Corona-Regeln? Nimmt man bei Clan-Beerdigung nicht so genau

Die Stadt Essen sagt, die "Familie" habe sich "kooperativ" gezeigt. Doch ein Foto und ein Pressebericht von der Beerdigung eines Mitglieds des Al-Zein-Clans legen nahe, dass für Clans nicht so recht gilt, was für andere Bürger gilt.

imago Images/imagebroker

Rund 750 Trauergäste kamen zur Beerdigung eines Clan-Mitglieds in Essen zusammen. Und ein Bild, dass die Bild-Zeitung dazu veröffentlicht, zeigt deutlich, dass sie eng beieinander stehen und nur die wenigsten Mundschutz tragen. Die Verletzung der Corona-Auflagen, die nur Veranstaltungen mit höchstens 150 Teilnehmern mit Abstand und Mundschutz genehmigen, ist offensichtlich.

Doch die Stadt Essen hatte daran nichts auszusetzen: „Aus Sicht der Stadt Essen ist die Beerdigung ruhig verlaufen. Das liegt vor allem daran, dass die Familie sich kooperativ gezeigt hat und den Besuch der Beerdigung weitestgehend geregelt hat“, sagte eine Sprecherin. Dass es unruhig gewesen sei, hat allerdings auch niemand behauptet. Das Ordnungsamt sei mit mehreren Beamten vor Ort gewesen, allerdings habe es nicht eingreifen müssen, teilte die Sprecherin mit. „Es sind jeweils 150-Personen-Gruppen nacheinander ans Grab gegangen, um sich zu verabschieden. Das hat aus Sicht des Kommunalen Ordnungsdienstes vor Ort gut funktioniert.“ Die Bild-Zeitung berichtet dagegen, Hunderte Gäste hätten gleichzeitig am Grab gestanden.

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Der Beerdigte war nach Bild-Angaben ein hochrangiges Mitglied des Al-Zein-Clans, dessen Angehörige über den Libanon nach Deutschland eingewandert sind. Angehörige sind mehrfach durch schwere Straftaten, wie zum Beispiel den Überfall auf das KaDeWe-Kaufhaus in Berlin 2014, aufgefallen. Der Sohn des Toten, Bilal H., werde „Pumpgun Bilal“ genannt und sei den Sicherheitsbehörden bekannt. Auch der selbsternannte „Pate von Berlin“, Mahmoud Al-Zein, und mehrere Mitglieder der „Hells Angels“ sowie der Rapper Manuellsen, sollen dabei gewesen sein.

Rund zwei der Drittel der Bundesbürger (65 Prozent) befürworten allerdings einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar für das Nachrichtenmagazin Focus zufolge härtere Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln. 32 Prozent seien dagegen, zum Beispiel Verstöße gegen die Maskenpflicht oder das Nicht-Einhalten bestehender Abstandsregeln härter zu bestrafen.

Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt, sagten die alten Römer („Quod licet iovi non licet bovi“), um deutlich zu machen, dass das Recht in der Praxis eben doch nicht immer gleich angewandt wird. Im Deutschland des Corona-Jahres 2020 scheint das auch zu gelten. Was Ordnungskräften droht, die sich mit dem Al-Zein-Clan anlegen oder ihm einfach nur ungelegen sind, erlebte Ende Mai diesen Jahres eine Polizistin in Peine, deren Wohnung über einer Shisha-Bar lag, die Clan-Mitgliedern als Treffpunkt dient. Nach zahlreichen Drohungen und der Beschädigung des Autos ihres Vaters, gab die Polizistin nach und zog aus. Sie wurde nach Salzgitter versetzt, wie die Bild-Zeitung berichtete.

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