So wehren Sie sich gegen die GEZ-Gebühren-Räubereien

Der Rundfunkbeitrag soll erhöht werden. Mehrere Bundesländer wollen dem nicht zustimmen. Hierbei mag auch das Leipziger Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober eine Rolle spielen, das Argumente und neue Wege eröffnet hat. Nachfolgend ein Musterbrief für diejenigen, die ihre Beitragszahlung unter Vorbehalt stellen möchten.

IMAGO - Collage: TE

Der Rundfunkbeitrag, in jüngster Zeit besonders umstritten, soll erhöht werden. Laut Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) wollen bereits sechs Bundesländer – Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt – dem nicht zustimmen. Das kann man als überfällige Zeitenwende deuten.

Bis Ende des Jahres beträgt die Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk monatlich 18,36 Euro, für 2026 steht die Höhe des Beitrags, die eine Kommission (KEF) festlegt, noch nicht fest. Gleichwohl haben die genannten Bundesländer bereits Widerstand signalisiert.

Die Anstalten erhalten jährlich rund neun Milliarden Euro an Gebühren. Sie zu zahlen ist Bürgerpflicht, sonst kommt der Gerichtsvollzieher. Doch die Gebühren fließen nicht nur ins Programm. So kassiert SWR-Intendant Kai Gniffke ein Jahresgehalt von 329.000 Euro. Laut Rechnungshof Baden-Württemberg betragen allein die Rückstellungen des SWR für Pensionszahlungen ca. 2,1 Milliarden Euro. Spitzenverdiener in der ARD ist WDR-Intendant Tom Buhrow mit einer „Grundvergütung“ von 427.900 Euro (2024). Dazu kommen 3.700 Euro „Aufwandsentschädigung“ und Sachbezüge in Höhe von 21.900 Euro. Für einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung nennt ein Dokument für 2022 Barwerte von Pensionsverpflichtungen („Pensionsrückstellungen“) zum Beispiel rund 4,52 Millionen Euro für Tom Buhrow (per 31.12.2022).

Doch es geht, wie der aufmerksame Beobachter weiß, beim ÖRR nicht nur um das Geld, sondern um Tendenzberichterstattung und Nachrichtenunterdrückung. Ex-„Tagesschau“-Mitarbeiter Alexander Teske liefert in seinem Buch „Inside Tagesschau – Zwischen Nachrichten und Meinungsmache“ zahlreiche Beispiele dafür, wie ganze Redaktionen links verpeilte Berichterstattung organisieren.

Jüngstes Beispiel für die Ausgrenzung von Mitarbeitern, die nicht auf Linie sind, ist die 31-jährige Julia Ruhs. Nach der ersten Folge des von ihr moderierten Formats „Klar“, die von NDR und BR im Wechsel produziert wurde, mobbten 250 NDR-Mitarbeiter sie und die Intendanz knickte ein. Der „Fehler“ von Julia Ruhs: Sie hatte dem Vater eines von einem Migranten ermordeten Mädchens eine Stimme gegeben. Urteil: rächts! Besonders gehässig kommentiert dies die Linksaktivistin Anja Reschke, die auch als Drahtzieherin des Widerstands gegen Julia Ruhs genannt wurde.

Die Weggemobbte darf – immerhin – das Format „Klar“ beim Bayerischen Rundfunk ab dem nächsten Jahr weiterhin moderieren. Die junge Journalistin hat ihren Insider-Blick auf die ÖRR-Medienlandschaft in dem Buch „Links-grüne Meinungsmacht – Die Spaltung unseres Landes“ geschildert, am 4. November stellt sie es in München vor. Darin beschreibt sie die Schwierigkeiten, mit einer konservativeren Gesinnung im ÖRR Journalismus zu betreiben.

Jeder Interessierte kennt die Namen der Fackelträger linker Gesinnung wie Jan Böhmermann, Georg Restle, Dunja Hayali und den der bereits genannten Anja Reschke. Die Liste ist bei weitem nicht vollständig.

Der erstmalige Widerstand mehrerer Bundesländer gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist ein offensichtlicher Warnschuss für die staatlich verordneten Pflichtprogramme. Hierbei mag auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 15. Oktober (Az. 6 C 5.24) eine Rolle spielen.

Das Gericht setzte einen klaren Maßstab dafür, wann die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage gestellt werden kann: nämlich bei nachweislich gravierenden Defiziten im Programmauftrag. Die Beitragspflicht sei grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar und bestehe weiter, urteilte das Gericht, räumte jedoch ein, dass eine Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeitragspflicht angenommen werden könne, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über einen längeren Zeitraum gröblich gegen die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit verstoßen habe.

