Verwaltungsgericht: Maskenpflicht für Jogger in Hamburg ist unverhältnismäßig

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht beim Joggen an Alster und Elbe als unverhältnismäßig beurteilt. Die Stadt kann noch Beschwerde in nächster Instanz einlegen.

IMAGO / Chris Emil Janßen
Außenalster in Hamburg

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Maskenpflicht für Jogger an Alster, Elbe und im Jenischpark aufgehoben. Bislang gilt dies allerdings nur für den Antragsteller selbst, dessen Eilantrag in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen 9 E 920/21) stattgegeben wurde.

Die Maskenpflicht diene zwar, heißt es in dem Beschluss, „mit dem Ziel der Eindämmung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 … einem legitimen Zweck. Zur Förderung dieses Zwecks dürfte die Regelung wohl auch geeignet sein.“ Allerdings entspreche sie nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil sie „allgemein und unabhängig vom Wetter und der Zahl der Besucher in den Grünanlagen jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr gelte“. In der Verordnung und in dem Verfahren habe die Stadt nicht begründen können, warum dies notwendig sei. Gegen die Entscheidung hat die Stadt Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Verordnungen allgemein außer Kraft setzen können, gilt der Beschluss in Hamburg zunächst nur für den Antragsteller des Eilantrages. Alle anderen Jogger müssen in den betreffenden Zonen also vorerst weiter Masken tragen. Allerdings könnten, wenn die Beschwerde scheitert, theoretisch alle Jogger einen entsprechenden Eilantrag stellen, so dass die Hamburger Regierung dann unter Druck stände, die Maßnahme komplett abzuschaffen.

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Kommentare ( 8 )

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JamesBond
3 Jahre her
Last edited 3 Jahre her by JamesBond
Fred Schneider
3 Jahre her
Antworten an  JamesBond

Danke für den Tipp!

Manfred_Hbg
3 Jahre her

Zitat: „Allerdings könnten, wenn die Beschwerde scheitert, theoretisch alle Jogger einen entsprechenden Eilantrag stellen“

> Mhh, aber das doch nicht hier in der linken Hochburg Hamburg wo scheinbar absoluter Bürger-Gehorsam zum rotgrünen Senat zu bestehen scheint. Oder sollte ich mich vielleicht doch täuschen?

Der nachdenkliche Paul
3 Jahre her

Die Maskenpflicht an Alster und Elbe ist nicht nur für Jogger unverhältnismäßig, sondern grundsätzlich auch für die normalen Fußgänger und Fahrradfahrer etc.. Nahezu alle Fachexperten zweifeln ohnehin die Notwendigkeit zum Tragen einer Maske an der frischen Luft an, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Darüber wird schon lange nicht mehr gesprochen. Deutschland hat sich zum politischen Irrenhaus entwickelt.
Jetzt komme man mir bitte nicht mit dem Argument: In anderen Ländern besteht die Maskenpflicht an der frischen Luft ja auch. Wir müssen doch nicht jeden Unfug gleich mitmachen.

Montgelas
3 Jahre her

Das stand doch im Artikel! Nochmals genau lesen?

ebor
3 Jahre her
Antworten an  Montgelas

Das stimmt so nicht. Es ist ein Präzedenzfall, auf den sich jeder berufen kann, der wegen eines Verstoßes belangt wird. Er muß es nur im Zweifel selbst vor Gericht durchfechten. Das ist aber einfacher, als ohne Präzedenzfall.

Dr. Rehmstack
3 Jahre her

Wie kann ein Recht nur für den gelten, der es einfordert? Das ist für mich absurd.

djokovljevic
3 Jahre her
Antworten an  Dr. Rehmstack

Das nennen die hier Demokratie!