Mit Internet unterversorgt: Bürger klagen, Regierung und Firmen vertagen

Bürger beschweren sich bei der Bundesnetzagentur wegen mangelnder Internet-Versorgung. Auf diese haben alle Bürger sogar rechtlichen Anspruch. Doch die Bundesnetzagentur negiert eine Netz-Unterversorgung häufig.

IMAGO / blickwinkel

Auf einer langen Bahnfahrt telefonieren? Wer das schon mal probiert hat, weiß: Das ist keine gute Idee. Ständig bricht die Verbindung ab. Das Funkloch ist der treueste Reisebegleiter. Und auch sonst beschwert sich nahezu jeder hin und wieder über seine Internetverbindung. Manche beschweren sich sogar offiziell: So haben zwischen Dezember 2021 und März 2023 knapp 3.500 Bürger der Bundesnetzagentur eine „Unterversorgung“ gemeldet, wie es im Beamtendeutsch heißt. Oder wie es die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union schreibt: „behauptet“. Denn in deutlich mehr als der Hälfte dieser Meldungen habe die Netzagentur keine Unterversorgung festgestellt. In ihren Untersuchungen kamen sie also zu dem Schluss: Da war Internet. Die Realität für die Bürger sah aber anders aus. Aber wenn auf dem Papier steht: Da war Internet, dann ist die Bundesnetzagentur aus dem Schneider.

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Nur in zwölf Fällen habe die Bundesnetzagentur bisher tatsächlich eine Unterversorgung festgestellt, heißt es in der Antwort. Es habe aber kein „Telekommunikationsunternehmen“ eine „Verpflichtungszusage“ eingereicht, schreibt die Regierung in der Sprache der Bürokraten. Auf Deutsch heißt das: Weder Telekom noch Vodafone noch sonst ein Anbieter möchte sich darum kümmern, an dieser Stelle für ausreichendes Netz zu sorgen. Also muss die Bundesnetzagentur selbst tätig werden.

Die Bundesregierung ist nach einer Verordnung aus dem letzten Juni sogar dazu verpflichtet: nach der sogenannten „Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung“ (TKMV). Mit dieser haben Bürger erstmals einen individuellen Rechtsanspruch auf ausreichenden Internetzugang erhalten. Konkret heißt das: „Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen und die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz, also die Reaktionszeit, soll nicht höher als 150 Millisekunden sein“, so schreibt es das Bundesministerium für Digitales.

Man möchte meinen, diese Verordnung könnte helfen, dass die Regierung die Internetversorgung schneller ausbaut. Immerhin sagte Klaus Müller (Grüne), Präsident der Bundesnetzagentur, im Juni 2022 zu dem TKMV-Beschluss: „Wir befassen uns nun zügig mit den Fällen, in denen Menschen noch ohne ein Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten sind.“ Dem ist aber nicht wirklich so: Seit Juni 2022 bis Mitte April 2023 gingen eher mehr als weniger Meldungen zu Unterversorgungen bei der Bundesnetzagentur ein. In den sechs Monaten von Dezember 2021 bis Ende Mai 2022 gab es knapp 1.000 Meldungen von Unterversorgungen. In den elf Monaten danach gab es hingegen zweieinhalb mal so viele. Würde die Versorgung schneller ausgebaut, dann sollte es ja eher weniger Beschwerden geben. Aber laut Bundesregierung sind diese Beschwerden zu Unterversorgungen ja auch nur „Behauptungen“.

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Auch in der Abwicklung dieser „Behauptungen“ ist die Bundesnetzagentur nicht wirklich „zügig“: Knapp 1.500 Meldungen befinden sich laut Regierung noch „in Bearbeitung“. Außerdem lägen beauftragte Gutachten noch nicht vor. Was das für welche sind, schreiben sie nicht. Aber erst wenn diese vorlägen, könne die Regierung die TKMV evaluieren und somit sämtliche Anforderungen der Verordnung überprüfen. Auf Deutsch heißt das: Sie schieben das Thema Internet-Ausbau auf. Nichts da mit „zügig“.

