Fachleute warnen vor Lauterbachs FFP2-Maskenpflicht

FFP2-Masken schützen. Aber nur, wenn sie absolut korrekt sitzen, wie es der Fachmann Peter Walger im Interview mit der Berliner Zeitung sagt. Doch die meisten trügen sie falsch: darunter auch Karl Lauterbach (SPD).

IMAGO / photothek

Masken würden nicht helfen, sich vor dem Corona-Virus zu schützen. Sie seien sogar gefährlich. Denn sie vermittelten das Gefühl einer trügerischen Sicherheit. Das war einmal die Position der Bundesregierung samt des „Robert Koch-Instituts“ (RKI). Ist gar nicht so lange her. Im März 2020. Als es in Deutschland noch nicht genug Masken gab, warnten RKI und Gesundheitsministerium vor der trügerischen Sicherheit der Masken. Meinungen können sich ändern. In der Wissenschaft – und in der Politik erst recht.

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Karl Lauterbach (SPD) verdankt seine Fanbasis und sein Amt als Gesundheitsminister der Behauptung, seine Politik beruhe ausschließlich auf der Wissenschaft. Es gebe selbst Studien dafür, dass die Maskenpflicht in Fernzügen nötig, aber in Flugzeugen überflüssig sei. Das sagte Lauterbach im Bundestag tatsächlich. Da fragt keiner mehr nach, das nehmen alle hin. Die Öffentlichkeit hat damit angefangen, aufzuhören, Lauterbach noch ernst zu nehmen.

Doch der Leverkusener ist Gesundheitsminister und die Regierungsparteien folgen ihm des guten Friedens zuliebe – inklusive der FDP, die damit ihre Wahlversprechen bricht. Deswegen gilt in Fernzügen ab 1. Oktober eine FDP2-Maskenpflicht. Und die Länder sollen sie inklusive anderer Maßnahmen ebenfalls flächendeckend ausrufen, wenn ein Notstand ausbricht, dessen Kriterien der Bund nicht präzise definiert hat. Bevor das passiere, müssten erst Vorhängeschlösser geknackt werden, versprach zwar Justizminister Marco Buschmann (FDP2). Aber wie das geht, zeigte ihm Lauterbach am Wochenende. Da holte er den Chef-Wissenschaftler Christian Drosten aus dem Medien-Asyl zurück: Im Dezember sei es nicht auszuschließen, dass es theoretisch möglich sei, dass vielleicht … prompt waren die Alarm-Schlagzeilen wieder da, die den deutschen Sonderweg in der europäischen Pandemie-Politik freigemacht haben.

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Wie wenig faktenbasiert die Politik noch ist, die von Lauterbach angestoßen und von Buschmann hingenommen wird, zeigt sich am deutlichsten an dem Unterschied zwischen FFP2-Maskenpflicht im Zug – aber nicht im Flieger. Doch auch gegen die FFP2-Maske an sich mehren sich jetzt Stimmen. Etwa die von Peter Walger, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Er hält es für wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, dass die bisher zulässigen „Operationsmasken“ künftig als nicht mehr ausreichend gelten. Das erklärte Walger in einem Interview mit der Berliner Zeitung.

Die FFP2-Maske sei zwar wirkungsvoller. Aber nur, wenn sie präzise angesetzt sei. Deswegen werde sie in Krankenhäusern dort eingesetzt, wo eine hohe Ansteckungsgefahr gilt. Allerdings müsse das Personal dafür eigens geschult werden, sagt Walger der Berliner Zeitung. Und selbst dann würde es ein großer Teil des Personals falsch machen. Denn nur, wenn die FFP2-Maske richtig sitze, wirke sie auch. Deswegen brauche es ein Modell, bei dem auch ein Band durch den Nacken verläuft. Zudem würden die Ärzte an ihren Masken die Schwachstellen durch Schaumstoff-Polster ausbessern.

