DDR-Juristin zur Verfassungsrichterin gewählt

Landtag von Mecklenburg-Vorpommern entsendet Linkspartei-Mitglied in das Gremium – trotz ihrer linksradikalen Überzeugung.

imago images / foto2press

Im zweiten Anlauf wählte eine Mehrheit im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am Freitag die Linkspartei-Abgeordnete Barbara Borchardt, 64, als Richterin in das Landesverfassungsgericht. Im ersten Wahlgang verfehlte sie noch die notwendige Mehrheit. Der Grund dafür, dass etliche Abgeordneten zögerten: Borchardt gehört zu den Mitgründern der „antikapitalistischen Linken“, einer Plattform innerhalb der Linkspartei, die von dem Verfassungsschutz als linksradikal eingestuft wird. Die „antikapitalistische Linke“ verfolgt das Ziel, Marktwirtschaft und parlamentarische Demokratie durch eine sozialistische Ordnung zu ersetzen.

Mit Borchardt kommt eine Politikerin in das Verfassungsgericht, die zwar über keine Erfahrung als Richterin verfügt, dafür aber eine Kader-Karriere in der DDR absolvierte. Im Jahr 1976 trat Borchardt in die SED ein, die ab 1989 mehrfach umbenannt wurde und heute als ‚Die Linke’ firmiert. Sie arbeitete als Angestellte der beim Rat des Kreises Templin; 1977 begann sie ein Fernstudium der DDR-Staats- und Rechtswissenschaft, das sie aber schon 1978 abbrach. Neben ihrer Amtstätigkeit als Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Daberkow absolvierte sie dann von 1986 bis 1990 ein Fernstudium zur DDR-Diplomjuristin. Borchardt profitierte von der Regelung des Einigungsvertrags, der die in der DDR erworbenen Studienabschlüsse mit westdeutschen gleichstellte – auch, wenn sie sich etwa auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften stark unterschieden.

Mit Borchardt zieht zum ersten mal eine Richterin in ein Verfassungsgericht ein, die sich in einer als verfassungsfeindlich angesehenen Bewegung engagiert.

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