Corona: Die Stadt Essen macht das Denunzieren leicht

Die Stadt Essen macht vor, wie praktisch die Digitalisierung der Behörden sein kann: Mit ein paar Klicks kann man missliebige Wirte oder Friseurinnen wegen Missachtung der Corona-Schutzverordnung verpfeifen.

Screenprint: Stadt Essen | Getty Images

Gute Nachrichten für alle Denunzianten! Zumindest sofern der missliebige Mensch, dem man eins auswischen will, in der Stadt Essen im Ruhrgebiet wohnt, muss man nicht einmal einen Brief an die Obrigkeit aufsetzen. Dass macht nämlich die Stadtverwaltung selbst mit einem praktischen digitalen Formular des Ordnungsamtes.

Man muss sich nicht einmal vorab über das genaue Vergehen des zu Denunzierenden informieren. In der Maske werden elf Möglichkeiten vorgegeben, die „Art des Verstoßes“ anzuzeigen: Von „Unzulässiger Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsstätten nach § 10 Abs. 1 CoronaSchVO“ bis „Sonstiger nach CoronaSchVO unzulässiger Sachverhalt, z.B. Friseurtätigkeit, Nagelstudio etc. (bitte nachstehend näher…)“. Praktischerweise kann man sogar Fotos des „unzulässigen Sachverhalts“ hochladen.

Screenprint: Stadt Essen

Noch praktischer ist aber, dass das alles auch funktioniert, wenn man die letzten Eingabefelder – „Ihre Kontaktdaten“ – leer lässt. Die sind „optional“, wie es sich für ordentliches Denunziantenhandwerk geziemt. So schnell und einfach kann also die Digitalisierung der Verwaltung voranschreiten, wenn nur die Motivation dafür vorhanden ist.

Was das für die derart Denunzierten bedeuten kann? Hohe Bußgelder im dreistelligen Bereich – falls sie sich nicht erfolgreich vor Gericht dagegen wehren, wie am Wochenende die  Sendung „Länderspiegel“ des ZDF berichtete. Am Amtsgericht Düsseldorf wurde etwa der Fall einer Ladeninhaberin verhandelt, die 3000 Euro zahlen sollte, weil ihr Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorwarfen, während des Lockdown ihr Geschäft weiter geöffnet gehabt zu haben. Sie sagt, sie habe nur im Lager umgeräumt. Am Ende muss sie „nur“ 250 Euro zahlen. Das ZDF berichtet in dem Beitrag von weiteren Fällen:

Screenprint: zdf.de

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