Das Grundsatzurteil geht zurück auf die Klage einer Beitragszahlerin aus Bayern, die mit ihrem Einspruch gegen den Zwangsbeitrag beim bayerischen Verwaltungsgericht gescheitert war. Die Bundesrichter verwiesen das Verfahren nun zurück an die Bayern.

Wer weitere juristische Wege zur genehmigten Verweigerung des ÖRR-Beitrags nicht abwarten will, seinen Unmut darüber jedoch zum Ausdruck bringen will, könnte diesen Briefentwurf verwenden, der in juristischem Feinschliff den Einzugsermächtigten mitteilt, dass man den Beitrag nur unter Vorbehalt zahlt:

Per Einwurf-Einschreiben
Max Mustermann an
Beitragsservice ARDZDFDR c/o WDR Köln
Beitragsnummer …

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) erkläre ich hiermit zur Meidung des Anscheins einer Anerkenntniswirkung entsprechend § 814 BGB, dass meine sämtlichen künftigen Rundfunkbeitragszahlungen einschließlich jedweder Säumniszuschläge und/oder Verzugszinsen sowie sonstiger beitragsbezogener Kosten ab dem 1. Januar 2026 (Fälligkeitsdatum) ausnahmslos unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung mangels rechtsgültiger Anspruchsgrundlage geleistet werden.

Sollte sich daher im Rahmen des weiteren Instanzenzuges dieses Verfahrens oder andernorts rechtskräftig erweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag ganz oder teilweise, dauerhaft oder bezogen auf kalendarisch abgegrenzte Zeiträume, nicht ordnungsgerecht erfüllen oder erfüllt haben, beabsichtige ich, die in diesem Fall rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen allesamt zu kondizieren.

Der buchhalterisch vereinfachende Aufschub des vorbehaltenen Rückforderungsanspruches auf den genannten Fälligkeitszeitpunkt ab dem 1. Januar 2026 erfolgt – ohne Präjudiz – rein vorsorglich zur Meidung eines etwaigen Einwandes der illoyalen Rechtsausübung innerhalb eines möglicherweise angenommenen Dauerschuldverhältnisses. Ein materiellrechtliches Angebot auf Abschluss eines dahingehenden Verzichtsvertrages ist damit nicht verbunden. Zugleich bleibt die Geltendmachung und Ausführung von Rechten vorbehalten, die aus anderen Rechtsgrundlagen weitergehende Ansprüche begründen könnten.

Mit verbindlichen Grüßen
Max Mustermann


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Kommentare ( 81 )

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Edward68
1 Monat her

Ich finde für mich persönlich: es kann nicht Schaden diesen Brief zu schreiben, und zwar sowohl an den Beitragsservice, als auch an die Rundfunkanstalt. Dort sind sie sicher nach dem 15. Oktober etwas unruhig geworden. Der Brief kann zusätzliche Unruhe stiften, und vielleicht ist doch etwas dran, dass man irgendwann das Geld zurückbekommt. Ich selbst bin kein Jurist, aber ich verlasse mich auf den Sachverstand das hoffentlich in diesem Musterschreiben steckt. Natürlich ist der beste Weg, den Beitrag nicht mehr zu zahlen, aber dazu muss man erst einmal mit zusätzlichen Kosten rechnen, wie Kosten für eine Klage bei Verwaltungsgericht, eventuelle… Mehr

Elki
1 Monat her

Und selbst wenn Sie monatlich 1/3 des Quartalsbeitrag anweisen, ist in der Mitte des Quartals nicht der GESAMTE Quartalsbeitrag gezahlt, werden 8 Euro als „Säumniszuschlag“ addiert, sodaß am Quartalsende trotz monatlicher Zahlung nicht der gesamte Betrag als gezahlt anerkannt wird und dieses „Konstrukt“ einen Festsetzungsbescheid kreiren kann, gegen den Sie dann mit vollem Kostenrisiko gerichtlich vorgehen müßten und trotzdem zur sofortigen Zahlung verpflichtet wären, wenn Sie die Folgen eines Festsetzungsbescheid verhindern wollen. DAS erscheint mir als neuer „Trick“ dieses Kartells.

Juergen Schmidt
1 Monat her

Sie beugen das Recht wie sie wollen und wo sie wollen. Daher ist so ein putziges Anwaltschreiben auch sinnlos.
Mir fällt da irgendwie »gelenkte Opposition« ein. Sie lachen euch aus. Während ihr brav weiterzahlt, und zusätzlich noch Briefe verschickt.
Wichtig ist, die Zahlungen einzustellen. Die Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages durch den ÖRR liegt völlig offensichtlich vor, für jeden erkennbar.

europablume
1 Monat her
Antworten an  Juergen Schmidt

Genau. Nutzt alles nichts. Merkt nur keiner. Mir gefällt das Wort gelenkte Opposition

Benedictuszweifel
1 Monat her

Klasse! Vielen Dank!

alter weisser Mann
1 Monat her

Die übergroße Mehrheit der Leute, selbst die der „Dauermeckerer“ dahier, wird sich nicht einmal zu diesem Brief aufraffen können.