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Es gebe keine Studien dafür, die eine bessere Wirkung der FFP2-Maske im Vergleich zur OP-Maske biete, sagt Walger der Berliner Zeitung. Er vermutet, dass sie das nicht tut. Denn zu oft sehe er Menschen, die sie falsch aufsetzten. Zu diesen gehört für Walger auch Karl Lauterbach selbst: „Die verschiedenen Masken, die er in der Öffentlichkeit trägt, haben Gummibänder, die um die Ohren führen. Die Masken können gar nicht dicht abschließen, sie müssen zwangsläufig Leckagen aufweisen“, sagt Walger.

Die Datenbasis, auf der die Bundesregierung die FFP2-Maske vorschreibe, sei nicht ausreichend. Hinzu komme, dass gar nicht genug taugliche Masken da seien. Nicht mal für die Krankenhäuser. Es sei viel untaugliches Material aus China auf dem Markt – der nicht gut genug reguliert sei. Weil aus all diesen Gründen die Fehlerquote höher sei, hält es Walger für einen Fehler, die FFP2-Maske verbindlich vorzuschreiben.

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Zudem kommt ihre gesundheitsschädliche Wirkung. Gerade für die, die eigentlich durch die FFP2-Maske geschützt werden sollen: Ältere und Vorerkrankte. „Wenn diese Menschen wirklich eine FFP2-Maske korrekt tragen würden, wie es empfohlen wird, bekämen sie nach einer gewissen Zeit Atemnot.“ Die Maskenpflicht an sich hält Walger nur noch für Populismus. Nur für die gefährdeten Gruppen sei das Tragen empfehlenswert. Aber dann besser OP-Masken als FFP2-Masken.

Walger ist nicht alleine. Auch das RKI sieht die FFP2-Masken kritisch. Der Welt-Journalist Tim Röhn hat auf Passagen des Instituts aufmerksam gemacht, in denen es heißt: „Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand.“ Dazu, ob die Masken langfristig schadeten, fehlt es an Untersuchungen, weil sie bisher nicht breit eingesetzt worden seien. Aber bei untersuchtem Personal aus dem Gesundheitsbereich hätten sich Atembeschwerden und „Gesichtsdermatitis“ gehäuft. Also akute oder chronische Entzündungen der Gesichtshaut.

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Kommentare ( 35 )

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jopa
1 Jahr her

Jetzt brauchen wir auch ein Bartverbot. Sonst sitzt ist Maske nie richtig dicht. Vorwärts immer, rückwärts nimmer.

Meyer
1 Jahr her

Nur unter seltenen, idealen Voraussetzungen hat eine FFP2-Maske einen zeitweiligen Nutzen. Aber die gesundheitlichen Nachteile überwiegen doch deutlich: 1.)  Masken machen das Atmen anstrengender und sorgen für unnatürliche Druckverhältnisse in den Lungen. 2.)  Masken verhindern den vollständigen Luftaustausch, weil immer etwas Rest-CO2 unter der Maske verbleibt. 3.)  Zudem enthält die Atemluft ständig ein paar Fasern vom Maskenmaterial. Beim kurzfristigen Tragen mag dies irrelevant sein, bei längerfristiger Benutzung aber wohl nicht. 4.)  Unter einer Maske entstehen durch erhöhte Feuchtigkeit und Wärme geradezu paradiesische Zustände für Bakterien. 5.)  Masken stellen eine deutliche Behinderung des sozialen Miteinanders dar, weil das unbewußte Minenspiel als Information für anderen Menschen fast… Mehr

Lars Boehme
1 Jahr her

„Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand.“ ach was? Dringt das nach 3 Jahren endlich an die Synapsen? Der Atemwegswiderstand liegt im Bereich eines mittleren bis schweren Asthmaanfalls! Nur würde whs. jeder Arzt die Zulassung einbüssen, wäre er nicht in der Lage, diesen innerhalb von Minuten erfolgreich zu unterbrechen…von der physiologisch bedingten Hypertonie (und deren Folgen) über die physiologisch bedingte Hyperkapnie unter der Maske, wurde dabei noch nicht einmal gesprochen…

Jean B.
1 Jahr her

Ich hätte gerne eine Zeitmaschine, um nachzusehen wie in Zukunft über uns geredet und geschrieben wird. Wahrscheinlich werden sich die Nachgeborenen an den Kopf fassen und sich über eine Generation lustig machen, die tatsächlich geglaubt hat mit einem Fetzen vorm Gesicht etwas für die Gesundheit zu tun.

