kommentare nicht bezeichnen. Ich frage mich ernsthaft, welche Wahrnehmungsstörungen liegen da vor? Sind die kollektiv einer Gehirnwäsche unterzogen worden, oder was ist es, was diese komplett neben der Realität Liegenden derart vom Pfad abkommen lässt. Beängstigend dann dazu die „Meinungen“ oder Artikel habilitierter Professoren mit Lehrstuhl. Wahrscheinlich sind die Belehrten dann der Nachwuchs der verblendeten Ideologen, die Bhagwan-Anhänger gleich das Eingetrichterte leben und verkünden. Man stelle sich einmal vor, diese „Gesinnung“ setzt sich durch. Diese Gesellschaft wäre auf dem rauen… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Siggi
w.feuster
1 Jahr her

Nicht Merkel und ihre, ja, ich nenne sie Komplizen in der Beugung des Rechtsstaates sind die Schuldigen, das in diesem Staat die Willkür herrscht.
Dies ist nur, nach meiner Meinung, nur möglich wenn Regierende sich sicher sein können, das egal was sie tuen keinerlei Konsequenzen haben wird.
Deutschland und seine devoten Bürger sind dafür nach meiner Meinung geradezu prädestiniert.
Mit diesem Land wird es kein gutes Ende nehmen befürchte ich.

Poirot
1 Jahr her
Antworten an  w.feuster

„Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.“ Arthur Schoppenhauer

Franzl
1 Jahr her

Interessant ist auch, dass eine mit grünem Parteiticket berufene Richterin noch eine abweichenden Meinung zum Urteil niederlegte.

Hans Buttersack
1 Jahr her

Was genau ist unter einem „dezenten Hinweis aus den Reihen des Gerichts“ zu verstehen?

Ein neuer Fall von Kumpanei zwischen dem Bundesverfahssungsgericht und der Bundesregierung?

imapact
1 Jahr her

Das gleiche „Spielchen“ wie das immer noch ausstehende Urteil zu den „Wahlunregelmäßigkeiten“ bei den Bundestags- und Senatswahlen in Berlin. Beides eklatante Verstöße gegen geltendes Recht – in einem Fall wurde eine rechtmäßige Wahl per Ukas der Exekutive, also der Kanzlerin, einfach annulliert, im anderen Fall eine Wahl auf Drittweltland-Niveau durchgeführt und das Ergebnis so stehen gelassen. In beiden Fällen schiebt man die juristische Aufarbeitung so lange auf die lange Bank, bis das Urteil keinerlei praktische Relevanz mehr hat. In Thüringen darf die SED weiterregieren, Kemmerich will (oder traut) sich ohnehin nicht mehr, in Berlin dürfen der Senat weitermachen und die… Mehr

K. Meyer
1 Jahr her

So berechtigt die Entscheidung des BVerfG auch sein mag, diese Entscheidung kam deutlich zu spät und hat daher – zumindest bezogen auf die Vergangenheit – keinen weiteren Nährwert mehr. Weil Angela Merkel mittlerweile längstens aus „dem Spiel“ raus ist und für diese ihre undemokratische Schandtat – genauso wenig wie für ihre anderen – noch irgendwann in die Verantwortung gezogen bzw. in Regress genommen wird. Diese Frau hat die Aushöhlung unseres demokratischen Rechtsstaats fürwahr mit allen Mitteln vorangetrieben! Wir alle, die Wähler, haben dieses dreckige Spiel, leider viel zu spät erkannt.

alter weisser Mann
1 Jahr her

Da muss „die da oben“ mal wieder gar keiner verächtlichmachen und man kann sie trotzdem verächtlich finden.

Karl Schmidt
1 Jahr her

Ich bin über die staatszersetzende Verächtlichmachung von Funktionären des Staates – Harbarth ist ein ehrenwerter Mann – schockiert. Dass das Urteil absolut wirkungslos bleibt ist doch nur die Schulde der Zeit – und der vielen Termine, die die Richter wahrnehmen müssen. Darüber zu berichten ist mindestens ebenso abscheulich.