Minusmann
1 Monat her

Eine Glotze hab ich nicht, aber ich bin Radiohörer. Über Musikgeschmack lässt sich streiten, m.M.n. haben die ÖRR generell keinen oder sie trauen ihren Hören keinen zu, von Ausnahmen wie Radio 1 im RBB abgesehen oder Spezial-Themensendungen. Es gibt super Features über weiß Gott welche Themen, da bin ich gern dabei, vor allem beim Autofahren. Nur ist es leider so ähnlich wie z.B. bei der „Zeit“: wenn’s politisch wird, schnalle ich ab. Dann ist es oft unerträglich dämlich, nicht zum Aushalten. Dann kommt die ganze linksgrüne Borniertheit zum Zuge, manchmal ist das zum Totlachen, manchmal zum Fremdschämen, manchmal einfach nur… Mehr

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Minusmann

;
hier finden Sie Radiostationen aus aller Welt kostenfrei – auch viele auf deutsch:
radio.garden

AlpenLady
1 Monat her

Danke für das Musterschreiben, werde ich verwenden.

Noch ein „praktischer Tipp“ (von einem Kommentator) die Beitragsnummer in Buchstaben schreiben, also fünfneunnull statt 590.
Und seit Jahren stückele ich meinen Beitrag und zahle in 3-4 unterschiedlichen Beträgen, natürlich immer „etwas“ zu spät.

Sand ins Getriebe…..

Last edited 1 Monat her by AlpenLady
Madame Blume
1 Monat her

Ich kann mich noch sehr gut an das schöne Programm der ÖR in den 70er, 80er und auch 90er Jahren erinnern. Hat deutlich weniger gekostet, es gab deutlich weniger Sender (speziell Radio!), und das Angebot hatte eine hohe Qualität und hat alle Altersschichten angesprochen. Und heute? Teuer, aufgeblasen, qualitativ minderwertiges Programm, ständige Wiederholungen. Was machen z.B. die ÖR im Internet, was haben die bitteschön auf Youtube, Instagram & Co zu suchen? Warum gibt es mittlerweile im Netz so viele Medien-Subunternehmen der ÖR, die alle von unseren Beiträgen finanziert werden? Man denke z.B. a das Angebot „Funk“ bei Youtube: https://www.media-perspektiven.de/publikationsarchiv/2018/artikel/funk-das-content-netzwerk-von-ard-und-zdf/ Das… Mehr

Ornhorst
1 Monat her
Antworten an  Madame Blume

Den letzten Sender, den ich politisch für hörbar hielt, war der Deutschlandfunk, aber das ist 30 Jahre her. Mittlerweile längst gleichgeschaltet.

Edwin
1 Monat her

Was soll an dem Zwangsbeitrag verfassungskonform sein? Es unterliegt meiner individuellen Freiheit, ob ich mich überhaupt informieren möchte und wenn ja, durch welches Medium?

Die entsprechenden Verfassungsrichter brauchen, glaube ich, mal einen Grundkurs in Grund- und Menschenrechten.

Last edited 1 Monat her by Edwin
wenmic
1 Monat her

Man kann auch subversiv agieren, man kann seine Zahlung auf mehrere möglichst viele Rundfunkanstalten aufteilen, per Überweisung bezahlen und immer andere Fehler bei der Beitragszahler Nummer machen, man kann auch mal versehentlich 20 Cent zuviel bezahlen und die zurück fordern.

Ornhorst
1 Monat her
Antworten an  wenmic

Das geht nicht mehr. 🙂 Es gibt nur noch 2 Konten, zwischen denen man wechseln kann. Kommentare wie „ich kann Euch nicht mehr ausstehen“, die Aufteilung auf krumme Teilsummen, helfen auch nicht. Den mit der „nullachtfünfzehn“-Beitragsnummer finde ich sympathisch. Aber bald amüsiert die das nicht mehr, wenn sie sich von unserem Geld ein KI-Programm haben bauen lassen.

Last edited 1 Monat her by Ornhorst
wenmic
1 Monat her
Antworten an  Ornhorst

Dann kann man den Beitrag durch 60 teilen auf jedes Konto jeden Tag eine Teilsumme mit Fehler in der Beitragszahler Nummer.

Also 31 Cent pro Tag und Konto musst halt 60 Daueraufträge mit Copy Paste erstellen.