Wenn die Regierung in dem Tempo weitermacht, könnte es knapp werden mit ihrem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine Telekommunikations-Infrastruktur flächendeckend auszubauen. So wolle sie gleiche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet herstellen, heißt es aus dem Ministerium für Digitales. Dieser Ausbau liege aber „vorwiegend in der Hand der Telekommunikationsunternehmen“, heißt es weiter. Der Hintergrund dazu: 2019 führte die Bundesnetzagentur eine sogenannte „5G-Frequenzauktion“ durch, bei der unter anderem die Netz-Marktführer Telekom, Vodafone und Telefonica (O2) teilnahmen. Die Bundesnetzagentur hat dort Frequenzen versteigert, die an ambitionierte Versorgungsauflagen gekoppelt sind.

Beispielsweise waren Telekom, Vodafone und O2 verpflichtet, bis Ende letzten Jahres in 500 bisherigen „weißen Flecken“ neue Funkstationen zu bauen. Weiße Flecken sind Gebiete, in denen weder 4G-, LTE- noch 5G-Funksignale empfangen werden. Nach einer Sitzung der Bundesnetzagentur sagte Beiratsmitglied Reinhard Houben (FDP) allerdings: In dieser Pflicht sei keiner der drei Marktführer „wirklich zu hundert Prozent erfolgreich gewesen“. Für die Netzbetreiber bedeutet das: Bußgelder. Für die Bewohner der weißen Flecken bedeutet das: Auch weiterhin kein Netz. Und für die Bahnfahrer bedeutet das ebenfalls weiterhin: Telefonieren auf der Fahrt kann man dann gleich lassen.

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Kommentare ( 20 )

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lioclio
10 Monate her

Auf ner langen Bahnfahrt per Handy telefonieren? Haha, in dem Ort wo ich wohne wären wir ja schon froh, wenn es überhaupt eine Mobilfunkverbindung gäbe. Bis Anfang dieses Jahres konnte ich (auf dem Hügel wohnend) immerhin noch zeitweise telefonieren, wenn ich ganz still am Küchenfenster stand. Am Anfang diesen Jahres wurde anscheinend die Ausstrahlungsrichtung des Funkmastes geändert. Seit dem gibts es gar nichts mehr. Es ist nichtmal klar ob vodafone oder o2 für den Schei.. verantwortlich sind. Das beste Dummland aller Zeiten halt.

mari
10 Monate her

In den 90er Jahren war es Ziel der Politik, in der Telekommunikation einen Wettbewerb zu etablieren. Das ist auch geschehen. Es gibt mehrere Netzbetreiber.Nur investieren diese Netzbetreiber eben dort, wo sie einen „Return of Invest“ annehmen können. Aber ob das an Bahnstrecken möglich ist ? Was soll denn das dann für ein Recht sein , den „Rechtsanspruch auf ausreichenden Internetzugang“ bei Netzbetreibern die im Wettbewerb zueinander stehen. Floriansprinzip wird angewandt. Ich selbst beobachte in meinem Umfeld, dass von Festnetzanschlüssen auf Mobilanschlüsse gewechselt wird. Ist für viele günstiger. Aber dann kritisieren dass der Glasfaserausbau so schleppend voran kommt. Wo nichts verdient… Mehr

Norri
10 Monate her

Währenddessen sitze ich im ländlichen Österreich, habe bereits Glasfaser im Dorf, werde in wenigen Wochen umziehen in ein anderes, wo man ebenfalls ab Sommer überall Glasfaser einbaut. Überbrücken werde ich die Zeit mit Internet per Handymasten, wie das mein Bruder schon getan hat.

beccon
10 Monate her

Bei der Eisenbahn ist es verältnismäßig einfach, für eine Netzabdeckung zu sorgen: der Zug fährt auf den Schienen, nie querfeld ein und auch nicht durch dunkle Täler. Flächendeckend heißt hier – entlang der Bahnlinie – mehr nicht. Der Zugfunk läuft über GSM-Rail – einer vergleichbaren Technologie wie der übrige Mobilfunk. Und der darf eigentlich keine Funklöcher haben – schon gar nicht auf den Hauptstrecken, die ETCS implementiert haben (Signalbilder werden auf den Füherstand übertragen) Wenn sie das nicht hinbekommen, dann ist das fehlender Wille und fehlende Fachkenntnisse, In Italien funktionieren übrigens sowohl die Bahn als auch das Telefonieren im Zug.