Kilroy
1 Jahr her

Bei der ganzen Berichterstattung und den sonstigen Beiträgen, vermisse ich, ja was soll denn passieren wenn die Bürger, selbstbestimmt wie sie sind, darauf verzichten diese, Maske oder sonstwas zu tragen? Also, ihr wisst was ihr machen solltet, macht das Beste draus.

Edwin
1 Jahr her

Ich habe meine Masken auch ausgewaschen. So kam ich pro Lockdownwinter mit jeweils einer Maske durch und somit haben mir die von der Krankenkasse in 2020 zur Verfügung gestellten Masken gereicht. Viel haben die Maskenhersteller an mir nicht verdient.

Mausi
1 Jahr her

In einem wirklich freien Land sollte es jedem überlassen bleiben, was er glaubt und wie er reagiert. Das Schlimme an den Regeln ist, dass inzwischen immer siegt, was unbewiesen ist, aber der Vorsicht folgt. Dabei würde Freiheit dazu führen, dass sich schnell herausstellt, ob ohne Maske nicht auch geht. Es ist völlig unverantwortlich, die Menschen über die Angst vor dem Tod zu regieren. Auch die Überlastung des Gesundheitssystem ist keine Begründung. Wer Angst davor hat, kann freiwillig daheim bleiben und die Verwandschaft bitten, alles wichtige für ihn zu besorgen. Denn keinen hat es in der Vergangenheit interessiert, was zur Motorrad-… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Mausi
Petra G
1 Jahr her

Spätestens bei „FDP2 Maske“ wurde ich stutzig…. geniale Satire!

K. Berkmann
1 Jahr her

FDP2-Masken mögen Sinn machen im Operationsraum oder in bestimmten Arbeitsumgebungen. In allen anderen Fällen, wenn sie zwangsweise verordnet werden, sind sie Körperverletzung. Und wenn wir irgendwann mal wieder einen Rechtsstaat haben, werden sich die zuständigen Politiker dafür verantworten müssen.

chloegrace1312
1 Jahr her
Antworten an  K. Berkmann

Nein, selbst im OP-Raum machen sie keinen Sinn. Da wurden vor Corona ganz normale Masken getragen, die lediglich verhindern sollen, dass Tröpfchen in das Operationsfeld gelangen. FFP2 Masken sind Staubschutzmasken. Für Viren wurden sie nie entwickelt, die sind auch viel zu klein für die Maske. Außerdem gibt es mit gutem Grund strenge Arbeitsschutzvorschriften für das Tragen einer solchen Maske: nie länger als 70 Minuten am Stück und dann mindestens 30 min Pause. Aber sicher waren die Arbeitsmediziner, die diese Regelung einstmals eingeführt haben nur Paranoiker und man kann die Maske gerne auch 24h am Stück tragen… Ironie off.

Hippokrates
1 Jahr her

Maskenpausen sind bei längeren Tragezeiten von FFP-2-Masken aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben. Wer wacht darüber, dass diese gerade im Krankenhaus und Arztpraxen aber auch beim Zugpersonal eingehalten werden können?
Die gesundheitlichen Gefahren überwiegen bei weiten den Nutzen bei diesem ideologischen Wahnsinn unseres Krankheitsministers. Und auch was die Qualität des Materials angeht, hat Herr Walger völlig Recht.

Hippokrates
1 Jahr her
Antworten an  Hippokrates

Dann lesen Sie bitte mal die Änderungen im IfSG nach; genau das wird vom 01.10. 22 – 07.04 23 Vorschrift:
„Bundesweit geltende Basis-Schutzmaßnahmen
FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.“