Marcus
10 Monate her

Ich wohne in einer (bald 400.000 Einwohner) großen Stadt und habe an vielen Stellen, selbst in der Innenstadt, keinen Empfang. Ich könnte dort nicht mal die Polizei rufen, wenn mal wieder ein Gast durchdreht. Mobiles Internet funktioniert bei mir in der Straße auch nur sporadisch. Immerhin habe ich zuhause, seit immerhin einem Jahr, einen 100Mbit-Anschluss (VDSL). Vorher gab’s nur 16Mbit und das auch nur zu „Spitzenzeiten“. Da kann man es direkt vergessen neben der VPN-Verbindung zum Arbeitgeber noch ein Update im Hintergrund einzuspielen (soll ja vorkommen) direkt vergessen. Ein, zwei Querstraßen weiter gibt’s lt. Telekom immer noch die Minimalversorgung mit… Mehr

beccon
10 Monate her
Antworten an  Marcus

Kabelanschluß als alternative Technologie wird es aber geben. DSL ist ein auf Deutschland konzentriertes Phänomen – in den meisten Ländern ist die Internet Grundinfrastruktur auf Koaxkabel und Docsis aufgebaut – wenn nicht gar auf Fiber oder auf dem Land drahtlos.

Lesterkwelle
10 Monate her

Ja was erwartet man eigentlich nach Merkels verwundertem Ausspruch auf der Hannover-Messe im Beisein von Obama – „Neuland“? Und dann die CSU-Grössen Dobrindt, Scheuer und als Krönung Frau Bär (Latex-Doro und die Lufttaxis). Und jetzt der grüne Netz-Müller als Aufseher über FDP-Wissing. Im übrigen aus anderer Sicht gar nicht so beklagenswert, denn unter dem Schlagwort der Digitalisierung wird die Totalüberwachung der Bürger vorangetrieben. den Vorlauf hatten wir schon mit Corona-/Luca-App. Er werden folgen der globale WHO-Impfpass, die EU-weite Id und viele andere mehr. Schon bemerkenswert, wie Herr Habeck das chinesische Modell als brauchbares Vorbild preist. Es geht mitnichten um preisgünstigen… Mehr

swengoessouth
10 Monate her

Ein Freund von mir könnte in einem kleinen Schweizer Bergdorf einen 1GBit Anschluss haben. Aber das ist ja in der reichen Schweiz und nicht im Entwicklungsland Deutschland.

Sonja Dengler
10 Monate her

das sehe ich auch so: angesichts der kommenden Diktatur ist es nicht mehr erwünscht, dass jeder Bürger internet-Anschluss hat oder in Nullkommanix mit der Welt kommunizieren kann. Bösartig, was Regierung und Firmen machen, aber in sich logisch.

Marcus
10 Monate her
Antworten an  Sonja Dengler

China ist doch „das große Vorbild“. Falls man in gut ausgebautem Gebiet wohnt, sperren sie einem einfach den Anschluss. Regierungskritik oder „Hassrede“ werden dann halt konsequent und ohne großen Aufwand sanktioniert.

MeinerEinerSeiner
10 Monate her

Ich wohne in einer Reihenhaussiedlung etwa 2,5 km vom Zentrum einer Kreisstadt entfernt.Ich habe im Erdgeschoss und im Garten keinen D1-Empfang, im Obergeschoss mit ein bisschen Glück einen Balken. Aber sowas interessiert die Telekomiker schon seit über 10 Jahren nicht. Man hat mir von Seiten der Telekom auch schon geraten, doch einfach den Provider zu wechseln. Eigentlich eine gute Idee, aber auch das funktioniert nicht, wenn der Arbeitgeber einen Großkundenvertrag bei der Telekom hat.

Mike76
10 Monate her

Eine tolle und vor allem besonders geistvolle „Argumentation“ der Bundesnetzagentur. Wo auch nur läppische 64kbit/s durch die Leitung strömen ist in Deutschland also Internet? Ohne Worte.